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Aus Münzen läßt sich gleichfalls deffen Legation in Syrien für die Jahre 748, 749 und 750 u. c. beweisen (Eckhel D. N. Vol. III, p. 275 und Noris, aer. vulg.).

Ob Varus noch länger in Syrien verweilt habe als bis nach Pfingften 750 u. c., dafür fehlen alle Zeugnisse. Er tritt in der Geschichte erst wieder in Gallien auf und fiel 761 u. c. in der Schlacht im Teutoburger Walde. Doch wiffen wir von ihm noch, daß er auch Proconsul in der Provinz Afrika war. Da er nun im J. 13 v. Chr. (aer. vulg.) Consul war und nach einem Grundsaße des Augustus, Keinen früher als fünf Jahre nach seinem Consulate als Legaten in eine Provinz zu senden, auch nicht vor dem Jahre 7 v. Chr. jene Provinz verwaltet haben kann, wo wir jedoch 5 v. Chr. den 2. Volus. Saturninus als Präses genannt finden: so ist es wahrscheinlich, daß Varus in der Zwischenzeit zwischen 750 u. c. und 761 jene Provinz Afrika verwaltet habe.

L. Volufius Saturninus, welcher 4 n. Chr. Präses von Syrien war, bekleidete 12 v. Chr. vom 1ten August bis dahin 11 v. Chr. das Consulat und war im J. 5 v. Chr. Proconsul in Afrika. Im Jahre 4 n. Chr. d. i. 758 u. c. erscheint er als Legat von Syrien, und verwaltete dieses Amt drei Jahre bis 6 n. Chr.

Zwischen des Varus Amtsantritt und des Saturninus Statthalterschaft in Syrien liegt ein Zeitraum von 11 oder 12 Jahren (6 v. Chr. bis 6 n. Chr.), welcher, da Augustus gleichfalls die Marime hatte, Keinen Proconful länger als fünf Jahre in einer Provinz zu belassen, für zwei Legaten zu groß ist, so daß wenigstens Einer aus der Reihe ausgefallen sein muß.

Es läßt sich nun beweisen, daß in der Zwischenzeit noch drei Legaten. Syriens waren, nämlich, und zwar zuerst, P. Sulp. Quirinius, sodann M. Lollius und endlich C. Marcius Censorinus.

Was Quirinius betrifft, so beruht der Beweis in Folgendem:

Bei Tacit. Annal. lib. III, c. 48 wird berichtet, daß Quirinius, wenn auch nicht aus altem patrizischem Geschlechte, doch im Kriegsdienst und anders ausgezeichnet gewesen sei. Nachdem er unter Augustus Consul gewesen, habe er in Cilicien die Castelle der Homonadenser erstürmt und einen Triumph gefeiert.

Da Quirinius von Anfang des Jahres 12 v. Chr. bis zum August deffelben Jahres Consul war; so fällt dieses Faktum zwischen 12 v. Chr.

und 1 v. Chr. aer. vulg., wo er, wie Tacitus a. a. O. gleichfalls berich= tet, dem C. Cäsar als Rektor in Armenien beigegeben ward.

Das Volk der Homonadenser, welches Tacitus in Cilicien wohnend angiebt, gehörte nach Plin. Nat. Hist. lib. V. c. 23, 94 nach Cilicien und wohnte in der Nähe der Jsaurier. Auch Strabo, welcher Geogr. lib. XIV, 4, 1. 24. das Gebiet der Homonadenser zur Cilicia aspera in der Nähe der Isaurier und der Pisidier rechnet, gedenkt dieses Ereignisses unter Quirinius (Geogr. Lib. XII, 6. 5).

Zumpt beweist nun, daß Quirinius diese auch von Strabo erwähnte Kriegsthat nur als kaiserlicher Legat von Syrien vollführt haben könne; indem an ein Proconsulat desselben in Asien nicht zu denken sei, da er 6 v. Chr. Proconsul in Afrika war und ein und dieselbe Person nie mehr als Eine der consularischen oder prätorischen Provinzen regieren konnte, welche unter der Gewalt des Senates waren. Ebensowenig könne er auch ́damals in der Provinz Bithynien und Pontus, oder in Galatien gewesen sein. Außerdem gehörte auch Cilicien und das Gebiet der Homonadenser in jener Zeit zu Syrien, und zwar von 25 v. Chr. an bis zur Zeit Vespasians; wofür mehrere beweisende Thatsachen vorliegen, welche von S. 95-98 beigebracht werden.

Da nun Quirinius nach einer Stelle bei Florus lib. IV, 12. 40 im Jahre 6 v. Chr. als Proconsul in Afrika Krieg führte; so ist dieser Feld= zug des Quirinius gegen die Homonadenser, und somit seine Legation in Syrien, zwischen 6 v. Chr. und 4 n. Chr. zu sehen.

Die Zeit bestimmt sich alsbald noch näher, da wir aus Josephus wiffen, daß von 6 v. Chr. bis in den Herbst (genau nur bis einige Zeit nach Pfingsten) 4 v. Chr. Q. Varus Präses von Syrien war; folglich muß jener Feldzug des Quirinius zwischen 4 v. Chr. und 4 n. Chr. fallen.

Da ferner Quirinius nach der Waffenthat in Cilicien dem-C. Cäsar als Rector in Armenien beigegeben wurde, was 1 v. Chr. geschah; so muß Quirinius zwischen 4 v. Chr. und 1 v. Chr. d. h. zwischen 750 und 753 u. c. Statthalter Syriens gewesen sein.

Hieraus schließt Zumpt (S. 104), daß Quirinius nach dem Abgange des P. Quinct. Varus nach Rom, gegen Ende des Jahres 750 u. c. (möglicher Weise schon im Herbste) diesem in Syrien nachgefolgt und bis zum Jahre 1 v. Chr. (753 u. c.) in dieser Stellung-verblieben sei.

Diese Beweisführung von A. W. Zumpt, wornach Quirinius zwei mal Präses von Syrien war, ist aller Beachtung werth und zur Erklä=` rung der Stelle bei Luk. c. 2, 2 wohl geeignet. Daß bei Josephus nach Antiq. lib. XVII,, c. 12 und dem Anfange des folgenden Buches eine Lücke von 10 Jahren unausgefüllt ist, ist offenbar; denn die Geschichte des Varus wird c. 11, 1 abgebrochen und lib. XVIII, c. 1 auf Quirinius übergegangen, welcher nach des Archelaus Absetzung mit Coponius zu= gleich nach Syrien gesandt wurde. Wenn nun Quirinius demnach schon im Jahre 750 u. c., und zwar vom Herbste dieses Jahres an, wo die Geschichte des Varus bei Josephus aufhört, Statthalter von Syrien war; so ist es wohl erklärlich, daß Lukas nach ihm einen Census bestimmte, selbst für den Fall, daß derselbe schon vor seiner Ankunft begonnen hatte. Das Hauptgeschäft der Schaßung und ihre Vollendung mußte dann allerdings in die Zeit des, Quirinius gefallen sein. Da nach Matth. c. 2 zur Zeit der Geburt Jesu Herodes noch lebte, und demnach um diese Zeit der Census begann; so muß er aber auch schon vor Ankunft des Quirinius stattgefunden haben. Mit dem Tode des Herodes mußte er aber unterbrochen werden, weil sich alsbald in Judäa, Samaria und Galiläa Unruhen erhoben, welche den Q. Varus zu einem Kriegszuge dahin veranlaßten, der nur mit bedcutenden Kräften glücklich ausgeführt werden konnte (Jos. Antiq. lib. XVII, c. 10 und 11). Da nun Lukas den Herodes selbst nicht nennt, unter welchem doch der Census begann; so ist anzunehmen, daß er in der leßten Lebenszeit des Herodes zwar angefangen wurde, doch aber hauptsächlich in die Zeit des Quirinius fiel. Den Präses Q. Varus aber konnte Lukas nicht nennen, weil unter Herodes der Census durch diesen besorgt wurde, und nach des Herodes Tode von der Ausführung desselben vor des Quirinius Ankunft wegen der Kriegsunruhen keine Rede sein konnte1). Quirinius scheint wegen der neu gestalteten Verhältnisse in Judäa nach des Herodes Tode auch ausgedehntere Vollmachten für Judäa erhalten zu haben, weshalb er von Justin Apol. I, c. 34 nicht ganz mit Unrecht als der erste Prokurator Judäas aufgeführt wird, obgleich es erst nach des Archelaus Absehung eigentliche Prokuratoren Judäas gab, von welchen Coponius der erste war.

) Antiq. Jud. lib. XVII, c. X, n. 1. 2. 5. 8.

Wie sicher und genau Lukas übrigens berichtet, dies ergiebt sich daraus, daß er diesen Census als den ersten bezeichnet und ihn so von einem neun Jahre spätern, welchen er Act. c. 5, 3 erwähnt, und dessen Josephus Antiq. lib. XVIII, 1. 1 allein gedenkt, unterscheidet. Demnach tritt die Stelle Luk. c. 2, 1. 2 als eine geschichtliche Ergänzung zu anderweiti= gen Ermittelungen über Quirinius und die zweite Schaßung des Augustus hinzu, und wir erfahren so durch die Zusammenfassung sämmtlicher Data und in Verbindung mit Matth. c. 2, 1 ff. Folgendes:

1) Da die von Lukas a. a. D. erwähnte Aufschreibung noch zu Lebzeiten des Herodes begonnen haben mußte und Judäa, wenn auch nur noch durch die Gnade des Augustus existirend 1), doch noch bis zu dessen Tod als eigenes Königreich bestand; so ist diese Aufschreibung, wenn gleich auf einem Befehle des Augustus beruhend, doch nicht als durch Römische Censoren ausgeführt zu denken, wogegen auch schon die Form dieser Scha= Bung, welche im Unterschied von den Römischen nach Stämmen geschah, spricht. Lukas berichtet auch nicht, daß Quirinius selbst den Census ausgeführt habe. Da er aber angeben wollte, wann die Echaßung in Judäa abgehalten worden sei; so nennt er den Präses von Syrien, unter welchem sie statt fand. Der Ausdruck syéveto, dessen sich Lukas in Betreff der Schahungszeit bedient, faßt die Schahung als Ganzes bis zu ihrer Vollendung; und der V. 2 bei Lukas ist so zu erklären, daß damit angegeben werden soll, das Edikt des Augustus sei in Judäa erst mehrere Jahre nach dem Erlaß desselben in Ausführung gekommen. Durch den Zusat zpórŋ dagegen wird diese Schahung in Judäa von einer späteren, daselbst unter Quirinius gleichfalls ausgeführten, unterschieden.

2) Dieser von Auguftus 746 u. c. befohlene und für Judäa unter Herodes d. Gr. bereits begonnene Census, erlitt durch des Herodes Tod und die unmittelbar darauf folgenden Kriegsunruhen eine Unterbrechung, bis er unter Quirinius zu Ende geführt wurde. Man wird schwerlich irren, wenn man annimmt, daß er im Winter vor des Herodes Tode, d. i. im Winter 749 u. c., begonnen und im nächst folgenden Winter unter Archelaus und des Quirinius Statthalterschaft fortgesezt wurde,

1) Vgl. Jos. Antiq. lib. XV, 6. 1 f. XVI, 9. 3; XVII, 2. 4. Bell, Jud. ¡ib. I, 20,

da diese Jahreszeit zur Vornahme einer Schahung die geeignetste war. Zugleich aber ist die Annahme nothwendig, daß unter Herodes nicht der größere Theil dieser Schaßung fiel, denn sonst dürfte er schwerlich von Lukas ganz mit Stillschweigen übergangen worden sein; wenn auch bei Lukas das Bestreben deutlich wird, den König Herodes in der Geburtsund Kindheitsgeschichte Jesu völlig unerwähnt zu lassen1). Da die Aufschreibung nach Stämmen geschah, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß man in Judäa den Anfang mit den Priestern und dann mit dem Stamme Davids machte. Insofern deutet auch die Erzählung bei Lukas selbst auf den Beginn der Aufschreibung hin.

Es ist übrigens möglich, daß diese Schaßung als die des Quirinius in Palästina bekannt war und nach ihm genannt zu werden pflegte. Außer Lukas spricht hierfür auch die Bemerkung des Palästinensers Justin Apol. I, c. 34. Wenn Justin in seiner Schußschrift an den Kaiser zu= gleich auf die unter Quirinius nach Rom eingesandten Census - Akten über diese Schaßung verweist; so muß er wenigstens seiner Nachricht über Quirinius sicher gewesen sein. ·

Obgleich diese um 750 u. c. fallende Schaßung in Judäa weder von Josephus noch von sonst einem gleichzeitigen Schriftsteller außer Lukas erwähnt wird; so fehlt es bei dem Ersteren doch nicht an Andeutungen, welche auf eine solche Schaßung hinweisen. Dahin gehört besonders, was Wieseler in der chronol. Synopse S. 102 u. 103 anführt, daß unter den Beschwerden, welche die Juden dem Archelaus nach dem Tode des Herodes vortrugen, die obenan steht, welche sich auf eine Ueberbürdung in den jährlichen Steuern bezieht (Antiq. lib. XVII, c. 8, n. 4), worunter. vorzugsweise die Römische Kopfsteuer zu verstehen ist, und welche noch zur Zeit des öffentlichen Lebens Jesu bei den Juden solchen Anstoß fand, daß diese daraus eine für Jesus verfängliche Frage bilden konnten.

Sodann bemerkt Josephus, daß die Juden nach des Herodes Tode sich besonders durch eine Consumtionssteuer auf die Früchte, welche auf dem Markte verkauft wurden, beschwert fühlten, und bei Archelaus bald nach des Herodes Tode auf Abhilfe drangen.

1) Nur Einmal c. 1, 5 nennt Lukas den Herodes in der Geschichte der Ankündigung des Johannes.

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