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III.

Von der Irrlehre der päpstlichen Unfehlbarkeit.

1. Ist es Lehre der christ-katholischen Kirche, daß der Papst in Glaubensentscheidungen unfehlbar sei?

Nein. Diese Lehre gehört nicht zu den christlichen Glaubenswahrheiten, sondern muß als eine gefährliche Irrlehre betrachtet werden.

2. Weshalb gehört die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit nicht zu den Glaubenswahrheiten der christ-katholischen Kirche ?

Weil sie in der heiligen Schrift und der Tradition nicht enthalten ist.

3. Wird denn nicht oft behauptet, daß diese Lehre in der Schrift und Tradition enthalten sei?

Doch. Dieses behaupten die Irrlehrer.

4. Welche Stellen aus der heiligen Schrift führen diese für ihre Behauptung an?

Folgende drei: 1) Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen. (Matth. 16, 18.) 2) Weide meine Lämmer, weide meine Schafe. (Joh. 21, 15ffg.) 3) Ich habe für Dich gebetet, auf daß Dein Glaube nicht verloren gehe, Du aber, wenn Du bekehrt sein wirst, stärke Deine Brüder. (Luk. 22, 31, 32.)

5. Wird in diesen, an Petrus gerichteten, Worten Christi dem Papste die Unfehlbarkeit verheißen ?

Nein. Diese Worte enthalten darüber nicht das mindeste. 6. Was will denn der Heiland mit den angeführten Worten sagen?

An den beiden ersten Stellen spricht er aus, daß der heilige Petrus der erste unter den Aposteln sein und an der Spiße der kirchlichen Gemeinschaft stehen solle. An der lezten Stelle betheuert der Heiland, für den heiligen Petrus gebetet

zu haben, daß sein Glaube bei der Verläugnung nicht verloren gehe, sondern er sich wieder bekehren und dann sogar eine Stüße für seine Mitbrüder sein solle. Von der Unfehlbarkeit päpstlicher Lehrentscheidungen ist hier ganz und gar keine Rede.

7. Hat denn die kirchliche Tradition die angeführten Stellen der h. Schrift nicht auf das unfehlbare Lehramt des Papstes be zogen?

Nein. Nur in späterer Zeit ist dieses von neuerungssüchtigen Päpsten und einzelnen, ihnen dienstbaren, Schriftstellern geschehen.

8. Was sagt denn im übrigen die Tradition von der Lehre der päpstlichen Unfehlbarkeit ?

Diese Lehre ist der kirchlichen Tradition von den ältesten Zeiten her vollständig fremd; im Gegentheile weist sie mancherlei Zeugnisse auf, welche beweisen, daß die Kirche die Päpste für fehlbar gehalten hat.

9. Seit wann hat man denn versucht, die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit aufzubringen?

Es ist dieses unter der Zustimmung herrschsüchtiger Päpste jeit dem 13. Jahrhundert geschehen.

10. Wer hat sich in späterer Zeit vorzüglich um die Verbreitung dieser falschen Lehre bemüht?

Vorzüglich der Jesuitenorden, welcher dadurch, daß er den in der Regel von ihm beeinflußten Päpsten eine unbeschränkte Gewalt zuschrieb, an eigener Macht zu gewinnen trachtete.

11. Kann diese Lehre mit den offenbaren Thatsachen der Geschichte in Einklang gesetzt werden?

Keineswegs. Die Geschichte weist verschiedene Beispiele davon auf, daß Päpste in wichtigen lehramtlichen Entscheidungen offenbar geirrt haben.

12. Welche Päpste sind dieses vornehmlich?

Der Papst Liberius (352–366), der Papst Vigilius (540-555) und der Papst Honorius (625–638).

13. Inwiefern ist hierbei der Papst Honorius besonders bemerkenswerth?

Insofern als drei ökumenische Kirchenversammlungen und eine Reihe von Päpsten ihn ausdrücklich als einen Irrlehrer verdammt und noch nach seinem Tode mit dem Banne belegt haben.

14. Weßhalb muß fernerhin die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit als verwerflich erscheinen?

Weil sie die alte Lehre von der Unfehlbarkeit der Konzilien d. i. der Gesammtkirche, aufhebt.

15. Wie wird denn dadurch diese alte Lehre aufgehoben?

Auf folgende Art: Wäre der Papst für sich allein unfehlbar, so bedürfte es bei Lehrentscheidungen keiner Zustimmung anderer mehr. Nicht die gesammte Kirche würde in diesem Falle über Glaubensfragen entscheiden, wie seit der Apostelzeit gelehrt worden ist, sondern der Papst allein, dem sich die ganze Kirche bloß zu unterwerfen hätte.

16. Welchen Zweck würde bei der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit die, seit der ältesten Zeit in der Kirche bestehende, Einrichtung allgemeiner Kirchenversammlungen noch haben?

Sie würde gar keinen Zweck mehr haben, indem `nach jener falschen Lehre nicht das Konzilium, d. i. die Vereinigung der Bischöfe mit dem Papste, sondern der Papst für sich allein die Fähigkeit besigt, eine unfehlbare Lehrentscheidung zu treffen. 17. Was erhellt also aus dem fortdauernden kirchlichen Gebrauche, allgemeine Konzilien zu berufen?

Es erhellt daraus, daß gemäß dem Glauben der Kirche der Papst allein nicht berechtigt ist, in Glaubenssachen eine endgültige Entscheidung zu treffen.

18. Ist nicht die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit auch eine in sich widersinnige Lehre?

Doch; denn nach ihr könnte auch ein ganz unwissender, oder ungläubiger, oder sittlich verkommener, oder geisteskranker Papst jeder Zeit, für sich allein, die wichtigsten und schwierigsten Entscheidungen in Glaubenssachen treffen, und hätten wir alsdann solche Entscheidungen als göttliche Offenbarungen anzu

19. Welche wichtigen Folgen schließt der Glaube an die Irrlehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit in sich?

Es werden nach dieser Irrlehre alle amtlichen Aussprüche früherer Päpste zu Glaubenswahrheiten.

20. Welche Aussprüche dieser Art haben einen besonders gefährlichen Inhalt ?

Die Aussprüche der Päpste Gregor VII., Innozenz III., Innozenz IV., Bonifaz VIII., Paul IV., welche u. a. ausdrücklich lehrten, daß dem Papste die ganze Welt gehöre, daß er Fürsten und Könige abseßen, daß er über Länder und Völker nach Belieben verfügen könne, daß man Andersgläubige verfolgen und ausrotten müsse, daß man ihre Güter ohne weiteres wegnehmen dürfe u. f. w. u. s. w.

21. Was müssen nun die Anhänger der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit von diesen Aussprüchen der Päpste halten ?

Sie müssen dieselben für unfehlbare göttliche Offenbarungen halten, obgleich sie ebenso unchristlich als verderblich und staatsgefährlich sind.

22. Haben die obigen Aussprüche der Päpste auch in neuerer Zeit von Rom aus ihre Bestätigung erhalten?

Ja; noch unter dem gegenwärtigen Papste Pius IX. in dem fog. Syllabus.

23. Wie heißt es denn in diesem Syllabus?

Es heißt darin mit klaren Worten, daß die römischen Päpste, welche im Mittelalter stets nach den oben angeführten Lehren gehandelt haben, die Grenzen ihrer Gewalt niemals überschritten hätten (No. 23).

24. Was haben wir nach allem diesem von der Lehre der päpstlichen Unfehlbarkeit zu halten?

Wir haben sie für eine Neuerung zu halten, welche der heiligen Schrift und der Ueberlieferung der Kirche widerspricht, welche die ganze alte kirchliche Verfassung umstößt, welche von den offenbaren Thatsachen der Geschichte Lügen gestraft wird, und welche endlich eben so viele für Religion und Sittlichkeit

verderbliche, als für den Staat gefährliche Irrthümer in ihrem Schooße birgt.

25. Ist aber nicht die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit auf dem sog. vatikanischen Konzilium zur Glaubenslehre erhoben worden?

Allerdings. Da aber diesem Konzilium alle Beschaffenheiten, welche eine rechtmäßige Kirchenversammlung besigen muß, abgehen, so sind dessen Entscheidungen durchaus ungültig. 26. Enthält es nicht auch einen Widerspruch, daß das Konzilium den Papst für unfehlbar erklärt ?

Doch; denn wenn der Papst über die Glaubensfragen unfehlbar zu entscheiden hat, konnte auch er nur, nicht aber das Konzilium, seine Unfehlbarkeit für eine Glaubenslehre ertlären.

27. Lehrt aber nicht in der gegenwärtigen Zeit die Kirche diese Lehre durch den Mund sämmtlicher Bischöfe?

Nein; denn etwas anderes ist die Kirche, etwas anderes sind die Bischöfe. Die Kirche lehrt nur das, was von der Zeit der Apostel an stets gelehrt worden ist. Fallen die Bischöfe von dieser Lehre ab, so tragen sie nicht die Lehre der Kirche, sondern Irrlehren vor.

28. Verfündigen wir uns nun, wenn wir uns weigern, die Entscheidungen des sog. vatikanischen Konzils über die Machtfülle und Unfehlbarkeit des Papstes als Glaubenslehre anzunehmen? Keineswegs; wir sind sogar als katholische Christen im Gewissen verpflichtet, der Einführung dieser Irrlehre nach Kräften Widerstand zu leisten und an dem alten, von Gott ge= offenbarten Glauben festzuhalten; denn: „Gott muß man mehr gehorchen als den Menschen."

Druck von L. Moeker in Köln, gr. Budeng. 9.

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