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Gemahlin auf ewige Zeiten verpflichtend, daß sie auf ähnliche Weise dem jeweiligen Papste und der römischen Kirche ohne Widerspruch Treue leisten und den Lehensschwur anerkennen.

Zum Zeichen aber dieser Unserer für immer eingegangenen Verpflich tung (obligationis) 1) und Abtretung (concessionis) wollen und bestimmen wir, daß die römische Kirche von den eigenen und ganz besonderen Einkünften Unserer Reiche England und Irland (de propriis et specialibus redditibus regnorum praedictorum etc.) jährlich 1000 Marf, 700 nämlich für England und 300 für Frland, und zwar 500 zu Ostern und 500 am Feste des hl. Michael, erhalte unbeschadet jedoch im übrigen für Uns und Unsere Erben Unserer königlichen Rechte, Freiheiten und Gerichtsbarteiten" u. s. w.

Alles das sollte für ewige Zeiten gelten, und derjenige seiner Nach folger, welcher es wagen würde, diese Verfügung anzutasten, sollte, wenn er auf Ermahnung hin sich nicht füge, das Reich verlieren (cadat a jure regni).

Diese Erklärung, welcher die unten folgende Eidesformel angefügt war, überreichte Johann dem Subdiacon Pandulph unter einem Wachssiegel. Sie war nicht bloß von dem Könige, sondern auch von dem Erzbischof Heinrich von Dublin, dem Bischof Johann Grey von Norwich, neun Grafen und zwei Baronen mit dem Datum vom 15. Mai unterzeichnet. 2) Hierauf begab er sich mit demselben

in praesentia V. patris nostri, D. Nicolai Tusc. ep. apost. Sedis legati et Pandulphi domini papae subdiaconi et familiaris, fidelitatem exinde domino nostro Innocentio papae... secundum subscriptam formam fecimus et juravimus. Und dann: Homagium ligium pro praedictis regnis... domino papae per manus praedicti legati loco et vice domini papae recipientis publice fecimus.

1) Annales Wawerlejenses: oblationis.

2) Teste meipso, coram domino Henrico arch. Dublin. et multis aliis, XV. die Maii (Ann. Burtonenses 223). Parisius (545 ff.) gibt die Namen der unterschreibenden Zeugen an. Es sind meist Mitglieder des königlichen Rathes, durchgängig Anhänger und Günstlinge des Königs; so Johann, Bischof von Norwich (Gegencandidat Langtons), der Großrichter Galfried Fiß-Peter, Wilhelm von Salisbury, des Königs natürlicher Bruder, Wilhelm Pembroke, Marschall nach der Aechtung des unglücklichen Brause, Raynald von Boulogne, ein französischer Ueberläufer, Wilhelm Brivere, einer der Executoren der Maßregeln gegen die Klöster, Wilhelm de Warenna, ein Verwandter des Königs, Wilhelm de Ferariis, Wilhelm Arundel; furz Jene, welche in dem nachherigen Streite um die Magna Charta auf Seite des Königs standen. Vgl. Coventry 225, wo die

und den Großen des Reiches (cum proceribus regni) in die Kirche der Tempelherren bei Dover (apud domum militiae Templi juxta Doveram), legte die Krone und die übrigen königlichen Insignien ab, kniete vor Pandulph nieder und schwur folgenden Eid:

„Ich, Johann u. s. w., werde von dieser Stunde an getreu sein Gott und dem Hl Petrus und der römischen Kirche und meinem Herrn, dem Papste Innocenz und seinen rechtmäßigen Nachfolgern, werde weder mit Wort oder That, noch durch Rath oder Zustimmung dazu helfen, daß sie Leben, Gliedmaßen oder die Freiheit verlieren, ihren Schaden will ich, soviel mir bewußt, abwenden, und soviel ich kann, verhüten, oder wenigstens die Gefahr ihnen entdecken; ihre mir mitgetheilten Angelegenheiten werde ich geheim halten und Niemand zu ihrem Nachtheile verrathen, das Patrimonium des hl. Petrus und besonders die Reiche England und Irland will ich ihnen nach Kräften gegen Jedermann vertheidigen und bewahren helfen: so wahr mir Gott helfe und sein Evangelium“. ')

Nach Coventry haben auch die Großen den Vertrag mitbeschworen. 2) Ebendasselbe deuten auch die Annalen von Bermusdeja an. 3) Pandulph aber soll (nach Parisius) damals (den König zwar nicht öffentlich gegeißelt, aber) das von Johann als Symbol der Unterwürfigkeit dargebotene Geld auf die Erde geworfen und mit Füßen getreten haben, was eine energische Verwahrung von Seiten des Dubliner Erzbischofes hervorgerufen hätte. 4) Er soll

Anhänger des Königs gegen die Vorkämpfer der Freiheit namentlich aufgezählt werden.

') Der Eid ist wörtlich derselbe, wie der erste unzweifelhafte Lehenseid, durch welchen ein weltlicher Fürst, Robert Guiscard im J. 1059, sich zum Vajallen des päpstl. Stuhles erklärte. Cf. Baron. a. 1059. n. 70. 2) Pag. 210, nota 3: tam ipse quam magnates terrae suae tactis sacrosanctis pepigerunt. 3) Ad a. 1213. (Ann. Mon. 36. Vol. III.). 4) Hierauf allein bezog sich der von Parisius gemeldete Protest des Erzbischofs von Dublin, nicht aber kann er den ganzen Act betroffen haben; denn dem widerspricht ja seine Unterschrift auf der Resignationsurkunde. Zur Characteristik des Parisius dient übrigens, daß er auch bei der eigentlich formellen Vasallen-Eidesleistung im October 1213, von Seite Langtons, des Erzbischofs von Canterbury, Reclamationen und tiefe Seufzer (Cf. min. 146) laut werden läßt, ganz darauf vergessend, daß er selbst kurz vorher denselben Langton vor der Lossprechung vom Banne auch den Lehenseid gegen den apostolischen Stuhl vom Könige abfordern läßt (Cf. maj. 550). Coventry und andere Quellen berichten von jenem Auftreten Pandulphs und den Verwahrungen Heinrichs von Dublin Nichts; wohl aber finden wir in

Krone und Scepter fünf Tage lang bei sich eingeschlossen gehalten haben. 1)

Acta sunt haec, schreibt Parisius, in vigilia ascensionis Dominicae 2) praesentibus episcopis, comitibus et magnatibus. Wir fügen nach Coventry 3) noch bei, daß die diesbezüglichen Akten= stücke in aller Form promulgirt wurden: Et haec omnia literis patentibus in modum cartae compositis publice protestatus est. Schließlich seien hier zwei Eigenthümlichkeiten der Resignationsurkunde selbst bezeichnet. Die erste besteht in dem schon von Coventry hervorgehobenen und von uns schon früher betonten Charakter der Buße und Sühne, der sich in ihr ausspricht. Die zweite ist die noch gar zu wenig berücksichtigte besondere und beschränkende Beziehung der Resignationsurkunde auf die Dynastie, was vielleicht einen Anhaltspunkt für die Lösung der Frage bieten könnte, wann denn eigentlich das Lehensverhältniß zwischen England und dem römischen Stuhle seine rechtliche Lösung gefunden habe.

So war also England sammt Irland, kaum daß sie definitiv unter einer Krone vereinigt worden waren, zu einem päpstlichen feudum geworden; und Johann sollte troß der Weissagung des Wakefielder Propheten auch weiter König sein, aber freilich nicht mehr von Gottes Gnaden" allein, sondern von Gottes und des apostolischen Stuhles Gnaden".

"

8. Nächste Folgen der Tage von Dover.

Walter von Coventry faßt sein Urtheil über die Unterwerfung Johanns unter die päpstliche Lehensherrlichkeit in die Worte zu sammen: Prudenter sane sibi et suis providens in hoc facto, licet id multis ignominiosum videretur et enorme servitutis jugum. Cum enim res in arcto esset, et undique timor vehemens, nulla erat via compendiosior imminens evadendi periculum, nec forsitan alia, quoniam ex quo se in protectione

einer Glosse bei Coventry (210, nota 3): unde et (rex) coronam suam sub pedibus legati ponendam curavit Dasselbe in der Chronik von Lanercost p. 13.

1) Chron. de Melsa I. p. 391. sq.

2) Es ist das der schon S. 400 berührte Irrthum des Parisius hinsichtlich

des Datums.

3) Pag. 210,

posuit apostolica et regna sua beati Petri patrimonium fecit, non erat in orbe Romano princeps, qui in sedis apostolicae injuriam vel illum infestare, vel illa invadere praesumeret, eó quod ab universis metuebatur papa Innocentius supra omnes, qui eum a multis annis praecesserant.

Diese Aeußerung bezeichnet treffend den Hauptbeweggrund für den_entscheidenden Schritt, welchen Johann zu Dover that. Und wirklich, so berichtet dieser Zeitgenosse weiter, es besserte sich auch vom 15. Mai an zusehends die vordem so mißliche Lage des Königs. Denn gleich nach dem Acte der Resignation ergriff Pandulph vor allem versammelten Volk und Heere das Wort, und verkündete, daß der König nun wieder mit Gott und der Kirche ausgesöhnt sei, und schon in der nächsten Zeit in jeder Beziehung vollständige Genugthuung leisten werde. Er befahl ihnen daher im Namen des Papstes, daß sie nun getreu zum Könige stehen und ihn gegen alle Feinde vertheidigen sollten. 1) Es hat dies in der That nicht wenig: dazu beigetragen, dem Könige die schon sehr entfremdeten Herzen seiner Unterthanen wenigstens bis zu einem gewissen Grade wieder zu gewinnen. Da der König von Frankreich sich brüstete, er besige die Zuneigung und Zustimmung der englischen Großen, so ging von den im Heere anwesenden Baronen eine Gesandtschaft an ihn ab, welche feierlich dagegen protestiren und ihm jede Hoffnung auf Erlangung der englischen Krone benehmen sollte. Auch zu der Flotte kamen die Gerüchte von der guten Wendung der Dinge, und der neu erwachende Muth bewährte sich in vereinzelten glücklichen Angriffen auf die französische Küste.

Gleichwohl war die Stimmung im Lager des Königs noch immer eine gedrückte. Viele zweifelten an der Aufrichtigkeit Johanns ; die Meisten fesselte auch jezt noch die Furcht vor dem Himmelfahrtstage (23. Mai), der vor der Thüre stand. Nur der König schien beherzt. Auf einer weiten Ebene ließ er an diesem Tage sein Zelt aufrichten, und Herolde luden ein, den Festtag festlich mit dem Könige zu begehen. Richtig wich auch bald die bange Furcht allgemeiner Freude, Spielen und Scherzen, und wohlerhalten ver

') Pag. 211. Auch die Vermittlung des Friedens mit den Walisern leitete Pandulph ein. Cf. Rotulae Pat. Lit. 101. 103b.

brachte auch der König den gefürchteten Tag in heiterer Unterhal= tung mit den Bischöfen und Großen. 1)

Am folgenden Tage (24. Mai) 2) wurden dem Befehle des Papstes gemäß die Sicherheitsbriefe an den Erzbischof Langton und die übrigen Bischöfe, sowie an die Mönche von Canterbury und überhaupt alle exilirten Geistlichen und Laien ausgefertigt, worin sie um ungesäumte Rückkehr nach England gebeten werden (rogamus vos) mit dem Versprechen der vollen Schadloshaltung, sowie der Sicherheit ihrer Person und Freiheit, ihrer Amtsgewalt und Be fizungen, und endlich der vollen königlichen Huld, zugleich unter eidlicher und schriftlicher Bürgschaft von den drei Bischöfen von Dublin, Winchester und Norwich, und zwölf Baronen. 3) Die Gesandten, welche die Briefe übermitteln sollten, erhielten zugleich 12 000 Mark Silber für Jene, zur Bezahlung der im Ausland gemachten Schulden, zur Bestreitung ihrer Reisekosten und zugleich als erste Rate der Entschädigung.

Pandulph selbst erhielt ein Schreiben an den Papst mit, worin Johann anzeigt, er habe aus Ehrerbietung gegen den apostolischen Stuhl den Entwurf der Uebereinkunft ohne die mindeste Einwendung. angenommen, sobald der Legat ihm solchen gezeigt hätte; außerdem (ceterum) habe er auch auf Eingebung des heiligen Geistes seine Reiche vom Papste zu Lehen genommen; er bitte daher, daß er ihm seine Gunst zuwenden und in Anbetracht der großen Last, der er freudig sich unterzogen, seine Milde gegen ihn walten lassen wolle. 4)

Für die Auffassung dieser Haltung des Königs und ihrer Folgen kann der Quellenschriftsteller Parisius, dem wir bisher vielfach gefolgt sind, nicht maßgebend sein. Seine Tendenz geht dahin, das Mißtrauen und den bald ausbrechenden Kampf der Barone gegen den nach ihm beständig zweideutigen König zu rechtfertigen, den Papst Innocenz III. zu schmähen, da er einen solchen König gegen die Ba= rone und selbst gegen die Bischöfe zu schüßen später nicht anstand, überhaupt das ganze Gebäude des englisch-römischen Lehensstaates als auf Heuchelei, Trug und despotischem Streben einerseits, und auf

1) Coventry 212; Paris. maj. 546 ss. Ueber die grausame Tödtung des Unglückspropheten von Wakefield und seines Sohnes durch Johann vgl. Coventry 209 ss.; Paris maj. 547 ss.; min. II, 129.

2) Cf. Rymer I, 171; Annales Burtonenses 221.

*) Ep. XVI, 78. vom 15. Mai.

$) Ibid.

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