Gemeindebcamten der Bestätigung der Regierung unterzogen werden. 11. Die Wahl der Gemeindevorstände und Gemeinde-Ausschüsse wird nach zu bestimmenden Wahlordnungen den Gemeinden mit den gesetzlichen Vorbehalten zugestanden. 12. Die Titelnamen der Gemeindevorständ... Österreich und seine Kronländer - Sayfa 10L. von Heufler tarafından - 1856Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Guido Görres, George Phillips - 1852 - 1016 sayfa
...innerhalb ihrer Sphäre zugesichert und auch hierin den lokalen Verhältnissen Beachtung versprochen: „Die Wahl der Gemeinde-Vorstände und Gemeinde-Ausschüsse...Gemeinden mit den gesetzlichen Vorbehalten zugestanden, und sür jedes Land sind den besondern Verhältnissen desselben entsprechende Ordnungen sür die Landgemeinden... | |
| Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1852 - 974 sayfa
...innerhalb ihrer Sphäre zugesichert und auch hierin den lokalen Verhältnissen Beachtung versprochen: „Die Wahl der Gemeinde-Vorstände und Gemeinde-Ausschüsse...zu bestimmenden Wahlordnungen den Gemeinden mit den gesctzlichen Vorbehalten zugestanden, und für jedes Land sind den besondern Verhältnissen desselben... | |
| Friedrich Wilhelm Otto Ludwig freiherr von Reden - 1853 - 1034 sayfa
...Gemeindebeamteu der Bestätigung der Regierung unterzogen werden. 11. Die Wahl der Gemeinde - Vorstände und Gemeinde-Ausschüsse wird nach zu bestimmenden...zugestanden. 12. Die Titel-Namen der Gemeinde-Vorstände und der GemeindeAusschüsse sind nach den früher bestandenen landesüblichen Gewohnheiten zu bestimmen.... | |
| Austria. Statistische Zentralkommission - 1855 - 632 sayfa
...können sich für diesen Zweck vereinigen. — Die Wahl der Gemeinde-Vorstände und Gemeinde -Ausschüsse wird nach zu bestimmenden Wahlordnungen den Gemeinden mit den gesetzlichen Vorbehalten zugestanden. Die Gemeinde- Vorstände aber sind der Bestätigung der Regierung vorbehalten, welche nach Umständen... | |
| Austria - 1856 - 778 sayfa
...Bestätigung der Regierung unterzogen weiden. 11. Die Wahl der Gemeindevorstände und Gemeinde-Aus« schüsse wird nach zu bestimmenden Wahlordnungen den Gemeinden...Gemeindevorstände und GemeindeAusschüsse sind nach den früher bestandenen landesüblichen Gewohnheiten zu bestimmen. 13. Der Wirkungskreis der Gemeinden... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - 1856 - 304 sayfa
...sollen da, wo die Gemeindeverhältnisse es räthlich machen, höhere Kategorien von Gemeindebeamten der Bestätigung der Regierung unterzogen werden....Gemeindevorstände und Gemeindeausschüsse wird nach zu beslinuu enden Wahlordnungen den Gemeinden mit den gesetzlichen Vorbehalten zugestanden. 12. Die Titelnamen... | |
| Karl von Czörnig - 1858 - 756 sayfa
...sollen da. wo die Geineindeverhultnif.se es räthlich machen, höhere Kategorien \on Gemeindeln-amten der Bestätigung der Regierung unterzogen werden....gesetzlichen Vorbehalten zugestanden. 12. Die Titelnamen der Gemeindet oralämle und Gcmeinde-AuHnchüiw lind nach den früher bestandenen landesüblichen Gewohnheiten... | |
| Edmund Bernatzik - 1906 - 794 sayfa
...Regierung unterzogen werden. 11. Die Wahl der Gemeindovorständc und Gemeindcausschüsse wird nach den zu bestimmenden Wahlordnungen den Gemeinden mit den...zugestanden. 12. Die Titelnamen der Gemeindevorstände und Gemeindcausschüsse sind nach den früher bestandenen landesüblichen Gewohnheiten zu bestimmen. 13.... | |
| Verein für Socialpolitik - 1906 - 1156 sayfa
...Bestätigung der Regierung unterzogen werden. II. Die Wahl der Gemeinde» vorstände und Gemeindeausfchüsse wird nach zu bestimmenden Wahlordnungen den Gemeinden...den gesetzlichen Vorbehalten zugestanden. 12. Die litelnamen der Gemeindevorstände und Gemeindeausfchüsse sind nach den früher bestandenen landes»... | |
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