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versis locis erexit et fundavit, ut testatur collegium ') Viennense, Pragense, Tyrnaviense et Oenipontanum. Illustrissimus etiam dux Bavariae, socerum imitatus, collegium Ingolstadiense et Monachiense erexit, et alia erigere parat. Sed quo magis devincti sumus beneficiis, eo magis debui fideliter dicere, quod magis putavi convenire ad Dei gloriam et ad tantorum principum et ipsis subjectorum populorum salutem.

In hac mea sententia secutus sum tamen, ni fallor, majorem et meliorem partem patrum hujus concilii. Forts. unten XXI.

XX. Die schließliche Entscheidung des Concils. Erläuterung zu den
nachfolgenden Theilen der Consultatio von Lainez.

In dem noch übrigen Texte der Consultatio erstattet Lainez kurzen Bericht über die bewegten Ereignisse und Verhandlungen in den zehn Tagen bis zu der XXII. feierlichen Sißung vom 17. September mit ihrem definitiven Beschluß über die Kelchfrage. Er theilt die neue, geänderte Vorlage sowie die an ihr wiederum vorgenommene wesentliche Aenderung mit. Er fügt die beiden Vota bei, die er in der Generalcongregation, seinem frühern Standpunkte getreu, abgab.

Soviel mochten die kaiserlichen Oratoren am 6. September, dem Schlußtage des ersten Votirens der Väter über den Kelch, jedenfalls ersehen haben, daß sie von dem Concile nicht die ge= wünschte Aufhebung des von einem anderen Concile, dem Constanzer, sanctionirten Gebrauches einer Gestalt erlangen würden, wenigstens nicht für die in der Petition bezeichneten ausgedehnten Ländergebiete. 2) Die ablehnende Stimmung waltete vor. &3 hatten zwar manche unter den der Kelchconcession Abgeneigten ihr Votum nicht so bestimmt und klar ausgesprochen, wie es Lainez mit den obigen Worten thut (probabiliora argumenta suadentia negandum esse calicem c. 70); und es fehlte nicht an Versuchen,

1) M. concilium; ebenso unten concilium Ingolstadiense... erexit statt collegium etc., ein Muster von Geistlosigkeit eines Abschreibers. 2) Die Mittheilungen Draskovichs an den Kaiser v. 8. Sept. (Sidel 374) bezwecken mehr eine Vorbereitung des leßtern auf das negative Resultat als einen objektiven Bericht. Draskovich schreibt: Patres copiosissime dixerunt et valde intrincate; nondum plane colligi potuit, quae pars vincat etc.

die eigene ablehnende Ansicht durch Vorschlagen der verschiedensten Restrictionen und Bedingungen zu verhüllen. Aber seit der entschiedenen Rede des Spaniers mit ihrer klaren und weitausgreifenden Orientirung über den Fragepunkt wies die ablehnende Partei sichtlich mehr Kraft und Nachdruck auf. Es tritt dies in den nachfolgenden Abstimmungen hervor. Die meiste Schuld an dem mißliebigen Endresultate legen denn auch die kaiserlichen Gesandten dem Einflusse des Lainez bei. 1)

Draskovich gedachte in den ersten Tagen nach dem Lainez’schen Votum, noch einmal durch die päpstlichen Legaten den Versuch zu machen, ob nicht wenigstens für Böhmen allein vom Concile der Kelch zu erringen sei. Er stand jedoch davon ab, als ihm die Schwierigkeit, auch nur für eine solche Dispens das Concil geneigt zu machen, vorgestellt ward. 2) Die Legaten proponirten ihm dagegen, daß sie auf ihren früheren Gedanken zurückgreifen und den Vätern eine Vorlage übergeben wollten, wonach das Concil die Entscheidung über die Kelchangelegenheit dem Papste allein anheimstellen wolle. Sie rechneten in Betracht der geschehenen Abstimmung auf eine ansehnliche Majorität für einen solchen Mittelweg. Freilich enthielt derselbe eine Ablehnung des eigentlich Gejuchten, nemlich der feierlichen Ausführung der Neuerung durch das Concil. Draskovich, der auf Vorstehendes einging, sollte sich jedoch auch hier wieder die Sache verderben. Er war nemlich mit einem vom Bischof Paleotto im Auftrage der Legaten gemachten Entwurfe aus dem Grunde unzufrieden, weil darin ohne irgend eine Aeußerung des Concils zu Gunsten des Kelches die Sache an den Papst überwiesen wurde. Mit aller Macht insistirte er, daß in der Vorlage wenigstens von einer Uebereinstimmung und Approbation des Concils zu der vom Papste (nach dessen Gutdünken eventuell) zu gewährenden Bewilligung ausgedrückt sein solle 3).

1) Doctor Laynes Jesuitarum generalis, cui beneficio sanctissimi domini nostri sententiam in concilio dicendi facultas est concessa, non satis habuit, longa oratione, licet infirmissimis argumentis, nobis, etiam pungentibus verbis adversari, sed antea multos episcopos ut idem facerent inducere conatus est etc. Aus dem Bericht der kaiserl. Gesandten an Ferdinand I. vom 18. Sept. 1562, bei Le Plat V, 503. Vgl. unten S. 107 N. 1.

2) Pallavicini lib. 18. c. 7. nr. 12. 8) Pallavicini nr. 13.

So wurde denn, diesen Wünschen der kaiserlichen Gesandtschaft entsprechend, von den Legaten jenes Decret formulirt, welches am 15. September, zwei Tage vor der feierlichen Sizung (nach ErLedigung der inzwischen verhandelten Fragen über die Lehre der heiligen Messe, die Mißbräuche bei ihrer Feier und elf disciplinäre Canones) den Vätern vorgelesen wurde. Da dasselbe anderweitig bekannt ist, so geben wir unten im Texte der Consultatio nur den wichtigen, bei Lainez etwas abweichenden Schluß mit dem etiam ex voto, consilio et assensu hujus sanctae synodi (c. 72). Es waren der Vorlage die früher aufgestellten Bedingungen wiederum beigefügt. 1)

Vormittags geschah in der Congregation die Bekanntgabe durch den Concilssecretär, Nachmittags vollzog sich das fast vierstündige Votiren. Als Lainez zulezt das Wort erhielt, war das Schicksal der Vorlage schon entschieden. 79 Stimmen waren dagegen, 69 dafür, 4 schwankend. 2) Der opponirenden Majorität mißfiel es, daß die Ueberweisung an den Papst von einer Billigung oder Empfehlung der Kelchconcession begleitet sein sollte. Lainez stimmte mit ihr, und sein unten folgendes Votum (c. 73 ss.) legt insbesondere diesen Grund für die Ablehnung mit Präcision auseinander. Er erklärte nicht, wie man nach dem Referat über seine Abstimmung bei Theiner glauben könnte, daß es dem Concil nicht zukomme, dem Papste überhaupt einen Rathschlag zu ertheilen, sondern daß in der vorliegenden Sache der Rathschlag zu Gunsten des Kelches unterbleiben solle. 3)

„Die Spanier," schrieb Draskovich am 18. September, „waren es hauptsächlich, welche uns mit aller Anstrengung widerstanden. Gott verzeihe ihnen, denn sie wußten nicht was sie thaten." 4)

1) Der Text der Vorlage bei Theiner II, 127 und Le Plat V, 495. 2) Pallavicini c. 8. nr. 1. Cf. Theiner 128, wo eine genauere Angabe über die Stimmen auf die kurzen Excerpte aus den Voten folgt. 8) Massarello notirt bei Theiner (128) über Lainez' Votum nur Folgendes: Generali soc. Jesu non placuit, ut synodus det consilium summo pontifici, neque placet decretum. Die Worte consilium summo haben bei Theiner den von ihm so oft tendenziös angewendeten Sperrdruck.

*) Sickel S. 384, Schreiben an den Erzherzog Ferdinand.

Wie gut indeß wenigstens Lainez wußte, was er that, das zeigt seine Haltung voll Consequenz und Klarheit gegenüber der dritten Kelchvorlage, welche endlich angenommen und in der feierlichen Session zum Decret erhoben wurde. Die Vorlage enthielt die remissio simplex ad summum pontificem; der Papst solle, besagte sie, in seiner Weisheit feststellen, was ihm für den Nugen der Christenheit und das Heil der Betenten am besten schiene; die Synode aber glaube, daß durch solche Uebertragung der Sache an den Papst für das Wohl derer, für die man den Kelch begehre, am zweckmäßigsten gesorgt werde. 1) Blicken wir vor der Skizzirung der Entstehungsgeschichte dieses Decretes auf seine Bedeutung sowie auf den Inhalt der gegen dasselbe erhobenen Einwürfe.

Es ist einerseits wahr, im Allgemeinen wird der Träger des obersten Hirtenamtes sicherer und zuverlässiger durch seine persönliche Entscheidung Fragen von jener Natur erledigen, als eine aus vielen Mitgliedern bestehende und von den verschiedensten Anschauungen beherrschte Versammlung; vorausgesezt jedoch, daß der Papst unparteiisch und ohne Eingenommenheit die ihm von der kirchlichen Ordnung gegebenen Räthe, auch andere Sachverständige, und in unserem Falle die wichtigsten der auf dem Concil für und gegen gesprochenen Vota zu seiner Ueberlegung herbeizieht. Die päpstliche Unfehlbarkeit kommt freilich hiebei, wie Lainez öfter mit unverkennbarer Absichtlichkeit hervorhebt (c. 10. 33. 74.), durchaus nicht zur Ausübung, ebenso wenig wie der betreffende Entscheid des Concils den Charakter der Unfehlbarkeit beanspruchen könnte; denn nicht in der Ertheilung von Dispensen, welche res facti sind, sondern ,,bei seinen Lehrentscheidungen ex cathedra ist der Papst in Folge der Verheißung Christi und des Beistandes des heiligen Geistes unfehlbar" (c. 74). Lainez hat aber auch selbst bewiesen, daß eine partielle Dispens zum Genusse des Laienkelches zukömmlicher vom Haupte der Kirche, als vom Concile, ausgehe (c. 6). Wir weisen hier nur auf die Informationen über die in Frage gekommenen Empfänger des Kelches und ihre Würdigkeit hin, Informationen, welche unstreitig dem Papste leichter und sicherer erreichbar waren, als der Kirchenversammlung, ganz abgesehen von dem Aufschube, den sich

1) Vgl. den Text in den Ausgaben des Concils von Trient am Ende der XXII. Sizung; bei Theiner II, 128.

die Frage in Trient wegen dieser Informationen wiederum hätte ge= fallen lassen müssen.

Es ist andrerseits ebenso wahr, daß die äußeren, von den kaiserlichen Vertretern herbeigeführten Umstände bei der lezten Beschlußzfassung derart waren, daß man wirklich mit Grund gegen eine solche Erledigung auf dem allgemeinen Concil eingenommen sein konnte. Eine ziemliche Anzahl von Vätern (46), und darunter Lainez, brachten daraufhin noch in der feierlichen Sizung Schwierigkeiten vor. Lainez sprach sich schon in der lezten (und einzigen) Generalcongregation, die am 16. September über die dritte Vorlage gehalten wurde, jener Umstände wegen gegen die Vorlage aus, (non placet decretum c. 77); in der feierlichen Sißung aber nahm er sie nur mit der ausdrücklichen Erklärung an, daß sie ihm zwar nicht gefalle, daß er sich aber der Majorität anschließen wolle. 1) Er will den subjectiven Widerspruch nicht auf die Spiße treiben, und beruhigt sich im Hinblick auf die häufige Mahnung des hl. Paulus zur Eintracht (Röm. 15, 5; 2 Cor. 13, 11; Phil. 2, 2) mit der Weisheit der vielen anderen Concilsmitglieder, welche von den bezeichneten Umständen absehend, das Decret billigen. Der Freimuth, den er, wie seine Worte bezeugen, mit dieser Mäßigung zu verbinden weiß, verdient hohe Anerkennung. Es entsprach in solcher Lage seinem Character und seiner sonstigen Handlungsweise, mit Hoheit der Gesinnung und furchtloser Vertretung dessen, was er vor Gott als recht erkannte, aufzutreten. 2)

Der Standpunkt, den er zulegt einnahm, könnte etwa mit folgenden Worten wiedergegeben werden: Besser wäre es, das Concil entschiede sich direkt für die Unzulässigkeit der partiellen Kelchbewilligung; die einfache Ueberlassung der Sache an den hl. Stuhl kann in der vorgeschlagenen Fassung immer noch als ein dem Kelche günstiger Entscheid gedeutet werden, und sie wird den Papst, wenn er ohnehin der Gewährung sich zuneigt, sicher zu derselben bestim

1) Unten c. 78. Die Aufzeichnung Massarello's über dieses Votum, bei Theiner II, 132, ist wiederum in dem oben S. 104 (bei N. 3) angebenen Sinne zu ergänzen.

2) Principum minis non terreri, promissis blandisque sermonibus non frangi, multo etiam minus a vero abduci se patiebatur.... Hanc animi celsitudinem modestia humilitasque, vere christiana virtus, excipiebat. Ribadeneira, Vita P. J. Laynis (1604) p. 218.

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