Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e. fünfundzwanzig] Jahren, 2. ciltF.A. Brockhaus, 1817 |
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Abgeordneten adelichen Aemter allgemeinen Appellation Appellationsgerichte Artikel Aufsicht Ausschuß Berathschlagung Berathung Beschluß besonders bestehen bestimmt Bundes Bürger Commiſſion Constitution Cracau darf Departements Deputirten deſſen dieſe drei Edict Eigenthum ernannt ernennen erster Instanz Falle finden foll Frankfurt Friedensrichter Fürsten Fürstenthum Gefeße gefeßgebenden Gegenstände gegenwärtigen geheimen Rathes Generalstaaten Gericht Gesek Gesetz gewählt gleich Glieder Grafen Großherzogs Großherzogthums gutsherrlichen Herzog Herzogthums hiesigen irgend iſt Jahre jährlich Kammer Kenntniß König Königreiche Westphalen Königreiches Königreiches Polen Lande Landmarschall Landstände Landtage laſſen läßt lehte Leibeigenschaft lichen Majorat Minister Mitglieder muß müſſen neuen Norwegen nöthig nothwendig öffentlichen Ordnung Patrimonialgerichte Personen Präsidenten Provinzen Recht Regierung Reichsstände Reichstage Rheinbundes rheinischen Bundes Richter Rußland sämmtlichen Secretair Senate seyn ſich ſie Sigung ſind soll souverainen Staaten Staatsrathe Stadt Stånde ständischen Stimmen Storthing teutschen Theil Titel Unfrer Unserm Unsers Unterthanen Verfaſſung Verordnungen Vers Versammlung Verwaltung Vorschlag Wahl Wahlmänner Wahlzeugen ward Westphalen Zusammenberufung zwei zweiten
Popüler pasajlar
Sayfa 104 - Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.
Sayfa 102 - Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sey, und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte gegen die Uebernahme aller Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne; jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten.
Sayfa 95 - Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Beratung zu übergeben.
Sayfa 99 - Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen; falls dieser Versuch fehlschlagen sollte, und demnach eine richterliche Entscheidung nothwendig würde, solche durch eine wohlgeordnete Austrägal-Instanz zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden Theile sich sofort zu unterwerfen haben.
Sayfa 100 - Es sollen ihnen überhaupt in Rücksicht ihrer Personen, Familien und Besitzungen alle diejenigen Rechte und Vorzüge zugesichert werden oder bleiben, welche aus ihrem Eigenthum und dessen ungestörtem Genusse herrühren, und nicht zu der Staatsgewalt und den höhern Regierungsrechten gehören.
Sayfa 104 - Die Bundesglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schiffahrt nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.
Sayfa 100 - Häuser fortan nichts desto weniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit, in dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt...
Sayfa 101 - Die Ausübung der bürgerlichen und peinlichen Gerechtigkeitspflege in erster, und wo die Besitzung groß genug ist, in zweiter Instanz, der Forstgerichtsbarkeit, Ortspolizei und Aufsicht in Kirchen- und Schulsachen, auch über milde Stiftungen, jedoch nach Vorschrift der Landesgesetze, welchen sie, so wie der Militärverfassung und der Oberaufsicht der Regierungen über jene Zuständigkeiten unterworfen bleiben.
Sayfa 100 - Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Klasse in demselben, insbesondere in Ansehung der Besteuerung.
Sayfa 102 - Geistlichen, welche Pensionen auf die Besitzer des linken Rheinufers übertragen werden, ist der Bundesversammlung vorbehalten. Diese Regulirung ist binnen Jahresfrist zu beendigen, bis dahin wird die Bezahlung der erwähnten Pensionen auf die bisherige Art fortgesetzt.