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der noch ein Jahr zuvor auf dem Concil zu Tours so glänzend die Grundsäge der Kirchenfreiheit entwickelt und die ganze Versammlung zu einmüthigem Beifalle hingerissen hatte, gerade diese waren es, welche offen das angebliche Recht des Königs vertheidigten. Der Streit war also nur mit einem einzigen wehrlosen Priester zu führen, dem Erzbischof Thomas von Canterbury, der noch dazu vom Papste Alexander III. nicht kräftig unterstützt werden konnte. Und dieser Eine war wohl Primas von England, aber er hatte schon ein halbes Jahr nach dem Ausbruche des Streites England verlassen und sprach in der Fremde den Bann über den König. Das Volk in England aber nahm wenig Antheil am Streite zwischen dem Stuhle von Canterbury und der Krone; der Streit drängte sich vielmehr in Frankreich, am Hofe Ludwigs VII., wohin Becket geflohen war, zusammen. Nur die Mönche nahmen stumme Mönche`nahmen Partei für die Sache der Kirche. Und als auch der,,Eine Priester", der den Mund für die kirchliche Freiheit öffnete, und,,mit dem allein im ganzen Reiche der König keinen Frieden finden konnte", als blutiges Opfer gefallen (29. Dez. 1171), da schien es unbestritten, daß Heinrich II. gesiegt habe. Aber gerade da brach sein Stolz und sein Troz. Von da an fühlte er sich Jahre lang von innerer Angst gefoltert. Derselbe Heinrich, welcher die Appellationen nach Rom verboten hatte, appellirte nun gegenüber der öffentlichen Meinung, die ihn der Urheberschaft an der Ermordung Becket's zieh, an den Papst und bat selbst um eine Untersuchung, bei welcher er sich von aller Mitschuld reinigen könnte. Er selbst stürzte das kühne Gebäude um, das er aufgebaut, sagte sich von den Statuten von Clarendon durch einen Eid los,1) ja that noch mehr, als man von ihm verlangte, indem er versprach, daß in Zukunft weder er noch seine Nachfolger sich Könige von England nennen würden, bevor sie von dem apostol. Stuhle als solche anerkannt wären 2) (1172). Ein Jahr darauf (1173) kommt die Verschwörung seiner eigenen Söhne zum Ausbruch, auch sie von Frankreich unterstüßt. Ludwig VII. fällt in die Normandie ein, K. Wilhelm von Schottland rüstet zum Angriffe auf England, viele Barone gehen zu den aufrührerischen Söhnen über (1173), Philipp von Flandern schwört,

1) Paris. min. I, 372. Der Act geschah in der Cathedrale von Avranches, 2) Muratori, Rer. Ital. Script. III, 463.

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in England einzudringen (1174). 1) Da unternimmt Heinrich II. Plantagenet eine Wallfahrt zum Grabe des als Martyrer gefeierten Erzbischofes von Canterbury, der stolze König thut öffentlich Buße, läßt sich von den Priestern vor allem Volke geißeln, und betet zerknirscht zu dem heiligen Martyrer",,,wie ein Besiegter zu seinem Besieger", um von ihm Gnade, Erbarmen und Hilfe zu erhalten, 2) ebenso wie er ein Jahr vorher (1173) die Bitte an den römischen Stuhl gerichtet hatte, derselbe möge England als Eigenthum des hl. Petrus mit seinem geistlichen Schwerte schüßen. 3) Er betrachtete es als Geschenk des Himmels, daß er 1175 den Frieden mit seinen Söhnen erhielt.4)

Als Johann ohne Land mit seinem Pseudo - Erzbischofe gegen das Erkenntniß des Papstes auftrat, da stimmten ihm wohl auch anfänglich die Meisten in England zu.5) Allein schon hatte der hl. Thomas sein Blut vergossen, und bald zeigten sich die Früchte desselben. Es hatte auch Johann ursprünglich nur gegen einen einzigen wehrlosen Priester zu kämpfen; allein für dessen Sache seßte ein Innocenz III. gleich von Anfang an seine ganze Kraft und Auctorität ein, ja er würde -,,wenn es hätte geschehen müssen selbst sein Leben für ihn darangegeben haben". Und als man in England diesen Ernst des Papstes sah, da zagten, mit nur sehr wenigen Ausnahmen, die Bischöfe und die Priester in ganz England nicht, auf die Seite des rechtmäßigen Erzbischofs zu treten. Weinend beschworen die Bischöfe, die Großen mahnten den König, den Streit zu vermeiden und nachzugeben. Bald war durch Johanns brutales und unbesonnenes Vorgehen kein Bischof mehr im Lande als die drei von Norwich, Winchester und Durham, (et ii non tam ecclesiastica defensabant, quam regia negotia administrabant). 6) Mochte den König insbesondere der Wunsch, vor einem

1) Paris. min. I, 379.

2) Cf. Paris. min. I, 385: Obtulit rex seipsum. . . sancto martiri, sicut solet aliquis suo victori dicens: Pulcher Dmne Deus et sancte martir Thoma etc.

3) Baron. a. 1173. n. 9.

+) Paris. min. I, 391.

3) Annales Marganenses 28: Faventibus et consentientibus regi omnibus laicis et clericis fere universis, sed et viris cujuslibet professionis multis.

*) Coventry 202.

neuen Becket sicher zu sein, in den Kampf getrieben haben, nun so hatte er jetzt nicht etwa nur Einen, sondern zehn und hundert Becket's gefunden; aus dem Streite mit dem Papste war ein Kampf gegen das gesammte Sacerdotium geworden, der das ganze Reich von einem Ende bis zum anderen aufwühlte und zerrüttete. Mit ängstlicher Scheu blickte das aufgeschreckte Volk auf seinen gottverlassenen König, dessen Sünden es büßen zu müssen glaubte, und immer weiter wandten sich die Herzen des Volkes von ihm ab.1) Der Adel sah anfangs gleichgiltig dem Sturme gegen den Clerus zu, allein der König that während des ganzen Kampfes nicht nur nichts, um die Aristokratie an sich zu fesseln, sondern Alles, um auch sie zu erbittern und zu einem unversöhnlichen Feinde zu machen, so daß er sich schließlich sagen mußte, es gebe im ganzen Reiche kaum einen Einzigen, auf dessen Ergebenheit er noch sicher rechnen könne. Grausam wie er war, und mächtig durch seine Söldnerschaaren, knechtete er den Adel noch durch Furcht. Als aber bei den Großen der Abscheu vor dem König größer ward denn selbst die Liebe zum heimatlichen Boden, da begannen jene zahlreichen Emigrationen, und Frankreich wurde der Zufluchtsort und Sammelplay der Unzufriedenen. Dasselbe Pontigny, welches einst Becket aufgenommen, beherbergte nun auch Langton. Und so drängte sich auch diesmal der ganze Streit wieder in Frankreich zusammen, aber so, daß hier Alles, was Johann Feindschaft und Untergang geschworen, sich vereinigte, daß der König von Frankreich nicht vermittelte, sondern den Mißmuth zum offenen Kriege entflammte, und daß von hier jener Ruf mit Freuden gehört wurde, der von Rom ausging: Man möge das Kreuz nehmen und Johann vertreiben. Zugleich hallte es in den Gebirgen von Wales und Northumberland wieder: Man möge aufstehen und sich vom Tyrannen befreien! Eben damals aber stand Johann einen Augenblick, wenigstens einmal in seinem Leben, auf seiner Inselwelt siegreich da und von einem Glanze umgeben, um welchen ihn selbst sein Vater beneidet hätte. Jedoch gerade da mahnte ihn der Tag von Nottingham, daß der Boden unter seinen Füßen wanke, und daß es Zeit sei, sich zu unterwerfen. Es nahte der noch schlimmere Tag von Dover. An der Spiße eines sehr zweifelhaft ergebenen

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1) Coventry 213: Cor populi, quod jam valde elongatum erat.

und zagmüthigen Heeres, vor sich einen erzürnten mächtigen Feind, hinter sich ein empörtes kaum zur Ruhe gebrachtes Land, über sich die von der Kirche, welche ihn gebannt, ihm gedrohten Strafgerichte, fing nun Johann vor seinem Loose zu zittern an, und mit ihm zitterten jezt die Räthe, denen er bisher gefolgt.

Dieses die Lage des Königs, in welcher er den denkwürdigen Entschluß in sich entstehen ließ, sich zum Vasallen des Papstes zu machen.

7. Die Resignationsurkunde und der vorläufige Eid.

Johann wollte und mußte den Entscheidungskampf mit König Philipp von Frankreich vermeiden. Als Pandulph, von Innocenz III. gesandt und bevollmächtigt, die letzten Schritte bei ihm versuchte, um ihn mit dem hl. Stuhle zu versöhnen, da bot er endlich, vor das Aeußerste gestellt, die Hand zum Frieden. Er nahm am 13. Mai 1213 zu Dover die von Innocenz entworfene forma pacis an. Sie enthielt, wie wir wissen (vgl. den vorigen Art. S. 247), nur Zusagen, auf denen die Kirche bestehen mußte, die Anerkennung ihrer geistlichen Jurisdiction, ihres Rechtes in Bezug auf die Bischofswahl, Genugthuung für den seitens der Königlichen zugefügten Schaden. Von einer Unterwerfung Englands unter den Papst als seinen alten oder neuen Lehensherrn war hierbei mit keiner Silbe die Rede. Aber am 15. Mai erfolgte nach geheimen Berathungen des Königs mit seinen Räthen und dem Vertreter des Papstes die Ausstellung folgender an die ganze Christenheit gerichteten Urkunde Johanns: 1)

1) Ich bemerke einstweilen nur, daß allerdings Parisius (Maj. 544; min. II, 146) will, diese Urkunde sei auf Grund einer bereits in Rom getroffenen Bestimmung (juxta quod Romae sententiatum fuerat) entworfen worden. Er steht aber hiemit in klarem Widerspruche mit Coventry (210), welcher diesen Schritt aus freiem Entschlusse und bußfertiger Gesinnung des Königs ableitet: Addidit autem ex suo, quod utrumque regnum suum Deo et SS. Apostolis et Romanae ecclesiae subjiceret Diese ex mera voluntate et ad complementum satisfactionis und die folgende Urkunde steht bei Raynaldus (1213. n. 75-78), wonach wir die Ueberseßung geben; sie findet sich ebenso Ep. XVI, 76-78; Rymer I, 57; Paris. maj. 1. c.; Annales Wawerlejenses 275;

„Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von England u. s. w., thun hiemit öffentlich kund und zu wissen, daß Wir zur Genugthuung für die vielfachen Beleidigungen, die Wir Gott und Unserer Mutter, der hl. Kirche zugefügt haben, und zur Erlangung der göttlichen Barmherzigkeit und Verzeihung, da wir außer Unserer Person und Unseren Reichen nichts haben, was Wir würdig dafür darbringen könnten, und um Uns zu verdemüthigen um dessen willen, der für uns sich gedemüthigt hat bis zum Tode, auf Antrieb des heil. Geistes, auf den allgemeinen Rath Unserer Barone, ') nicht durch Gewalt oder Furcht gezwungen, sondern frei und willig (nostra bona spontaneaque voluntate) die Reiche England und Irland mit allem Recht und Zugehör (cum omni jure et pertinentiis suis) zur Vergebung Unserer und Unseres ganzen Hauses Sünden, Gott und den hl. Aposteln Petrus und Paulus und Unserer Mutter, der hl. römischen Kirche, und Unserem Herrn, Papst Innocenz, und seinen Nachfolgern übergeben, um sie gleicher Zeit wieder von Gott und der römischen Kirche als Lehnsträger zurückzuempfangen und zu behalten.

Dafür schwören wir von dieser Stunde an in Gegenwart des päpstlichen Subdiacons und Vertrauten Pandulph Treue (fidelitatem) Unserem Herrn, dem Papste Innocenz, und seinen rechtmäßigen Nachfolgern und der römischen Kirche gemäß der beiliegenden Form, und werden den Lehenseid (homagium ligium) in Gegenwart des Papstes leisten, wenn (bis) Wir vor ihn werden kommen können, 2) Unsere Nachfolger und Erben von Unserer

Ann. Burtonenses (erst zum J. 1214) p. 222. Doch weichen die Quellen hinsichtlich des Wortlautes einzelner Stellen von einander ab. Die Annalen von Wawerley haben überdies einige ganz offenbar interpolirte Stellen, die sich in den übrigen Texten nicht finden.

1) Annales Wawerlejenses: „Nach bestem Wissen und Rathen Unserer Barone".

2) So Raynaldus, Ep. XVI, 77 (Migne 216, 879) und die Ann. Burtonenses (fidelitatem... facimus et juramus; et homagium ligium in praesentia domini papae, si coram eo esse poterimus, eidem faciemus). Dagegen haben die Ann. Wawerlejenses: fidelitatem exinde... facientes et homagium ligium in praesentia domini papae si coram eo esse possemus eadem faceremus. Parisius jedoch liest: Fidelitatem fecimus et juravimus homagium ligium in praesentia Pandulphi, et si coram domino papa esse poterimus, eidem faciemus. Es ist für die spätere Frage, ob der in die Hände Pandulphs abgelegte Schwur des Königs schon das eigentliche homagium ligium (wie ihn. freilich selbst Coventry nennt) war oder nicht, sehr wichtig, auf diese Verschiedenheit der Lesearten aufmerksam zu machen. In der goldenen Bulle vom 3. October dieses Jahres (Rymer I, 57) heißt es: Amodo regna ab ecclesia Romana tamquam feudatus recipientes et tenentes Zeitschrift für fath. Theologie. VI. Jahrgang.

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