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Das Recht der Ueberseßung in fremde Sprachen wird vorbehalten.

Man lernt die Bedeutung der katholischen Orden und Congregationen in der Neuzeit für Staat und Gesellschaft nur kennen durch einen Einblick in deren Wesen, Ausbreitung und Thätigkeit. Hierzu ist nothwendig, sich des Gegensages bewußt zu werden, worin die alten Orden zu den neueren stehen; man darf aber weiter nicht unterlassen, über der Betrachtung ihrer ausgesprochenen nächsten Aufgaben zur Erkenntniß von dem Zweck zu gelangen, den sie im Organismus der Kirche in unserer Zeit haben sollen und verfolgen. So rechtfertigt sich ein historischer Rückblick.

1. Bis zum zehnten Jahrhundert war Roms Einwirkung auf das kirchliche Leben der Diöcesen außerhalb Italiens gering, bis ins achte bestand sie wesentlich nur in Vorstellungen, Ermahnungen und in Entscheidungen, um welche aus einer Kirche angesucht worden war. Das achte Jahrhundert legte die Keime einer größeren mit der Bildung eines förmlichen Kirchenstaates und mit dem Auftreten von Männern gleich Bonifazius, welche die völligste Abhängigkeit von Rom bethätigten. Pseudoisidor (um 850) gab allen Ideen und Ansprüchen des päpstlichen Universalepiscopates Ausdruck. Seine falschen Grundlagen wurden um so bedeutungsvoller, je tiefer sie als Gesetz und Anschauung in die christliche Urzeit, in die ersten drei Jahrhunderte, hinabreichten. Es war bereits durch die seit einem Jahrhundert immer wiederholten Ansprüche und praktischen Versuche der Päpste dahin

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gekommen, daß weder die Zeitgenossen noch die folgenden Jahrhunderte die Fähigkeit besaßen, eine Fälschung zu durchschauen, deren theilweise Plumpheit dem heutigen Forscher unbegreiflich ist. Und dennoch wurden die pseudoisidorischen Ideen in den nächsten zweihundert Jahren nicht eigentlich praktisch. Die geeigneten Männer auf dem römischen Stuhle fehlten; außerdem gab es kein centralisirendes Element; vom Ende des neunten Jahrhunderts bis in den Anfang des zwölften sind weder ökumenische noch occidentalische Universal-Concilien abgehalten worden; es gab kein Organ, wodurch die Päpste auf die Einzelkirche stets unmittelbar einwirken konnten. In den einzelnen Diöcesen bildeten die Be nediktinerklöster einen äußerst wichtigen Faktor. Diese standen unter ihren Aebten selbstständig ohne ein gemeinsames Haupt; die Aufgabe blieb eine lokale, damit eine nationale; als solche dienten sie nicht Rom, sondern der Kirche. Der Einzelne gehörte beständig einem Hause an, einer Diöcese, konnte für sein Vaterland wirken, trat faktisch aus dem Verkehr mit seiner Familie nicht heraus, die Vorsteher wurden aus dem Hause gewählt, kurz sie waren in der Kirche, verfolgten die gleichen Zwecke als der Säcularklerus, die Seelsorge, dienten mithin wenn auch in be sonderer Art dem allgemeinen kirchlichen Zwecke. Im zehnten Jahrhundert ging bekanntlich von Clugny eine Reform aus, welche nicht blos die Hebung der Zucht bezweckte, sondern auf eine Concentration der Wirksamkeit durch eine Organisation abzielte, die sich allerdings nach dem Geiste der Statuten auf die sog. GeneralCongregation beschränken mußte. Hierdurch war die Visitation durch den General-Abt, die Abhaltung von GeneralKapiteln, der Erlaß allgemein gültiger Statuten 2c. ins Leben getreten, jedenfalls ein Mittel geschaffen, sämmtliche Klöster der Verbindung zu einem Zwecke zu be nußen. Die Geschichte lehrt, daß von Papst Leo IX. (1048—1054) an bis auf Gregor VII. (1073-1085) Clugny als treuester Bundesgenoß die Ausführung der päpstlichen Pläne ermöglichte. Ob Clugny diese Ideen selbst hervorbrachte, oder ob sie die Folge

eines anderen Momentes waren, lasse ich dahin gestellt sein, von Bedeutung bleibt die Gleichzeitigkeit. Dieses andere Moment ist die Auffassung des Kaiserthums seit Otto d. G., vor Allem seit Otto III. (983-1002). Das war nicht das Kaiserthum des großen Karl, sondern ein ideales Reich, vor dem das deutsche Königthum in den Schatten trat, ein Reich, in dem auf die Dauer der Dualismus zum Siege des geistlichen Hauptes führen mußte, weil dieses das „Höhere", das weltliche Haupt das ,,Niedere" vertrat, leßteres von jenein die Macht empfing.

Von dem Papste als dem geistlichen Haupte der Christenheit, dem,,Stellvertreter Christi," war der Besiß und die Uebung weltlicher Herrscherrechte unzertrennlich geworden. Hatten die Päpste solche bereits vor Pippin gehabt, hatten allmälig die Reichsbischöfe die Landesherrlichkeit erworben, selbst Landesbischöfe weltliche Rechte erlangt: so verstand sich eine Superiorität des Papstes von selbst. Eremtion von der bischöflichen Gewalt und unmittelbare Unterordnung unter den Papst diesem unterstanden seit dem Verfalle der Metropolitengewalt in Gallien und in Deutschland ohnehin von Anfang an, weil hier die Metropolitanverfassung nie in's Leben trat, die Bischöfe erschienen als eminent kirchliche Dinge. Die Klöster wurden bald völlig befreit von der Gewalt der Bischöfe, bald so gestellt, daß wenig an der Eremtion fehlte. Je mehr ein Kloster dem Bischofe gegenüber selbstständig war, desto günstiger erschien seine Lage. Sein und Roms Interesse fiel zusammen; Rom fand in den Klöstern eine ergiebige Finanzquelle und eine Stüße gegen die Bischöfe. Ohne den Beistand Clugny's und der Klöster ließe sich nicht erklären, daß Gregor VII. mit seinen Ideen durchdrang, er und seine Nachfolger die päpstliche Macht in's Unermeßliche ausdehnten, obgleich die große Mehrzahl der Bischöfe und Priester deren erbitterte Gegner waren. Was eine einheitlich geleitete Schaar leisten könne, hatte man erkannt. Papst Innocenz III. hat den von Pseudoisidor grundgelegten Universalepiscopat des römischen Bischofs gefeßlich

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