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des christlichen Offenbarungsglaubens sicher zu stellen, aber darum ist man nicht berechtigt diese von jener ganz abzutrennen und als unmittelbare Vorlegung übernatürlicher Glaubensgründe anzusehen. Man muß indessen Mehreres zugeben. Fürs Erste ist anzunehmen, daß bei einer apologetisch mangelhaften Vorlegung und Erfassung der Offenbarung die göttliche Erleuchtung zuweilen ergänzend eintrete. Dieses Zugeständniß verwickelt uns in keine Inconsequenz; denn der oben erwähnte allgemeine Zweck des Offenbarungsglaubens würde nur dann beeinträchtigt, wenn die Einzelnen mit Umgehung der äußern von Gott gefeßten Ordnung oder mit bewußter und verschuldeter Vernachlässigung der objektiven und allgemein giltigen Ueberzeugungsgründe, sich auf die vermeintliche innere Erleuchtung zurückziehen würden, weil in diesem Falle ein verderblicher, der Eigenliebe dienstbarer, die Kirche zerseßender, und Irrwahn aller Art begünstigender Subjektivismus Plaz greifen müßte. Ferner muß zugegeben werden, daß zu den allgemeinen apologetischen Momenten persönliche Ueberzeugungsgründe, die sich auf die innere Erfahrung stüßen (Joh. 7, 17.) hinzutreten und den Glaubensaffens erleichtern oder den bereits vorhandenen Glauben kräftigen und befestigen können. Es läßt sich überhaupt nicht bestimmen, in wie weit die innern Erleuchtungen und Antriebe der Gnade aus sich eine Art von objektiver Gewähr vermitteln, die zwar nicht klar zum Bewußtsein kommt oder wenigstens keine förmliche Analyse gestattet, aber sich doch irgendwie fühlbar macht und die Ueberzeugung mächtig bestärkt. Die ganz außerordentlichen Erleuchtungen und Begünstigungen von Seite Gottes, wodurch manchmal in einzelnen Fällen die Bekehrung zum Glauben erfolgt, können hier, wo es sich um die allgemeine Regel handelt, nicht in Betracht kommen.

Gesezt nun auch, alle Voraussetzungen der Erleuchtungstheorie in Betreff der gewöhnlichen Wirksamkeit des innern Glaubenslichtes würden auf Wahrheit beruhen, so würden wir dadurch um keinen Schritt weiter geführt. Denn der Beweggrund wäre nicht Gott, sondern die innern Erleuchtungen, und das Motiv für den Glauben an die allgemeine Offenbarung würde sich in lezter Instanz auf eine Privatoffenbarung reduziren, die selbst wieder ihren göttlichen Ursprung durch eigene Kriterien für das Bewußtsein darthun müßte und folglich der apologetischen Vermittlung nicht entbehren könnte.

Nicht geringere Schwierigkeiten erheben sich gegen die besonders

von Suarez vertheidigte Ansicht, nach welcher die Annahme der göttlichen Offenbarung und der ihr zukommenden Auktorität auf eigentlichem Zeugnißglauben beruht.

Es liegt in der Natur des Zeugnisses, daß mit dem Gegenstande der Aussage zugleich die erforderliche Sachkenntniß und die Wahrhaftigkeit des Aussagenden stillschweigend asserirt wird; denn nur auf Grund dieser Eigenschaften darf man vernünftiger Weise den innern Zweck des Zeugnisses zu erreichen hoffen. Der Zeuge kann aber auch ausdrücklich sein Wissen und seine Aufrichtigkeit betheuern und so in einem gewissen Sinne seine eigene Auktorität bezeugen; er kann endlich zugleich faktisch durch die Art und die Umstände der Aussage die Glaubwürdigkeit seines Zeugnisses oder im allgemeinen die ihm zukommende Zeugenauktorität offenbaren und so wieder in einem andern Sinne sich selbst Zeugniß geben. Allein in allen diesen Fällen ist es eigentlich immer nur der primäre Gegenstand der Aussage oder das Materialobjekt, was auf Grund eines förmlichen Zeugnisses als eines äußern Kriteriums angenommen wird; die Betheuerung von Seite des Zeugen oder die ausdrückliche Bezeugung der eigenen Auktorität hat gleich den das Zeugniß begleitenden Umständen den Werth eines innern Kriteriums, das durch sich selbst direkt das Objekt der Untersuchung (d. h. in unserem Fall das Vorhandensein der erforder= lichen Zeugenauktorität) der Erkenntniß zugänglich macht. Denn die ausdrückliche Versicherung, daß man die Wahrheit redet, vermehrt das Gewicht der moralischen Gründe, welche zu Gunsten der Glaubwürdigkeit sprechen. Und wollte man auch diese Versicherung als förmliches, die erste Aussage äußerlich beglaubigendes Zeugniß ansehen, so müßte man doch bei diesem zweiten oder einem darauf folgenden Zeugnisse stehen bleiben und nach innern Gründen fragen; denn wollte man der Reihe nach auf lauter äußere Kriterien recurriren, so würde man zu keinem Abschlusse gelangen. Die Anwendung dieser allgemeinen Erörterung auf die göttliche Offenbarung ergibt sich von selbst; es ist nur zu bemerken, daß es sich hier nicht allein um den innern Werth, sondern um die gewiffe Existenz des ganzen Zeugnisses handelt, was die Sache noch erschwert. Ohne Zweifel hat Gott in seiner Offenbarung sich selbst und seine Auktorität auf mannigfache Weise kundgethan. Was folgt aber daraus? Vielleicht daß Gottes Zeugniß in leßter Instanz ein

blos äußeres Kriterium für seine eigene Auktorität bilde und diese nur auf Grund der Aussage ohne vorläufige Einsicht in deren Verläßlichkeit angenommen werde? Eine solche Annahme wäre ganz blind und willkürlich und könnte nie zur objektiven Gewißheit führen. Wir glauben dem Zeugnisse, wodurch Gott sich selbst bezeugt, aber nicht einfach deßhalb, weil er sich bezeugt, sondern weil er in und mit dem Selbstzeugnisse zugleich eine innere, der Erkenntniß unmittelbar durch sich zugängliche Verbürgung seiner Auktorität uns darbietet.

Wir müssen also, wie es scheint, der entgegesezten, vorzüglich von Lugo vertheidigten Ansicht, welche in der Analyse des Glau= bens zuletzt bei der Erkenntniß stehen bleibt, den Vorzug geben. Die Anerkennung der Offenbarung und der göttlichen Auktorität im Glaubensakte kann sich nach Lugo unbeschadet ihrer Uebernatürlichkeit und der ihr als Prinzip des göttlichen Glaubens zukommenden Würde und Gewißheit auf die Vernunfterkenntniß stüßen, weil 1) jene Anerkennung dem habitus fidei entspringt, 2) die Vernunfteinsicht nur unter Beihilfe der Gnade zu Stande kommt und 3) sowohl die Offenbarung, als auch die Auktorität Gottes unmittelbar durch sich selbst erkannt werden, jene nämlich durch die in ihr selbst liegenden Glaubwürdigkeitsgründe, durch das in der Offenbarung sich kundgebende göttliche Wirken, diese aber aus dem Wesen Gottes durch Begriffsvergleichung; die beiden Säße: „Gottes Wort ist untrüglich" und die christliche Lehre ist Gottes Wort" find unmittelbar durch sich selbst gewiß nach Art der ersten Prinzipien.

Diese Ansicht enthält unstreitig viel Wahres; jedoch hinsichtlich der behaupteten Unmittelbarkeit der Erkenntniß lassen sich gewichtige Bedenken erheben. Wir können nicht zugeben, daß Gott durch sich selbst das Motiv der seine höchste Glaubwürdigkeit betreffenden Einsicht sei. Das Dasein Gottes und folglich auch die Wirklichkeit seiner Auktorität kann die Vernunft nicht erkennen, ohne von dem geschöpflichen Sein ihren Ausgang zu nehmen; handelt es sich aber blos um das für sich unzureichende hypothetische Urtheil: „Wenn Gott spricht, spricht er als absolute Wahrheit, so daß er unbedingten Glauben verdient," so ist der Erkenntnißgrund wahrlich nicht Gott, dessen Existenz noch bewiesen werden muß, sondern zunächst lediglich der Zusammenhang der Begriffe, die wir durch Abstraktionen und

Die

Folgerungen aus den geschöpflichen Dingen gewonnen haben. Göttlichkeit der Offenbarung kann allerdings durch die in ihr selber liegenden Glaubwürdigkeitsgründe erkannt werden; aber diese Ertenntniß ist, wie wir schon gesehen haben, keineswegs ganz unvermittelt; sie seht die Erkenntniß vieler natürlicher Wahrheiten und verschiedene Reflexionen voraus. Könnte wohl z. B. Jemand aus der Auferstehung Christi eine zum Glauben führende Ueberzeugung gewinnen ohne Rücksicht auf die früher bereits erkannte Naturordnung, vermöge der kein Todter durch eigene Macht zum Leben zurückkehrt? Aehnlich verhält es sich mit andern apologetischen Be-= weisgründen. Die größte Schwierigkeit aber bietet die historische Wirklichkeit der Offenbarungsthatsachen, deren Festhaltung dem Glauben an ihre Göttlichkeit zur Voraussetzung dient. Beruft man sich auf das gegenwärtige Zeugniß der Kirche als einer göttlichen Anstalt, so ist zu erinnern, daß die Erkenntniß dieser Anstalt und ihrer Auktorität durch die Erfassung von mancherlei historischen und rationellen Wahrheiten bedingt ist. Die Kirche ist den Einzelnen nicht in ihrer Gesammtheit und mit allen Documenten ihrer Beglaubigung unmittelbar gegenwärtig; wenn sie zu Einzelnen spricht, so geschieht dies durch schriftliche Documente oder mündlich durch Vertreter, deren Legitimität nicht ohne Vermittelung erkannt wird. Und wie steht es mit jenen, die nicht unmittelbar durch die Kirche, sondern anderweitig mit der Offenbarung bekannt werden? Seßen wir den Fall, daß ein Jude oder Heide nur durch die Streitschriften der Gegner von dem Christenthum und der Kirche Kenntniß erhielte, daraus aber unter dem Einfluß der Gnade die Ueberzeugung von der Wahrheit der christlichen Offenbarung gewänne; wäre denn ein solcher keines göttlichen Glaubens fähig?

Wir sagten also mit Recht, daß gegen die behauptete Unmittelbarkeit gewichtige Bedenken erhoben werden können. Gleichwohl wollen wir nicht leugnen, daß sie doch in einem gewissen Sinne sich vertheidigen lasse, wie wir sogleich zeigen werden; nur können wir Lugo nicht beistimmen, wenn er die Gewißheitsgründe der christlichen Offenbarung als Theilmotiv des theologischen Glaubens hinstellt.

Resultat. Wollen wir den Schwierigkeiten, die sich sowohl gegen die Theorie des Suarez, als gegen die des Lugo erheben, zu entrinnen suchen, so müssen wir vor Allem in der gläubigen

Anerkennung der Auktorität Gottes und der Thatsache der göttlichen Offenbarung die Zustimmung von der ihr vorangehenden Erkenntniß wohl unterscheiden. Will man das vom Glaubensaffense vorausgesezte Erkennen als eigentliches Motiv für diesen angesehen wiffen und ebenso alles, wodurch jene Erkenntniß irgendwie bedingt ist, wiederum als ihr Motiv oder Prinzip betrachten, so kommt man, wie mir scheint, zulezt über Geschöpfliches niemals hinaus; die Resolution jenes Erkennens führt immer weiter zurück bis auf die abstrahirten Ideen und die ersten Prinzipien sammt dem in ihnen begründeten ersten Kriterium, und der empirischen Seite nach auf die Perceptionen des innern und äußern Erfahrungsvermögens, die selbst wieder nur durch Abstraktion und Anwendung der Prinzipien in die intellektuelle Sphäre erhoben werden.

Ich glaube jedoch, daß jene zwei Annahmen nicht ganz berechtigt find. Der Inhalt unserer intellektuellen Erkenntniß ist auch bei einem verhältnißmäßig niedrigen Entwicklungsstadium sehr mannigfaltig und vielfach verzweigt; jede einzelne Erkenntniß ist mit verschiedenen anderen verschlungen, und bei mancher scheinbar ganz unmittelbaren und voraussetzungslosen Auffaffung einer Wahrheit fließen doch unbemerkt zahlreiche Voraussetzungen zusammen. Ist nun aber jede Voraussetzung oder Vorbedingung auch als eigentliches Prinzip der irgendwie von ihr abhängigen Erkenntniß anzusehen? Das kann sicher nicht behauptet werden. Wollten wir es behaupten und auf das apologetische Gebiet anwenden, so müßten wir den Plan Gottes, der in der Geschichte der Offenbarung zu Tage tritt, äußerst auffallend finden. Die göttliche Offenbarung seßte bei ihrem Eintritt in die Welt im Menschen die erkenntnißfähige Natur voraus und zwar nicht die unentwickelte Natur mit ihren primitiven Kräften und Anlagen, sondern die entwickelte, ja zum Theil die hochentwickelte. Gott richtete sein Wort nicht an die Menschheit abstrakt genommen, sondern an die Menschheit, wie sie thatsächlich war, ausgerüstet mit den Ergebnissen einer fortgeseßten intellektuellen Thätigkeit, mit dem Reichthum empirischer und wiffenschaftlicher Kenntnisse, mit dem Stammerbe fittlicher und religiöser Grundsäße. Wir finden sogar, daß Gott gewissermaßen die geschichtliche Entwicklung abwartete und erst dann die Fülle der Offenbarung erschloß, als der Culminationspunkt der alten Cultur er-. reicht war. Der Grund dieses Rathschlusses war ein mehrfacher

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