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Jesuiten erzogene Theil der Nation, wird abergläubisch, unwissend, geistig verkrüppelt und geblendet, im Charakter entmannt, unbrauchbar für den Staat, dem Pfaffenthum dienstbar, unfähig, in dem Wettstreit der Nationen vorwärts zu kommen, untauglich die Pflicht gegen die Menschheit zu erfüllen. Wir haben ja diese Erfahrungen alle schon gemacht; ein Blick auf den Süden von Europa beweist es. Wir erfahren täglich neu, wie furchtbar schwer es einem seit Jahrhunderten von dem Klerus geleiteten Volke wird, wahrhaft frei zu werden. Bald überstürzen sich solche Länder in heftigen Revolutionen, bald sinken sie zurück in den Sumpf der Reaction. Der besonnene Fortschritt mit seinem naturgemäßen Wachsthum und seinen gezeitigten Früchten schwebt ihnen nur wie ein unerreichbares Ideal vor.

Es erleidet keinen Zweifel: die Welt wird nie mehr des Friedens sicher und froh, der Fortschritt der Civilisation wird so lange gefährdet bleiben, die Einigung Deutschlands wird fortwährend bedroht sein, bis der JesuitenOrden wieder in das Grab gesenkt sein wird, aus dem er von einer übereifrigen Restauration künstlich erweckt worden ist.

Schließlich erhebt sich ein ernstes Bedenken. Dürfen wir, die Freunde der Freiheit, die Unterdrückung des Jesuiten-Ordens empfehlen? Werden wir nicht untreu den großen Grundsäßen der religiösen Freiheit und der Vereinsfreiheit, wenn wir den Jesuiten die Freiheit entziehen?

Unsere Gegner werden uns beschuldigen, daß wir die Freiheit nur für Uns begehren, sie aber den Andern - unsern Gegnern mißgönnen. Sie werden uns vorwerfen, daß wir den Vorkämpfern der göttlichen Wahrheit die Freiheit verkümmern, welche wir den ungläubigen Philosophen zugestehen.

Wären diese Bedenken begründet, so müßten wir von unserem Begehren abstehen. Der ist kein Freund der Freiheit, der sie nur für sich in Anspruch nimmt und Andersgläubigen weigert. Aber hüten wir uns, dem Namen der Freiheit ihr Wesen zu opfern! Allzu lange haben sich die Liberalen aller Länder durch das Wort Freiheit im Munde der Herrschsucht betrügen lassen und ruhig zugesehen, wie durch ein Pfaffenthum, welches alle Geistesfreiheit und alle bürgerliche Freiheit als Irrthum verdammt, die vom Staat ihm gewährte Freiheit lediglich ausgebeutet wurde, um die Freiheit des Volkes und der Individuen zu verderben und zu zerstören. Wo die Erziehung der noch unentwickelten und daher noch unfreien Jugend in Frage ist, da bedarf diese des Schußes wider die, welche sie statt zur Freiheit zur Knechtschaft erziehen. Alle freien Völker verbieten die Sklaverei. Sie dulden nicht, daß im Namen der Freiheit ein Mensch zum Eigenthümer seines Mitmenschen werde, oder daß Einer sich selber zum Sklaven hingebe. Wenn ein Sklavenzüchter im Namen der Freiheit Schuß verlangte, um Andere als Sklaven zu be herrschen, so lassen wir uns diese Verhöhnung nicht gefallen. Wir erkennen

seine Freiheit, die Freiheit Anderer zu zerstören, so wenig an, als die Freiheit des Diebes zu stehlen, oder die Freiheit des Räubers, zu rauben. Genau so verhält es sich, wenn die Jesuiten vom Staate Schuß verlangen für ihre Freiheit, die bürgerliche Gesellschaft und den Staat zu ruiniren.

Jede Freiheit des Einzelnen findet in der gemeinschaftlichen Freiheit ihre Schranke. Die unerläßliche Grundbedingung aller Freiheit, welche der Staat den religiösen Genossenschaften und den Vereinen gewährt, ist, daß jene Genossenschaften und diese Vereine die gefeßliche Autorität des Staates achten, in welchem sie leben und dessen Schuß sie ansprechen, und daß dieselben sich dem öffentlichen und privaten Rechte des Landes unterwerfen, in welchem sie wohnen und wirken. Wir dürfen nimmermehr zugeben, daß die Schwäche der Menschen ausgebeutet werde von Seiten einer feindseligen und überlegenen, zugleich im Namen Gottes selbst vor sie hintretenden Macht.

Der Jesuitenorden bekämpft grundsäßlich die Freiheit Aller und unternimmt einen Feldzug gegen unser gesammtes gesellschaftliches und staatliches Leben. Sein höchstes Geseß ist der Wille des Ordensgenerals, nicht der Staatswille. Im Dienste Roms glaubt er berechtigt zu sein, alle selbständige Staatsordnung getrost verachten und sich über jedwede bürgerliche Rechts ordnung hinwegseßen zu dürfen. Wir würden doch wohl nicht dulden, daß bei uns ein französisches Heer einrückt und nach Belieben haust. Aber der Jesuitenorden stellt gleichfalls ein wohlgerüstetes feindliches Heer dar, welches dem modernen Staate und der Freiheit zugleich den Krieg erklärt. Man mag sagen, was man will, in der Encyclica und im Syllabus vom 8. Dej 1864 ist dieses geschehen. Die Mainzer Katholikenversammlung thut zwar sehr entrüstet über diesen Vorwurf des Ungehorsams gegen den Staat. Aber sie thut das in demselben Athemzuge, in welchem sie 1) der Reichsregierung Zerstörung des Völkerrechts vorwirft, weil dieselbe sich nicht in die nationale Gestaltung Italiens einmischen will, 2) die Competenz der Regierungen bestreitet, ihr verfassungsmäßiges Placet auszuüben, 3) die politischen Grundfäße“, welche im Widerstreit mit dem Syllabus sich befinden, d. h. die Verfassungsbestimmungen über die Glaubensfreiheit, die Preßfreiheit u. f. f., als unannehmbar, weil mit Gottes Gesez" streitend, verwirft. Diese Leute sind somit zwar in Allem gehorsam, wenn die Kirche es billigt, aber auch in Allem ungehorsam, wenn die Pfaffen es wollen.

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Bei dieser Sachlage haben wir sicher ein volles Recht, im Namen der Freiheit und der Autorität des Staates dringend die Auflösung des Jesuiten ordens als eines feindlichen Heeres, oder vielmehr die Vertreibung desselben vom heiligen Boden des Vaterlandes zu verlangen. Wir haben ja in Deutsch land ein Mittel, der von hier drohenden Gefahr zu begegnen, und zwar ein folches, welches die Schweiz bei ihrem Kampfe gegen die Jesuiten im Jahr

1847 noch nicht besaß. Die Reichsverfassung bedarf nämlich hehufs dieses Rampfes nicht etwa erst einer Competenzerweiterung. Seit dem Beitritte Süddeutschlands besteht ein Artikel, welcher das Vereinswesen in den Bereich Der Reichsgesetzgebung gezogen hat. Er bildet die geseßliche Grundlage unserer Forderung.

Wo also einzelne Jesuiten sich in Wahrheit auf die Freiheit berufen önnen, da gönnen wir ihnen dieselbe willig. Es fällt uns nicht ein, einen jesuitisch gesinnten Menschen um dieser seiner Gesinnung willen zu verfolgen. Wir können ihn bedauern und meiden. Aber wir bestreiten ihm das Recht nicht, zu denken wie er denkt, und zu sein wie er ist. Er mag an die abso= lute Autorität des Papstes glauben, er mag das Mittelalter lieben, die NeuSeit hassen, er mag zu Gunsten dieser seiner Weltanschauung sich der Preßfreiheit bedienen, wie wir es zu Gunsten der unserigen thun. So weit irgend das Gebiet individueller Freiheit reicht, soweit sollen auch die einzelnen Je suiten diese Freiheit unverkürzt genießen. Wir treten ihnen mit dem Verbote erst da entgegen, wo das Gebiet der Freiheit aufhört und das Gebiet der Autorität beginnt. Wir wollen und dürfen nie zugeben, daß sie die Machtstellung der Kirche in der Schule, auf der Kanzel, im Beichtstuhle mißbrauchen, um die Freiheit der Unmündigen und der Schwachen zu untergraben und zu knechten. Wir geben nicht zu, daß der Orden als organisirte feindliche Macht unseren Staat bedrohe, unseren Frieden störe, unser Volksleben vergifte. Gegen derartige feindliche Angriffe also brauchen und verlangen wir allerdings den Schuß der Staatsmacht in der Weise, wie der zweite Theil der vom Ausschusse vorgeschlagenen Säße dies ausspricht: In Betracht

1) daß der Jesuitenorden durchweg aus Mitgliedern besteht, welche ihrer Familie, der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Vaterlande entfremdet sind und unbedingt den Befehlen ihrer römischen Obern gehorchen, 2) daß der Jesuitenorden kein Verein ist von freien Individuen, sondern ein streng disciplinirter geistlicher Heereskörper unter Officieren und einem Obergeneral,

3) daß derselbe seit seiner Wiederherstellung durch den Papst Pius VII. (Bulle vom 7. August 1814) wie vor seiner Aufhebung durch den Papst Clemens XIV. (Breve vom 21. Juni 1773) nach einheitlichem Plane daran arbeitet, die mittelalterliche Herrschaft der römischen Hierarchie über die Geister zu erneuern und zu verschärfen, und die Oberhoheit des römischen Papstes über die Fürsten und Völker wieder aufzurichten,

4) daß der Jesuitenorden der gesammten weltlichen Geistes-Cultur, dem modernen Recht und der bürgerlichen und politischen Freiheit den Krieg erklärt hat (Päpstliche Encyclica vom 8. December 1864) und

die religiös-sittliche Entwickelung der Menschheit zu hindern hich anstrengt,

5) daß er den Frieden der Familien stört und untergräbt, die für den Bestand und die Entwickelung des deutschen Reiches unerläßliche Gleichberechtigung der Confeffionen bedroht und bei jeder Gelegenheit die Rechte des deutschen Protestantismus anfeindet,

6) daß er die Erziehung der Jugend durch geistliche Dressur, durch E tödtung der Wahrheitsliebe, durch Vernichtung gewissenhafter Selbst thätigkeit, durch sklavische Unterwerfung unter die Autorität der Hierarchie verdirbt und dadurch die Entwickelung der Charakter- und Geistesbildung der Nation und der Individuen schwer schädigt, 7) daß er den Aberglauben fördert und die Schwäche der Menschen zur Vermehrung seiner Reichthümer und zur Befriedigung seiner Herrsc sucht frevelhaft ausbeutet,

8) daß die Vereinsfreiheit und die Freiheit religiöser Genossenschaften nur insoweit zu Recht bestehen, als Vereine und Genossenschaften die Staats- und Rechtsordnung achten und sich derselben unterordnen, spricht der deutsche Protestantenverein seine Ueberzeugung aus:

Die Sicherheit der Rechtsordnung und der Autorität der Geseße und der Staatsgewalt, die Wohlfahrt der bürgerlichen Gesellschaft, die Wahrung des confessionellen Friedens und der Schuß der Geistesfreiheit und Geistescultur erfordern das staatliche Verbot des Jesuitenordens in Deutschland;

und betrachtet es als eine ernste Pflicht der deutschen Protestanten und der ganzen deutschen Nation:

mit aller Kraft dahin zu wirken, daß jede Wirksamkeit in Schule und Kirche den Angehörigen und Affilirten des Jesuitenordens verschloffen werde.

Die

deutschen Staatsregierungen

und

die katholische Kirche der Gegenwart

von

Dr. Hermann Wasserschleben,

Geh. Justizrath u. Prof. d. Rechte a. d. Universität Gießen.

Berlin 1872.

C. G. Lüderig'sche Verlagsbuchhandlung.

Carl Habel.

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