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wird die Schwierigkeit nicht beseitigt. Beweggrund des Glaubens ist denn doch allein die öffentliche Offenbarung, wie sie authentisch von der Kirche bewahrt und verkündet wird; nie wird es einem Kinde einfallen zu sagen: Ich glaube, daß Christus Gott ist, weil es Gott geoffenbart und durch die Eltern mir mitgetheilt hat. Bei den Versuchen, Ungläubige zu bekehren, werden oft die verschie= densten Beweise gebracht, Beweise aus der natürlichen Ordnung, die sicher nicht zur übernatürlichen Offenbarung gehören, Beweise, die vielleicht der objektiven Gewißheit entbehren und nur zufällig auf bestimmte Persönlichkeiten einen Eindruck machen: soll das alles als locutio divina mediata gelten? Ist es wirklich eine locutio divina, so muß sie als solche um ihrer selbst willen geglaubt werden und es wäre somit unzulässig, die erste Mittheilung durch Eltern und Ammen oder überhaupt die erste apologetische Vermittelung später als ungenügend fahren zu lassen.

Es wären noch viele einschlägige Punkte zu besprechen, so namentlich das Verhältniß des letzten Beweggrundes zur Auktorität der Kirche; doch wir können hier der Kürze halber nicht darauf eingehen. Den eben erwähnten Punkt werden wir vielleicht bei Gelegenheit in einem eigenen Artikel behandeln. Hier wollen wir nur noch kurz die Frage berühren, in welchem Sinne die dem Geiste gegenwärtige göttliche Auktorität, welche als leztes Motiv den Glaubensassens bestimmt, zu verstehen sei.

Als freie Huldigung des Geistes seßt der Glaube ohne Zweifel nicht blos die absolute Glaubwürdigkeit Gottes voraus, sondern die göttliche Auktorität im vollsten und umfassendsten Sinne, vermöge welcher er vom Menschen die unbedingteste Hingabe und darum auch die gläubige Annahme seines von der höchsten Glaubwürdigkeit getragenen Zeugnisses fordern kann. Die Glaubwürdigkeit Gottes an sich betrachtet würde zwar die Bezweiflung seines uns zur Kenntniß gelangten Zeugnisses als verwerflich erscheinen lassen, könnte uns aber nicht hindern, die Existenz des Zeugnisses unbeachtet zu lassen oder wenigstens nur mit jener Ueberzeugung festzuhalten, welche die uns zur Kenntniß gelangten Gründe von selbst hervorrufen.

Betrachtet man aber nicht den Glaubensgehorsam als Erfüllung der Glaubenspflicht, sondern den Glauben von seiner specifischen Seite, so muß man sagen, daß er sich zulezt auf die Attribute

der Allwissenheit und absoluten Wahrhaftigkeit stüßt. Denn abgesehen davon, daß wir die Gewißheit von den geoffenbarten Wahrheiten nur der Glaubwürdigkeit des göttlichen Zeugnisses verdanken, sind jene Attribute die nothwendigen Bedingungen des göttlichen Rechtes, unbedingten Glauben zu fordern, und insoferne fie göttliche Attribute sind, kommt ihnen auch in sich absolute Anerkennungswürdigkeit zu.

Jakob Laiuez und die Frage des Laienkelches auf dem

Concil von Trient.

(Ungedruckte Concilsrede von Lainez).

Von Professor Hartmann Grisar S. J.
II. (Schluß-) Artikel. ')

Im vollsten Gegensahe zu den Ansichten von Lainez und zu seiner Bekämpfung der Kelchforderung steht eine in früherer Zeit öfter geltend gemachte Behauptung, welche in unseren Jahren wiederum vorgebracht wurde. Man sagt, die Kirchenspaltung des sechzehnten Jahrhunderts wäre vermieden und die Abgefallenen ge= wonnen worden, wenn nur der päpstliche Stuhl zur rechten Zeit sich zu zwei Concessionen, des Laienkelches nemlich und der Priesterehe, herbeigelassen hätte. Diese Behauptung seßt, soweit sie nicht in reiner Gehässigkeit ihren Ursprung hat, einen ziemlichen Mangel von Einblick in das eigentliche Wesen der deutschen Glaubensspaltung voraus. Und wenn v. Döllinger ehemals von den Versöhnungsversuchen Karl des Fünften das im Allgemeinen richtige Urtheil fällte, sie hätten auf Kurzsichtigkeit beruht, so möchten nach unserem Dafürhalten jedenfalls die Kelchforderungen dieses Kaisers und seines Nachfolgers Ferdinand diesem Verdicte sich nicht entziehen können. 2)

Ein unbefangenes Studium der Concilsrede von Lainez ist jedenfalls geeignet, zur Klärung der Anschauungen über die Kelch

') Vgl. den vorigen Jahrgang dieser Zeitschrift G. 672 bis S. 720. 2) Vgl. Döllinger, Kirche und Kirchen (1861) S. 68.

verhandlungen und über die Concessionsfragen überhaupt Erhebliches beizutragen. Keiner unter den Bischöfen, die zu Trient gegen die utraquistische Kommunion sprachen, hat den schwierigen Gegenstand so tiefgreifend, so allseitig und von so großen principiellen Gesichtspunkten aus behandelt, wie dieser Ordensgeneral, welcher am Ende der Debatte alles für und gegen Vorgebrachte mit scholastischer Schärfe zusammenfaßt. Seine Rede stellt uns nicht bloß in die Mitte der lebhaft sich gegenübertretenden Parteien der Concilsmitglieder, sie läßt uns auch den Streitpunkt in seinem geschichtlichen Zusammenhange mit den Strömungen, welche die Zeit beherrschen, flar überschauen.

In dem Theile der Consultatio, den wir gegenwärtig zum Abdrucke bringen, ist Lainez unter Fortsetzung seines ersten und ausführlichsten Votums zunächst mit dem Nachweise beschäftigt, daß es der Kirche und dem Heile der Seelen nicht fromme, eine partielle Erlaubniß der Kommunion unter beiden Gestalten eintreten zu lassen, d. h. sie für die Gegenden zu gestatten, welche von Kaiser Ferdinand I. und Herzog Albrecht V. von Bayern in ihren Petitionen bezeichnet waren. (Vgl. Jahrg. V. S. 714 cap. 17.)

Die Unzukömmlichkeit einer Einführung des Laienkelches in der ganzen abendländischen Kirche hatte er schon früher bewiesen. Aus Rücksichtnahme für die Protestanten und für neuerungssüchtige Katholiken, das war seine These, solle man die wohlbegründete und seit so langer Zeit festgehaltene Gewohnheit des Empfangs bloß einer Gestalt nicht durch ein allgemeines Gesetz aufheben. Hierbei hatte er natürlich die absolute Erlaubtheit der Laienkommunion unter beiden Gestalten eingeräumt. Er hatte auch anerkannt, daß wenn der Kelch troßdem in der ganzen Kirche eingeführt werden sollte, eine solche Anordnung am zweckmäßigsten vom Concile selbst mit dem Papste, und nicht vom Papste allein getroffen würde, während eine etwaige Gestattung des Kelches für einzelne Länder allerdings eher der Person des Papstes vorzubehalten wäre.

Die Frage, um welche es sich in den ersten Abschnitten des unten folgenden Textes handelt, ist also von der früheren insoferne sehr verschieden, als nunmehr die Opportunität einer, freilich sehr bedeutenden, Dispens von dem bestehenden Geseze den Gegenstand der Erörterung bildet. Diese engere Frage wird von Lainez viel

weitläufiger als die allgemeine untersucht. Und mit Recht. Denn alle Anstrengungen der kaiserlichen Oratoren und der ihnen günstigen Concilsmitglieder waren auf die Erwirkung jener partiellen Gestattung des Kelches gerichtet. Gerade betreffs dieses Punktes gingen auch die Meinungen und Vorschläge im Schooße der Kirchenversammlung am Weitesten auseinander (5. Jahrg. V. S. 686). Hier bot sich also dem berühmten Spanier das Hauptthema dar, an welchem sich sein scharfer theologischer Blick und feine eminente praktische Urtheilskraft zu erproben hatte.

XIII. Ueberblick über Lainez' Argumentation gegen die kaiserliche Forderung.

Es unterliegt einiger Schwierigkeit, die von Lainez gegen die partielle Kelchbewilligung vorgeführten Gründe kurz zu skizziren. Seine Beweise sind in der Form, in welcher sie in unserem Manuscripte vorliegen, selbst schon auf den kürzesten und präcisesten Ausdruck zurückgeführt. Nur der Reichthum an immer neuen Gedanken und Ausblicken verleiht seiner Erörterung ihren großen Umfang. Wir müssen also den Leser, welcher in der nachfolgenden äußerst knappen Uebersicht hie und da genügende Klarheit und Kraft der Gründe vermissen sollte, durchaus auf den Wortlaut der Rede selbst verweisen.

Lainez beginnt diesen Theil seines Vortrages damit, daß er den Charakter und die eigenthümliche Stellung der Partei ins Auge faßt, zu deren Gunsten der Kelch begehrt wurde. (Argumenta ab illis deducta, pro quibus calix petitur. Nach der von mir getroffenen Capiteleintheilung Cap. 19–26; schon abgedruckt Jahrgang V. S. 715-720.) Diese Partei besteht, wie er den Reden der Kelchfreunde auf dem Concil entnimmt, aus Solchen, die in Folge der protestantischen Neuerung in Deutschland ebenfalls sich zum Abfalle vorbereiten und schon zum größten Theile mißleitet sind; es sind weder ganze Katholiken noch ganze Protestanten; und zwar verlangt man die Bewilligung des Laienkelches für diese als ein unumgängliches und sicher wirksames Mittel ihrer Bewahrung in der katholischen Religion. Allein, so erklärt er, jener in der Gesinnung bereits Protestantischer sind in diesen unglücklichen Zeiten so viele, daß die gewünschte Dispens über die gewöhnlichen Grenzen einer Dispens weit hinausgeht, und daß man in gewisser Weise wieder

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