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Nachträgliche Bemerkungen:

1. Die Schreibweise des Originals ist im Ganzen beibehalten. Die Punkte unterhalb mancher Wörter rühren von einem älteren Corrector dieser Indices her, und bezeichnen immer einen Fehler. Wir hielten es für geeignet, auch diese andeutende Hand einfach wiederzugeben, um so mehr, als die Verbesserung meistentheils von selbst in die Augen springt. Wo wir ein Bedenken hatten, wie namentlich in der Chronologie, oder wo ein leichtes Versehen nachzutragen war, da genügte ein Fragezeichen, oder eine durch den Druck kennbar gemachte Glosse.

2. Alle Actenstücke, welche in diesen Indices Bezug haben auf die Politik Venedigs nach dem Orient, im weiteren Sinne des Wortes, sind von uns, herab bis zum Ende des XIII. Jahrhunderts, historisch-philologisch ausgearbeitet, im vorigen Jahre der kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien übergeben worden. Der Druck dieser,,Fontes rerum Venetarum“ hat mit dem laufenden Jahre begonnen. Wir hoffen, bis zum Ende desselben die erste Abtheilung dieses in sich abgeschlossenen Quellenwerkes, welches nach der Bestimmung der historischen Commission ebengenannter kaiserl. Akademie den XII. Band ihrer „Fontes" bildet, den Freunden und Kennern ernsthafter Forschung darbieten zu können.

p. 52 l. 14 lies: Forliuii.

Berichtigungen.

p. 67 1. 20 ist nach: Theodi einzuschalten [Theodoli].

p. 137 I. 11 setze nach der als fehlerhaft bezeichneten Zahl [i. e. 1320].

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Ueber die Stellung

der

agilolfingischen Herzoge

nach Aussen und nach Innen.

Von

Dr. Wittmann.

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Während die Einen behaupten, die agilolfingischen Herzoge seien gleich Vasallen den fränkischen Königen zur Treue und zum Gehorsame verpflichtet), Andere dagegen, ausser Gott und den Gesetzen des Reiches Niemanden unterworfen und verantwortlich, demnach von jeder auswärtigen Macht unabhängig gewesen 2), weisen ihnen Dritte, wohl allein richtig, eine Stellung an, welche von den oben bezeichneten zwei Extremen ungefähr gleich weit entfernt ist 3).

Diese Verschiedenheit der Ansichten beruht auf der Unzulänglichkeit und Unzuverlässigkeit der Quellen, welche uns zur Ermittlung des Verhältnisses, in dem die Agilolfinge zu den fränkischen Königen stan

1) Besonders Gemeiner Gesch. der altbaier. Länder. 1810.

2) Buchner baier. Gesch. I, 272.

3) Rudhart ält. Gesch. S. 15 u. s. w.

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