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ihnen jene dogmatischen und moralischen Grundsäge mittheilen, welche sie kennen müßen, damit ihr Handeln überall die rechte Sicherheit und Sittlichkeit erhalte." Das Richtige scheint uns hierin Olfers getroffen zu haben, der sich darauf beschränkt, in seinem pastoralmedicinischen Werke jene Lehrpunkte aus dem gesammten Gebiete der Naturwissenschaften zu besprechen, „die mit der Moral und Pastoral in irgend eine Berührung treten." Darum wünschten wir unter dieser Rücksicht aus Stöhr's Handbuch sowohl die allgemeine als die specielle Hygieine des Klerikers ausgeschieden, so sehr sie auch manchem Priester willkommen sein mag, und Vieles von dem, was unter der Ueberschrift Pathologie des Klerikers" gesagt wird, in anderen Abschnitten untergebracht. Bei Kapellmann ist die Differenz in der Auffassung mehr eine theoretische als praktische. Obgleich dessen Pastoralmedicin principiell auch den Arzt berücksichtigen und ihm moralische Unterweisungen geben will, so enthält sie doch thatsächlich, wenn man vom Abschnitte über die Taufe absieht, kaum etwas, was dem Buche eine ungebührliche und für den Seelsorger zwecklose Ausdehnung gegeben hätte.

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Von einer systematischen Anordnung des zu behandelnden Lehrstoffes haben sie alle drei Umgang genommen. Olfers legt der Eintheilung seines Werkes den Entwicklungsgang des menschlichen Körpers zu Grunde. Nach einer für Laien in der Medicin recht klar und übersichtlich geschriebenen ,,anatomisch physiologischen Vorbetrachtung" verfolgt er den Menschen auf seiner Wanderschaft durch das Erdenleben“ „vom Mutterleibe bis zum Grabe", überall seine pastoralmedicinischen Bemerkungen anknüpfend. Kapellmann lehnt seine Erörterungen nach Art der Casuisten an die hiehergehörigen Gebote und Sacramente an und fügt noch einige Abschnitte über lebensgefährliche Krankheiten, Agonie, Scheintod u. dgl. bei. Stöhr bietet unter dem gewöhnlichen Titel Anderes, als eine Pastoralmedicin sonst zu enthalten pflegt. Außer der schon erwähnten Hygieine des Klerikers, die mehr als die Hälfte des Buches füllt, gibt er eine Analyse aller Beziehungen, in denen Theologie und Heilkunde zu einander stehen". Er deutet diese an in folgenden Kapitelüberschriften: der Seelsorger und der Kranke, der Seelsorger und der Arzt, der Seelsorger dem medicinischen Aberglauben gegen= über, Ascese und Heilkunde. Auch in der Darstellung zeigt Stöhr die ausgeprägteste Eigenart. Kapellmann und Olfers schreiben

knapp und bündig, einfach, nüchtern, schmucklos; Stöhr spricht in voller wortreicher Rede, glanzvoll, begeistert, oft hinreißend; einzelne Scenen werden mit lebhaften, phantasiereichen Farben gezeichnet; innere Stimmungen, pathologische Erscheinungen oft in kräftiger, schwungvoller Sprache mit wahrer Meisterschaft geschildert. Daß ein zahlreiches Auditorium mit regem Interesse und gespannter Aufmerksamkeit seinen Vorträgen gelauscht hat, wird man gerne glauben; daß aber bei Vorträgen, die offenbar auch auf Effect berechnet sind, nicht jeder Saz in der Allgemeinheit, in der er gesprochen wird, vor der nüchternen Kritik Stand hält, ist gleichfalls leicht begreiflich. Wahre und aufrichtige Liebe und Begeisterung für den Hl. Glauben und die katholische Kirche und der Geist demüthiger Unterordnung unter der kirchlichen Auctorität ist allen gemein, wenn auch wieder nur Stöhr es ist, der diesen Gesinnungen beredten Ausdruck verleiht.

Eine Bemerkung, die vielleicht wie ein leichter Tadel klingt, können wir nicht unterdrücken, daß nämlich die Verfasser der neuesten pastora Imedicinischen Werke über Gebühr viel das moraltheologische Gebiet betreten. Wenn der Arzt, der sich berufen fühlt, eine Pastoralmedicin zu schreiben, die zwischen der Theologie und den Naturwissenschaften bestehenden Berührungspunkte sorgfältig aufsucht und von seinem Standpunkte eingehend prüft und erörtert, so löst er damit eine ureigene Aufgabe seines Faches und jeder geistliche Leser wird die Arbeit freudig begrüßen: er schafft für den Theologen die Grundlagen und Voraussetzungen, von welchen die Lösung vieler Fragen bedingt ist; wenn er es aber unternimmt, moraltheologische Fragen selbst zu lösen und zu entscheiden, so betritt er ein fremdes Gebiet und geht über die ihm gewordene Aufgabe hinaus. Fragen wie diese, ob das Chloroformiren überhaupt, ob es bei normalen Entbindungen, ob der Gebrauch des Morphiums erlaubt sei, ob die Mutter das Kind selbst stillen müße, oder ob sie es einer Amme geben darf u. dgl. können ohne Vorausseßungen aus dem Bereiche der Naturwissenschaften nicht allseitig erörtert und gründlich gelöst werden. Wenn nun der Arzt möglichst genau die Wirkungen schildert, die Chloroform und Morphium auf den menschlichen Organismus ausüben; wenn er Alles sorgfältig mittheilt, was gegen das ,,Aufpäppeln“ vom medicinischen Standpunkte gesagt werden kann: so leistet er einen dankenswerthen Dienst; die Frage nach der

Erlaubtheit gehört aber in die Theologie, und theologische Fragen zu lösen, hat ein Arzt, man nehme es nicht übel, wenn wir's sagen, weder Veruf noch Geschick. Wie der medicinische Laie bei Beurtheilung und Behandlung eines Kranken nie den Arzt erseßen kann: es fehlt ihm dazu der kundige und geübte Blick des Praktikers, so kann der Laie in der Theologie nie den Moralisten oder Casuisten vertreten: es fehlt ihm das umsichtige Urtheil und der sichere Takt des geschulten Theologen in der Anwendung der Principien auf die vorliegenden Fälle. Aus diesem Grunde wird es niemanden überraschen, wenn wir sagen, daß der Moralist mit den Deductionen unserer Pastoralmediciner, so groß auch seine Anerkennung ihrer sonstigen gewiß vorzüglichen Leistungen sein mag, nicht überall einverstanden sein kann und daß der Leser auf ihre Behauptungen, wo sie Theologisches betreffen, sich nicht durchwegs verlassen darf.

Wo Olfers vom articulus mortis spricht, citirt er S. 163 und 164 zwei Säße aus dem hl. Alphons und meint, in beiden sollte es anstatt periculum, articulus mortis heißen; indeß geben beide Stellen keinen richtigen Sinn, wenn anstatt periculum, das der heilige Alphons gebraucht, articulus gesezt würde. Olfers scheint sich überhaupt von articulus mortis einen anderen Begriff gebildet zu haben, als die Casuisten mit diesem Worte gewöhnlich verbinden. Diesen Saz wenigstens, der bei D. S. 159 steht: „Ein Soldat im Kugelregen befindet sich in articulo mortis" würde wohl kaum ein Moralist unterschreiben. Wenn ein Soldat von einer Kugel schwer verwundet in Todesröcheln auf dem Schlachtfelde daliegt, dann befindet er sich in articulo mortis. Kapellmann glaubt den zwei Fragen: darf der Kranke zur Entfernung eines nicht lebensgefährlichen Uebels eine lebensgefährliche Operation verlangen? und darf der Arzt eine solche Operation ausführen? unter Umständen eine verschiedene Lösung geben zu müssen. Wir sind der Ansicht, daß der Arzt eine Operation, die der Kranke nicht verlangen kann, auch nicht vornehmen darf. Wenn der Wunsch des Kranken gegen das Sittengeseß verstößt, so gilt dasselbe auch von der Handlung des Arztes, der den sündhaften Wunsch befriediget. Es han delt sich um den Fall, ob der noch nüchtern ist und die hl. Kommunion empfangen darf, der des Nachts ein Stück Zucker in den Mund nimmt und nach Mitternacht noch etwas davon verschluckt. Der hl. Alphons verneint es und gibt als Grund an: quia non est illa reliquia comestionis praecedentis diei, sed continuata comestio. Dazu macht nun Olfers folgende Bemerkung: „Nach den neueren Beobachtungen über die Wirkungen der Mundsecrete kann man den erwähnten Vorgang nicht als ein fortgeseßtes Essen, sondern nur als eine fortgeseßte Verdauung auffassen, da mit der Einführung in die Mundhöhle sofort Veränderungen in der Substanz des

Eingeführten beginnen, und man also von dem Stoff, der aus der Mundhöhle in den Schlund kommt, nicht eigentlich sagen kann, er komme von Außen; denn der Bissen, der aus dem Munde in den Schlund geleitet, ist seiner Natur nach nicht mehr dasselbe, was von Außen in den Mund_eingeführt wurde " Da ist denn doch die angewandte Chemie auf eine Spize getrieben, wo sie mit dem gesunden Sinn nicht mehr harmonirt. Was wir kauen nennen, müßte man essen und was wir essen nennen, müßte man verdauen beißen, und da das Nüchternsein nicht durch das Verdauen, sondern durch das Essen aufgehoben wird, so wäre der, welcher ein Stück Brod zerkaut und dann aus der Mundhöhle entfernt, nicht mehr nüchtern, wer hingegen ein Stück Brod vor Mitternacht kaut und nach Mitternacht „aus dem Munde in den Schlund gleiten läßt," der könnte noch die hl. Communion empfangen.“ In einigen Ländern ist es Sitte, am Feste der Epiphanie alle Räume der Häuser zu segnen und bei dieser Gelegenheit die Anfangsbuchstaben der Namen der Hl. drei Könige auf alle Thüren des Hauses zu schreiben. Es ist dieser fromme Gebrauch ein wahres Sacramentale und die Kirche hat eine Segensformel approbirt, mit der die Kreide, die zum Schreiben der drei Anfangsbuchstaben gebraucht wird, geweiht werden soll, ut quicunque in ea in domus suae portis scripserint nomina sanctorum tuorum Gaspari, Melchioris et Baltassar, per eorum intercessionem et merita etc.; es sind also nicht, wie Stöhr S. 389 meint, „abergläubische Bauern", welche die genannten Buchstaben an ihren Stallthüren anbringen. Der hl. Alphons sagt, wer durch ungebührliche Bußstrenge sich wissentlich das Leben bedeutend verkürzt, macht sich einer schweren Sünde schuldig; und dann wieder: der Kranke, dem der Arzt den Rath ertheilt, zur Beförderung seiner Genesung nicht zu fasten, braucht diesen Rath nicht zu befolgen. Olfers gibt zu diesen Säßen S. 92 folgenden wohl gezwungenen Commentar: „Die beiden Fälle dürften in praxi schwer auseinanderzuhalten sein. Liguori will so unterscheiden: Würde der Kranke direct durch das Fasten (ab extrinseco) sterben, so darf er nicht fasten; ist aber sein Tod durch die Krankheit an und für sich (ab intrinseco) zu erwarten, so darf er selbst dann faften, wenn er durch das Nichtfasten seine Genesung herbeiführen könnte.“ Der Gedanke des hl. Alphons ist ein anderer; im ersteren Falle handelt es sich um einen Menschen, gleichviel ob er gesund ist oder kränklich, der sich durch unvernünftige Bußstrenge physisch zu Grunde richtet und früh ins Grab bringt; im leßteren um einen Reconvalescenten, der die völlige Genesung gegen den Rath des Arztes lieber um ein paar Tage verzögert, als daß er das Fastengebot übertreten wollte. Kapellmann beschäftiget sich S. 9—18 viel und eingehend mit dem künstlichen Abortus und der f. g. Verkleinerungsoperation. Wir wollen weder der einen noch der anderen dieser ärztlichen Hülfsmethoden das Wort reden; aber so viel scheint uns sicher zu sein, daß die Beweisführungen K.'s die Unerlaubtheit derselben nicht genügend und nicht überzeugend darthun. Auch können ein paar Säße, die im Laufe der Argumentation als zweifellose Wahrheit

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ausgesprochen find, nicht ohne Grund beanstandet werden. Um die bekannte Meinung des Hl. Thomas zu widerlegen, der zu Folge der menschliche Embryo nach einander von drei verschiedenen Lebensprincipien beseelt wird, jagt K. S. 10: Warum ein mehrmaliges unmittelbares Eingreifen der schöpferischen Thätigkeit annehmen, wo ein Schöpfungsact ausreicht?" Aber um das vegetative und sensitive Lebensprincip, die s. g. Pflanzen und Thierseele hervorzubringen, braucht es kein unmittelbares Eingreifen der schöpferischen Thätigkeit, dazu reichen die Naturkräfte aus; wohl aber kann die Menschenseele nur durch einen Schöpfungsact ins Dasein treten. Ferner scheint uns die Behauptung nicht richtig zu sein, daß der Abortus (jedesmal) als direkten Effect den Tod des Fötus zur Folge hat. In diesem Punkte ist die Redeweise Olfers' S. 17 correcter. Wo Olfers 6. 43 von der Zerstörung der eucharistischen Gestalten spricht, ist die Redeweise weder dogmatisch noch philosophisch genau; denn eine Substanz" des Brodes oder Weines ist nach der Wandlung nicht mehr vorhanden, und von einer Substanz der Accidenzen zu reden, geht nicht an: diese be sizen wohl eine Natur oder Wesenheit, aber keine Substanz. Der Sinn der am angegebenen Orte citirten Stelle des hl. Alphons ist dieser: Wenn die äußern Gestalten (des Brodes) in ihrer chemisch-physikalischen Beschaffenheit der Art verändert sind, daß unter so veränderten Gestalten nach den bestehenden Naturgefeßen die Substanz des Brodes schon zerstört wäre, dann hört die sacramentale Gegenwart des Herrn auf. Uebrigens sind D. S. 44 und K. S. 124 über die Zeit, die vergehen muß, bis die eucharistischen Gestalten in ihrem Wesen alterirt sind, nicht derselben Ansicht.

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Was Stöhr's Klage über die Unterlassung von Belebungsversuchen an neugebornen Kindern zum Zwecke des Empfanges der Hl. Taufe S. 313 f. für einen Nußen haben soll, ist nicht klar. Jeder Priester oder wer immer in solchen Lagen dazu berufen ist, wird ein Kind, dessen Tod nicht zweifellos sicher ist, sofort taufen; und die nachher angestellten Belebunsversuche können an der Giltigkeit der empfangenen Taufe nichts ändern. Gelingen die Belebungsversuche, so war das Kind, als es getauft wurde, am Leben: einem todtgebornen Kinde werden alle Versuche mit natürlichen Mitteln nicht wieder neues Leben einhauchen; gelingen sie nicht, so ist geschehen, was eben geschehen konnte: die Vermuthung, daß auch nur eine „vita minima" vorhanden sei, reicht hin, um die Taufe spenden zu dürfen; daß sie giltig war' kann auch nach vergeblichen Belebungsversuchen nicht entschieden verneint werden. Wir können uns nicht davon überzeugen, daß Olfers die „Intention der maßgebenden Autoren getroffen" habe, wenn er S. 120 sagt: "Lebensgefahr ist dann vorhanden, sobald es möglich ist, vermuthungsweise zu bestimmen, wann etwa bei ungünstigem Ausgange der Krankheit das Leben enden kann." Nicht auf das „Wann“ kommt es hier an, sondern darauf, daß die Möglichkeit eines tödtlichen Ausganges evident vorhanden ift. Bei der Frage über die Erlaubtheit bloß „kosmetischer Operationen“ spricht sich Stöhr S. 302, anders als Kapellmann S. 19, gegen die Er

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