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jedem Christen beiderlei Geschlechts verwaltet werden 125); und auch die von Häretikern, wenn nur im Namen der Dreieinigkeit vollzogene Laufe ist gültig 126). Bei Administration der Taufe ist die dreimalige Untertauchung wesentlich, weil nur so der Täufe ·ling ganz von der Erbsünde gereinigt werden kann 127).

125) Vergl. Conf. orth. p. 159 (xis xaigóv tivos ůváyers ỷμñoget νὰ τὸ κάμῃ τὸ μυστήριον τοῦτο καὶ κοσμικὸν πρόςωπον ἀνδρὸς ἤ γυναικός); Metrop. Critop. und Dosithei Confess. ll. cc.

126) Vergl. Conf. orthod. p. 157. (Indeß soll nach Heineccius - in der russischen Kirche lange eine Wiedertaufe christlicher Convertiten üblich gewesen seyn.)

127) Die Conf. orth. p. 157 hebt diese nuráðvois (xaradúedái tois Iv tự vdatı) als nothwendig hervor; desgleichen Metroph. Critop. Confessio p. 86 und Ierem. in Act. Würtemb. p. 238. Dies ist also ein Punkt, in welchem die griechische Kirche von der römisch - katholischen divergirt. (Bis ins 13. Jahrh. nehmlich war auch im Abendlande die Untertauchung gewöhnlich, wurde aber alsdann bei den Lateinern durch die Besprengung verdrängt. Noch Thomas Aquinas Summ. P. III. qu. 66. art. 6. [,, in immersione expressius repraesentatur figura sepulturae Christi, et ideo hic modus baptizandi est communior et laudabilior"] giebt der Untertauchung den Vorzug, obschon er dieselbe nicht nothwendig findet [,, Ablutio fieri potest per aquam, non sol. per modum immersionis, sed et. per mod. aspersionis vel effusionis.. quamvis tutius sit baptizare per mod. imm... Immersio non est de necessitate baptismi"]. Dem Catech. Rom. 2, 2, 17 erscheint der Unterschied zwischen Beidem adiaphoristisch. In der lutherischen, wie in der reformirten Kirche ist die Besprengung gewöhnlich geworden [zufolge modernster Weichlichkeit häufig selbst nur Berührung], wiewohl manche Stellen Luthers und der lutherischen Symbole, ohne die Differenz im Gebrauche sehr wichtig zu machen, entschieden mehr für Untertauchung sind; vergl. Luthers Sermon vom Sacr. der Taufe, Lpz. U. Th. XXII. S. 139: Die Taufe heißet auf Griechisch baptismus, zu Latein mersio, d. i. wenn man etwas ganz ins Wasser tauchet, das über ihm zusammengehet. Und wiewohl an vielen Orten der Brauch nimmer ist, die Kinder in die Taufe gar zu stoßen und zu tauchen, sondern sie allein mit der Hand aus der Taufe begeußt, so sollt cs doch so seyn und wäre recht, daß man nach Laut des Wörtleins Laufe das Kind oder jeglichen, der getauft wird, ganz hinein ins Wasser senkte und täufte, und wieder herauszöge; denn auch ohne Zweifel in deutscher Zungen das Wörtlein Taufe herkömmt von dem Wort Tiefe, daß man tief ins Wasser senket, was man täufet“ ¿c.; desf. Epistelpred. D. 6. p. tr., Lpz. A. XIV, 139: Wisset ihr nun, warum und wozu ihr getauft seid, und was es te: deutet, daß ihr unter das Wasser getaucht, daß es über euch zusammen gegangen?" ic. vergl. mit S. 141; Kl. Katech. Taufe Nr. 4: Es bedeutet

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§. 58.

Lehre der kleineren eigenthümlichen Kirchenpartheien von der Taufe.

Ungleich wesentlicher, als die katholische und griechische Kirche · von der lutherischen, unterscheidet sich in der Lehre über die Laufe von derselben wie oben §. 56. bemerkt - die reformirte; und die Lehre sämmtlicher kleineren eigenthümlichen Kirchenpartheien von der Taufe ist nun eben nichts anders, als eine mehr oder minder modificirte oder fortgebildete reformirte.

1. Swedenborg lehrt von der Laufe 128), daß sie eine innere Reinigung durch drei Stufen hindurch bewirken solle; er: stens führe sie in die christliche Kirche ein; zweitens werde durch ihre Vermittelung der Christ zur Erkenntniß und Anerkenntniß des Heilandes und Erlösers gebracht; drittens solle der Mensch in ihr durch den Herrn wiedergeboren werden. Diese drei Zwecke der Taufe feien aber an sich Eines und dasselbe, und verhielten sich zusammen wie Ursach und Wirkung und die Vermittelung beider. Hienach behauptet die Swedenborgische Lehre von der Laufe eine Mittelstelle zwischen der lutherischen und reformirten. Doch schließt fie sich wesentlich mehr an die leştere an, indem, die Gesammtlehre von der Taufe kurz zusammenfassend, der Swedenborgische Katechismus (Fr. 25.) unter den beiden sacramentlichen Mitteln, bei der Wiedergeburt zu unterstüßen, die Laufe nur für, das mit göttlichem Einfluß begleitete Zeichen und Mittel der Einführung in die Kirche des Herrn“ erklärt.

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[solch Wassertaufen], daß der alte Adam.. soll erfäufet werden...., und wiederum täglich herauskommen und auferstehen ein neuer Mensch 2c.,“ und Gr. Katech. Taufe p. 548: Das Werk aber oder Geberde ist das, daß man uns ins Wasser senket, das über uns hergehet, und darnach wieder herauszeucht; diese zwei Stücke, unter das Wasser sinken und wieder herauskommen, deutet die Kraft und Werk der Taufe“ 2c. Calvin erklärt sich über diesen Gegenstand Institut. IV, 15, 19. dahin:,, Caeterum mergaturne totus qui tingitur, idque ter an semel [selbst also ein- oder dreimaliges Untertauchen ist ihm adiaphoristisch], an infusa tantum aqua aspergatur, minimum refert; sed id pro regionum diversitate ecclesiis liberum esse debet. Quamquam et ipsum baptizandi verbum mergere signi ficat, et mergendi ritum veteri eccl. observatum fuisse constat.") 128) S. Vera chr. rel., ed. Angl. vol. II. p. 389.

2. Dagegen haben die Arminianer die reformirte Lehre von der Taufe noch mehr rationalisirt. Schon die Arminianische Definition der Sacramente überhaupt (f. §. 54.), daß sie Buns deszeichen seien, mittelst deren Gott seine Gnade den Menschen versinnliche und besiegle, der Mensch aber sich zum Gehorsam gegen Gott verpflichte, führt darauf hin, zumal da bald selbst diese Definition noch für zu viel sagend erklärt ward, und man eigentlich über die Wirkungsweise der Sacramente gar nichts zu wissen bekannte. Die Arminianer 129) betrachten die Laufe als einen äußeren von Christo verordneten Gebrauch, wodurch der Täufling theils sein Bekenntniß des Christenthums ausspricht, theils die Verheißung der göttlichen Gnade in sich bekräftigt. Unmündige Kinder zu taufen war sonach kein Grund mehr vorhanden 130). Man unterließ die Kindertaufe aber Anfangs darum

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129) S. Limborch Theol. christ. 5, 67, 5.- Vergl. die etwas weitläuftigere Begriffsbestimmung Conf. Remonstr. 23, 3:,,Baptismus est primus N. T. publicus et sacer ritus, in quo foederati omnes (nullo aut aetatis aut sexus discrimine) per solennem aquae ablutionem ecclesiae inseruntur et cultui divino initiantur, sive idcirco in nomen patris et filii et sp. s. aquae immerguntur vel aqua abluuntur, ut hoc veluti symbolico signo ac sacra tessera confirmentur de gratiosa Dei erga ipsos voluntate, quod sicut aqua sordes corporis abluuntur, ita ipsi per sanguinem et spiritum Christi (modo sua ipsorum culpa gratiosum hoc foedus irritum non fecerint) intus purgandi, sive a reatu omnium peccatorum plenissime liberandi, et tandem aeterna felicitate donandi sint; ac simul etiam ex altera parte ipsi obligentur, eoque palam declarent, se omnem salutem suam a solo Deo et Domino I. Chr... constanter exspectare, ipsi ex animo confidere, eique abiectis peccator. omnium sordibus.., virtute sp. s. per omnem vitam obedire velle."

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130) Geschweige denn daß man die Verdammniß ungetaufter Kinder behauptet hätte. Dies bestreitet Limborch Theol. christ. 3, 5, 2 gez radezu als einen Irrthum, und spricht den Sah aus: Omnes infantes, sicut per Adamum moriendi necessitati subiiciuntur, ita nostro iu dicio ex morte liberantur per Chr., sive baptizati sint sive non.“ (In ähnlicher Indifferenz, wie die Kindertaufe, wird auch remɔnstrantischerseits die s. g. Kesertaufe betrachtet, indem Episcopius Respons. ad dilemmata pontif. p. 162 sq. es für gleichgültig erklärt, ob die von Kezern Getauften noch einmal zu taufen seien, und aus derselben Quelle freilich fließt auch die im Verhältniß zu der reformirten Kirche

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nicht, weil dieselbe, ob auch in keiner Weise nothwendig, doch ein hohes Alter für sich habe und ihre Abschaffung Aergerniß geben könnte 3), fand indeß allmählig diese Gründe ungenügend, und taufte Kinder nicht mehr.

3. Den Mennoniten (sowie auch den Baptisten 132)) ist die Taufe Zeichen und Siegel der Einverleibung in Gottes Gemeine. Sie theilt eine göttliche Kraft nicht mit, sondern versinnbildet nur die stets aus Gott auf die Gläubigen ausströmenden Kräfte, so daß Alles dabei auf den Glauben des Läuflings ankommt 133). Deshalb, weil nur Erwachsene glauben und bußfer: tig seyn könnten, verwarfen die Mennoniten die Kindertaufe 134),

größere, an sich aber achtungswerthe gewisse Nachsicht hinsichtlich der Nothtaufe [Apol. Conf. Remonstr. p. 246 sq. vergl. Limborch Theol. chr. 5, 69, 3]).

131) Apolog. Remonstr. c. 23. P. 247: Remonstrantes ritum baptizandi infantes ut perantiquum .. haud illubenter etiam in coetibus suis admittunt adeoque vix sine offensione et scandalo magno intermitti posse statuunt; tantum abest, ut eum seu illicitum aut nefastum improbent ac damnent. Sed nec arbitrantur tamen propterea, eum ut praecise observatu necessarium vel ex praecepto Chr. vel ex traditione apost. vel alia certa atque indubitata auctoritate tenendum, urgendum aut imperandum esse."

132) Vergl. über diese Alberti Briefe IV, 1316. 1341.

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133) Vergl. Ris Confess. art. 32.:,,Tota externi baptismi actio nobis ante oculos ponit, testatur et significat, I. Chr. poenitentem et credentem hominem interne baptizare in lavacro regenerationis et renovatione sp. sancti, abluens per virtutem et merita sanguinis sui effusi omnes animae maculas atque peccata, et per virtutem et operationem sp. s., qui vera .. aqua est, internam animae malitiam, redditque eam coelestem, spiritualem" cet. Vergl. Anm. 134. 134) Ris Conf. art. 31.: Sacer baptismus est externa, visibilis et evangelica actio, in qua sec. Chr. praeceptum et praxin apostolor, ad finem sanctum aqua baptizantur in nomine patris, f. et sp. s., qui doctrinam sancti evangelii audiunt, credunt et libenter poenitenti corde accipiunt. Tales enim iussit Christus baptizari, sed neutiquam infantes.“ Auch in der Confess. der verein. Fries, u. Deutsch. ist nur von bapt. adultorum die Rede; und in den Frankenthaler Verhandlungen wurde die Kindertaufe verworfen als von Chr. nicht geboten, und behauptet,,, infantes salvari absque baptismo per merita Christi, et nemini signum baptismi convenire nisi credenti“ (s. Schyn plen. deduct, p. 236).

selbst als antichristisch 135), und tauften -in steter Verbindung mit einem vom Läufling selbst abzulegenden Glaubensbekenntnisse bloß Erwachsene 136) (auch Convertiten, die als Kinder bereits eine vermeintlich nichtige Taufe empfangen hatten 137)), und zwar durch völliges Untertauchen.

4. Zur Gestaltung der eigenthümlichen socinianischen Lehre von der Taufe wirkte F. Socin's besondere persönliche Stellung nicht unwesentlich mit. Die polnischen Unitarier, an die er sich anschließen wollte, hatten von ihm verlangt, daß er zuvor sich von neuem taufen lassen solle. Er verweigerte dies aber, `und legte die Weigerungsgründe dar in seiner Disputatio, an homini christiano aquae baptismo carere liceat. Er erklärte hier Wieders taufe für erlaubt, wenn sie jemand verlange, nicht aber für nothwendig, und zwar dies aus dem charakteristischen bedeutungsvollen Grunde, weil für die Waffertaufe überhaupt kein Befehl Chrifti vorhanden sei, und man also nicht bloß die Kindertaufe, sondern jede Taufe überhaupt unterlassen könne 138). Demzufolge wurde

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135) Vergl. das Horn. Bekenntniß Art. 21. : Es wird mit großen Reden verworffen die Taufe der jungen nichts wissenden Kinder; sondern halten dieselbe vor eine Menschenpflanzung im Reiche des Antichrists versiret, welche mit Recht gebühret ausgerottet und verworffen zu werden, nachdemmahle in dem ganzen N. Z., noch von seinen Aposteln im geringsten nichts davon befohlen noch geschrieben ist; sondern ist in der That nichts anders, als eine Verachtung und Vertretung der wahren Taufe Christi, in vielen Theilen streitig gegen dieselbe."

136) Die gewöhnlichste Taufzeit ist jezt das Alter von 18 bis 22 Jahren; doch wird die Taufe öfters theils aus Gleichgültigkeit gegen dieselbe, theils aus Vorurtheil, auch erst im 30. bis 50. Jahre verrichtet; s. Fliedner Collektenreise nach Holland und England Th. I. S. 138.

137) Das Bekenntn. der verein. Fries. u. Deutsch. art. 11. sagt zwar : ,, Hominem sub conditione verae poenitentiae et scripturae conformis fidei semel baptizatum nunquam rebaptizamus." Diese Worte sollen aber eben zugleich einer Kindertaufe den Charakter eigentlicher Taufe nehmen.

138) Keinesweges, erklärte Socin in der Schrift de baptismo aquae, habe Christus selbst die Taufe als Initiationsritus angeordnet, sondern in den Stellen Matth. 28, 19 u. Marc. 16, 16 bedeute das faṛtheir bloß einweihen zum christlichen Bekenntnisse ohne alle Beziehung auf Wasseruntertauchen; die Apostel aber hätten, und zwar ohne Vorschrift Christi, nye die erwachsenen Juden und Heiden, und auch diese nicht immer, getauft

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