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die Natur eines Engels besize, sondern wahrer Mensch sei, und so die irrigen Ansichten der Gegner über sie widerlegen; die Guten zu größerer Vollkommenheit führen und die Sünder beschämen." Fragt man nun weiter, welche Sacramente hat Maria empfangen, fo ist zu antworten: die Taufe, die Firmung (am Pfingstfeste), die Eucharistie, die lezte Delung. Vom Sacramente der Buße kann keine Rede sein und handelt es sich um das Sacrament der Ehe, so ist Alles was man aus den Vätern über die Heiligkeit jener Ehe anführt nichtsbeweisend, so lange nicht gezeigt wird, daß der hl. Joseph gelebt bis zur Einsegung der Taufe und daß er selbst getauft worden. Denn ohne Taufe gibt es kein Sacrament der Ehe, mag diese an und für sich noch so heilig sein, und wo Taufe ist, ist auch jede Ehe zwischen Getauften ohne weiters Sacrament.

Dieses der Inhalt des Werkes, der wie gesagt äußerst übersichtlich dargelegt wird, weßwegen sich das Werk sehr eignet für Marienpredigten; man findet in kurzen Abschnitten die Entscheidungen der Kirche, die schönsten Aussprüche der Väter, die einleuchtendsten Congruenzgründe der Theologen für die einzelnen Vorzüge Mariens, wie auch eine eingehende Abfertigung alter und neuer (wenn es übrigens neue gibt) Einwürfe gegen dieselben.

Es sei uns nur noch erlaubt einige kleine Bemerkungen untergeordneter Bedeutung beizufügen. Manche Behauptungen bedürfen einer Beschränkung, da sie entschieden zu weit gehen, wie z. B. S. 37: Die Väter wenden in ihren Schriften, so oft von der Gottesgebärerin die Rede ist, niemals eine Formel an, welche nur einen leichten Anschein bicten könnte, als stehe Maria wie die übrigen ihres Geschlechtes, gleichfalls unter dem Joche der Erbsünde." S. 53: Von den Gegnern der Kirche wird immer und immer wieder aus Unverstand oder Böswilligkeit die Behauptung aufgestellt, der Engel der Schule gehöre zu den Widersachern dieses Dogma." Diese Behauptung haben auch ganz gut katholische Theologen bis ins 19. Jahrhundert aufgestellt auf Grund solcher Aussprüche des hl. Lehrers, die ihnen evident diesem Dogma entgegen zu sein schienen. S. 90: „Seit den ersten Jahrh. schon wurden in der orientalischen Kirche Bilder der unbefleckten Empfängniß verehrt." 1) S. 95: „Wenn wir gläubig an

1) In diesem §. die unbefleckte Empfängniß und die Kunst hätte das Testament des Ugo de Summo (veröffentlicht von Ballerini

nehmen, daß J. Christus wahrer Gott und aus Maria geboren worden ist, dann müssen wir ebenso gläubig die unbefleckte Empfängniß Mariens annehmen, weil die Vernunft es als unmöglich erkennt, daß der reinste und heiligste Gott ein sündbeflecktes Wesen zu seiner Wohnung erwählen, mit demselben auf innige Weise sich verbinden könne." Bisher hielten die Theologen die unbefleckte Empfängniß für angemessen, congruent, das Gegentheil jedenfalls nicht für unmöglich. Ebenso scheint mir zu stark gesagt S. 96: „Entweder ist Christus Gott und dann muß Maria seine Mutter unbefleckt empfangen sein, oder aber war Maria befleckt empfangen wie jede andere ihres Geschlechtes, und dann konnte Gott nicht in ihr wohnen, dann ist Christus bloßer Mensch." Auch finde ich in den Worten Pius IX., die S. 260 citirt werden, die beständige Jungfräulichkeit des hl. Josephs weder ausgesprochen, noch angedeutet, obwohl der Verfasser sich darauf beruft. Hie und da scheint mir die Beweisführung nicht ganz stringent. Daß in den Liturgien Maria öfters als die Unbefleckte begrüßt wird, reicht doch nicht hin sagen zu können, aus den liturgischen Büchern trete uns der Glaube der Kirche an die unbefleckte Empfängniß der se= ligsten Jungfrau im hellsten Lichte entgegen. Wir sind auch einigen Zeugnißen begegnet, die nicht ächt sind, was leider in den Schriften über die Mutter Gottes, namentlich aus früheren Zeiten, so oft vorkommt. So kann man die Märtyreracten des hl. Andreas, so schön und ehrwürdig sie sind, nach der jezigen Kritik nicht dem ersten Jahrhundert zuweisen; die homiliae in diversos, die unter dem Namen des Origenes cursiren, werden auch für unächt erklärt. Unächt scheint uns auch das Citat aus dem hl. Frenäus III, 32. Einige Anklänge finden sich III, 33 (nach der älteren Ausgabe). Die Homilien, die den Namen des hl. Epiphanius tragen, sind nicht von dem berühmten, der im J. 403 gestorben ist, sondern von einem jüngeren der im 7. oder 9. Jahrh. gelebt hat. Doch solche Zeugnisse haben wir nur wenige gefunden. Dafür hat der

in s. Sylloge monumentorum Bd. 1. und auch von mir sowohl in den opusc. XII, 211., als auch im Compendium theologiae dogmaticae t. 2. n. 637. verwerthet) eine Erwähnung verdient; denn wir finden im ganzen Mittelalter kaum ein ausdrücklicheres und theologisch richtigeres Zeugniß und in künstlischerer Hinsicht passendere Darstellung dieses Vorbuges Mariens, als wie sie in diesem Testament angeordnet wird.

Verfasser viel Schönes, was in den ächten Schriften der Väter und auch großer Theologen der Schule sich findet, sorgfältig verwerthet und bietet so eine reichhaltige und brauchbare Fundgrube des Besten, was über Maria geschrieben wurde, und zwar, was wir auch anerkennend hervorheben, frei von aller Uebertreibung und Ueberschwänglichkeit, die man in so manchen Mariologien trifft, indem er zu seiner Richtschnur immer die kirchliche Lehre nimmt und in Allem den bewährtesten Theologen der Schule folgt.

2. Die andere Schrift behandelt in drei Theilen in chronologischer Reihenfolge alle die Geheimnisse und Ereignisse im Leben Mariens und deren Vorzüge. Im ersten Theile (1--345) kommen zur Sprache die unbefleckte Empfängniß, Geburt und Opferung Mariens im Tempel, dann ihre Jungfräulichkeit und Ehe mit dem hl. Joseph; die Besprechung der leztern ist aber zu weitläufig, denn sie füllt allein über 260 Seiten. Der zweite Theil beschäftigt sich mit Mariä Verkündigung, ihrem Besuche bei der hl. Elisabeth und ihrer Mutterwürde (345-467). Jm dritten spricht der Verfasser von dem Tode Mariens, ihrer Himmelfahrt und ihrem Mittleramt bei Gott, wie auch von der Verehrung, die ihr gebührt und den hauptsächlichsten (10) Festen, die im Verlauf der Zeit ihr zu Ehren von der Kirche eingesezt wurden (467-571). Darauf folgen als Anhang eine exegetische Abhandlung über die messianische Weissagung Js. 7, 14; eine andere über die Brüder des Herrn; die Bulle Ineffabilis Deus, und das Postulat, das 113 Concilsväter dem vaticanischen Concil überreichten um die Dogmatisirung der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel zu veranlassen. Das Werk ist mit warmer Pietät, mit Verwerthung der schönsten Väterstellen und Benüßung der besten Theologen geschrieben. Eingehend werden alle wichtigeren Fragen behandelt; wo Meinungsverschiedenheiten herrschen, werden die bedeutenderen sammt ihrer Begründung aufgeführt. Die katholische oder allgemein angenommene Lehre wird in kurze Säße zerlegt und bewiesen, sodann durch angefügte Quaestiones weiter erläutert. So wird z. B. in der Frage über die Ehe Mariens mit dem hl. Joseph zuerst genau das Wesen der Ehe bestimmt in vier Paragraphen; in anderen vier wird nachgewiesen, daß zwischen Maria und Joseph eine Ehe wirklich bestand, daß sie troß des beiderseitigen Gelübdes der Jungfräulichkeit erlaubt, auch angemessen, ja eine überaus vollkommene war.

Dann werden die Fragen gelöst, in welchem Alter Maria fich verehelichte und ob die Ehe bereits eingegangen war, als ihr der Engel die Menschwerdung des Sohnes Gottes verkündete.

Wir können diese Mariologie gleichfalls den Predigern sehr empfehlen; sie wird ihnen bei Ausarbeitung von Marienpredigten vortreffliche Dienste leisten. Doch wünschen wir bei einer zweiten Ausgabe eine kritischere Auswahl der Väterstellen. Dem Verfasser scheinen manche Quellenwerke gefehlt zu haben, weßwegen er sich auf Andere verlassen mußte. Kein Wunder, theilte er ja mit seinem hochwürdigsten Bischof die Verbannung und in dieser entstand als Frucht seiner Muße das vorliegende Werk. Nun ist aber wohl kaum bei einem andern Thema solche Vorsicht noth= wendig, wie bei der Mariologie, wenn man sich auf die von den ältern Theologen citirten Zeugnisse verlassen will. Bevor man sie braucht, soll man sie immer in der Quelle nachschlagen; wie oft wird man sich dabei enttäuscht sehen; und sollte man sie auch wirklich vorfinden, ist noch zu fragen, ob die Schrift wohl ächt sei, denn wie viele Reden und Homilien späterer Zeiten sind den Kirchenvätern unterschoben worden. So ist um einige Beispiele anzuführen 1), das Citat des hl. Augustin S. 7 aus de Gen. ad lit. 1. 12. nicht zu finden, und ist jedenfalls unächt; ebenso die Citate aus serm. 11. in Nativitate Dom. (der nach den Maurinern nicht. zu den ächten gehört), S. 14, 47, 438. Weder der sermo de assumptione noch die historia de ortu Mariae find ächte Schriften des hl. Hieronymus (auch nicht des hl. Augustin) S. 14, 190, 481. Der S. 25 citirte Brief des hl. Ignatius M. ist unterschoben; die S. 31 citirten Worte finden sich nicht beim hl. Bernhard und die des hl. Anselm S. 51. nicht 1. 2. cur Deus homo c. 10; sehr wahrscheinlich finden sie sich gar nicht in seinen ächten Werken. Daß Chrysostomus als Hauptzeuge der orientalischen Kirche für die unbefleckte Empfängniß S. 31 genannt wird, ist uns neu. Vielleicht keiner der Väter ist so zurückhaltend in der Verherrlichung Mariens als gerade dieser sonst so beredte Bischof. Was über die Einsezung des Festes der unbefleckten Empfängniß Mariä S. 539 bemerkt wird, kann nicht einmal als wahrscheinlich gelten; auch

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Wohl nur Druckfehler sind Siranum S. 8, Anm. 4 für Lyranum;
Capituchius S. 253 für Capisucchius; Antiquas S. 433 für Aquinas.

möchte ich Betrachtungen und Schlußfolgerungen einiger Theologen, wie sie S. 434 f, entwickelt werden, nicht unterschreiben, denn für Theologen scheinen sie nicht nüchtern genug zu klingen so

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tal Innsbruck.ongi pom profes at zoom) mi dibing tobos megadtad? jdt d militud noise' wire mding and mi oi tud 19 aid Tractatus de justitia et jure ratione habita ad codicem eivilem Austriacum concinnatus a Dionysio Delama, phil. et s. theol. doctore, et in seminario Tridentino theol. moralis professore. Editio altera emendata et aucta. Tridenti. Typis J. B. Monauni editoris. 1881. pp. p. XII. et 296. inpour

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Es ist ein sehr dankenswerthes Unternehmen, jene Theile der Moral, welche je nach dem verschiedenen Landesrechte, mannigfache Veränderungen erleiden, mit Rücksicht auf dieses darzustellen. Das haben auch die älteren Moralisten und Kirchenrechtslehrer gethan. Gegenwärtig ist es um so nothwendiger, als das römische Recht nicht mehr die Bedeutung hat, wie früher, da man noch sagen fonnte Ecclesia vivit jure Romano. Streng genommen sollte jedes Land, das sein eigenes Recht besigt, über diesen Gegenstand auch sein eigenes Moralwerk haben. Herr Dr. Delama hat es unternommen, den Traktat De jure et justitia mit besonderer Berücksichtigung des österreichischen Rechtes zu bearbeiten. Bei einer solchen Arbeit lassen sich hauptsächlich zwei Methoden einhalten. Entweder legt man, wie es die ältern Lehrer gewöhnlich gethan, das Naturrecht zu Grunde, und schließt an dieses die zumeist ergänzenden Bestimmungen des betreffenden Landesrechtes an; oder man folgt dem positiven Rechte, wie es in dem Gesetzbuche des Landes und den Kommentaren desselben niedergelegt ist, und läßt dann das Naturrecht, wenn nöthig, verbessernd, erklärend und erweiternd eintreten. Die erstere Methode würde sich für ein Lehrbuch wohl mehr empfehlen. Das Gewissen der Gläubigen, welche im Beichtstuhle zu behandeln sind, geht seine eigenen Wege und richtet sich unabhängig vom Civilrechte, gar oft nur nach dem Naturgeseze. Der Lehrer der Moral muß dieses lettere, besonders wenn Naturrecht nicht ein Theil des philosophischen Unterrichtes ist, vor allem betonen. Zudem sollte der Theologe sich geistig über das Civilrecht stellen, dessen Mängeln und formellen oder materiellen Unrichtigkeiten sein Auge nicht verschließen. Beides läßt sich aber

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