Bei der Organisirung der Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der letzteren, die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der königlichen und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. 9.... Österreich und seine Kronländer - Sayfa 10L. von Heufler tarafından - 1856Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Friedrich Wilhelm Otto Ludwig freiherr von Reden - 1853 - 1034 sayfa
...ist, oder begründet gewünscht wird, nach Massgabe der Bedürfnisse und Interessen auszuschliessen. 8. Bei der Organisirung der Ortsgemeinden ist der...Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der lelzteren die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der königlichen und landesfürstlichen Städte... | |
| Austria. Statistische Zentralkommission - 1855 - 632 sayfa
...nothwendig oder wünschenswerth ist, nach Maassgabe der Bedürfnisse und Interessen auszuschliessen. Bei der Organisirung der Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, in Ansehung der letzteren aber die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der königlichen und... | |
| Austria - 1856 - 778 sayfa
...ist oder begründet gewünscht wird, nach Maßgabe der Bedürfnisse und Interessen auszuschließen. 8. Bei der Organisirung der Ortsgemeinden ist der...und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche große Grundbesitz unter... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - 1856 - 304 sayfa
...gewünscht wird, nach Maßgabe der -Bedürfnisse und Interessen auszuschließen. ^^ 8. Bei der Bestimmung der Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land-...und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche große Grundbesitz unter... | |
| Karl Joseph freiherr von Czoernig - 1857 - 732 sayfa
...gewünscht wird, nach Maassgabe der Bedürfnisse und Interessen auszoschliessen. 8. Bei der Organisirnng der Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land-...und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landcsgemcinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter... | |
| Karl von Czörnig - 1858 - 756 sayfa
...Bei der Urganisirung der Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden , und besonders in Ansehung der letzteren die frühere Eigenschaft...und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Landgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz unter bestimmten,... | |
| Karl von Czörnig - 1858 - 752 sayfa
...ist oder begründet gewünscht wird, nach Maassgabe der Bedürfnisse und Interessen auszuschliessen. 8. Bei der Organisirung der Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemeinden, und besonders in Ansehung der letzteren die frühere Eigenschaft und'besondere Stellung der königlichen... | |
| Vienna (Austria) - 1868 - 548 sayfa
...oder begründet gewünscht wird, nach Maßgabe der Bedürsnisse und Interessen auszuschließen. 2. Bei der Organisirung der Ortsgemeinden ist der Unterschied...Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der Letztern, die srühere Eigenschast und besondere Stellung der königlichen und landessürstlichen Städte... | |
| Ernst Mayrhofer - 1880 - 784 sayfa
...Bedürfnisse und Interessen auszuschließen. 8. Bei der Organisirung der Ortsgemeinden ist der Unterschieb zwischen Land- und Stadtgemeinden, besonders in Ansehung...und landesfürstlichen Städte zu berücksichtigen. 9. Bei der Bestimmung der Lanbesgemeinden kann der oormals herrschaftliche große Grundbesitz unter... | |
| Verein für Socialpolitik - 1906 - 1156 sayfa
...der Gemeinden und des Gemeinderechts sollte wieder fallen gelassen weiden. „Bei der Organisierung der Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land<...Stadtgemeinden, besonders in Ansehung der letzteren die > Komplizierter ist die Regelung des Aufxahmsanspruchs in der Tiiester Ver° fassung (§ 13). frühere... | |
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