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ruft auf 1. 2. qu. 9. art. 4. und 6; denn er fügt ja die Worte bei: ut supra dictum est quaest. 9. art. 4. et 6."

Prüfen wir zunächst den hier citirten Artikel 4. Seine Ueberschrift lautet: „Utrum voluntas moveatur ab aliquo exteriori principio?" Daß hier nur vom Willen die Rede ist und nicht auch, wie wir erwarten, vom Verstande, macht keinen Unterschied, da das hier vom Willen Gesagte mit Leichtigkeit auf den mit ihm so eng verbundenen und verwandten Verstand übertragen werden kann. Wie beantwortet nun das Corpus des Artikels die im Titel vorgelegte Frage? Als evidenten Beweis dafür, daß der Wille von einem äußern Prinzipe bewegt werden kann, nennt Th. zunächst die äußern sinnlichen Dinge, welche ja Willensobjecte sein können. Dieser objectiven Art von Bewegungsursachen stellt er aber dann ausdrücklich die andere Klasse gegenüber, indem er schreibt: „Sed eo modo, quo (voluntas) movetur, quantum ad exercitium actus, adhuc necesse est ponere voluntatem ab aliquo exteriori principio moveri. Und als ein solches Bewegungsprincip quantum ad exercitium actus erklärt er in dem folgenden Nachweise Gott. -Wenn Thomas also irgendwo von Gott als Bewegungsursache des Menschen spricht und, wie er es oben gethan hat, zur Erhärtung und Erklärung auf diese Stelle verweist, zeigt er hiemit deutlich an, daß es seine Absicht ist, von Gott zu reden als einem Bewegungsprincip „quantum ad exercitium actus."

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Betrachten wir dazu den ebenfalls citirten Artikel 6. Der hl. Lehrer gibt ihm die Ueberschrift: Utrum voluntas moveatur a Deo solo sicut ab exteriori principio." Hier sagt schon die Form der Frage, daß es sich unmöglich um ein Bewegungsprincip ex parte objecti handeln kann; denn in diesem Sinne wäre selbst die Aufwerfung einer solchen Frage als Gegenstand eines eigenen Artikels eine Thorheit, da es ja schon der Willensobjekte unzählige gibt außer und neben Gott.

Im Corpus des Artikels wird aber ferner als Antwort die These ausgesprochen und bewiesen, daß Gott allein für den menschlichen Willen das äußere Bewegungsprincip ist, nämlich in dem Sinne, in welchem lezteres hier genommen wird. Sollte über diesen Sinn noch irgend ein Zweifel bestehen, so ist namentlich die Lösung der zweiten Objection dazu angethan, die vollste und be= stimmteste Gewißheit zu geben. Die Objection wollte nämlich das

Gegentheil der These aus der Aehnlichkeit und Verbindung des Willens mit dem Verstande ableiten; fie behauptete, ein Engel vermöge den Verstand des Menschen durch Erleuchtungen zu seinem Acte überzuführen, und hieraus glaubte sie schließen zu dürfen, daß der Engel einen analogen bewegenden Einfluß auf den Willen auszuüben die Macht habe. Hören wir, was Thomas entgegnet. ,,Ad secundum dicendum, quod intellectus hominis movetur ab Angelo ex parte objecti, quod sibi proponitur virtute angelici luminis ad cognoscendum. Et sic etiam voluntas ab exteriori creatura potest moveri, ut dictum est articulo 1. hujus quaest." Da haben wir also den Unterschied! Ein Engel vermag freilich den menschlichen Verstand zu seinem Acte zu bewegen, aber nur „ex parte objecti“; und gerade auf dieselbe Weise, also ex parte objecti, kann der menschliche Wille nicht bloß vom Engel, sondern überhaupt „ab exteriori creatura" in actuelle Bewegung gesezt werden. Wenn also die vorausgegangene These behauptete, daß im Unterschiede von allen Geschöpfen Gott allein für den menschlichen Willen das äußere Bewegungsprincip ist, so folgt aus der mitgetheilten Lösung mit Sicherheit, daß hiemit die bewegende Ursache quantum ad exercitium actus" gemeint sei. Auf diesen Artikel 6 beruft sich nun Thomas an der uns vorliegenden Hauptstelle, wenn er sagt, Gott sei das äußere Bewegungsprincip des Menschen; es ist also unzweifelhaft, daß er auch hier an eine solche äußere Ursache denkt, welche die Potenz direct und nicht bloß durch Vorhalten oder Empfehlen des Objectes zur Sezung ihres Actes veranlaßt. Ist aber unter dem äußern Bewegungsprincip eine Ursache quoad exercitium actus verstanden, so können wir weiter schließen, daß auch das ihm gegenübergestellte innere Princip genau von derselben Art sein müsse. Rufen wir uns den Wortlaut unserer Stelle ins Gedächtniß: „In homine est duplex principium movens, unum quidem interius, quod est ratio; aliud autem exterius, quod est Deus." Es wird hier dem äußern Princip das innere entgegengesezt; die Form der Gegenüberstellung gibt klar zu verstehen, daß der Gegensaz nur zwischen der Aeußerlichkeit der einen und der Innerlichkeit der andern Ursache behauptet wird, während der Begriff von Bewegungsprincip beiden Seiten auf gleiche Weise zukommt und die höhere Einheit bildet, welche beide Glieder umfaßt. Das äußere Princip ist aber eine

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Bewegungsursache quantum ad exercitium actus; mithin muß das innere Princip ebenfalls eine solche sein.

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Das innere Bewegungsprincip im Menschen wird in unserm Texte,Ratio" genannt. Es fragt sich also weiter: Was versteht Thomas hier unter dem Ausdrucke Ratio? Ist es die Vernunftpotenz allein, oder ist es der ganze vernünftige Theil des Menschen, die Vernunft im weitern Sinne, insofern sie auch den Willen als ihre nächste und unmittelbare Consequenz umfaßt ? Prüfen wir den Thatbestand genauer.

Zuerst bietet sich uns aus dem Wortlaute der These ein negatives Argument, daß mit Ratio hier unmöglich die bloße Vernunftpotenz gemeint sein kann. Denn bei dieser Auffassung würde die Behauptung, die Vernunftpotenz sei im Menschen das einzige innere Bewegungsprinzip quantum ad exercitium actus offenbar falsch und in schreiendem Widerspruche sein mit der con= stanten Lehre des hl. Thomas. Er sagt ja überall, daß der Verstand den Willen nur ex parte objecti bewege, nicht aber quantum ad exercitium actus; man vergleiche nur 1. 2. qu. 9. art. 1, wo diese Frage ex professo erledigt wird. Es genüge, die Schlußworte der dortigen Erörterung anzuführen: „Et ideo isto modo motionis intellectus movet voluntatem sicut praesentans ei objectum suum"; ähnlich in der Antwort auf die dritte Objection: Sed quantum ad determinationem actus, quae est ex parte objecti intellectus movet voluntatem." Würden wir also auch zugeben, daß die Verstandespotenz sich selbst zur Sehung des Actes bewegen könne, so wäre denn doch noch neben der Vernunft ein zweites Bewegungsprincip erforderlich für die Ueberführung der Willenspotenz zu ihrem Acte. Der englische Lehrer kann also hier mit Ratio nicht das bloße Vernunftvermögen als solches bezeichnen wollen.

Der Artikel 2 unserer Frage 68 liefert uns nun ferner ein positives Argument dafür, daß an unserer Stelle Ratio im weitern Sinne zu nehmen ist, insofern dieses Wort nämlich den ganzen intellectuellen Theil des Menschen, Verstand und Willen bedeutet. Thomas spricht, so zeigt der Zusammenhang, im Corpus des Artikels 2 ganz in demselben Sinne von Ratio, wie er es im Artikel 1 thut, und citirt sogar leztern. Von derselben sagt er aber an ersterer Stelle: Ratio autem hominis est perfecta du

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pliciter a Deo, primo quidem naturali perfectione, secundum scilicet lumen naturale rationis; alio autem modo quadam supernaturali perfectione per virtutes theologicas, ut dictum est supra qu. 62. art. 1.;" und gegen Ende der Erörterung: „In ordine ad finem ultimum supernaturalem, ad quem ratio movet, secundum quod est aliqualiter et imperfecte informata per virtutes theologicas." In diesen beiden Säßen weist der Heilige die theologischen Tugenden ausdrücklich der Ratio als ihrem Subjecte zu; die drei theologischen Tugenden haften aber auch nach der Summa nicht in der bloßen Vernunftpotenz, sondern in der Ratio im weitern Sinne, das heißt in Verstand und Willen; mithin nimmt Thomas in diesen beiden Säzen des Artikels 2 das Wort Ratio in diesem weitern Sinne. Der Ausdruck aber wird auf ganz gleiche Weise im Artikel 1 gebraucht, wie oben bemerkt wurde, und folglich bezeichnet er auch da Verstand und Wille zusammen.

Man glaube aber nicht, daß diese Bedeutung des Wortes Ratio etwas in der Summa Ungewöhnliches sei; im Gegentheile, es hat wie das synonyme mens sehr oft gerade diesen weitern. Sinn; man vergleiche zum Beispiel 1. 2. qu. 55. a. 4. ad 3.

Wir wollen jezt noch ein zweites positives Argument vorbringen. An andern Orten und namentlich wo er den Gegenstand ausdrücklich behandelt, erklärt der Aquinate wiederholt und bestimmt, entweder daß es der Wille (d. h. der vernünftige Wille, welcher die Vernunft vorausseßt) oder der Verstand mit dem Willen und durch den Willen sei, welcher sowohl im Allgemeinen die Vermögen des Menschen als im Besondern die Potenzen des Verstandes und auch des Willens selbst zu ihren Acten bewege und überführe. Da er nun in vorliegender Stelle dieselbe Aufgabe der Ratio zuschreibt, so kann dieses nur als eine verschiedene Ausdrucksweise für dieselbe Lehre beabsichtigt sein, und demnach will er hier mit dem Worte Ratio Verstand und Willen zusammen bezeichnen. Zur Erhärtung der Prämisse lassen wir einige Beweisstellen folgen. Der Wille bewegt alle Seelenkräfte: 1. 2. qu. 9 art. 1 corp. med. Voluntas movet alias potentias ad suos actus"; 1. 2. qu. 17. a. 1. corp. Primum movens in viribus animae est voluntas; 1. qu. 82. a. 4. corp. „Voluntas per modum agentis movet omnes animae potentias ad suos actus. Der Wille

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bewegt auch sich selbst zum Acte: 1. 2. qu. 9. a. 3. durch den ganzen Artikel, und sehr bestimmt in folgendem Saße: „Non eodem modo voluntas movetur ab intellectu et a seipsa; sed ab intellectu quidem movetur secundum rationem objecti, a se ipsa vero quantum ad exercitium actus." Der Verstand bewegt alle übrigen Potenzen zur Seßung ihrer Acte nur mit dem Willen und durch den Willen: 1. 2. qu. 17. a. 1, wo diese Wahrheit ex professo behauptet, erklärt und bewiesen ist, und dann am Ende der Erörterung als Resultat gesagt wird: Sequitur quod hoc ipsum quod ratio movet imperando, sit ei ex virtute voluntatis. Unde relinquitur, quod imperare sit actus rationis praesupposito actu voluntatis, in cujus virtute ratio movet per imperium ad exercitium actus."

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Der hier zulezt angeführte Artikel enthüllt uns auch auf die zufriedenstellendste Weise den Grund, welcher den hl. Thomas be= rechtigt, an der uns vorliegenden Hauptstelle einfachhin zu schreiben, daß die Ratio das innere Bewegungsprincip des Menschen sei. Denn Verstand und Wille, wie an lezterem Orte sehr gut auseinandergesezt wird, bedingen und durchdringen sich gegenseitig in ihren Acten; beide Potenzen haben ihren Antheil an der Bewegung und deßhalb kann diese ohne Irrthum sowohl der einen als der andern zugeschrieben werden, nur darf in diesem Falle die andere Potenz nicht ausgeschlossen, sondern muß als stillschweigend vorausgesezt mitverstanden werden.

Zum Schlusse bringen wir noch ein drittes positives Argument, welches endgiltig die Frage entscheidet, in welchem Sinne der Ausdruck Ratio an unserer Stelle erklärt werden müsse. Diesen Beweis liefert uns das Citat selbst, welches der Aquinate seinen Worten beifügt, indem er auf qu. 9. a. 4. et 6. verweist. In der hier angerufenen Quästion 9 nun, und speciell in den citirten Artikeln 4 und 6, wird ex professo die bekannte Lehre von den zwei Bewegungsprincipien des Menschen vorgetragen, und dabei ganz ausdrücklich festgestellt, daß das innere Bewegungsprincip der vernünftige Wille, das äußere Gott der Schöpfer sei. Im Hinblick auf dieses Citat kann es also nicht mehr dem geringsten Zweifel unterliegen, daß wir ebenfalls an unserer Stelle mit der gewöhnlichen Lehre des hl. Thomas von den zwei directen und physischen Bewegungsursachen der menschlichen Geisteskräfte zu thun

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