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die hypostatische Vereinigung des Herzens mit der Gottheit der theoretische Grund der genannten Gebetsweisen, so müßten sich diese mit eben dem Rechte auch auf das hl. Haupt und die hl. Hand übertragen lassen; und doch scheint das ungereimt zu sein.

Wir können B.'s Moral allen Theologen und besonders jenen angelegentlich empfehlen, die bisher mit einer einfachen Casuistik sich begnügt haben.

2. Eine Monographie über einen moraltheologischen Gegenstand muß im Interesse der Wissenschaft mit Freuden begrüßt werden. Bei der großen Anzahl von Lehrbüchern und Compendien der Moral kann dieses Fach weniger durch neue Lehrbücher als durch Monographien über specielle Fragen gefördert werden.

Eine Monographie, die ihren Zweck erreichen soll, muß vor Allem das, was die Vorzeit über den betreffenden Lehrpunkt gedacht und erforscht hat, seinem ganzen Inhalte nach mit dem Reichthume der Gedanken und der Tiefe der Auffassung und Begründung wiedergeben. In Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der moraltheologischen Wissenschaft wird man in den meisten Fällen damit zufrieden sein müssen, wenn die Schäße der Alten ohne ihre minder passenden oft überschwänglichen Beigaben in einer der Jeztzeit entsprechenden Form dargelegt werden. Manchmal wird allerdings, soll die Arbeit anders den Erwartungen und Bedürfnissen der Gegenwart entsprechen, manche Frage, die erst neu angeregt wurde, nach den Principien der alten Schule bearbeitet, manche neue Einwendung beseitigt und manche Lehre unter andern Gesichtspunkten erörtert werden müßen. An der Hand dieser Normen wird eine moraltheologische Monographie zu beurtheilen sein. Wirthmüllers Buch besitzt ohne Zweifel große Vorzüge. Er ruht ganz auf den Schultern der Alten, deren Lehren es treu wiedergibt; besonders ist es außer dem hl. Thomas und dem hl. Alphons der durch Klarheit und Gründlichkeit ausgezeichnete Gregor von Valentia, den der Verfasser mit Vorliebe als Gewährsmann für seine Ausführungen citirt. Die Lehrsäße sind mit großer Vollständigkeit in klarer und durchsichtiger Form und leichtfließender Sprache dargestellt. Allein die ganze Bearbeitung ist doch mehr historisch referirend, als thetisch beweisend. Es wird die Lehre der Thomisten - Schule neben jener der Scotisten erwähnt, ohne ihre Gründe und deren Beurtheilung beiderseitig anzugeben; wie auch manche andere Be

hauptungen, z. B. die Pflicht das Brevier zu beten (S. 114), aufgestellt, aber entweder gar nicht, oder doch nicht eingehend bewiesen werden. Ferner hat Wirthmüller besonders in der Abhandlung über die Sacramente das ganze casuistische Material der Pastoraltheologen in Kürze verwerthet und für die seelsorgliche Praxis die eingehendsten Vorschriften mitgetheilt, z. B. S. 247 ff. über die Spendung der Hl. Sacramente. Selbst aus dem Bereiche der Ascese ist Manches mitaufgenommen worden; wie der Unterricht über das betrachtende Gebet und die Erklärung des Gebetes des Herrn und des englischen Grußes.

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Wir beabsichtigen mit diesen Bemerkungen nur die Art der vorliegenden Monographie nach Gebühr zu charakterisiren, aber durchaus keinen Tadel auszusprechen; um so mehr, als eine derartige monographische Bearbeitung, wie sie uns vorschwebt, gar nicht in der Absicht des Verfassers lag. Wollte er sich durch dieses Werk auch für weitere Kreise durch Anregung und Belehrung nüglich erweisen“, und zur Weckung und Bestärkung des religiösen Sinnes im gläubigen Volke einen kleinen Beitrag liefern", so mußten wissenschaftliche Detailforschungen selbstverständlich ausgeschloßen werden; er hätte dann aber den wissenschaftlichen Lehrton noch bedeutend mehr abstreifen müßen. Manche Ausführungen haben wir mit großer Befriedigung gelesen; so wird, um nur Eines zu erwähnen, S. 281 ff., wo vom Sacramente der Buße die Rede ist, klar und bestimmt die Approbation von der Jurisdiction unterschieden; die Fälle der direct delegirten Jurisdictionsgewalt und die der indirect delegirten werden sorgfältig auseinandergehalten. Hätte der Verfasser im Abschnitte über die hl. Messe entschieden die Opfertheorie Lugo's, besonders wie sie von Cardinal Franzelin dargestellt und begründet wird, angenommen und consequent fest= gehalten und durchgeführt, so würde auch diese Abhandlung viel gewonnen haben.

Schließlich seien noch einige Bemerkungen über einzelne Lehrpunkte hier angefügt.

Gegenstand oder Materialobject einer Tugend nennt man im Allgemeinen das, was durch dieselbe geregelt und geordnet werden foll; und weil es Aufgabe der Tugenden ist, sowohl die äußeren Handlungen als auch die innern Acte des Menschen, seien es nun Acte des Verstandes und Willens oder des sinnlichen Gefühles

(„Leidenschaften"), zu regeln, so bezeichnet man diese als den Ge= genstand der Tugenden. In diesem Sinne könnte man allerdings sagen, der Gegenstand der Tugend des Glaubens sei das Fürwahrhalten, mit dem wir die von Gott geoffenbarten Wahrheiten umfassen; wie man sagt, der Gegenstand der Tugend der Religion sind die Acte, durch welche Gott die ihm gebührende Ehre erwiesen wird. Vom Objecte der Tugend ist zu unterscheiden das Object der Acte einer bestimmten Tugend. Und weil man besonders bei den theologischen Tugenden gewöhnlich nicht den Gegenstand der Tugend, sondern ihrer Acte anzugeben pflegt, sagt man wohl fast immer, die von Gott geoffenbarten Wahrheiten, und nicht das Fürwahrhalten derselben, sind das Materialobject des Glaubens; geradeso wie man zu sagen pflegt, das Object des (Bitt-) Gebetes ist die Sache, um die man Gott bittet und nicht das Beten. Nach diesen Grundsäßen müßte wohl der eine oder der andere Ausdruck S. 11 und S. 33 geändert werden.

Ueber die Art und Weise, wie die Sacramente die Gnade bewirken, wird S. 152 ff. die physische Causalität derselben behauptet. Dagegen ist nun nichts zu erinnern. Wenn aber gegen die Lehre der Scotisten, daß nämlich die Sacramente bloß moralische Ursachen der Gnade seien, gesagt wird, daß dieselben nach dieser Lehre nicht eigentliche Ursachen, sondern nur causae (wohl conditiones) sine quibus non der Gnaden seien, so wird kein Vertreter dieser Ansicht das zugeben; denn daß die Sacramente auch nach dieser Meinung Ursachen im wahren und eigentlichen Sinne seien, und nicht reine Bedingungen, ist zur Genüge bewiesen worden.

Daß die Brautleute selbst Spender des Sacramentes der Ehe seien, und nicht der assistirende Pfarrer, ist keine Schulmeinung mehr (vgl. S. 352), sondern ein Lehrsaß, der nicht aufgegeben werden darf, ohne gegen offenbare kirchliche Entscheidungen zu verstoßen.

Genauere Fassung der Definitionen und Lehrsäge und größere Correctheit im Ausdrucke wäre an vielen Stellen wünschenswerth; es ist jedoch nicht unsere Sache, sie alle im einzelnen aufzusuchen und anzugeben. Die an sich präcise und überlegte Redeweise der alten Theologen ist mit derselben Präcision und Klarheit in unserer Sprache allerdings schwer wiederzugeben, allein z. B.

Kleutgens mustergültige Darstellung hat gezeigt, daß es nicht unmöglich ist.

Innsbrud.

Noldin S. J.

Die geheimen Gesellschaften in Spanien und ihre Stellung zu Kirche und Staat, von ihrem Eindringen in das Königreich bis zum Tode Ferdinand's VII. Von Dr. Heinrich Brüc, Professor der Theologie am bischöfl. Seminar in Mainz. Mainz, Kirchheim 1881. 8°. GS. XII 328.

In diesem Buche steckt mehr Culturgeschichte als in manchem andern, welches sich auf dem Titel dieser Aufgabe rühmt. Der Verfasser behandelt darin, vielleicht ohne es zu wollen, jedenfalls ohne es auszusprechen, einen großen Theil der noch nie genügend beleuchteten Frage, aus welchen Gründen die katholischen Staaten vielfach so tief gesunken sind, weßhalb manche derselben im Innern so wenig Ruhe, in der Politik, besonders dann, wenn sie für das Recht eintreten, so wenig Erfolg haben, weßhalb so viel Unmuth, Mißtrauen und Unbehagen das Gemüth ihrer Völker erfüllt, weßhalb von einem gesunden Volksleben immer weniger verspürt wird, weßhalb der Druck an Geld- und Blutsteuer stetig zunimmt und weßhalb endlich der Friede, dieses himmlische Geschenk, welches der Engel denjenigen Menschen verhieß, die eines guten Willens find, immer seltener wird. Der christliche Sinn, der weit schneller und sicherer als Politik, Diplomatie, Wissenschaft und Statistik das Richtige in diesen Fragen instinctiv herausfindet, hat es längst geahnt und gefühlt, daß die erste und tiefste Ursache in der Abwendung der Staaten von Gott, von seinen Geboten und seiner Kirche liege. Da aber der christliche Sinn, zumal hochgestellten Leuten, nicht immer in hohem Grade eigen ist, so ist es ein Verdienst, die destructiven Factoren nebst den Wirkungen die sie hervorbringen, einzeln zu untersuchen, und es wäre ein sehr nüßliches Unternehmen, die Geschichte der katholischen Hauptländer seit der Mitte des lezten Jahrhunderts aus diesen Gesichtspunkten zu behandeln.

H. Brück hat für Spanien einen bedeutenden Beitrag geliefert, indem er die dortige Wirksamkeit der Freimaurer ans Licht zieht. Die geheimen Gesellschaften haben sich zwar überall als Krebsschaden eingefressen, am unseligsten aber zernagen sie das Leben katholischer Völker. Was hat diese für den Krankheitsstoff empfind

licher, delicater gemacht? Es ist sicher nicht bloßer Zufall, daß die freimaurerischen Einflüsse sich früher und verheerender in jenen katholischen Ländern geltend machten, in welchen die Jansenisten vorgearbeitet hatten, also vorzugsweise in den romanischen. Es könnte eine interessante Statistik werden nachzuweisen, wie zahlreich die freimaurerisch angehauchten Liberalen, zumal in Frankreich, aus den ehemaligen Jansenistenfamilien hervorgingen. Der Verfasser deutet diesen Zusammenhang auch für Spanien an, und zeigt wie sogar die liberalen Cortes von 1820 sich anstrengten, den absterbenden Jansenismus in die Kirche und in ihre Unterrichtsanstalten einzuschmuggeln.

War den Logen schon 1767 die Verbannung der Jesuiten gelungen, so sahen sie von da an noch größere Erfolge und es kam durch sie in der napoleonischen Zeit zu den schmachvollen Cortes von 1812. Es ist betrübend, daß die Restauration fast allenthalben ihre Aufgabe nicht besser begriff, als sie es that. In unbegreiflicher Blindheit nahm sie die Logenmänner, welche jezt die Bekehrten und die „gemäßigten Royalisten“ spielten, in die Reihen ihrer Vertrauten und in ihre Camarilla auf. Ferdinand VII. schien zwar gleich nach seiner Rückkehr einen guten Regierungsanfang machen zu wollen; es schien, er wolle sich den Rathschlägen der s. g. „Perser", einer ächt conservativ und katholisch denkenden Fraction der Cortes anschließen; er hob die nichtsnußige Constitution von 1812 auf, und ließ einige ultra-liberale Mitglieder der Cortes ge= fangen sehen. Wir verstehen nicht recht, weßhalb der Verfasser diese lezte Maßregel eine ungerechte nennt. Wenn man blos die auf S. 28, 31 und 33 geschilderten juristischen Ausschreitungen der Cortes liest, namentlich die durch Martinez de la Rosa veranlaßte, und offenbar gegen den König gerichtete Androhung der Todesstrafe im Falle der Veränderung der Constitution, so scheint die kurze Gefangenschaft eher zu gelinde als zu streng gegen solchen Uebermuth. Zudem sind ja nicht die sämmtlichen Cortes, sondern nur einige Mitglieder, worunter gerade Martinez de la Rosa der bedeutendste war, nebst einigen andern Revolutionären, am 10. Mai 1814, also vier Tage vor der Ankunft des Königs in Madrid, von General Eguia verhaftet worden.

Ferdinand VII., ein höchst schwacher, dabei aber eigensinniger und selbstsüchtiger, in seinem sittlichen Wandel wenig achtbarer Regent, war aber nicht der Mann, um das aus tausend Wunden

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