Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem Preussischen Staate, 11. cilt

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Wilhelm Hertz, 1863
 

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Popüler pasajlar

Sayfa 282 - Fabrikarbeiter, welche ohne gesetzliche Gründe eigenmächtig die Arbeit verlassen oder ihren Verrichtungen sich entziehen oder sich groben Ungehorsams oder beharrlicher Widerspenstigkeit schuldig machen, sind mit Geldbuße bis zu zwanzig Talern oder Gefängnis bis zu vierzehn Tagen zu bestrafen.
Sayfa 13 - Nr. 23 1855 Bestimmungen des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten wegen der Bearbeitung von Personaldienstsachen der Beamten Rep. F 40 Nr. 24 1855-1863 Beteiligung der Beamten an den Abgeordnetenwahlen Enthält: Vermeidung des oppositionellen Auftretens von Beamten...
Sayfa 65 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: § 1. Die...
Sayfa 67 - Angelegenheiten- ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 7.
Sayfa 285 - Den Betrag des Honorars für ausserordentliche Vorträge setzen die Docenten im Einverständniss mit dem Curatorium fest, worüber der Kasse Nachricht zu geben ist. Hierbei soll im Allgemeinen der für die ordentlichen Vorträge angenommene Satz nicht überschritten werden. §. 18. Das für den ausserordentlichen Unterricht entrichtete Honorar wird den betreffenden Lehrern am Schlüsse des Semesters ausgezahlt. Stundung. §. 19.
Sayfa 70 - Finanzminister und der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Schloss Babelsberg, den 20.
Sayfa 68 - Ausschuesmitglieder auf die engere Wahl. Wenn bei einer Abstimmung die absolute Stimmenmehrheit auf mehrere als die noch zu wählenden Mitglieder gefallen ist, so sind diejenigen gewählt, welche die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Sayfa 197 - Privatdienstbarkeiten, Lasten und Abgaben, welche nicht allen Grundstücken derselben Art in der Provinz gemein zu seyn pflegen, ist der Verkäufer dem Käufer bey der Kaufshandlung anzuzeigen, oder zu vertreten schuldig.
Sayfa 39 - Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf.
Sayfa 254 - Fördergerippe construirteu eisernen Gestelles in ein gemauertes Bassin einsenkt, in welchem die Kreosotmasse durch Wasserdampf erhitzt wird. Nach einiger Zeit wiederholt man die Tränkung bei niedrigerer Temperatur, wobei sich die Oberfläche mit einem schützenden Ueberzuge bedeckt, während durch das erste Einsenken die flüssigere Masse mehr in das Innere der Hölzer eingedrungen ist.

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