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Gnade an die Söhne Japhet's gekommen; und deren Anspruch auf Weltherrschaft gründet sich ausschließlich darauf, daß sie sich freiwillig erboten haben, die Träger des messianischen Gnadenreiches zu werden, was die Juden von sich wiesen. Nur eine Consequenz von diesem Sachverhältniß ist es, wenn der dem Japhet später zu Theil gewordene Vorzug bedingt bleibt durch das Motiv seiner Gewährung. Nur als Christen sind die Arier das bevorzugte Volk der Erde; und wo immer sie vom Christenthum sich wieder abkehren, lebt das natürliche Vorrecht der Semiten auf, welchen als Erstgebornen die irdische Herrschaft gebührt, soweit sie nicht als Mittel für das Reich der Gnade dienen will. Darin liegt die natürliche Erklärung der Erscheinung, daß in dem Maße, als die europäischen Staaten sich entchristlichen, die Juden zur materiellen Herrschaft in denselben gelangen, wobei selbstverständlich darauf wenig ankommt, ob die herrschenden Juden getauft sind, oder die ungetauften Juden unter dem Namen von Christen die Herrschaft ausüben." (S. 62.) So hatten die Japhetiden in den einst so reich gesegneten Reichen Asiens, Afrikas und der Balkanhalbinsel durch ihre Absonderung von der Kirche „die Voraussetzung und Bedingung ihrer sozialen Bevorzugung aufgegeben, (und) das natürliche Recht der Semiten lebte auf; Mohammed erhob sich als Repräsentant jener Weltanschauung, auf welcher einst die Könige von Ninive und Babylon ihre Ansprüche auf die Unterwerfung aller Völker der Erde gegründet hatten.“ (S. 372.) Dagegen tritt Karl der Große auf als Schirmvogt und Vertheidiger der Kirche, als die Spiße des Herrscherthums von Gottes Gnaden," und als die Säule des Rechtes und der Bewahrer des Friedens unter den christlichen Nationen, und somit,,als Repräsentant jener Weltherrschaft, welche dem Stamme Japhet's versprochen war, so lange als er dieselbe im Dienste des Gottesreiches üben würde. . . . Darum ist auch er der einzige, welchem der Vertreter des semetischen Herrscherthums, der Kalife des Islam, freiwillig seine Huldigung darbringt, und zwar gerade in dem Moment, wo Mohammed's Halbmond im Zenith seiner Macht und Herrlichkeit stand, unter Harum Arraschid, welcher dem entfernten abendländischen Kaiser die Schlüßel des heiligen Grabes von Jerusalem nebst einem Banner feierlich übersandte als ein Zeichen der demselben zuerkannten Schußherrschaft über die ehr

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würdigste Stätte der Erde." (S. 392.) Mit Recht sagt daher auch der Verfasser:,,Könnte es dem vereinten Haße der Loge und der Sozialdemokratie gelingen, die katholische Kirche an der äußern, wirksamen Entfaltung ihrer Gnadenkraft vollständig, oder auf längere Dauer auch nur in dem Maß des preußischen und Gambetta' schen Culturkampfes zu hindern, so würden die entchristlichten arischen Völker ganz zweifellos in die Sklaverei der Juden verfallen, mögen die letteren auch noch so gering sein; denn daß es auf die Zahl nicht ankommt, haben wir in der alten Welt gesehen, wo wenige tausend freie Bürger Hunderttausende von Sklaven nicht als Knechte, sondern als Thiere zu behandeln in der Lage waren.“ (S. 544.)

Nachdem der Verfasser im 1. Capitel des 2. Buches noch,,die lezten Phasen des heidnischen Staates" geschildert, nämlich den scheinbaren materiellen Aufschwung des römischen Reiches, die Vollendung des Centralismus durch Diokletian (den s. g. Byzantinismus), und dessen schnellen Verfall und Ende, wobei es an Vergleichen mit der Gegenwart nicht fehlt, geht er über auf den Be= ginn einer andern sozialen Ordnung durch das Erscheinen des Christenthums in dem von Christus auf Erden gegründeten Reiche Gottes. Die weiter folgenden Capitel behandeln,,den Geist der katholischen Kirche“ nämlich ihre Natur und ihr Lebensprinzip, ihr Verhältniß zu andern religiösen Bekenntnissen, die Bestrafung des Abfalls, die spanische Inquisition und die Herenproceffe. Was diese leßteren betrifft, hebt der Verfasser die Thatsachen hervor: „1) Die protestantische Jurisprudenz in Deutschland hat am zähesten die Herenprocesse als gerechtfertigt in Schuß genommen. 2) Katholiken dagegen waren jene Männer, welche zuerst gegen diese geistige Verirrung mit Entschiedenheit auftraten. 3) Ein katholischer Fürst geistlichen Standes war der erste, welcher die Hexenverfolgung in seinem Lande einstellte und für immer abschaffte." (S. 290.) Uebrigens bemerkt der Verf. noch mit vollem Rechte:,,In unserer, auf ihre Intelligenz so stolzen Zeit hat ein Aberglaube, der jedenfalls für den heutigen Kulturstand schimpflicher ist wie der Herenwahn für die durch fortdauernde Kriege verwilderte Gesellschaft des 17. Jahrhunderts, mit einer Schnelligkeit um sich gegriffen, welche uns über die ungeheure Schwäche der s. g. starken Geister geradezu staunen macht." (S. 291.) Wie überhaupt das ganze Werk so ist auch dieses 2. Buch reich an trefflichen Bemerkungen, und es

dürfte schwer halten, die trefflichsten darunter auszuwählen. Besonders lesenswerth in einer so materiell gesinnten Zeit gleich der gegenwärtigen ist das 10. Capitel, welches die Ueberschrift führt: „Das Lebensprinzip der katholischen Kirche. Das heilige eucharistische Opfer als Mittelpunkt der Kirche. Die immerwährende Gegenwart Christi in der Kirche. Der Pulsschlag der kathol. Kirche und Zirkulation des Blutes im mystischen Leibe der Kirche." Di ser Pulsschlag,,,welcher den Gnadenstrom durch alle Glieder des mystischen Leibes treibt und ihn wirksam macht zum Leben und zur Gesundheit," ist dem Verfasser das Gebet.,,Unaufhörlich, sagt er, zirkulirt durch das Herz des Gottmenschen dieser Lebensstrom der Kirche; aus der triumphirenden, der streitenden, der leidenden Abtheilung strömen die Gebete und verdienstlichen Handlungen, um sich in Christus mit dessen Erlösungsverdiensten zu vereinigen, durch welche in lebendiges Wasser verwandelt, sie wieder zurückströmen in die Glieder zu deren Ernährung und Erhaltung. Wer dieses mystische Leben der Kirche nicht zu erfassen vermag, dem müßen ihre meisten Einrichtungen unverständlich bleiben: Die Verehrung und Anrufung der Heiligen, die Fürbitte für die Abgestorbenen, die Abläße und deren Aufopferung für die leidende Kirche, die Wallfahrten, das Gebet der Klöster, und die große Bedeutung auch der der s. g. betrachtenden (beschaulichen) Orden für die Wohlfahrt der christlichen Gesellschaft und der Menschheit überhaupt." (S. 232 f.).

Das 3. Buch endlich mit der Aufschrift: „Der Geist der katholischen Kirche in seiner Einwirkung auf die politischen und sozialen Verhältnisse nach den historischen Erscheinungen,“ zerfällt in zwei Abschnitte, wovon der erste die politische und soziale Bedeutung der kirchlichen Organe, der zweite den,,Einfluß der Kirche auf die Entwicklung der Gesellschaft im christlichen Abendlande" be= handelt; wir wollen uns hier nur noch mit der ersten Abtheilung befassen, da die zweite fast ausschließlich sozial-politischer Natur ist. Nach einer kurzen Darstellung der äußern Verfassung der Kirche folgt im 3. Capitel ein Ueberblick über die soziale und politische Bedeutung des Papstthums in der Geschichte," wobei besonders auch protestantische Autoritäten Zeugniß geben müßen. Das 5. Capitel behandelt dann „die geschichtliche Mission Pipin's überhaupt und die Gründung des Kirchenstaates." Allerdings, sagt der Verfasser, ,,ist der Kirchenstaat eine Beute der Piemontesen geworden, und ein

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König von Italien hat seine Residenz im päpstlichen Palaste des Quirinals aufgeschlagen. Aber wir wiederholen das Wort der hl. Catharina von Siena in ihrem Briefe an den Magistrat von Lucca: Wartet noch eine kleine Weile; vergeblich müht sich ab der Wächter des Staates, wenn Gott ihn nicht bewacht. Nicht lange kann es dauern, bis er abnimmt; denn jene sind der Gnade Gottes beraubt, welche gegen seine Braut sich verbünden, bei der Gott weilet, welcher die höchste Macht ist.' (S. 347.) Einen weitern Grund seiner Hoffnung findet der Verfasser in den Folgen einer,,vorübergehenden territorialen Abhängigkeit des Papstthums“ im 14., so wie in den Folgen der Wegnahme des Kirchenstaates am Ende des 18. und am Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts. Was die s. g. babylonische Gefangenschaft der Päpste in Avignon betrifft, so geben wir dem Verf. vollkommen Recht, wenn er sagt, daß die göttliche Vorsehung dieselbe und „das unermeßliche Elend zugelassen, welches in Folge der Verlegung der päpstlichen Residenz nach Avignon über Europa, besonders aber über Italien und Frankreich kam," damit Italien und speziell Rom für alle Zeiten lernen möchte, was die Hauptstadt der Christenheit ohne den Papst, und was Italien ohne die Hauptstadt der Christenheit sei; damit ferner durch die bittern Schicksale Frankreichs alle Völker gewarnt werden möchten, das Papstthum politisch sich unterwerfen zu wollen; und damit auch die Päpste lernen möchten,,,daß sie niemals und aus keinem Grunde freiwillig ihren Siz am Grabe des Apostelfürsten verlassen dürfen." (S. 359 f.) Dennoch glauben wir, daß Clemens V. etwas zu hart beurtheilt wird. Auch möchten wir nicht so ganz unbedingt behaupten, daß der unglückliche Jakob v. Molay auf den Scheiterhaufen den Papst und den König innerhalb Jahresfrist vor Gottes Gericht gerufen, obwohl beide wirklich noch vor Ablauf eines Jahres nach dem Tode Molay's aus dem Leben abgerufen wurden. Was dann S. 350 von der Ausstellung der Leiche Clemens V. selbst noch am 23. Juli berichtet wird, da doch der Papst auf dem königlichen Schloße zu Roquenaure bereits in der Nacht vom 19. auf den 20. April gestorben war, ist irrig, da französische Schriftsteller über die Verbrennung der Leiche ausdrücklich sagen, leztere sei gleich nach dem Tode des Papstes in der Schloßkirche beigesezt worden, in der folgenden Nacht aber sei durch das Umfallen einer Kerze Feuer ausgebrochen, und die Kirche und fast die Leiche mit

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verbrannt; so eifrig war man mit der Plünderung der päpstlichen Hinterlassenschaft beschäftigt. An den zweiten, von Napoleon gemachten Versuch, das Papstthum seiner auf der territorialen Grundlage des Kirchenstaates beruhenden Souveränität zu berauben und es den politischen Interessen der französischen Nation dienstbar zu machen," knüpft der Verf. folgende, ganz richtige Bemerkung: „Der Papst kann niemals Unterthan einer weltlichen Macht sein, weil er die oberste Autorität der Gewissen ist, und weil er daher der äußersten Bedrängung Seitens gewaltthätiger Staatslenker ausgesezt sein wird, um die Freiheit der Völker zu verrathen. Jede weltliche Macht, welche Rom ihrer Herrschaft unterwirft, begeht daher ein Attentat gegen die Kirche, gegen die allgemeine Freiheit der Völker und gegen die Civilisation. Als Attentäter gegen die Kirche kann eine solche Macht nur als kirchenfeindlich gedacht werden; deshalb ist es von vornherein zweifellos, daß jede weltliche Staatsgewalt, die Rom dem Papste vorenthält, auch Rom der Kirche entfernen wird. Hört darum die päpstliche Regierung in Rom auf, so wird alsbald eine Verfolgung und Unterdrückung aller kirchlichen Einrichtungen folgen. Jede Garantie, welche in dieser Beziehung die Katholiken von den weltlichen Gewalthabern, die sich Roms bemächtigt haben, möchten geboten werden, wird als Heuchelei sich erweisen, weil naturnothwendig ein jeder Baum Früchte trägt nach seiner Art. Eine Regierung, welche als Ausganspunkt ihres Daseins einen Angriff auf die Unabhängigkeit des kirchlichen Primates hat, muß einen antikirchlichen Charakter an sich tragen und wird denselben allen Personen und Institutionen aufprägen, welche in der Sphäre ihrer Gewalt existiren." (S. 367 f.) Uebrigens ist der Verf. der festen Uebezeugung, daß die Zeiten sich ändern müßen, und glaubt denen seiner Leser, welche noch mehrere Decennien zu leben haben, mit aller Bestimmtheit sagen zu können : „Das centralistische Italien des Grafen Cavour wird auseinanderfallen; an deffen Stelle wird ein Staatenbund treten, und der Papst wieder als Souverän von Rom anerkannt werden.“ (S. 371.)

Es würde uns zu weit führen, wollten wir dem Verfasser noch durch die weiteren acht Capitel des ersten Abschnittes des 3. Buches in der bisherigen Weise folgen; wir müßten des Guten und Trefflichen zu viel wiedergeben. Darum mag es genügen, die Ueberschriften der einzelnen Capitel anzuführen, und damit auf die Wichtig

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