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befeitigt wiffen; war ja [con sie ἀπόδειξις πνεύματος καὶ δυνάμews an sich betrachtet ebenso ein überzeugender Beweisgrund für die Erkenntniß wie ein zündender Beweggrund für den Willen. Die Sendschreiben des Apostels, die an die Corinther nicht ausgenommen, sowie die Apostelgeschichte enthalten zahllose Belege für die Thatsache, daß Paulus beständig apologetischer Beweisführungen sich bediente, und überall, bei Juden wie bei Heiden, an die gegebenen Voraussetzungen anknüpfte, ja auch s. g. argumenta ad hominem nicht verschmähte, 1) um dem Worte Gottes den Weg zu bahnen,

So wenig wir nach dem Zeugniß der hl. Schrift, das auch in der Tradition die vollste Bestätigung findet, annehmen dürfen, daß die Vernunftthätigkeit durch die Gnade überflüssig gemacht werde, so verfehlt wäre es auch, diese von jener ganz getrennt zu denken, als ob zuerst der natürliche Erkenntnißproceß sich vollendete und dann erst durch innere Erleuchtungen das Glaubensobjekt auf übernatürliche Weise dem Geiste sich darstellen würde. Dadurch würde man einem ganz unmotivirten Occasionalismus verfallen. Wir müssen vielmehr auch hier die Analogie und Correlation zwischen der objektiven Offenbarung und der subjektiven Aneignung im Auge behalten und demnach annehmen, daß gleichwie in jener das Uebernatürliche im Natürlichen sich kundgibt, so umgekehrt hier das Natürliche in das Uebernatürliche erhoben werde, indem die Erkenntniß- und Willensakte unter dem Einfluß der Gnade sich vollziehen. Damit soll aber keineswegs behauptet werden, daß nicht durch natürliche Akte eine Art von menschlichem Offenbarungsglauben sich bilden könne, da ja die Wahrheit der christlichen Religion durch eine wissenschaftliche Beweisführung sich erhärten läßt. Wir wissen überhaupt nicht, wann und wie jedesmal die Gnade ihr Werk beginnt, und ebensowenig können wir bestimmen, in welcher Weise jedesmal die innern und äußern Gnaden zusammenwirken. Wir sehen aus der Offenbarung, daß Gott auch durch providentielle Leitung der natürlichen Entwickelung der Menschheit die Herrschaft des Christenthums vorbereitete. 2) So kann es wohl auch oft geschehen, daß er in außergewöhnlicher Weise in die Geschicke eines Menschen eingreift, und durch besondere Leitung seiner natürlichen Entwickelung die Bekehrung zum Glauben vorbereitet, bevor noch sein Geist den Strahlen der übernatürlichen Erleuchtung sich erschließt. 1) Vgl. Ap. Gesch. 17, 28. 2) Ebend. 14, 16. 17, 26. f. 2

Zeitschrift für Pathol. Theologie. VI. Jahrg.

Die Erkenntniß der göttlichen Auktorität. &s braucht hier nicht gezeigt zu werden, daß und wie die Vernunft durch ihre eigene Thätigkeit zur Erkenntniß des Daseins Gottes und seiner Attribute gelangen könne; es ist Thatsache, daß das allge= meine natürliche Gottesbewußtsein die absolute Glaubwürdigkeit Gottes festhält und die entwickelte Vernunft bei folgerichtigem Denken den Inhalt dieses Bewußtseins nicht entwerthet, sondern nur wissenschaftlich begründet und tiefer erfaßt. In wieferne nun die überzeugungsvolle, entschiedene Anerkennung der göttlichen Auktorität im wirklichen Glaubensakte auf diese (gemeine oder philosophisch-entwickelte) Vernunfterkenntniß, die in jedem Falle eine vermittelte ist, sich stüße, werden wir später zu erörtern haben; vorläufig wollen wir nur untersuchen, ob nicht vielleicht die Ueberzeugung von der göttlichen Glaubwürdigkeit auf analoge Weise, wie gewöhnlich die Anerkennung der menschlichen Auktorität gewonnen werden könne, d. h. ob sie nicht vielleicht als ein Ergebniß vernünftigen Vertrauens sich erweise; und sodann, ob die göttliche Offenbarung durch sich selbst die Erkenntniß der göttlichen Auktorität uns erschließen könne.

Die erste Frage muß verneint werden. Im menschlichen Vertehre bestimmt uns oft die persönliche Achtung, die wir dem Zeugen entgegenbrigen, zur Vorausseßung seiner Glaubwürdigkeit und zur vertrauensvollen Hingabe an die Zuverlässigkeit seiner Aussage. Soweit ein solcher Akt des Vertrauens auf Rechnung des Willens kommt, kann er keine objektive Gewißheit begründen; sein rationeller Gehalt aber ohne diesen keine Gewißheit beruht auf Voraussegungen, welche, wenn sie überhaupt berechtigt sind, oft nur den Werth von Analogieschlüssen haben, und im besten Falle den von halbbewußten direkten oder indirekten Deduktionen auf Grund der allgemeinen moralischen Geseze in Anspruch nehmen. Nun bedarf es aber keines Beweises, daß wir bei Feststellung einer absoluten Auktorität mit den moralischen Gesezen nicht ausreichen, sondern nothwendig methaphysische Principien zu Hilfe nehmen müssen, mögen sie uns nun klar zum Bewußtsein kommen oder nur dunkel vorschweben.

Dagegen unterliegt es keinem Zweifel, daß die zweite Frage bejaht werden muß. Gott hat nicht blos verschiedene verborgene Wahrheiten der Menschheit geoffenbart, sondern sich selbst als offen

barenden Gott kundgegeben und seine Auktorität sowohl ausdrücklich bezeugt als auch faktisch bewährt. Die göttliche Offenbarung ist wie schon bemerkt wurde zwar vorzugsweise eine äußere Bezeugung, sie könnte aber den Zweck der Bezeugung nicht erreichen, wenn sie nicht zugleich eine von der Auktorität unabhängige und sie vorläufig bestätigende Belehrung enthielte. Lugo) meint zwar, seine Wahrhaftigkeit könne Gott nicht offenbaren, weil die Wunder in keiner innern Beziehung zu dieser Vollkommenheit stehen; allein man darf nicht vergessen, daß die Offenbarungsgeschichte eine Menge von Thatsachen, Veranstaltungen und Vorschriften aufweist, welche Gottes Heiligkeit und Wahrheitsliebe zur Vorausseßung haben, und zugleich eine Menge erfüllter Prophezeiungen, welche direkt Gottes Wissen und Wahrhaftigkeit erproben, woraus dann weiter die sicherste Bürgschaft für die Zuverlässigkeit jenes Selbstzeugnisses erwächst, wodurch Gott sich als erste und absolute Wahrheit dem Menschen offenbart. Daher finden wir auch, daß die Heiden ungeachtet ihrer Fabeln von unmoralischen Eigenschaften und Thaten der Götter, welche allerdings das natürliche Gottesbewußtsein nie ersticken konnten, angesichts der christlichen Offenbarung nicht erst durch philosophische Untersuchungen über das Wesen Gottes von der Zuverlässigkeit der göttlichen Aussagen sich zu überzeugen suchten, sondern aus der Offenbarung selbst die sicherste Ueberzeugung schöpften. Es muß aber festgehalten werden, daß die Natur mit ihrem angestammten Fond von Begriffen, Principien und Erkenntnissen immer vorausgeseßt ist.

Beurtheilung der hauptsächlichsten Ansichten über das legte Motiv des Glaubens. Beweggrund oder Formalobjekt (ratio formalis qua) des Glaubens ist, wie Eingangs bemerkt wurde, zunächst die göttliche Auktorität (Alwissenheit und Wahrhaftigkeit) und die göttliche Offenbarung. Die Gewißheit der geoffenbarten Wahrheit ist nämlich wesentlich bedingt durch ihren Zusammenhang mit dem Zeugnisse Gottes und der Glaubwürdigkeit dieses Zeugnisses, die ihrerseits wieder von den erkannten Attributen. der Allwissenheit und der höchsten Wahrhaftigkeit abhängt. Beruht nun aber die Erkenntniß einer Wahrheit objektiv betrachtet auf dem innern oder äußern Zusammenhang mit andern Wahrheiten, die

') De Fide, disp. 1. Sect. VI. n. 83.

wenigstens der Ordnung nach früher erkannt sein müssen, so kann die Gewißheit nur dadurch erreicht werden, daß diese Wahrheiten in ihrem Zusammenhange mit dem fraglichen Objekte dem Geiste zum Bewußtsein kommen und als Erkenntnißgrund sich darstellen; daher ist auch der Glaubensakt von seiner noetischen, die objektive Gewißheit wesentlich bedingenden Seite betrachtet, einem virtuellen Schlusse äquivalent (assensus virtualiter discursivus). Das bringt die Natur des Zeugnisses mit sich. Es kann wohl geschehen, daß die Achtung, die irgend ein Zeuge im Allgemeinen mir abnöthigt, mich sofort bestimmt, seiner Aussage unbedingten Glauben zu schenken; wenn aber dabei nicht wenigstens implicite der Zusammenhang der Aussage mit der objektiv irgendwie verbürgten Zeugenauktorität in's Bewußtsein tritt, so ist die Zustimmung eine blinde, die aller Gewißheit entbehrt, und selbst diese blinde Zustimmung ist nur dadurch möglich, daß subjektive Motive mich veranlassen, ohne objektiven Grund die für den Zeugen erforderlichen Eigenschaften vorauszusehen. Da nun aber der Glaubens∙affens keine blinde, der objektiven Gewißheit entbehrende Zustimmung ist, so kann er nur mit Rücksicht auf die der Erkenntniß gegenwärtige Thatsache des göttlichen Zeugnisses und die demselben innerlich zukommende Glaubwürdigkeit erfolgen. Wir haben daher sowohl das Zeugniß als die Weisheit und Wahrhaftigkeit Gottes als Motiv zu betrachten; das Zeugniß so ferne es getragen ist von der Auktorität und diese so ferne fie uns im Zeugniß und durch das Zeugniß entgegentritt. Weil aber nichts für uns Motiv sein kann, was uns nicht bekannt ist, so muß die Ansicht jener Theologen, die nicht die terminativ vollendete Offenbarung, sondern nur die innere Thätigkeit Gottes als Motiv betrachten, unbedingt zurückgewiesen werden. Was die Ordnung der Reihenfolge betrifft, nimmt regressiv das göttliche Zengniß, progressiv das göttliche Wissen den ersten Platz ein.

Bisher begegnete uns keine bedeutende Schwierigkeit; aber jezt beginnt das eigentliche Problem. Worauf stüßt sich im Glaubensakte die Erfassung und Festhaltung des soeben dargelegten nächsten Motivs? Gewiß ist es, daß wir in jedem Glaubensakte nicht blos das Materialobjekt oder die geoffenbarte Wahrheit, sondern zugleich auch das Formalobjekt, die Thatsache der Offenbarung und die absolute Auktorität Gottes, mit derselben Gewißheit,

wenn auch nicht in derselben Weise anerkennen und fürwahrhalten oder bejahen. Die Erfassung des Formalobjektes kann daher weder ein natürlicher Akt sein und auf natürlichen Gründen beruhen, noch kann sie ihr Motiv außer Gott haben, weil der Glaube seiner Natur nach eine theologische Tugend ist. Wie ist nun das zu erflären, da doch der Glaube ein apologetisches Wissen zu seiner Vorausseßung hat?

Es ist nicht unsere Aufgabe, die verschiedenen Versuche, diese Schwierigkeit zu lösen, hier aufzuführen und einzeln zu prüfen;1) wir wollen nur die hauptsächlichsten im Allgemeinen kurz andeuten.

Zunächst begegnet uns die von mehrern ältern Theologen in verschiedener Weise vertretene Ansicht, welche den lezten Beweg grund im übernatürlichen Glaubenslichte findet (Erleuchtungstheorie"). Diese Ansicht mag aber wie immer erklärt und modificirt werden, sie vermag in keinem Falle eine befriedigende Erklärung zu geben. Insoferne die Gnade wirkendes Princip ist, kann sie nicht als formaler Beweggrund gelten; Beweggrund kann nur das sein, was im Lichte der Gnade erkannt wird. Man müßte also auf innere durch die göttliche Erleuchtung bewirkte objektive Erkenntnisse, auf eine übernatürliche innere Offenbarung zurückgreifen. Da ist aber vor Allem zu bemerken, daß wir in Postulirung innerer Offenbarungen nicht willkürlich zu Werke gehen dürfen. Auf keine Weise ist es zulässig, dem Glauben, um ihm eine von den apologetischen Vorerkenntnissen ganz unabhängige Stellung zu verleihen und seine Unmittelbarkeit, Uebernatürlichkeit und Göttlichkeit desto sicherer zu retten, auf eine gewißermaßen selbstständige mystische Vorlegung des Offenbarungsinhaltes zu gründen. Eine derartige Annahme erweist sich als Fiktion, die dem Zeugnisse der innern Erfahrung widerspricht; sie ist geeignet, dem Pseudomysticismus Thür und Thor zu öffnen; sie verträgt sich nicht mit dem, was früher über die in der Natur der Sache begründete subjektive Aneignung der objektiven Offenbarung bemerkt wurde. Es ist wahr, daß die apologetische Beweisführung keine Berufung auf die individuelle Erleuchtung erfordert, um die objektive Gewißheit 1) Man vergleiche darüber außer Kleutgen, (Theol. der Vorz. 2. Aufl. 4. B. S. 478 ff.) besonders Schmid, Untersuchungen über den leßten Gewißheitsgrund des Offenbarungsglaubens, wo die verschiedenen Ansichten älterer und neuerer Theologen ausführlich dargelegt werden.

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