... Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der letzteren, die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der königlichen und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der... Österreich und seine Kronländer - Sayfa 10L. von Heufler tarafından - 1856Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Friedrich Wilhelm Otto Ludwig freiherr von Reden - 1853 - 1034 sayfa
...zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter bestimmten in jedem Lande näher...vormals herrschaftliche unmittelbar anstossende Gebiete künnen sich für diesen Zweck vereinigen. 10. Die Gemeinde-Vorstände der Land- und Mtadtgemeinden... | |
| Austria. Statistische Zentralkommission - 1855 - 632 sayfa
...Städte zu berücksichtigen. Bei Begrünzung der Landgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter bestimmten (in jedem Lande näher...Ortsgemeinden ausgeschieden und unmittelbar den Bezirksämtern unterstellt werden. Mehrere vormals herrschaftliche unmittelbar anstossende Gebiete können sich für... | |
| Austria - 1856 - 778 sayfa
...berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher...werden. Mehrere vormals herrschaftliche unmittelbar anstoßende Gebiete können sich für diesen Zweck vereinigen. 10. Die Gemeindevorstände der Land«... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - 1856 - 304 sayfa
...berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbande der Ortsgemeinden ausgeschieden und umuittelbar den Bezirksämtern untergeordnet werden. Mehrere... | |
| Karl Joseph freiherr von Czoernig - 1857 - 732 sayfa
...berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landcsgemcinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher...zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbände der Ortagcmeinden ausgeschieden und unmittelbar den Bezirksämtern untergeordnet werden. Mehrere vormals... | |
| Karl von Czörnig - 1858 - 756 sayfa
...Landgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande naher zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbände der...unmittelbar anstossende Gebiete können sich für diesen üweck vereinigen. 10. Die Gemeindevorstände der Land- und Stadtgemeinden sollen der Bestätigung... | |
| Karl von Czörnig - 1858 - 752 sayfa
...zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbande der Ortsgemeiuden ausgeschieden und unmittelbar den Bezirksämtern untergeordnet werden. Mehrere... | |
| 1860 - 28 sayfa
...eigener Gutsgebiete *) §. 9. Bei der Bestimmung der Landgemeinden kann der vmmols herrschaftliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher...zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbände der Ortsgemeinde» a«sgeschieden und unmittelbar den Neziiksiimteru untergeordnet werden. als Norm aus,... | |
| Vienna (Austria) - 1868 - 548 sayfa
...zu berücksichtigen. 3. Bei der Bestimmung der Landgemeinden kaun der vormals herrschastliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbande der Ortsgemeinden ausgeschieden und unmittelbar den Bezirksämtern untergeorduet werden. Mehrere... | |
| Ernst Mayrhofer - 1880 - 784 sayfa
...berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Lanbesgemeinden kann der oormals herrschaftliche große Grundbesitz unter bestimmten, in jedem Lande näher...bezeichnenden Bedingungen von dem Verbände der Ortsgemeinden ausgc10 Historische Skizze. Die Grundlage der Organisation des politischen Verwaltungsdienstes während... | |
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