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Wenn so der theologische Glaube zum Bande wird, das den Menschen an Gott knüpft und mit Gott vereinigt, so bildet er zu gleich, analog dem natürlichen Glauben, für die Menschheit ein Band übernatürlicher Gesellschaftlichkeit und heiliger Gemeinschaft in Gott, nicht etwa blos seiner Wirkung nach, insoferne alle Gläubigen durch die Gemeinsamkeit des Bekenntnisses sich mit einander verbunden fühlen, sondern auch seiner Vermittelung nach, insoferne die geoffenbarte Wahrheit durch äußere, von Gott autorisirte Drgane den Einzelnen zukommt; durch die Abhängigkeit von der ge= meinsamen Auktorität und der apostolischen Succession sind die gegenwärtigen Geschlechter ebenso untereinander wie mit allen frühern auf das innigste verbunden; und wer sollte zweifeln, daß Gott durch Anordnung der mittelbaren Zuwendung der Offenbarung diese Vereinigung in ganz vorzüglicher Weise beabsichtigte?

Aus diesem vielleicht etwas zu langem Excurse haben wir eine sichere Grundlage gewonnen, um über das Wesen des Glaubens ein richtiges Urtheil zu fällen und schon jezt manche Anschauungen über das lezte Motiv als verfehlt zurückzuweisen. Es ergibt sich daraus erstens, daß es verkehrt ist den Glauben nur als einen zeitweiligen Ersaß für das Wissen anzusehen und dem Bestreben zu huldigen, denselben nach und nach ganz in reines Wissen überzuführen, als ob dies jemals gelingen könnte und gelingen sollte. Es ergibt sich daraus zweitens, daß es nicht weniger verkehrt ist, den Glauben einseitig als bloße Gemüthssache aufzufaffen oder mit Uebersteigung des Glaubens eine unmittelbare mystische Theilnahme am göttlichen Wissen anzustreben, oder wenigstens alles Verstandesmäßige, das der Glaube in sich schließt, als untergeordnet und nebensächlich, wo nicht gar als unnüßen „Dogmenkram" an= zusehen, um sich desto freier dem Gefühle zu überlassen. Jene wie diese scheuen das Opfer des Verstandes, dem man ebenso ausweicht, wenn man ihn gar nicht herbeizieht und den Glauben aus feiner Sphäre hinaus weist, als wenn man ihn im Glauben selbst durch eigenes Begreifen zur autonomen Herrschaft bringen will. Jene wie diese wollen schon hier des Genusses sich freuen, sei es durch Befriedigung des Verstandes in unabhängiger Einsicht, oder durch Befriedigung des Gemüthes und der Phantasie in erträumter Unmittelbarkeit der Gemeinschaft am göttlichen Wissen. Jene wie diese endlich wollen für sich die individuelle Unabhängigkeit

auf Kosten der durch den Offenbarungsglauben bezweckten kirchlichen Unterordnung und Gemeinschaft. Es ergibt sich daraus drittens, daß jene Theologen im Unrechte sind, welche den Glauben, von allem Menschlichen und Natürlichen allzusehr ablösen wollen, um desto sicherer seine Göttlichkeit zu retten, dabei aber den gott-menschlichen Charakter Christi und seines Werkes zu sehr vergessen, und ganz außer Acht lassen, daß Gott gerade die Vermittelung durch menschliche Organe, dem Zwecke des Glaubens entsprechend, am meisten hervortreten läßt.

Die göttliche Offenbarung, objektiv und subjektiv. Die Offenbarung einer Wahrheit durch Gott kann in mehrfacher Weise geschehen, je nachdem Gott entweder direkt auf die subjektive Erkenntniß einwirkt, oder in Form einer wie immer sich vollziehenden Belehrung das innere Verständniß der Wahrheit vermittelt, oder endlich nur mittelst objektiver Bezeugung durch entsprechende Zeichen (Worte, Bilder u. s. w.) dieselbe dem Geiste vorlegt, was sowohl innerlich durch geistige Kundgebungen als von außen in sinnlich wahrnehmbarer Form geschehen kann.

Die allgemeine göttliche Offenbarung von Privatoffenbarungen kann hier nicht die Rede sein ist, zunächst eine äußere; das entspricht ihrer Bestimmung als einer öffentlichen und gemeinsamen, für die ganze Menschheit bestimmten und die ganze Menschheit verpflichtenden Offenbarung, die nicht unmittelbar an die Einzelnen ergeht, sondern in der Gemeinschaft hinterlegt ist und durch die rechtmäßigen Organe dem Einzelnen zugemittelt wird; denn der Verkehr zwischen Menschen läßt sich nur durch äußere Mittel, bewerkstelligen. Sie ist vorzugsweise eine äußere, auktoritative Be= zeugung, ohne jedoch des Charakters einer die Erfassung und das Verständniß mancher Wahrheiten unmittelbar erschließenden Belehrung ganz zu entbehren; denn abgesehen davon, daß die göttliche Offenbarung über manche allgemeine Vernunftwahrheiten schon allein durch deren Enthüllung, ohne Rücksicht auf das Gewicht der äußern Auktorität, mehr Licht verbreitet und ihr inneres Verständniß erleichtert, enthält die Offenbarungsgeschichte eine Fülle göttlicher Kundgebungen, Rathschlüsse, Führungen und Thaten aller Art, welche durch sich selbst, direkt und unmittelbar, die Erkennt= niß Gottes und göttlicher Dinge ungemein fördern.

Die direkte Einwirkung auf die Subjektivität ging mit der

objektiven Offenbarung Hand in Hand, indem Gott nicht blos die Menschheit für dieselbe erzog, sondern auch seinen heiligen Geist ihr mittheilte und mit Bezug auf die objektive Offenbarung den Einzelnen seine Erleuchtungen und Gnaden zu Theil werden läßt, um so jenen Glauben zu ermöglichen, der zur Erlangung des Heiles nothwendig ist. Soll die objektive Offenbarung für die Menschheit wirklich als solche gelten, so muß erstens für die Bekanntmachung der äußern in die Erscheinung tretenden Zeichen, Worte, Symbole, Thaten, welche die göttliche Kundgebung vermitteln, durch rechtmäßig autorifirte Organe gesorgt sein, und zweitens den Kundgebungen ein solcher Charakter zukommen, daß ihre Göttlichkeit von allen mit Gewißheit erkannt werden könne, wenn auch nicht unmittelbar, doch wenigstens durch fremde Belehrung und Erklärung; und soll deffenungeachtet der Glaube ein freier bleiben, so kann das die Offenbarung begleitende Kriterium der Gewißheit nicht die Evidenz im strengen Sinne sein, sondern nur die Evidenz im weitern Sinne, d. h. jene Manifestation der Wahrheit, welche jede Gefahr des Frrthums beseitigt, ohne die Beistimmung des Geistes durch sich selbst herbeizuführen.

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Unter Gewißheit versteht man die durch Erfassung der Wahrheit bedingte Festigkeit der intellektuellen Zustimmung. Aus dieser Begriffsbestimmung ergibt sich, daß die Gewißheit im eigentlichen Sinne niemals rein subjektiv sein kann; eine subjektiv zweifellose Zustimmung, die nicht die Kundgebung der Wahrheit zur Vorausseßung hat, kann nur im uneigentlichen Sinne Gewißheit genannt werden. Folglich kann auch streng genommen von einer wahren und falschen Gewißheit nicht die Rede sein. Formalobjekt der Gewißheit ist die Wahrheit, insoferne sie durch zureichende Gründe dem Geiste sich offenbart und somit als objektiv gewiß erscheint. Unter der objektiven Gewißheit verstehen wir nämlich nicht einfach die Wahrheit an sich betrachtet, sondern die Wahrheit mit den sie kundgebenden Motiven, welche aus sich dieses bestimmte Urtheil fordern und die Zulässigkeit einer entgegengeseßten Annahme schlechthin ausschließen.

Alles was mir persönlich wahrhaft gewiß ist, kann ich auch als objektiv gewiß bezeichnen; da aber die Gewißheit nicht absolut ist, wie die Wahrheit, sondern relativ, so pflegen wir nur solche Säße einfachhin gewiß zu nennen, welche entweder von selbst jedem denkfähigen Geiste leicht einleuchten, oder durch eine allgemein giltige Beweisführung so constatirt sind, daß sich teine berechtigte Einwendung gegen ihre Wahrheit erheben läßt. Dabei unterscheiden wir wieder zwischen evidenten Säßen, deren Wahrheit so einleuchtend ist, daß sie sofort die Zustimmung des Geistes erzwingt, und einfach gewissen Säßen, deren Begründung an sich eine hinreichende Verbürgung

der Wahrheit gewährt ohne jedoch den Geist von selbst zu ihrer Anerkennung zu nöthigen.

Das lezte Kriterium der Wahrheit (die Evidenz) unterscheidet sich von der Gewißheit objektiv betrachtet nur beziehungsweise, fällt aber subjektiv feineswegs mit derselben zusammen. Denn die Gewißheit besteht subjektiv nicht ohne Urtheil, während das Kriterium subjektiv als Apprehension dem Urtheil vorausgeht. Nach dem Unterschiede von evidenter und nicht evidenter Gewißheit müssen wir auch das Kriterium unterscheiden und wollen wir es einfach Evidenz nennen, so müssen wir diesen Ausdruck in einem engern und weitern Sinne gebrauchen. Nur die Evidenz, im weitern Sinne ist allgemeines Kriterium. Manche pflegen wohl auch die eigentliche Evidenz als allgemeines Motiv der Gewißheit anzusehen, indem sie die nichtevidenten aber doch gewissen Wahrheiten als evidenter credibiles bezeichnen. Allein will man damit nicht blos einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit ausdrücken, sondern jenen Säßen eigentliche Gewißheit zuschreiben, so muß man zugeben, daß sie selbst das vollgiltige Kriterium der Wahrheit an sich tragen ist dies also nicht die Evidenz im engern Sinne, so muß es ein anderes sein, und dieses können wir eben als Evidenz im weitern Sinne bezeichnen.

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Die Aneignung der Offenbarung von Seite der Menschheit, oder die Offenbarung subjektiv betrachtet, muß der objektiven Manifestation in allem entsprechen. Hat Gott äußere, sinnenfällige Mittel zur Kundgebung der übernatürlichen Wahrheiten in Anwendung gebracht, so muß vor Allem die äußere Erfahrung und weiterhin die geschichtliche Tradition die in die Erscheinung tre tenden Thatsachen zur Kenntniß bringen, auf daß dann die Vernunft die in ihnen sich vollziehende Kundgebung des Göttlichen nach ihrer Weise zu erfassen strebe.

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Daraus ergibt sich von selbst, daß in der Regel eine sehr mannigfaltige geschöpfliche Vermittelung nothwendig sei, um in den vollen Besitz der Offenbarung zu gelangen. Denn schon die unmittelbare sinnliche Erfahrung ist ein aus mehreren Vorgängen resultirendes Produkt, und um so mehr ist die Fortleitung des Zeugnisses auf die spätern Generationen an mancherlei natürliche Ursachen gebunden. Ebenso verhält es sich mit der intellektuellen Erfaffung der das "äußere Zeugniß begleitenden Kriterien seines göttlichen Charakters, mit der Erkenntniß und dem Verständniß der apologetischen Gewißheitsgründe. Die Erfassung des Webernatürlichen in dem Natürlichen vollzieht sich nur auf Grund vieler bereits erworbener Erkenntnisse und Anschauungen durch verschiedene

Combinationen und Schlußfolgerungen, die zwar manchmal beinahe bligartig erfolgen mögen und nicht einzeln klar in das Bewußtsein treten, aber doch nicht vermißt werden können.

Ohne das Licht der Gnade kann die Entstehung des zum Heile führenden Offenbarungsglaubens freilich niemals gelingen; aber es wäre ganz unvernünftig, die (regelmäßige) Wirksamkeit der Gnade so aufzufassen, daß die Bethätigung der natürlichen Geisteskräfte ganz überflüssig, erschiene. Ist die Offenbarung ungeachtet ihrer Uebernatürlichkeit in die Natur eingetreten, indem sie in natürliche Erscheinungsformen sich kleidete, so müssen bei ihrer subjektiven Aneignung auch die entsprechenden natürlichen Kräfte sich bethätigen. Die objektive Manifestation hat ihrer Natur nach auf bestimmte perceptive Thätigkeiten Bezug und wäre ganz oder theilweise vergeblich, wenn sie nicht nach allen ihren Momenten auch zur subjektiven würde oder werden könnte. Die christliche Offenbarung hat sich eben nur durch bestimmte, dem menschlichen Auffassungs-vermögen angemessene Zeichen verwirklicht und darum muß auch das menschliche Auffassungsvermögen die in ihm wurzelnden Thätigkeiten entfalten, um die Zeichen zu deuten. Wozu auch sonst die Menge apologetischer Gewißheitsgründe, welche die Offenbarung in ihrem Schooße birgt.

Die heil. Schrift liefert sozusagen auf jeder Seite eine unverkennbare Bestätigung dieser Wahrheit. Sie weist hin auf die apologetischen Motive, indem sie auf Grund derselben die Strafwürdigkeit des Unglaubens aufdeckt oder die Gläubigen zur Festig= keit und freudigen Ausdauer im Glauben ermuntert. Wenn sie verschiedene Argumentationen bringt, so kann der Zweck kein anderer sein, als die Vernunft auf dem Wege des Nachdenkens zur Erkenntniß und Annahme der Wahrheit zu führen. Was der heil. Paulus 1 Cor. 2, 4 f. von seiner Predigtweise sagt, kann nicht als Gegengrund gelten. Der Apostel wollte den Corinthern, die nicht ganz abgeneigt waren, das Christenthum nach Art der philo sophischen Schulen sich vorzustellen und in menschlicher Weisheit aufgehen zu lassen, in Erinnerung bringen, daß er nicht durch dialektische Redekünste oder blendende Ideen ihre Ueberzeugung be stochen, sondern dem Glauben durch höhere, seinem göttlichen Charakter angemessene Mittel bei ihnen Eingang zu verschaffen sich bemüht habe; apologetische Beweisgründe wollte er damit nicht

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