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Akademie der Wissenschaften auf die Pflege derselben in Oesterreich so hervorragenden Einfluss, dass derselben hier gedacht werden muss. Für die kaiserliche Akademie der Wissenschaften ist der jeweilige Minister des Innern zum Curator bestellt ', dessen Ministerium das Institut selbst bezüglich der VerwaltungsGegenstände untersteht. Sie scheidet sich in die philosophischhistorische und mathematisch - naturwissenschaftliche Classe, deren wirkliche Mitglieder in der Gründungs- Urkunde auf 48 (darunter 24 mit dem Wohnsitze in Wien) bestimmt, nachträglich auf 60 vermehrt wurden 3. Ausser diesen zählt die Akademie 24 Ehrenund 120 correspondirende Mitglieder. Die aus den wirklichen Mitgliedern von der Akademie für je 3 Jahre gewählten Functionäre sind der Präsident, Vice-Präsident und 2 Classen-Secretäre, deren einer zugleich die Geschäfte eines General-Secretärs versieht. Aus der Gesammtzahl der Mitglieder sind für bestimmte Wirkungskreise wieder Special-Commissionen bestellt, u. z. die Commission zur Herausgabe österreichischer Geschichtsquellen (mit 6 Theilnehmern, ernannt 1847), die Commission zur Leitung der Untersuchung der Braun- und Steinkohlen des österreichischen Kaiserstaates (5 Theilnehmer, ernannt 1849), die Commission zur Ausarbeitung einer Fauna des österreichischen Kaiserstaates (8 Theilnehmer, ernannt 1849), die Commission zur Herausgabe der acta Conciliorum (4 Theilnehmer, ernannt 1850). Auch bei der im Handels-Ministerium bestellten Central - Commission zur Erhaltung der Bau - Denkmale ist die Akademie durch 2 Mitglieder vertreten.

Die literarische Thätigkeit der Akademie lässt sich aus den Publicationen ermessen, deren Zahl zur Zeit der feierlichen Sitzung am 30. Mai 1857, also nach zehnjährigem Bestande, die folgende war: a) philosophisch-historische Classe: 8 Bände Denkschriften, 18 Bände Archiv zur Kunde österreichischer Geschichtsquellen, 6 Bände Notizenblatt zum Archiv, 16 Bände österreichische Geschichtsquellen (davon 15 Bände acta und 1 scriptores), 3 Bände Monumenta Habsburgica, 1 Band Concilien-Berichte aus dem XV. Jahrhunderte und 24 Bände Sitzungsberichte; b) mathematischnaturwissenschaftliche Classe: 13 Bände Denkschriften, 23 Bände

Allerhöchste Entschliessung vom 2. März 1849.

2 Zuschrift des Ministers des Innern an den Präsidenten der Akademie vom 22. März 1849.

3 Allerhöchstes Cabinets - Schreiben vom 3. Juni 1848.

Sitzungsberichte, beide mit einer grossen Zahl von Tafeln; ausserdem wurden 18 Werke auf Kosten und 12 mit Unterstützung der Akademie veröffentlicht. Die Zahl dieser Veröffentlichungen wird aber noch überboten durch den Gehalt der Arbeiten, welche sich in weitester Verbreitung der ehrenvollsten Anerkennung erfreuen.

Sehr wichtig ist das mit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Verbindung stehende neu errichtete meteorologische Central-Institut in Wien, welches an 120 bestimmten Stationen im Umfange der Monarchie fortwährende Beobachtungen sowohl über den Zustand des Klima's und der Atmosphäre als auch über den Erdmagnetismus anzustellen, die Resultate in einem Central-Puncte zu sammeln und mit den Beobachtungen, in fremden Ländern in Verbindung zu bringen hat. Die damit zusammenhängenden Beobachtungen über Entwicklungs-Phasen der Pflanzenund Thierwelt zählen 70 noch in Thätigkeit befindliche Stationen. Durch die von den österreichischen Consular - Aemtern ausgeführten meteorologischen Beobachtungen wurden auch für England, Portugal und Amerika wichtige Daten gewonnen.

Einen gleich erfreulichen Aufschwung, wie die strengere Wissenschaft in den Publikationen der kaiserlichen Akademie und in den vielfachen Leistungen der an den höheren Lehranstalten beschäftig ten Lehrkräfte, hat die Literatur Oesterreich's seit einer Reihe von Jahren auch im Allgemeinen erfahren. Hierüber geben die vom k. k. Ministerium des Innern veranlassten „Bibliographisch-statistischen Uebersichten der Literatur des österreichischen Kaiserstaates" ein erschöpfendes Bild'. Bis jetzt sind drei derselben veröffentlicht, und umfassen die in der gesammten Monarchie vom 1. September 1852 bis Ende 1855 erschienenen Druckwerke. Eine grosse Anzahl zweckmässig eingerichteter Tabellen gewährt einen Ueberblick sowohl des Journalwesens als der nicht-periodischen Literatur nach Fächern, Sprachen, Ländern und Modalität des Erscheinens, und der beigegebene Text bringt von jeder einigermaassen bedeutenden Arbeit den vollen Titel mit einer kurzen Besprechung des Inhaltes, wodurch diese Berichte neben dem nächsten, administrativen Zwecke auch zu einem trefflichen Handbuche literarischer Thätigkeit heranwachsen. Nach dem letzten derselben erschienen im Jahre 1855:

1 Verfasser derselben ist der Vorstand der administrativen Bibliothek im Ministerium des Innern, Dr. Constantin Wurzbach von Tannenberg.

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Von der Gesammtzahl der Bände und Hefte erschienen 1806 in deutscher, 1497 in italienischer, 640 in magyarischer, 208 in czechischer, 187 in lateinischer, 116 in polnischer, 60 in serbo-kroatischer, 41 in slovenischer, je 30 in hebräischer und französischer, 25 in romanischer, 13 in ruthenischer, 9 in armenischer, 5 in alt- slavischer, 4 in englischer und je 1 in griechischer und spanischer Sprache.

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Die Neugestaltung des gesammten Staatsgebäudes konnte nicht verfehlen, ihre tief eindringende Rückwirkung auch auf die Verhältnisse der Kirche zum Staate, welche sich in Oesterreich in historischer Folge eigenthümlich gestaltet hatten, zu äussern. Diesen Einfluss charakterisirt der gesetzlich ausgesprochene Grundsatz, dass jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religions - Gemeinschaft in dem Rechte der gemeinsamen öffentlichen Religions Uebung, in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und v. Czoernig. Oesterreich's Neugestaltung.

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Fonde erhalten und geschützt wird, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen bleiben.

Die Anwendung dieses Grundsatzes führte namentlich. zu wichtigen Reformen in der Gesetzgebung bezüglich der Verhältnisse der katholischen Kirche zur Staats-Gewalt. Bis dahin hatte letztere sich bestimint gefunden, aus eigener Machtvollkommenheit diese Verhältnisse festzusetzen, wodurch die Kirche, insoweit es nicht das Dogma betraf, dem Staate untergeordnet wurde. Nunmehr aber gelangte die katholische Kirche zu einer selbstständigen Stellung im Staate, und wurden die gegenseitigen Beziehungen zwischen Kirche und Staat einer gemeinsamen Regelung unterworfen. Um diese im unmittelbaren Verkehre mit den Bischöfen zu berathen, hatte das Ministerium die Bischöfe der deutschslavischen Kronländer bereits im Jahre 1849 zu einer Versammlung nach Wien berufen. Im Einklange mit den von dieser bischöflichen Versammlung gefassten Beschlüssen wurden von Seite der Staatsgewalt die Bischöfe von den bisherigen Beschränkungen in der Ausübung ihrer oberhirtlichen Amtsgewalt losgezählt, ihnen in geistlichen Angelegenheiten die freie Bewegung zugestanden, die Anordnungen über den Gottesdienst ihrer ausschliesslichen Verfügung überwiesen, die Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeit und Disciplinar-Gewalt sichergestellt, und die Beziehungen der geistlichen zu den Regierungs-Behörden geregelt. Auch über den Einfluss der katholischen Geistlichkeit auf den öffentlichen Unterricht erfolgten die bereits im vorhergehenden Paragraphe erwähnten Bestimmungen. In den ungrischen und italienischen Kronländern hatte die Kirche bereits früher eine in vielfacher Beziehung freiere Stellung.

Diese vorläufigen Einleitungen erhielten ihren Abschluss durch das Concordat, welches behufs der Vereinbarung der weltlichen und geistlichen Obergewalt über die noch schwebenden Fragen, der gegenseitigen Beziehungen und

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