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über Constantin des „Irrthums" beschuldigen, wie es B. ausdrücklich thut.

Man muß allerdings in dem Leben Constantins, auch nach der wunderbaren Kreuzerscheinung von 312, verschiedene Perioden sowohl seines äußern Verhaltens gegen die Kirche als, wie es scheint, seiner innern Stellung zur christlichen Wahrheit unterscheiden. Der Kaiser machte vermuthlich eine Zeit innerer Gährung und Klärung durch, bis er bei bewußter Annahme der ganzen christlichen Wahrheit anlangte Auch lassen sich sicherlich nicht alle seine Handlungen mit jenem Ideale seiner Persönlichkeit vereinigen, das sich das Mittelalter unter dem Eindruck dankbarer Begeisterung über den von dem ersten christlichen Kaiser herbeigeführten Umschwung ausbildete. Eusebius und die christlichen wie die heidnischen Zeugen hörten aber Worte des Kaisers und sahen Thaten von ihm, die uns noch heute in seinen Erlassen ebenso verbürgt vorliegen, und an deren Zeugniß für seine „Christlichkeit“ nun einmal nicht zu rütteln ist. Constantin spricht in seinen Erlassen uicht bloß allgemein von einer höchsten Gottheit, deren Verehrung wir uns mit freier Gesinnung unterwerfen" (Mailänder Toleranzedict 313), sondern auch von „Christus dem Heilande“, von „unserem Heilande" (i. I. 314); er bezeichnet öffentlich (324) das Heidenthum als „Macht der Finsterniß", als Wahn, von dem er, ohne Zwang aufzulegen, Jeden zurückrufe; er nennt sich den Bischöfen gegenüber ihr Mitdiener, redet zu seinen Beamten von dem Schuße des christlichen Gottes, den er so deutlich erfahren habe, und von seiner Pflicht, durch den Cultus dieser Religion dem Reiche Frieden und Wachsthum zu verbürgen (schon i. I. 314); er kann sich endlich wegen seiner christenfreundlichen Geseze dem König Sapor gegenüber, den er zur Begünstigung der Christen Persiens auffordert, ausdrücklich darauf berufen, daß die Thatsachen selbst be= stätigen, wie er, der Kaiser, die Religion anerkenne". (Euseb. vita Constantini IV, 9).

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Statt uns jedoch bei solchen allgemeinen Gegenbeweisen länger aufzuhalten, oder auf die schwierige Frage der innern religiösen Entwicklung Constantins näher einzugehen, wollen wir einige der angeblichen Belege für eine fortdauernde heidnische Richtung des Kaisers betrachten.

Wenn der Senat in Rom (was Burckhardt als solchen Beleg

geltend macht) „ohne Zweifel mit C. Vorwissen noch im J. 331 den zerfallenen Concordientempel wiederherstellen darf“, so wirft dieß freilich einen Schatten auf die christliche Religiösität des Kaisers, ohne dieselbe aber zu widerlegen; indessen beruht die ganze Angabe, so oft sie auch anderwärts adoptirt sein mag, auf einem starken Versehen; denn die bezügliche Inschrift bei Gruter (Thes. inscr. p. 100), welche von B. hiefür angeführt wird, hat sich schon geraume Zeit als falsch herausgestellt. Man sehe das Nähere im Corpus inscriptionum latin. tom. VI. (ed. Henzen, Berolini 1876) 1.: Inscr. urbis Romae p. 15 nr. 89. Zwei nicht zu einander gehörige Inschriftenterte wurden von Gruter nach älterem Vorgange irrthümlich miteinander verbunden. Der auf den Tempel bezügliche selbständige Theil heißt einfach: S. P. Q. R. Aedem Concordiae vetustate collapsam in meliorem faciem opere et cultu restituit, und er hat nichts zu schaffen mit dem angehängten, von Constantin redenden Nachsage, D. N. Constantino maximo etc., welcher einer ganz andern Tafel entnommen und überdieß von jedem heidnischen Anklange frei ist. Die gedachte Reparatur aber fand nach Henzen wahrscheinlich in der ersten Zeit nach dem Kaiser Tiberius statt.

Die Inschrift von Spello sehe ich nicht bloß wie Burckhardt als „höchst wahrscheinlich echt“ (359) an, sondern ihre Zuverlässigkeit wird troß der von Orelli (Inscr. nr. 2170) und Muratori (Inscr. II, p. 1791 ss.) erhobenen Einwürfe jezt als ganz sicher gestellt zu betrachten sein. S. Mommsen, Ber. d. Berliner Gesellsch. d. Wiff. 1850 S. 199 ff.; Henzen im 3. Bd. von Orelli nr. 5580. Constantin erlaubt darin in den Jahren 326-337 (nicht 335–337, wie B. angibt) den Einwohnern von Hispellum in Italien, ein Amphitheater für Gladiatorenspiele zu errichten, ein Beweis nebenbei, wie wenig durchführbar sein früheres allgemeines Verbot dieser Spiele gewesen sein mochte; er gestattet ihnen zugleich ihre Bitte, mit dem Theater eine aedes zur Ehre des flavischen Hauses zu verbinden, stellt aber dabei die ausdrückliche Bedingung: ne aedes nostro nomini dedicata cujusquam contagiosae superstitionis fraudibus polluatur. Burckhardt meint nun: Bei letteren Worten „konnte jeder denken, was er wollte". Keineswegs. Betrachtet man den sonstigen Sprachgebrauch Constantins, auch in seinen Erlassen, (3. B. Cod. Theod. XVI, 2, 5; IX, 16, 1 et 2), so stellt sich

jene Formel als ein Niemanden zweideutiges Verbot von heidnischem Cultus, von Opfern in diesem Tempel dar. Was also mit seiner Erlaubniß zur Verherrlichung der gens Flavia gebaut wurde, das war Nichts anderes als eine Art Ruhmeshalle. Ueber die übrigen angeblich heidnischen Tempel Constantins und über seine Münzen mit heidnischen Emblemen gedenke ich bei anderer Gelegenheit zu handeln.

Die unglücklichste Figur unter den angeblichen Zeugen für eine heidnische Richtung des Kaisers bildet der von Burckhardt in Verwendung genommene Fackelträger bei den eleusinischen Mysterien Nikagoras von Athen. Dieser Neuplatoniker dankt nach einem Besuche Aegyptens in einer Inschrift (Böckh Corp. inscr. graec. nr. 4770, nicht 4470) dem Plaio und dem Constantin, „der mir dieses gewährt hat". Constantin scheint ihn also, wie Böckh bemerkt, in die Möglichkeit versezt zu haben, nach Aegypten zu gehen; das ist Alles; ob das „Reisestipendium" B.'s oder Beziehungen Constantins zur Eigenschaft des Nikagoras als Mysterienpriesters Thatsachen sind, muß ganz dahingestellt bleiben. Zum Ueberfluß aber seht Letronne's Vermuthung a. a. D. diese Inschrift in die Zeit von 306-315, also nicht in diejenigen Jahre Con= stantins, über welche wir hier mit Burckhardt verhandeln.

Charakteristisch ist, daß im neuesten Heft der Sybel'schen Histor. Zeitschrift (1882. III. S. 482) H. Holzmann dem Buche große Anerkennung zollt und unter Hervorhebung des obigen Urtheils über Constantin von „gesundem und treffendem, vor allem auch durchaus unabhängigen und männlichen Urtheil des Verfassers spricht. Die Unabhängigkeit wird die von den Quellenbeweisen sein müssen.

2. Hat Brieger mit der Beurtheilung des „Religionspolitikers“ Constantin Recht, dann kann man die weltgeschichtliche That des leztern nur als einen Ausfluß seiner Politik betrachten (12), und dann hat Eusebius in seiner Biographie des Herrschers allerdings Nichts als „eine absichtliche Fälschung geliefert“ (6). Wie weit das Interesse am Christenthum im Innern Constantins gegangen sei, läßt sich zwar nach Br. mit einiger Sicherheit nicht bestimmen;" es scheine seine neue Religion nur ein christlich angehauchter verschwommener Monotheismus, eine neue Art der Superstition gewesen zu sein, die sich mehr und mehr an die Stelle

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seiner anfänglich heidnischen Vorstellungen sezte, ohne diese jemals zu überwinden, geschweige denn zu verdrängen“ (12). Br. will zwar keine so herbe Verurtheilung des Menschen und des religiösen Charakters" aussprechen, wie „J. Burckhard in seinem herrlichen Culturbilde des Constantinischen Zeitalters," der dem Kaiser jede religiöse Ader abgestritten habe (10); obgleich nicht zu sehen ist, wie viel denn Constantin an Religiösität bei Brieger gewinnt; allein bei der Unmöglichkeit, in die Geheimnisse seines Herzens einzudringen, so erklärt der Verf., „reiche der religionspolitische Beweggrund zur Charakteristik" des Monarchen aus (13); denn einzig um seinen Thron zu sichern und dem Reiche eine neue Zukunft zu geben, habe er, mit den Thatsachen rechnend eine weitherzige Toleranz beider Religionen" begonnen, ein „neutrales Gebiet angebaut," das Christenthum zu „verblassen“ und das Heidenthum zu reinigen" gesucht; sonst immer über den Parteien stehend“ habe er nur in der spätern Zeit seiner Alleinherrschaft „das Zünglein der Wage sich nach der christlichen Seite neigen" lassen, so daß da wenigstens über die persönlichen Sympathien des Kaisers kein Zweifel mehr möglich sei, aber die gestattete „Parität mußte, wie die Dinge lagen, zu Gunsten der Kirche ausschlagen" (21).

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Man ist einig, daß bei dem Verhalten Constantins zur Kirche die Rücksichten der Politik mitgewaltet, aber daß sie allein seine Handlungsweise erklären, das wird derjenige, der davon nicht überzeugt ist, um so weniger annehmen, wenn er die Künstelei und Gewaltsamkeit, welche der Verf. sich zur Gewinnung dieses Resultates kosten lassen muß, betrachtet. Wir wollen gegen einen Vertreter des modernen Protestantismus nicht einmal besondere Beschwerde darüber führen, daß er das Wunder der Kreuzerscheinung, welches nach der üblichen Darstellung bestimmend auf den Kaiser einwirkte, in das Gebiet der „Mährchen“ verlegt (7), oder daß er an der wahren Christlichkeit der auf ihn Einfluß nehmenden kirchlichen Kreise, auch der orthodoxen, zu zweifeln scheint (12), oder daß er in einem fast dogmatischen Ton die übrigens sehr übertrieben dargestellten Unthaten dieses Fürsten aus der Zeit seiner Alleinherrschaft" als unvereinbar mit der Ueberzeugung von der Wahrheit der christlichen Religion bezeichnet u. s. w. Jedenfalls läßt Brieger um die Ausgleichsmethode seines politischen Helden historisch zu retten, die dem Christenthum schon in der Zeit des Mitkaisers

Licinius, noch mehr aber nachher erwiesene positive Gunst ungebührlich zurücktreten. Ich berufe mich hier kurz auf die in Constantins Gesezen vorliegenden allbekannten Thatsachen, welche in Verbindung mit den übrigen geschichtlichen Berichten auch Neander zur Abweisung der Ansicht bestimmten, als ob Constantins Christenfreundlichkeit sich allenfalls auch als etwas bloß Aeußerliches, als bloße Sache der Politik auffassen ließe (Gesch. d. christl. Religion 3. Aufl. I, 400). Bei Br. bleibt „das religiöse Gebahren des Kaisers bis zum Ende ein widerspruchsvolles." Der Verfasser gesteht dieses ohne Hehl, glaubt aber doch, daß Constantin nicht bloß als ein großer, sondern als ein gewaltiger" Mann, voll „staatsmännischer Begabung" anzusehen sei.

Die Art, wie Br. den Kaiser seine Politik der Kirche und ihren innern Angelegenheiten gegenüber handhaben läßt, liefert dem Staatsdespotismus ein unübertroffenes Modell; denn es gelang ihm so sehr, die Kirche zu beherrschen und sie dem Staat zu unterwerfen, daß er die Besiegerin des Heidenthums „gefesselt," als eine ergebene Dienerin des Staates und als solche (!) die festeste Stüße des Thrones" seinen Nachfolgern hinterließ. Die Beweise, welche er hiefür bringt, beruhen sämmtlich auf willkürlicher Ausbeutung der Beispiele von Häretikern, welche Staatshilfe aufsuchen, oder von katholischen Bischöfen, die entweder in der einmal gegebenen Lage aus Nothwendigkeit oder auch aus Begeisterung für die neue Staatsgunst den Kaiser in übertriebener Weise an der Erfüllung der Aufgaben der Kirche theilnehmen lassen.

Man will den übernatürlichen Charakter, den die Kirche in dem großen Umschwunge der Jahre Constantins wunderbar be währt hat, aus dem Zeugniß der Vergangenheit auslöschen. Daher die Läugnung der christlichen Gesinnung Constantins; daher die Entstellungen der kirchlichen Zustände seiner Zeit. Man bedenke aber wohl, daß, wenn Constantin nicht im Innern zur Kirche ge= hörte, der damalige Sieg der Kirche nur um so größer erscheinen muß, da man in diesem Falle anzunehmen gezwungen ist, sie habe sich zur Staatsreligion und Trägerin der künftigen Cultur ganz aus eigenen Kräften emporgeschwungen, ohne die überzeugte und warme Mitwirkung eines gläubigen Herrschers. War sie, die Kirche, unter Constantin gefesselt und ihrer Kräfte beraubt, dann muß man um so mehr staunen, wie sie die Staatshäresien überZeitschrift für kath. Theologie. VI. Jahrgang.

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