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haben, und daß somit hier das Wort Ratio nichts Anderes als eine Bezeichnung für den vernünftigen Willen oder für das Zusammenwirken von Vernunft und Wille ist.

Das sichere Resultat unserer Untersuchung über den wichtigen Passus von den zwei Bewegungsursachen ist also dieses: Thomas lehrt in jenen Worten, daß nur zwei Ursachen die Macht haben, die Geistesfähigkeiten der Seele direct und physisch zur wirklichen Segung ihrer Acte zu bringen; die eine dieser Ursachen ist innerhalb des Menschen: es ist sein eigener Vernunftwille; die andere ist verschieden vom Menschen also außerhalb desselben: und diese ist Gott.

Zur Bestätigung dieser Lehre fügt Thomas ein Citat aus Aristoteles bei: „Et etiam Philosophus dicit hoc in cap. de bona Fortuna, scilicet cap. 18. libri 7. magn. Moral. a princ.* An dem hier angegebenen Orte beweist Aristoteles, daß für den Menschen nothwendig ein äußeres Princip angenommen werden müsse, welches durch seinen directen Einfluß ohne vorheriges Wissen und Wollen des Menschen in dessen Geiste die ersten unwillkürlichen Acte bewirkt. Auf eben diese Stelle beruft sich Thomas in der Summa noch an vier andern Orten: 1. qu. 82. a. 6. ad 3, wo er lehrt, es müsse im Menschen Gedanken geben, welchen kein Willensact vorhergehe, und die somit ohne Einfluß eines Entschlusses des Menschen selbst von Gott angeregt werden. ,,Sed principium considerandi et intelligendi est aliquod intellectivum principium altius intellectu nostro, quod est Deus, ut etiam Aristoteles dicit in 7 Ethic. sen. magn. Moral. cap. 18, et per hunc modum ostendit, quod non est procedere in infinitum.“ Ferner 1. 2. qu. 9. a. 4: Unde necesse est ponere, quod in primum motum voluntatis voluntas prodeat ex instinctu alicujus exterioris moventis, ut Aristoteles concludit in quodam capite Ethicae Eudemicae c. 18. circa princ." Aehnlich 1. 2. qu. 80. a. 1. und 1. 2. q. 10. 9. a. 2. ad 1.

Der Zweck des Citates ist an allen vier Stellen ganz derselbe, nämlich zu zeigen, daß auch nach Aristoteles im Menschen Acte des Verstandes und Willens angenommen werden müssen, welche unüberlegt und unwillkürlich sind und Niemand anders als Gott zur bewegenden und bewirkenden Ursache haben können; und daß folglich Gott für die Geistesfähigkeit des Menschen ein direct

bewegendes Princip ist und dies zwar quantum ad exercitium actus.

Nachdem Thomas seine Lehre von den zwei physischen Bewegungsprincipien des Menschengeistes dargelegt hat, thut er einen weitern Schritt auf sein Ziel hin, indem er das Gefeß der Proportion zwischen dem Beweger und dem Bewegbaren aufstellt und in seinen hiehergehörigen Consequenzen entwickelt. „Manifestum est autem, quod omne quod movetur necesse est proportionatum esse motori; et haec est perfectio mobilis, in quantum est mobile, dispositio qua disponitur ad hoc, quod bene moveatur a suo motore. Quanto igitur movens est altior, tanto necesse est quod mobile perfectiori dispositione ei proportionetur; sicut videmus, quod perfectius oportet esse discipulum dispositum ad hoc, quod altiorem doctrinam capiat a doctore." Das Gefeß der Proportion im Allgemeinen fezt hier Thomas mit Recht als evident voraus. Die Möglichkeit des Bewegtwerdens eines Dinges durch das andere beruht ja nothwendig und vollständig auf dem gegenseitigen Maßverhältnisse, der gegenseitigen Angemessenheit. Wo zwischen zwei Dingen eine solche Angemessenheit gar nicht besteht, da ist eine Bewegung des einen durch das andere schlechthin unmöglich, und da können dann diese beiden Dinge nicht mehr im Verhältnisse von Beweger und Bewegbaren zu einander stehen. Daß also das Bewegbare dem Beweger überhaupt proportionirt sei, ist die unerläßliche Vorbedingung jeder Bewegung.

Aus diesem allgemeinen Geseze ergibt sich als nächste Folgerung, daß die Vollkommenheit des Bewegbaren als solchen, das heißt insoferne es eben für sein Bewegungsprincip beweglich ist, in eine derartige Beschaffenheit desselben verlegt werden muß, welche bewirkt, daß es von seinem Beweger auf gehörige und rechte Weise bewegt werden könne: „Et haec est perfectio mobilis, in quantum est mobile, dispositio qua disponitur ad hoc, quod bene moveatur a suo motore."

Diese Behauptung seht die evidente Wahrheit voraus, daß eine zwischen zwei Dingen stattfindende Proportion immer ihren lezten Grund in der subjectiven Beschaffenheit dieser Gegenstände hat. Die Vollkommenheit des Bewegbaren als solchen kann aber mit einer beliebigen Proportion nicht zufrieden sein, sondern erheischt ein vollkommenes Proportionsverhältniß desselben zum Be

weger; und folglich wird die Vollkommenheit des Bewegbaren be= dingt durch eine solche subjective Beschaffenheit oder Disposition desselben, welche macht, daß es von seinem Beweger vollkommen (bene) bewegt werden kann. Besißt ein Wesen diese Beschaffenheit oder subjective Disposition, so befindet es sich eben dadurch in dem Zustande vollkommener Bewegbarkeit und wird also für sein Bewegungsprincip ein vollkommenes Bewegbares.

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Daraus wird weiter gefolgert: Quanto igitur movens est altior, tanto necesse est quod mobile perfectiori dispositione ei proportionetur." Ist der Beweger höher, so kann die Vollkommenheit der Proportion nur hergestellt werden durch eine ent= sprechend höhere und vollkommenere Disposition des Bewegbaren. Wir müssen hier wohl beachten, in welchem Sinne Thomas den höhern" Beweger (movens altior) versteht. Es ist nicht ein Bewegungsprincip, welches nur in dem Sinne höher" genannt wird, weil es in sich selbst eine höhere Bewegungskraft besigt als ein anderes, aber in dem Bewegbaren doch nur denselben specifisch gleichartigen Bewegungsact hervorbringen soll wie jenes niedrigere; denn für diesen Fall wäre es ja selbstredend, daß eine vollkommenere Befähigung im Bewegbaren keineswegs von nöthen sein würde. Nein, der höhere Beweger ist hier ganz prägnant genommen für ein Bewegunsprincip, welches genau deshalb höher ist und höher genannt wird, weil es im Bewegbaren eine höhere und vollkommenere Bewegung hervorrufen soll: es ist ein höherer Beweger wegen der höhern Art der zu bewirkenden Bewegung.

Und in diesem Sinne enthält der ausgesprochene Sag nur eine logische Anwendung des vorher erwähnten Geseßes der Proportion. Zur Erläuterung fügt Thomas noch ein Citat aus dem gewöhnlichen Leben bei, indem er erinnert, daß ein Schüler durch eine entsprechend höhere Befähigung dazu disponirt sein muß, um eine Wissenschaft sicherer von seinem Lehrer zu empfangen. „Sicut videmus, quod perfectius oportet esse discipulum dispositum ad hoc, quod altiorem doctrinam capiat a doctore."

Die Anwendung der bisher entwickelten Säge auf die Tugenden und Gaben werden wir im nächsten Artikel beleuchten.

Recensionen.

Commentar über das Evangelium des hl. Marcus. Von Dr. Pau Schanz, Professor der kathol. Theologie an der Universität Tübingen. Mit Approbation des hochw. Cap. - Vicariates Freiburg. Freiburg i. B. Herder'sche Verlagshandlung. 1881. gr. 8°. XI. S. 435.

Im Jahre 1879 ist von Dr. Schanz ein Commentar über das Matthäusevangelium erschienen, der von der Kritik allgemein mit dem verdienten Lobe aufgenommen worden ist. Wenn nach kaum 2 Jahren von demselben Verfasser schon wieder eine Evangelienerklärung vorliegt und aus diesem Umstand ein Präjudiz gegen die Gediegenheit der Arbeit gezogen werden sollte, so bemerke ich, daß der Verfasser schon während seiner Studienjahre eine Preisfrage über das Marcusevangelium gelöst hat, von der dann später 1871 auch eine Abhandlung über die Marcushypothese in die Tübinger Quartalschrift übergegangen ist. Der allgemeine oder kritische Theil der Arbeit lag ihm also als ein bereits fertiger vor. Ueber die Gesichtspunkte, die Dr. Schanz in seinem neuen Commentar verfolgt hat, spricht er sich also aus:

,,Und dennoch bietet das Marcusevangelium in formeller Hinsicht so viele interessante Züge und charakteristische Merkmale, daß es sich auch für denjenigen, welcher ihm die Priorität nicht zusprechen zu können glaubt, der Mühe lohnt, dasselbe nach dieser Seite hin einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Repräsentirt es doch jene Form der apostolischen Lehrverkündigung, welche von dem Haupte des Apostelcollegiums, dem Hl. Petrus, zur Verbreitung des Evangeliums außerhalb Palästina's und der Synagogen geschaffen und in der Hauptstadt des römischen Weltreiches von den segensreichsten Folgen begleitet worden ist.

Das Evangelium ist schon weit mehr vom jüdischen Boden losgerissen, als dies im juden-christlichen Matthäusevangelium der Fall ist, aber noch nicht so tief im heidnischen Lande eingewurzelt, wie das Paulinische Lucas

evangelium es vorausseßt. vorausseßt. Die lebendigen Farben und anschaulichen Bilder weisen überall auf den Augenzeugen zurück und lassen unschwer den Gewährsmann errathen. Um ihn sind aber die übrigen Jünger gruppirt, welche mit ihm von Jesus als Werkzeuge zur Ausbreitung der Kirche unter den Völkern erwählt und unterrichtet worden sind. Langsam schreiten sie voran, aber troß aller Anfeindungen harren sie doch treu bei ihrem Meister aus. Dies sind im Allgemeinen diejenigen Punkte, auf welche in einem Commentar über das Marcusevangelium die Hauptaufmerksamkeit gerichtet werden mußte. Ueberall habe ich mich bestrebt, das Besondere, unser Evangelium von den beiden andern synoptischen Evangelien Unterscheidende deutlich hervor zu heben und daraus ein Gesammtbild von der Composition und dem Zwecke der ganzen Schrift zu entwerfen. (S. V und VI).“

In der 58 S. umfassenden Einleitung sind sehr wichtige und schwierige Fragen gründlich erörtert. Zuerst werden die Lebensumstände des hl. Marcus besprochen. Die Identität des Johannes Marcus, des Marcus in der Apostelgeschichte, des Begleiters Pauli und Petri wird festgehalten, nicht aber die mit dem fliehenden Jüngling nach der Gefangennahme des Herrn am Delberg. Von ganz besonderem Interesse ist die Abhandlung über die Entstehungsgeschichte des Marcusevangeliums, wobei zuerst deffen Verhältniß zu den Predigtvorträgen des Apostelfürsten Petrus, und sodann das Verhältniß des 2. Evangeliums zum Matthäus- und Lucasevangelium gründlich erörtert wird. Das Problem der synoptischen Frage ist noch keineswegs als ein gelöstes anzusehen. Seitdem Grimm diese Frage katholischerseits in Angriff genommen, ist protestantischerseits wieder eine reiche Literatur erschienen. Schegg hat gewiß Anerkennenswerthes geleistet, allein er hat zu sehr und ausschließlich der Traditionshypothese gehuldigt, die meines Dafürhaltens nicht haltbar ist. Es kann deßhalb nur mit Freuden begrüßt werden, wenn sie eine berufene Hand mit kritischer Sonde wieder aufnahm und die Gründe pro et contra neu beleuchtete. Dr. Sch. stellt sich im Großen und Ganzen auf den Standpunkt der Benüßungshypothese, ist aber nicht so engherzig, daß er die Tradition ganz ausschlösse. Aus dem Umstand, daß dieselben Erscheinungen durchaus entgegengesezt beurtheilt und verwerthet werden, folgert er den Beweis, daß, den historischen Nachrichten über die neutestamentliche Schriftabfassung entsprechend weder die Tradition ganz außer Acht gelassen noch allein berücksichtiget werden darf. Indem ich die Mitte zwischen beiden Extremen einzuhalten suchte,

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