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bezeichneten den Papst als den römischen Antichrist; König Georg Podiebrad, ihr Schüßer, war troß der persönlich freundlichen Haltung, die er längere Zeit Rom gegenüber beobachtete, husitisch gesinnt. 1) In Folge deffen war denn der feierliche Act ganz gerechtfertiget, durch welchen Pius II. am 31. März 1462 die den Calixtinern gemachte Kelchconcession für null und nichtig erklärte. Der Papst verbot, fürderhin von derselben Gebrauch zu machen, indem er sich darauf berief, daß diese Concession den Irrthum begünstige, als ob der Laienkelch zum Heile nothwendig wäre, daß sie Anlaß zur Verschüttung und Profanirung des heiligen Blutes sei, daß sie unsäglichen Streit hervorrufe, indem sehr Viele in Böhmen und Mähren den Laienkelch verabscheueten, und daß sie endlich die andern Nationen mit Unzufriedenheit und Klagen wegen der Bevorzugung der Böhmen erfülle. 2) Es ist bemerkenswerth, daß in der Rede des Lainez alle diese Gründe, auf die Petition der protestantisch Gesinnten angewendet, wiederkehren. Troß des Verbotes Pius' II. behielt die in dem mißleiteten böhmischen Volke tief gewurzelte Partei der Kelchfreunde den Genuß des Abendmahles unter beiden Gestalten aufrecht. Sie nahm zugleich immer mehr häretische Elemente des alten Husitismus in sich auf. Diese Partei war es, welche die Tradition des Kelchgenusses auf den Protestantismus überleitete.

Es ist recht begreiflich, daß das protestantische System, welches gleich dem Husitismus den wesentlichen Unterschied zwischen Priesterund Laienthum wegläugnete und die Wiederherstellung des ursprünglichen reinen Christenthums der ersten Jahrhunderte anzubahnen vorgab, in der Praxis bald schon auf den Laienkelch als ein den gewöhnlichen Christen mit Unrecht entzogenes Gut zurückgriff. Darin mochte Luther durch die Sympathieerklärung bestärkt werden, welche er schon im J. 1519 aus Prag von eben jenem utraquistischen Tempel her, Teynkirche genannt, erhielt, über welchem der kolossale durch Rokycana aufgestellte steinerne Kelch als Symbol der Calixtiner prangte. Johann Poduschka, der Pfarrer dieser Kirche, sandte ihm, zugleich mit dem Mitgliede des utraquistischen Consistoriums, Wenzel Rosdalowsky, ein Glückwunschschreiben und Schriften von

1) G. Voigt, Enea Silvio, als Papst Pius II. und sein Zeitalter, 3. Bd. (1863) S. 423 f. 438.

2) Voigt a. a. D. 466.

Hus, ohne Zweifel das Buch De ecclesia. Luther fand in dem Buche zu seinem „Erstaunen“ seine eigene Lehre. 1)

Anfänglich galt in der lutherischen Dogmatik der Empfang des Kelches noch nicht als nothwendig, sei es in Folge göttlichen Gebotes, sei es wegen angeblicher Zugehörigkeit beider Gestalten zur Gegenwart Christi. Sogar noch in der Augsburger Confession erscheint der Genuß einer Species bloß unter die Mißbräuche der Kirche eingereiht, wenn auch angedeutet wird, derselbe widerspreche der Anordnung Christi.

Die Aeußerungen und Schritte Luthers für den Laienkelch waren, wie die des Hus (V, 710), anfänglich ge= mäßigt. Er sagt in einer 1519 zu Altenburg gehaltenen Predigt, auf welche Lainez (oben c. 24) wahrscheinlich anspielt: „Es ist bei mir für gut angesehen, daß die Kirche in einem gemeinen Concilio wiederum verordnete, daß man allen Menschen beide Gestalt gebe, wie den Priestern." Er sezt jedoch ausdrücklich bei, es sei „nicht nöthig," die doppelte Gestalt zu reichen, und er bezeichnet es als einen Irrthum, „daß eine Gestalt nicht genug sey." *) Allein, wie das Verhängniß der abschüssigen Bahn bei Luther sich in den ersten Jahren in so vielen Stücken vollzog, so auch hier. Theils innere Consequenz, theils Leidenschaft gegenüber seinen Widersachern, theils Nachgiebigkeit gegen stürmische Anhänger führten ihn weiter. Nachdem der Herzog Georg sich wegen jener Predigt beschwert, als würden seine sächsischen Länder dem Frrthume der Böhmen ausgesezt, und nachdem der Bischof von Meißen ein Decret zur Vertheidigung der kirchlichen Gewohnheit erlassen hatte, fußte Luther nur um so fester auf jener Behauptung über die Zweckmäßigkeit des Laienkelches. Diese Zweckmäßigkeit trat ihm erklärlicherweise noch evidenter vor Augen, als Papst Leo X. in der gegen ihn erlassenen Bannbulle von 1520 auch obige Behauptungen zugleich mit Aeußerungen Luthers zu Gunsten der böhmischen Calixtiner censurirte. 3) 1) G. Lechler in der Real-Encyklopädie für prot. Theol. u. Kirche 2. Aufl. (1880) VI, 400.

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2) Sermon von dem hochwürdigen Sacrament des heil. wahren Leichnams Christi. Opp. Altenburg I, 331.

3) Es wird die Proposition (16) zurückgewiesen: Consultum videtur, quod ecclesia in communi concilio statueret, laicos sub utraque specie communicandos; nec Bohemi communicantes sub utraque specie sunt haeretici, sed schismatici.

Er ermahnte die böhmischen Calixtiner in mehreren Briefen seit 1522, sich dem Gehorsame des Papstes ja nicht zu fügen. Während er einerseits bemüht war, den Uebereifer der wiedertäuferischen Reform des Kelchfanatikers Karlstadt zu zügeln, und während er durch Melanchthon in den Loci theologici erklären ließ, wer sich mit einer Gestalt begnüge, der sündige wenigstens nicht, be= zeichnet er doch schon in seiner Schrift über die Messe von 1523 die Austheilung beider Gestalten für eine unaufschiebbare Maßregel und die Zeit für abgelaufen, wo man mit der Schwachheit der Leute, die bei einer bleiben wollten, Geduld haben müsse. Im J. 1523 wurde denn auch bei der Umgestaltung des Gottesdienstes in Wittenberg der Genuß des Laienkelches förmlich eingeführt; 1524 ertrozte die neue Religionspartei auf dem Reichstage zu Nürnberg für ihre Anhänger die Darreichung des Kelches im dortigen Augustinerkloster, ungeachtet der Einsprache des deutschen Königs Ferdinand und des päpstlichen Legaten; 1526 schrieb Luthers Gottesdienstordnung für die kursächsischen Gebiete die der katholischen Messe im Uebrigen nachgebildete deutsche Messe vor und darin die Spendung des Brodes und des Weines sogleich nach der Segnung dieser Elemente.

Es war Luther und den Gehülfen seines Werkes, besonders Melanchthon, bei alledem sehr angelegen, dort wenigstens, wo im Volke größerer Widerstand gegen die Neuerungen drohte, fachte vorzugehen und die gewaltige innere Kluft zwischen der katholischen Kirche und der neuen Religion durch Beibehaltung der alten Formen möglichst zu verdecken; ein verderblicher Kunstgriff, vermöge dessen unzählige, einfach getäuscht und betrogen, ins Lutherthum hinüberwanderten. 1) Demgemäß hatten an manchen Orten die Wortführer der Neuerung gar Nichts gegen die Beibehaltung der bisherigen Kommunion einzuwenden. Selbst für Kursachsen verstand man sich nachträglich, 1528 in den Visitationsartikeln, zu der Einräumung, daß den Schwachen das Abendmahl unter einer Gestalt gereicht werde; 2) in der Ausgabe dieser Artikel vom J. 1538 ist jedoch der betreffende Passus wieder unterdrückt.

1) Vgl. die Nachweise bei L. Pastor, die kirchl. Reunionsbestrebungen während d. Regierung Karls V. (1879) G. 7. 9. 109. 113.

2) Der prot. Historiker Spittler macht hiezu die charakteristische Bemerkung: Wahrscheinlich hat diese Gelindigkeit unserer Reformatoren

Kaiser Karl V. richtete bereits bei seinem Reunionsversuche in Augsburg 1530 mit großer Hoffnung seine Augen auf die Frage des Laienkelches; in diesem Punkte schien ihm ein Nachgeben von katholischer Seite, das ja absolut erlaubt war, überaus zweckmäßig, um die Gegenpartei ebenfalls zum Entgegenkommen zu bestimmen. Wirklich sprachen sich die katholischen Abgeordneten des Vierzehner-Ausschusses für die Gestattung des Kelches aus, die Bedingungen des Baseler Concils und die Zustimmung des Papstes vorausgesetzt. Sie gingen mit der Versöhnlichkeit bis zum Aeußerften, indem sie überdies hinsichtlich des Cölibates der schon verheiratheten Geistlichen eine vom Papste zu gewährende Dispens befürworteten. Es sollte aber in Augsburg ein für allemal gezeigt werden, weffen sich die zukünftigen Versuche der Einigung mit den Abgefallenen zu versehen hätten, mochten die Zugeständnisse auch noch so groß sein. Die Lutheraner waren jedem Vergleiche entschieden abgeneigt. An ihrem starren Entschlusse, die wesentlichen Grundlagen des neuen Kirchenthums nicht antasten zu lassen, prallte jede Bemühung um friedliche Union zurück. Die Confessio Augustana gestaltete sich zu einer Besiegelung des Risses.

Luther antwortete im Besondern auf die Zumuthung, neben dem zu gestattenden Kelchgenuß die Erlaubheit des Empfanges der bloßen Brodesgestalt anzuerkennen: Kalt und warm aus einem Munde, Freunde, das taugt nicht. Das sprachen und sangen ebenso seine Anhänger noch achtzehn Jahre später bei der Verkündigung des Interim, nach einer Zeit, in welcher der Kaiser und viele Katholiken mit unglaublicher Zähigkeit immer wieder auf Friedenshoffnungen und Concessionen hinsichtlich des Kelches wie anderer Gebräuche zurückgekommen waren. In einem protestantischen Spott= gedichte, in welchem das Interim mit seinen Concessionen sich selbst verhöhnt, heißt es:

„Das Abendmahl Chrifti unter einer und zweier Gestalt

Zu halten, blas' ich aus meinem Munde heiß und kalt." 1)

Es genügt, einige Aeußerungen Luthers, die vor den Ablauf des Jahres 1530 fallen, zu beachten um zu sehen, wie wenig Aus

in einer Sache, wo das Volk gar leicht bis zu Erbitterung gereizt werden könnte, der Ausbreitung der Wahrheit vorzüglich genüßt." (Werke, Stuttgart 1835, VIII, 367. Abhandl.: Gesch. des Kelches.) 1) Pastor S. 395.

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sichten auf Wiedervereinigung der Getrennten auf dem Wege von Zugeständnissen noch übrig bleiben konnten. Luther stellte z. B. während des Reichstages eine Vergleichung in der Lehre erst für den Fall als möglich hin, daß der Papst vorher sein ganzes Papstthum ablege." 1) Die Concilien, vor Allem zum Einigungswerke berufen, galten ihm schon früher als Versammlungen von bloß menschlicher Autorität, und darum erklärte er schon 1523 in der Schrift über die Messe, die Frage der Kelchkommunion nicht von einem Concile abhängig machen zu können, sonst würde Gottes Ordnung menschlicher Willkür überantwortet sein. 2) Er ging i. J. 1526 in seiner Weise christliche Messe zu halten" so weit, zu schreiben: „Ja wir sagen weiter, wo sich der Fall begebe, daß ein Concilium solches (die Communion beider Gestalten) sezt und zuließe, wollten wir allerding nicht beider Gestalt brauchen, ja wir wollten dann erst zu Verachtung des Concilii und seines Gebots, allein einer oder gar keiner, und mit nichten beider brauchen und alle die verfluchen, so aus Gewalt desselben Concilii und seines Befehls beiderlei Gestalten brauchen würden." 3)

Allerdings liegt in letterer Stelle mehr ein polternder Erguß des Zornes als ein überlegter Ausdruck des Willens vor. Indessen dem hier angekündigten Entschluß, sich keinen Transactionen zu beugen, verleiht Luther auch sonst die unzweideutigste Aussprache. Gegen den Reichstagsabschied von Augsburg erließ er die „Warnung an seine lieben Deutschen." Darin bereitet er auf den Krieg vor, den er voraussieht. Er will, wenn er darin untergeht einen Haufen Bischoff, Pfaffen und Mönche" mit sich nehmen.... „Und wollen also zur Lezte ein Wallfährtlein mit einander thun; sie, die Pa= pisten, in Abgrund der Hölle, zu ihrem Lügen- und Mordengott, dem sie mit Lügen und Morden gedient, ich aber zu meinem Herrn

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1) Brief an Melanchthon v. 26. August 1530: Summa, mihi in totum displicet tractatus de doctrinae concordia, ut quae plane sit impossibilis, nisi papa velit papatum suum aboleri. De Wette, Luthers Briefe, IV, 147.

2) Spittler a. a. D. 366.

*) Spittler 367. Diese Aeußerung Luthers wurde in den Verhand= lungen vor der Rede des Lainez vom Bischof Leonh. Haller angeführt. Vgl. Theiner, Acta genuina conc. Trid. II, 99.

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