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eines vermeinten National Concilii und vergleichunge 1565. (die zwischen Christo und Belial nimmer zu finden) mitt Février. der warheitt diesen oder andere artickell, unsere christliche religion betreffendt, innen zu haltenn sich bereden laszen soltenn, die sie doch zuvor, bey höchster werender verfolgungk, mitt darstreckung ires leibs, bluts und gutts, mitten im flammen öffentlich zu bekennen und zu vertheidigen nicht underlaszen, noch gescheuchtt.

So weisz man sich auch zu berichten das zwischen den Evangelischen und den Babstischenn in Franckreich und anderswo, nitt allein der streitt und span vom heiligen Abentmall des Hern, sondern von audern höhernn und wichtigern artickeln, darauff der grundt unnser seelen seligkeitt stehett, welche da sie verglichenn, man leichtlich des übrighen auch sich vereinigen köndte, undt also, da schon obgedachter punct vom heyligenn Abendɩmall nitt vor handen, sondern begebenn, dannoch der babstisch hauff darann nicht gesettigtt, sondern irem ermessen nach, vilfeltige (aber gleichwoll unbefügte) ursachen finden wür. den die wahre Christen zu verketzern und zu vervolgen; den es greiffe der liebe Christus das Babstumb an, wo und so gelinde es immer wolle, so mues er doch das creutz traghen und unnder demselbigh herlich trijumphiren.

Dieweil wir dan, aus obangeregter wichtigenn ursachen, auch allen bis anhero verlauffenen handtlungen nitt merckenn khönnen das es den Babstischen, in ein unparteisch national oder ander Concilium, zu befürderunge göttlicher warheitt ernst, sondern vielmehr diese schein und practicken zu undertrückunge deroselben gemeint, also können wir auch nitt glauben das der von Condé sich und die seine leichtlich in solch verdechtig

1565. und blindt wergk stecken werde, es auch for unser perFévrier, son dergestalt nitt zu rathen wustenn.

Sonsten ist mitt ohne das ettwan in der Christennheitt durch ordentliche Concilia und Colloquia viel guts uszge. richtt, die unwarheitt öfftermals an tage gebrachtt, die warheitt vertheidingtt, auch Christliche fridtliche einigkeitt gepflanzt unnd erhalten. Damit es aber also geschaffen gewesen das solche Concilia nitt durch die partheyenn, so allein ire gefaste meynungen unnd irthumben zu vertheidigen, auch irem vortheill und bestettigung ires uncristlichen gewalts und tiranney dardurch zu suchen vorhabens, sonder durch gottselige, friedtliebende Keyser und potentaten, die die warheitt, auch gottseligenn fridden, ruhe und einigkeitt der kirchen zu suchen und zu befürderu begierigh und gneigtt gewesen, auszgeschriebenn und gehalten worden; deszen man sich aber diszmals, bey itzighen wesen in Franckreich, auch noch zur zeitt bey diesem jungen Könige, der auch sein selb nitt mechtig, des handels auch nicht vorstendigk', unnd der meiste seiner leuth theile dem babstthumb anhenhigk, wenig zu versehen oder zu getröstenn.

Was aber seiu, des Graven, vorschlagk eins colloqui halben, so zwischen den Teutschenn und Frantzösischen gelerten, aller puncten halben so mitt der Augspürgischen Confession streitig sein sollen, ehe und zuvor solch National Concilium inn Franckreich fürgenohmen, zu haltenn und deszwegen der König anzulangen wehre, berühren thutt, stellen wir in keinen zweiffell, da solches in's werck gericht und der wahren religionverwanten Christen hiauszen unnd in Franckreich selbst, zu einander, irer misz

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er,

verstende halber, gehetzt und unruhigk gemachtt, das 1565. der' Bebstisch hauffen sehr woll leidenn und in die faust Février. lachen möchte, den leichtlich daraus zu schlieszen, da zwischen den Evangelischen die gewünschte concordia nitt allerseits getroffen, das hierdurch der Bapst und sein anhangk sich derengleichen colloquien und miszverstände, anderst nitt dann zu einer newen erschwerlichen verfolgung und bluttvergieszen, welchs gleichwoll erst bey den Franzosen seinen anfangk, hernacher aber ebenn durch solche wege bey uns Teutschen mitt der zeitt seinenn auszgangk (das doch der Almechtigk gnediglich verhütten wollt) gewinnen möchte, und also zu undertrückung der wahren Christlichen religion misbrauchen würde. Dieweill ime die unfelbare regell, omne regnum in se divisum desolabitur, soviel hundertt jahr hero und mitt höchstem nachteiligh schaden der gantzen Christenheitt, sehr woll in die Kürchenn gedient und just befunden, wie dan die vor angezogene Colloquia zu Zabernn und Possy, da sich der Cardinall inn Lottringenn der Augspürgischen Confession allein darumb widder die Christenn, als ob sie im artikel vom Abendtmall deroselbenn nicht gemesz hielten, drennung dardurch zu suchen, angenohmmen, welchs hernacher sich ausztrückenlich bescheint, da von ime dieselbe zu underschreiben begertt, er solche im wenigsten nicht annehmen, noch approbiren wollen.

Ueber das wir gleichwoll nicht wiszenn, noch glauben (da man dem rechten verstandt Augspürgischer Confession, erfolgter Apologi, und Franckfordischem Abschiedte, auch Naumburgischenn praefation, innhalt götlichs wortts, darauff man sich jederzeitt referirt und gezogen, nachgehen will) das der französischen Christen bekantnüssen mitt der

Lisez es der.

1565 selben Augspürgischen Confession in ein oder mehr artickel Février. streittendt befundenn werdenn solle, darumb wir solch fürgeschlagen Colloquium nirgendt anderst wohin auff der Bebstischenn Franzosenn seitten gemeintt ermeszen köndenn, dan dardurch spaltung und trennung anzustellen, iren vortheil dardurch zu erlangen, damit den armen beträngten Christenn, under solchem praetext und schein, anderer unverhindert mitt erschrecklicher verfolgunge ungescheucht zugesetzt und also sie hiaussen und darinnen plosz und allein, auch widerumb in die eusserste gefahr und bluttvergiessen gestelt werden möchten. Welcher vorschlagk hiebevor zum öfftern mahl! uff der bane gewesen, aber gleichwoll zeittlich von allen verstendigh gemercktt worden. Ob nun durch ein solch mittell des fürgeschlagnenn Colloquij, unser wahre Christliche religion mehr gefürdertt als undergetrücktt, des bäbstischen hauffen anschlege, tyranney, und verfolgung mehr geschwechtt als gesterckt (wie der gute Graff vermeintt), das haben E. L., als der verstendige und erfarnne, aus oberzelten ursachen und jüngst vorgelauffenen exempeln selbst leichtlich zu urtheilen.

Da nun F. L. vermeinten, das bemelter Grave widder zu beanttwortten, wehren unsers ermessens obangeregte fälle, was ettwan dergleichen Colloquia für nützes geschafft und warumb dergleichen mittell von dem bahstischen hauffen zu mehrmahlen gesucht, anzuregenn.

Daraus man zu vermercken, das man anderer leuthe bluttdürstige böse practickenn, damitt man biszher und noch umbgangen, auch verstünde, und oberzelten discurs und, proces noch unvergessen wehre, da es auch dem Babst und seinem anhanck in Franckreich und sonnst, nitt umb die Augspürgische Confession oder einige refor

mirte religion, sonder vielmehr zu erhaltung seines ge- 1565. walts, tiranney, vortheils, und leidigen babstumbs (wel- Fiévrer. che dieselb einig religion in Franckreich, die man biszher durch die gehaltene concilien und colloquien gesucht noch gemeintt), auch anstifftunge schädtlicher spaltungen und trennung, dardurch sein Reich gefürdertt und gestercktt und endtlich zu undertrückunge der warheit des heiligen Evangelü und desselbenn bekenner, zu thun.

Da man aber je gewiltt den zweitrachtt in Franckreich beyzuleghen, auch bestendigh fridde, ruhe, und einig. keitt, so woll ewigk als zeittlich, zu befürdern und zu erhalten, wehre der König und die seine dahin anzuweisen und zu adhortiren einiche persecution oder' widder die Christenn mitt zu verstadter, sonder menniglich das wortt Gottes zu hören und die heilige Sacrament inhaltt desselbenn zu entphahenn frey zu lassen; oder, so solches diszmals nitt alles zu erhaltenn, zum wenigsten das uszgangne Königliche Edict bis zu weitterer besserunge vestiglich hand zu habenn, darob ernstlich zu halten und niemandts darwidder beschweren zu lassen, daraus man spüren möch

te,

das man zu einem National Concilio und Christlicher reformation und vergleichunge lust hette, das auch hieaussen im Teutschen landt hey etlichen unruigen, die uncristliche condemnationes, dardurch ursache zu verfolgung gegeben wirdertt, abgesteltt und vermitten würden, wie dan E. L. diesse ding, der mehr erfarner und verstendiger, woll weiters zu bedencken und zu richten wissen... Datum den 10 Febr.

An hern Philipsen den Eltern Landgraffen zu Hessen.

1 Ici le Secrétaire a probablement omis un mot.

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