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des römischen Weltreiches. d) Die sich ausbildende römische Hierarchie mußte es ganz ihrem Interesse angemessen finden, dem geistlichen Stande das möglichst größte Ansehen zu verschaffen, um desto sicherer vermit telst desselben die Gemüther und die öffentliche Meinung beherrschen zu können. e) Damit vereinigte sich auch die Unwissenheit und der Aberglaube der spåtern Jahrhunderte, wo der Klerus, in dem Besize der meisten Kenntnisse, seine Stellung auch im Aeußern immer gelten= der machen konnte. Erwägt man nun die Wirkungen und das Zu sammentreffen dieser Ursachen, so wird es leicht begreiflich, wie der Klerus in der christlichen Welt, besonders in den Zeiten des Mittelal= ters, eine solche ausgezeichnete Macht über das allgemeine Staaten- und Gemüthsleben der Völker behaupten konnte.

III) Personale des Klerus im apostolischen und nachapostolischen Zeitalter, so wie in der spåtern und neuern Zeit.

a) Apostolisches Zeitalter.

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In wiefern Jesus durch die Wahl und Bildung einer Zahl von Schülern gleichsam den Grund zu einem christlich kirchlichen Lehrstande legte, darüber haben wir bez reits anderwärts, besonders im Artikel Apostel gesprochen. Hier haben wir mehr zu berücksichtigen, wie sich die Praxis in Absicht auf den christlichen Lehrer- und Kirchendienerstand im apostolischen Zeitalter gestaltete. Gehen wir auf die Hauptquelle für diesen Zeitraum zurück, auf das N. T., so ergiebt sich, daß das Hauptgeschäft der Apostel darin bestand, die Angelegenheiten der Gemeinde zu Jerusalem zu leiten, und die Ausbreitung der Lehre Jesu in den entfernten Gegenden zu befördern. Anfangs besorgten sie aber auch das Einsammeln der Beiträge zur Unterstügung der Dürftigen und das Vertheilen derselben. Allein dieses Geschäft wurde bald für sie zu beschwerlich und zeitraubend, und gab überdieß zu schiefen Urtheilen Veranlassung, als wåren sie parteiisch und bedächten die einheimischen und jüdischen Wittwen reichlicher als die griechischen. Sie thaten daher der Gemeinde den Vorschlag, daß sie 7 rechtschaffene Männer erwählen sollten, welche dieß Geschäft besorgten. Vergl. Act. 6, 3-7. Die Männer nun, die in den neu begründeten Gemeinden theils als Lehrer, theils als Kirchendiener von den Aposteln und den Gemeinden gewählt wurden, um das Lehren und die nöthige Ordnung in dem kirchlichen Verbande zu befördern und zu erhalten, werden, wie anderwärts gezeigt worden ist, Bischöfe, Presbyter, Diaconen und Diaconissinnen, und nach Eph. 4, 11. auch Apostel im engern Sinne, Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrer genannt. Wir haben von allen diesen in besondern Artikeln gehandelt, oder werden noch davon handeln. Einen schicklichen Eintheilungsgrund für dieses Lehrerpersonale findet man vielleicht in dem Bleibenden, an einem Orte Beharrlichen, oder in dem Ambulatorischen der Amtsführung. Zu der ersten Gattung gehörten wohl die nach dem Muster der jüdischen Synagoge verordneten Bischöfe, Presbyter, Diaconen, Diaconissinnen; zu den lehtern hingegen die Apostel, Propheten und Evangelisten. S. die dahin einschlagenden Artikel. Wie die von Starck in seiner Geschichte der christlichen Kirche im 1. Jahrhundert Thl. III. p. 19-20 getadelte Eintheilung des christlichen Lehrstandes in außerordentliche und ordentliche Lehrer, dennoch zu ver=

theidigen sei, hat Augusti Thl. 11. p. 87 gut gezeigt. Uebrigens hångt dieser Punct mit der alten langwierigen Streitfrage über die Fortdauer der Gnadengaben und außerordentlichen Geisteswirkungen auf das Genaueste zusammen.

b) achapostolisches Zeitalter. Zunächst scheint unter den Apostelschülern die alte Einfachheit und die von Jesu ausgegangene Idee einer durch Religion gegründeten, heiligen Verbrüderung bei den christlichen Lehrern und Kirchenbeamten fortgedauert zu haben. Allein schon zu Ende des ersten und zu Anfange des zweiten Jahrhunderts traten die Abstufungen des Klerus schärfer hervor, so daß jest die Bischöfe den ersten, die Presbyter den zweiten, die Diaconen den dritten Rang einnahmen (f. den Artikel Diaconus). Allein allmählig erhielt der Klerikalstand neue Abstufungen, so daß man ordines majores und minores unterschied. Diese Veränderung wurde durch mehrere eigenthümliche Ursachen herbeigeführt.

aa) Mit und nach Constantin wurde bekanntlich die kirchliche Gottesverehrung viel ceremonienreicher, und die Liturgie bildete sich immer mehr aus, so daß ein größeres Lehrer- und auch ein zahlreicheres Kirchendienerpersonale nothwendig wurde. Man erinnere sich, was wir im Artikel Kirchengebäude von dem bei den Kirchen zu Constan tinopel angestellten Klerikerpersonale erinnert haben.

bb) Die nach und nach ausgebildete Priesteridee, die mit der Messe in Verbindung stand, führte den Unterschied des Sacerdotium und Ministerium ein (f. den Artikel Presbyter). Zu dem Sacerdotium rechnete man größtentheils die schon im apostolischen Zeitalter bestan= denen Abstufungen, Bischof, Presbyter, Diaconus. Die andern Abstufungen kamen erst nach und nach durch Bedürfniß und äußere Um; Stände hinzu. Dahin gehörten die Subdiaconi, Acoluthi oder Ceroferarii, die Exorcistae, die Lectores (f. die einzelnen Artikel). Alle diese Personen vom Bischofe bis zum untersten Grade hießen Clerici und wurden den Laien entgegengeseßt.

cc) Dabei muß man jedoch nicht vergessen, daß diese Ausbil dung nicht auf einmal und auch nicht an jedem Orte auf dieselbe Weise erfolgte. In einer volkreichen Metropolis und bei einer zahlreichen Geistlichkeit mußte man natürlich das Bedürfniß, einen Unterschied in den Geschäften und Rangverhältnissen der Kleriker zu machen, weit mehr fühlen, als in kleinen Stadt- und Landgemeinden oder Kirchensprengeln. Dieß läßt sich schon a priori annehmen und aus Induction wahrscheinlich machen.

Genug, wir finden bald nach Constantin, durch diese und ähnliche Ursachen veranlaßt, einen höhern und niedern Klerus, der sich ziem lich gleich in den Kirchensystemen des Morgen und Abendlandes gestaltet hat, und in dieser Form gewissermaßen bis auf den heutigen Tag fortdauert. Wir wollen auch hier besonders betrachten A) die orientalisch griechische und B) die abendländische Kirche.

A) In der orientalisch - griechischen Kirche finden wir folgende Hauptverschiedenheiten: Die eigentlich griechische Kirche, d. h. die dem Patriarchen in Constantinopel unterworfene (wozu auch verschiedene orientalische Kirchenparteien gehören), so wie die im Wesentlichen harmonirende russische Kirche, theilt die Gesammt - Priesterschaft in fol

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gende 5 Orden: 1) Bischöfe, 2) Priester, 3) Diaconen, 4) Subdiaconen, 5) Lectoren, worunter die Pfalten (Cantores) und Akolu= then mitbegriffen sind. Vergl. Mich. Heineccii Abbildung der alten und neuen griechischen Kirche, Thl. 3. p. 48 ff. Schmitt's morgenländische griechisch russische Kirche, Mainz 1826 p. 282 ff. King's Gebräuche und Ceremonien in der griechischen Kirche in Rußland p. 258 f. Ståudlin's kirchliche Geographie und Statistik, Thl. 1. p. 268–289. Thl. 2. p. 592-610. Das Episkopat, als Hierarchie der Jurisdiction betrachtet, hat die 3 Abstufungen: Erzbi= schof, Metropolitan, Patriarch. Hierzu kommt in Rußland noch die heilige Synode, bei welcher die höchste geistliche Gewalt ist. Sonst war in Constantinopel und auch in andern Gegenden die Würde eines "Esagxos (das Exarchat), höher als die Metropolitanwürde und geringer als das Patriarchat. Codin. de offic. c. 1. n. 41. Morini exercit. 1. I. c. 15. Die Syrer hatten übrigens in der orientalischen Kirche die Idee der Hierarchie am sorgfältigsten ausgebildet. Unverkenn= bar ist es, daß sie dabei aus dem Dionysius Areopagita geschöpft, und die ganze iɛgàv diazooμnoir, wie sie sich in der Schrift Dionysii Areopagitae de Hierarchia ecclesiastica Opp. T. 1. ed. Corder. p. 355-63. findet, dargestellt haben. Daß besonders die Nestorianischen Syrer die Engelchöre und die Ordines als den Typus ansehen, der bei der Abstufung der Kleriker sei nachgeahmt worden, kann man lernen aus Assemanni Bibl. Orient. Tom. III. P. II. p. 788 seqq.

B) Abendländische Kirche. System der römisch-ka= tholischen Kirche. Im Abendlande hatte sich, wie wir bereits angegeben haben, ebenfalls der Unterschied eines höhern und eines niedern Klerus herausgestellt und sich gewissermaßen noch schärfer ausgebildet als im Morgenlande. Im Allgemeinen steht hier aus dem scholastischen Zeitalter der Grundsag fest, daß der Klerus aus 7 Ordnungen bestehe, und man beruft sich deshalb auf die gratia septiformis spirit. sanct. Auch darin herrscht im Allgemeinen Uebereinstimmung, daß man tres ordines majores, welche man auch sacros nennt, und welche das eigentliche Sacerdotium, oder das Ministerium s. altaris ausmachen, und quatuor ordines minores, welche für das Ministerium ecclesiasticum, oder für den Dienst des Klerus und der Gemeinde bez stimmt sind, unterscheidet. Aber die Kanonisten halten sich in Uebereinstimmung mit der orientalischen Kirche an die Bestimmung des Dionysius Areopagita und seßen novem hierarchias fest, wovon 4 majores, 5 aber minores heißen. Das Schema der Kanonisten ist daher in der građatio a minori ad majus dieses

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Man überzeugt sich bald, daß die Scholastiker dadurch, daß sie die Ordination zu einem Sacramente erhoben, zu diesen Bestimmungen geführt wurden, und daß dadurch das Sacerdotium gehoben werden follte. Dieß ist auch der Gesichtspunkt, welchen das Conc. Trident. Sess. 23. c. 2. aufgefaßt hat. Der Bischof gehört als Priester zum Presbyter, als Vorsteher und Regent steht er über dem Orden. Diese Duplicitát gründet sich auf die alte Eintheilung der Kirchengewalt in die Hierarchie der Weihe (Hierarchia ordinis) und in die Hierarchie der Jurisdiction (Hierarchia jurisdictionis). Auch die Apolog. Aug. Conf. art. XIV. p. 294 billigt diese Eintheilung: Et placet nobis vetus partitio potestatis in potestatem ordinis et jurisdictionis. Habet igitur Episcopus potestatem ordinis, h. e. ministerium verbi et sacramentorum; habet et potestatem jurisdictionis, h. e. auctoritatem excommunicandi obnoxios publicis criminibus etc. Um aber die Zahlharmonie nicht zu stören, wurde der Subdiaconus (s. d. Art.) unter die majores gerechnet. Zum Diaconate und Presbyteriate werden auch die Archidiaconi und Archipresbyteri gerechnet, wiewohl die Rangbestimmung derselben verschieden angegeben wird. 3um Primate gehören: Archiepiscopi, Primates, Exarchi, Patriarchae, Pontifex Maximus. Doch wird der lettere häufig als der alleinige Inhaber des Primates dargestellt: Das scholastische in der römischen Kirche recipirte Schema ist: 1) Presbyter, s. sacerdos.

2) Diaconus.

3) Subdiaconus.

4) Acoluthus.

5) Exorcista.

6) Lector.

7) Ostiarius.

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Tres majores.

Quatuor minores.

Die minores werden in dieser Ordnung im Conc. Trident. Sess. 23. c. 2., sonst aber zuweilen auch anders aufgeführt; doch wird bemerkt, daß der Grad derselben verschieden sei. Quamvis non pari gradu; nam Subdiaconatus ad majores ordines a Patribus et sacris Conciliis, in quibus et de aliis inferioribus frequentissime legimus. Alle diese eben angeführte Namen bezogen sich anfangs auf wirkliche Aemter in der Art, daß ohne ein solches Amt die entsprechende Ordination nicht vorgenommen wurde, und daß umgekehrt ohne die Ordination die Beschäftigungen des Umtes nicht verrichtet werden durften. In der Folge wurden zwar die Namen beibehalten, allein die Beschäftigungen selbst verloren sich in den untern Graden, oder gingen an Laien über. Daher wurden diese nur bildlich und zur Erinnerung an die alte Disciplin beibehalten, indem derjenige, welcher jest einen höhern Grad erlangen will, wenigstens dem Namen nach auch die untern durchgehen muß. Conc. Trident. Sess. 23. c. 2. de sacram. ordin. Wie gewöhnlich es jest auch im Kultus der römisch-katholi schen Kirche sei, daß mehrere der sogenannten niedern Weihen an Weltliche übergehen, haben wir bereits im Artikel Akoluthen gezeigt und werden es bei den dahin einschlagenden Artikeln ferner zeigen. Dieß ist ohngefähr die Abstufung des höhern und niedern Klerus, wie sie sich in den beiden Systemen der griechisch und römisch-katholischen

Kirche nach und nach ausgebildet hat und noch besteht. Welche Grundsäge hier die protestantische Kirche befolge, wird weiter unten gezeigt werden.

IV) Wahl der Kleriker.

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Vergl. überhaupt J. Morini comm. hist. et dogmat. de sacris ecclesiae ordinationibus. Amst. 1695. Fol. Fr. Hallier de sacris electionibus et ordinationibus ex antiquo et novo usu. Rom. 1749. 3 Tom. Fol. J. G. T. Franz Jus eligendi ministros eccles. ex antiquitate illustr. Lpz. 1764. 4. So wichtig die Wahl der Kleriker und der Kirchenlehrer für die ganze christliche Gesellschaft seyn mußte; so sind doch verhältnißmäßig die Nachrichten darüber eben nicht so häufig, wie man glauben sollte. Daß jedoch in der frühern Zeit alles nur, besonders was die Wahl der untern Kleriker betrifft, von dem Bischofe abhängig gewesen sei, ist nicht gegründet, und Binterim in seinen Denkwürdigkeiten 1r Bd. 1r Thl. p. 500 drückt sich darum wohl nicht ganz richtig aus, wenn er fagt: In den ersten Zeiten ,,hing die Anstellung eines Pfarrers einzig und allein vom Bischofe ab." Die verschiedenen Wahlarten aber laffen sich auf folgende Hauptpunkte zurückführen: 1) Wahl durchs Loos. 2) Wahl von der ganzen Gemeinde. 3) Wahl durch Stellvertreter und Ausschüsse. 4) Einige außerordentliche Wahlarten. 5) Wahl vom Kirchenpas tron. - Nach dieser Ordnung wollen wir auch das hierher gehörige Material verarbeiten.

Nach Mt. 10,

1) Don der Wahl durchs Loos. 1 ff., Mrc. 6, 7., Luc. 9, 1 ff. wählte Jesus aus der Zahl seiner Jünger 12 Apostel. Nach der Himmelfahrt follte an die Stelle des Judas Ischarioth ein neuer Apostel gewählt werden, und dieß geschah nach Act. 1, 15-26. auf den Antrag und unter Leitung des Apostels Petrus vor der versammelten Gemeinde zu Jerusalem. Es wurden aus der Zahl der Jünger, welche von der Taufe Johannis bis zur Auferstehung in der Gesellschaft Jesu und der Apostel gewesen waren, zwei Männer Joseph Barsabas, mit dem Beinamen Justus, und Matthias der Gemeinde vorgestellt. Ob diese nun von der Gemeinde gewählt oder von den Aposteln ernannt wurden, läßt sich nicht mit Sicherheit bestimmen, obgleich das Lehtere wahrscheinlicher ist. Wie es sich nun aber auch mit dieser Präsentation verhalten möge, die Wahl von diesen beiden Apostelamts - Candidaten geschieht weder durch die Gemeinde noch durch die Apostel, sondern durchs Loos. Die Erzählung ist zu bestimmt, als daß die Sache zweifelhaft seyn könnte. Es war kein Suffragium, sondern ein Sortilegium, wie V. 20. deutlich lehrt. Auch das vorausgeschickte Gebet lehrt bestimmt, daß hier keine mensch liche, sondern eine göttliche Wahl, oder ein Gottesurtheil, Statt fand, wie es unter andern auch 1 Chron. 24, 3. vorkommt. Man könnte und sollte allerdings vermuthen, daß dieß Beispiel der frühern apostolischen Zeit würde Nachahmung gefunden haben. Allein es findet gerade das Gegentheil Statt und diese Wahlart war mehr Ausnahme als Regel. Man pflegte bei der Wahl zum bischöflichen oder geistlichen Umie nur alsdann zum Loose seine Zuflucht zu nehmen, wenn man sich über die Auswahl mehrerer, gleichzeitig und übers einstimmend gewählten Individuen nicht vereini

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