Grossherzoglich-Badisches Staats- und Regierungs-Blatt

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Popüler pasajlar

Sayfa 158 - Desgleichen sollen Fabrikanten und Gewerbtreibende , welche blos für das von ihnen betriebene Geschäft Ankäufe machen, oder Reisende, welche nicht AVa.iren selbst, sondern nur Muster derselben bei sich führen, um Bestellungen zu suchen, wenn sie die Berechtigung zu diesem...
Sayfa 155 - Chausseegelder oder andere statt derselben bestehende Abgaben, ebenso Pflaster-, Damm-, Brücken- und Fährgelder, oder unter welchem anderen Namen dergleichen Abgaben bestehen, ohne Unterschied, ob die Erhebung für Rechnung des Staates oder eines Privatberechtigten, namentlich einer Commune geschieht...
Sayfa 237 - Gesetz vom 19. Februar 1874., die Aendernng einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 9. October 1860., die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate •' ) betreffend. Friedrich, von Gottes Gnaden Grossherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt: Artikel 1.
Sayfa 158 - Befugniss der Unterthanen des einen Staates, in dem anderen Arbeit und Erwerb zu suchen, möglichst freier Spielraum gegeben werde. Von den Unterthanen des einen der...
Sayfa 157 - Congresses oder besondere Staatsverträge Anwendung finden, ferner gegenseitig nach jenen Bestimmungen zu entrichten, insofern hierüber nichts Besonderes verabredet worden ist, oder verabredet werden wird.
Sayfa 118 - Spielzeug :c. ganz oder theilweise auS Blei, auch dergleichen lackirte Waaren Bürstenbinder und Siebmacherwaaren: ». Grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen , ohne Politur und Lack .... b. Feine, in Verbindung mit anderen Materialien (mit Ausnahme von edeln Metallen, feinen Metallgemischen, echt vergoldetem oder versilbertem Metall, Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen, Korallen oder Steinen), auch Siebböden auS Pferdehaaren Droguerie...
Sayfa 161 - Abgaben-Entrichtung ein-, aus- oder durchgehen zu lassen. Dergleichen Gegenstände werden jedoch zollgesetzlich behandelt, und in Freiregistern , mit denen es wie mit den übrigen Zollregistern zu halten ist, notirt, und die Abgaben, welche davon zu erheben gewesen wären, kommen...
Sayfa 157 - Schifffahrt der Unterthanen der anderen Vereinsstaaten zu Gute kommen. Auf den übrigen Flüssen, bei welchen weder die Wiener Kongress-Akte noch andere Staatsverträge Anwendung finden, werden die Wasserzölle nach den privativen Anordnungen der betreffenden Regierungen erhoben.
Sayfa 162 - Revenüen-Antheil zurückgeblieben ist, so muß alsbald das Erforderliche zur Ausgleichung dieses Ausfalles durch Herauszahlung von Seiten des oder derjenigen Staaten, bei denen eine MehrEinnahme Statt gefunden hat, eingeleitet werden. Art. 30 In Absicht der Erhebungs- und Verwaltungskosten sollen folgende Grundsätze in Anwendung kommen: 1. Man wird keine Gemeinschaft dabei eintreten lassen, vielmehr übernimmt jede Regierung alle in ihrem Gebiete vorkommende Erhebungs...
Sayfa 161 - Staatsregierungen überlassen ; der Wirkungskreis derselben aber kann, insoweit er nicht schon durch gegenwärtigen Vertrag und die gemeinschaftlichen Zollgesetze bestimmt ist, durch eine vom Bundesrathe des Zollvereins festzustellende Instruktion bezeichnet werden.

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