Sayfadaki görseller
PDF
ePub

griech. K. S. 544–545; reform. K. S. 545. 546— 549 [anglicanische K. insbesondere Unm. 22. S. 545; Chiliasmus in f. Verhältnisse zur reform. Kirchentheorie S. 549 u. zur luth. Lehre ebend. Anm. 32.]; Secten S. 549–552 [Arminianer S. 549, Socinianer S. 549, Mennoniten u. Quäker S. 550 f., Swedenborgianer S. 551 f.]. Unirte K. S. 552.) §. 68. Römisch-katholische Lehre insonderheit vom Be griff der Kirche, von ihrer Infallibilität, allein selig= machenden Kraft rc., im Vergleich mit der lutherischen Lehre..

[ocr errors]
[ocr errors]

S. 552-561

(Begriff der Kirche nach kath. u. luth. Begr. S. 552
f.; Einheit, Katholicität, Apoftolicität, Heiligkeit der
K. nach dems. S. 553-555; Infallibilität S. 555-
558 [kath. Lehre S. 555 ff. beiläufig über allgem.
Concilien Anm. 56.-, luth. Lehre S. 557 f., re=
formirte Anm. 58. 60, griech. Anm. 55]; Extra ec-
clesiam nulla salus S. 558-561 [nach luth. Lehre
S. 558-560, u. zwar im Vergl. zur reform. Anm.
61. 63.; nach katholischer S. 558. 560-561].)
§. 69. Katholische Lehre von der Repråsentation und
dem Oberhaupte der Kirche (der Hierarchie) in Ver-
gleich mit der entsprechenden lutherischen vom Amte
der Diener des Worts

(Kath. Lehre S. 561-566: Priesterstand S. 562 f.
[vgl. auch Anm. 96. S. 570 über Schlüsselamt],
Papst S.563 ff. [Episcopal- u. Papal-System Anm.
84.]; lutherische Lehre S. 566-574 [Schlüffelamt
Bußzucht Anm. 96; über quäkerische Grundfs.
s. S. 567, über Zwinglische u. independentische Anm.
94., über reformirte überhaupt Priester, Schlüs-

selamt, Bußzucht 2c.

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

S. 570 f., so wie Anm.

100, 101, 102 u. 104, über anglicanische insbes.

Anm. 98, 101, 102 u. 104].)

Anmerk. Griechische Kirche

§. 70. Anhang zu dem Artikel von der Kirche.
Einige allgemeine Bemerkungen über den Cultus der
christlichen Hauptkirchengemeinschaften.

(Katholische Kirche S. 575–578 vgl. Anm. 137 u.
S. 581; reform. K. S. 578-581 vgl. Anm. 136 u.
137. u. S. 581 [anglicanische K. Anm. 117, 123,
124 u. 130; unirte K. S. 580-581]; lutherische K.

561-574

574-575

575-585

S. 581-585 vgl. Anm. 122. [Charakter der luth.
K. überhaupt, im Verh. zur kath. u. ref., S. 581
f. u. bes. Anm. 133; Charakter des luth. Cultus über-
haupt Anm. 137.])

[Quäker Anm. 111. u. 116. ]

Anmerk. Griechische K. S. 585,

Anhang.

Luthers Glaubensbekenntniß .

Nachträgliches 2.

S. 586-595

596 ff.

Einleitung.

§. 1.

Begriff, Name, Methode, Nußen der Symbolik.

Christliche Symbolik, und zwar, wie hier, allgemeine christliche Symbolik, ist die historische Entwickelung und wissenschaft liche Darstellung aller (aller bedeutenderen) historisch bestehenden christlich - kirchlichen dogmatischen Systeme, wodurch sowohl das ihnen etwa gemeinsame religiöße und christliche Element, als auch das Unterscheidende, von der Wurzel an bis in alle Verzweigungen ans Licht treten soll '). Sie grenzt mithin als verwandte Wissenschaft einerseits an die Dogmengeschichte, andererseits an die Dogmatik. Die Disciplin hat ihren Namen von Symbol, ovußoLov, in der speciellen Bedeutung von Glaubensbekenntniß. Jede kirchliche Gemeinschaft nehmlich, welche die christliche Lehre auf eine eigenthümliche Weise und im Gegensaß gegen andere christlichkirchliche Gemeinschaften ausbildet, wird veranlaßt, die Ueberzeugungen, welche den zusammenhaltenden Mittelpunkt ihres Vereins bilden, in einem Bekenntnisse niederzulegen, dessen Zweck theils ein thetischer ist, um sich ihrer eignen Gemeinschaft bestimmter und le= bendiger bewußt zu werden, und um in diesem Ausdruck ihrer Einheit ein Zeichen zu haben, an dem sich ihre Mitglieder erkennen und um welches sie sich sammeln können; theils ein antithetischer, um sich anderen Gemeinschaften bestimmter gegenüber zu stellen, und die Grenzlinien der Trennung genau zu bezeichnen; theils endlich ein declarativer, um der Welt und insonderheit dem Staate

1) Oder auch: Symbolik ist, die Gesammterkenntniß des christlichen Glaubensbewußtseyns, insofern sich dasselbe als befestigte Ueberzeugung von Kirchengenossenschaften unter gegebenen Verhältnissen in öffentlich anerkann= ten Zeugnissen ausgesprochen hat."

die schuldige Erklärung über ihre auch in weltlichem und bürgerli chem Betracht unschädlichen Zwecke zu geben. Alle ausgebildete Kirchengesellschaften in der Christenheit haben von jeher solche Bekenntnisse, obwohl je von verschiedener verbindender Kraft, aufge= stellt, und diese nun haben von der frühsten Zeit an den Namen Symbola geführt. Man hat aber diesen Namen symbolum auf verschiedene Weise erklärt. Rufinus (am Ende des 4. Jahrh.) in seiner Expositio in symbolum apostolicum giebt davon eine Erklärung, die zwar etymologisch nicht unrichtig ist, dem Sinne nach aber bloß auf das apostolische Symbolum paßt, und zwar nur unter Vorausseßung einer nicht historischen Ueberlieferung, die Erklärung nehmlich, daß jeder einzelne Apostel etwas dazu beiges tragen, ὅτι ἕκαστος συνέβαλε; symbolum fei alfo fo viel als collatio, ein aus den einzelnen Beiträgen der Apostel entstandenes Bekenntniß. Doch bemerkt Rufinus auch, man könne unter symbolum zugleich signum, indicium, verstehen, weil das symbolum zur Bezeichnung der ächt christlichen Lehre diene, und daher auch mit dem Unterscheidungszeichen oder Losungsworte der Soldaten verglichen werden könne. Diese lettere Erklärung ist nun allerdings die richtigere. Bei den alten Griechen ist ovußolov überall zus natürlich wohl zu unterscheiden von ovμßoký 2) nächst das sichtbare Zeichen einer unsichtbaren Sache, die sinnliche Darstellung einer überfinnlichen Wahrheit oder geistigen Wesenheit, dann auch überhaupt Merkmal, Zeichen, Denkzeichen, und in denselben Bedeutungen ist das Wort auch kirchlich recipirt wor den. Glaubensbekenntnisse heißen symbola zunächst denn darum, weil sie auf eine vernehmliche Weise durch das Wort, in einem treuen Abbilde, die Ueberzeugung der christlichen Kirche oder einer besonderen christlich- kirchlichen Gemeinschaft ausdrücken, also als charakteristische Zeichen oder Ausdrücke des Glaubens; dann aber auch darum, was die wahrscheinlich spätere, abgeleitete, wiewohl verwandte Bedeutung ist, weil die Glaubensbekenntnisse auch Unterscheidungszeichen sind, woran sich die Bekenner desselben Glau bens erkennen und von anderen unterscheiden, also als die Erken

2) Beides freilich von ovμßúllaw conferre, oiußolov jedoch von conferre in der abgeleiteten Bedeutung vergleichen, ovußodŋ von conferre in der einfachen zusammentragen.

nungszeichen, gleichsam Losungen, Feldzeichen, Parolen der Glies der der christlichen Kirchengemeinschaft: eine Beziehung der symbola als σύμβολα στρατιωτικά, tesserae militares, welde uni so weniger unpassend ist, als sich schon die ersten Christen häufig als milites Dei et Christi bezeichneten 3).

So ist denn nun Symbolik jedenfalls diejenige Wissenschaft, welche sich mit den Glaubensbekenntnissen der christlichkirchlichen Gemeinschaften beschäftigt, und als allgemeine Symbolik eben die Glaubensbekenntnisse aller historisch bestehenden (bes deutenderen) christlich - kirchlichen Gemeinschaften zu dem Ende be trachtet, um aus ihnen sowohl das allen Gemeinsame, als das Unterscheidende klar zu erkennen. Die Entwickelung des Inhalts und die Geschichte des Ursprungs dieser Symbole ist dabei jedenfalls ein Gegenstand der Symbolik; man kann da aber nun eine zwie fache oder dreifache Methode befolgen. Entweder man hält sich ausschließlich an die Bekenntnisse der einzelnen kirchlichen Gemeinschaften, und beschreibt diese der Reihe nach in ihrem ganzen Umfangez das ist eigentlich Einleitung in die symbolischen Bücher, die einen mehr geschichtlichen, und besonders literärgeschichtlichen Charakter hat. Oder man macht die verschiedenen bestehenden kirchlichen Systeme in ihrem ganzen Organismus, wie sie sich an und durch einander entwickelt haben, zum Hauptgegenstande der Betrachtung, und die Beziehung auf die Symbole und ihre Geschichte nur zum Nebengegenstande. Diese lettere Methode einer vergleichenden Charakteristik der in den symbolischen Büchern niedergelegten Systeme hat einen mehr kritischen und dogmatisch - comparativen Cha= rafter. Am zweckmäßigsten und nüglichsten, und weil insbesondere bei der leßteren Methode die Bekenntnisse selbst und ihre Geschichte leicht zu sehr in Schatten treten könnten, vereinigt man wohl beide Methoden so, daß man zuvörderst die Bekenntnißschriften der einzelnen christlichen Kirchengemeinschaften selbst betrachtet, und sodann auf den Grund dieser öffentlichen Bekenntnisse als der Hauptquellen, wiewohl auch mit Berücksichtigung mancher anderen, freilich immer sehr untergeordneten und relativen, Nebenquelle, (als Liturgieen, Gebete, Lieder, Schriften der Kirchenlehrer), den Lehrbegriff der einzelnen christlichen Kirchengemeinschaften vergleichend darstellt.

3) Vergl. Suiceri Thesaurus eccles. T. II, p. 1080.

« ÖncekiDevam »