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Jesu Christo, dem ich in Wahrheit und Friede gedient habe. Aber so böse sollen sie es nicht machen, ich will's noch ärger mit ihnen machen. Und so harte Köpfe sollen sie nicht haben, ich will noch härtern Kopf haben. Sie sollen mir hinfurt weichen, ich will ihnen nicht weichen. Ich will bleiben, sie sollen untergehen, sic haben's zu weit versehen. Denn mein Leben soll ihr Henker sein, mein Tod soll ihr Teufel sein.“ 1)

Diese entsegliche Stimmung Luthers und seine Entschloffenheit, keinen Schritt zurückzuweichen, erklärt sich hauptsächlich durch die Theilnahme, welche die protestantischen Fürsten und Stände des Reiches seiner Sache zuwendeten. In dem egoistischen Streben nach Erhöhung des eigenen Einflusses und nach Vermehrung materieller Einkünfte machten diese sich, wie Lainez oben (c. 31) bemerkt, zu Protektoren der Häresie. Und sie zeigten zu Augsburg durch ihre Zerstörung der Friedensbemühungen und sodann durch den revolutionären Schmalkaldner Bund 1531, daß sie mit diesem Protektorate Ernst zu machen gedachten.

Wenn je eine Krankheitserscheinung in dem Völkerleben auftrat, die, um ein Bild unseres spanischen Redners zu brauchen (c. 25), einem hißigen Fieber gleich sah, dann war es die religiöse Neuerung des sechzehnten Jahrhunderts. Nicht durch Be= willigung, sondern durch Vorenthaltung der fieberhaft begehrten Zugeständnisse mußte Heilung versucht werden, ebenso wie in jener Krankheit dem Dürstenden das Waffer vom Arzte zu seinem Heile versagt wird.

Die Päpste und ihre Nuntien in Deutschland hatten ein offeneres Auge für das von der Kirche einzuschlagende Verhalten, als Kaiser Karl und König Ferdinand mit ihren Räthen, mochten auch diese Monarchen von noch so wahrem Glaubenseifer durchdrungen sein. Es ist hier nicht Rechenschaft über die Maßregeln des heil. Stuhles zur Abhülfe und über die Vorverhandlungen zu dem lange betriebenen Concil zu geben. Dasjenige, was seitens der Päpste für die Einigung geschah, war jedenfalls zweckmäßiger, als ein Entgegenwerfen von unnüßen und schädlichen Concessionen. Wiederholt finden wir Vorschläge über Zugeständ

1) Luthers Werke, Erlanger Ausg., XXV, 7 f.

nisse in dem Schriftwechsel des Römischen Hofes und seiner Vertreter besprochen; man würdigt ihre Tragweite mit aller Theilnahme und Weitherzigkeit, wie es die Sorge für Abhülfe bei der steigenden Noth von selber nahe legt. Aber nicht bloß die Aussichtslosigkeit des Erfolges und die Gefahr der Vermehrung des Uebels, sondern auch andere wohl gegründete Erwägungen schrecken immer wieder den heiligen Stuhl vor Concessionen, wie Laienkelch und Priesterehe, zurück. Zu diesen Erwägungen gehört vorzüglich die Rücksicht auf den Werth, welchen die angefochtenen Punkte, wenn auch an sich einer Dispens unterliegend, als dem kirchlichen Leben durchaus entsprechende Beobachtungen sich vindiciren müssen; dahin gehört ferner die Rücksicht auf das geistige Wohl der ganzen Christenheit, insoferne nemlich die Päpste, als Väter der Gläubigen aller Länder, einem einzelnen Lande nicht Zugeständnisse machen dürfen, durch welche mit großer Wahrscheinlichkeit Unruhe und Verwirrung in andern, alsbald nach ähnlichen Ausnahmen strebenden, entstehen würde. Man übersieht so oft, indem man über „versäumte Zugeständnisse" abspricht, daß den Oberhirt der katholischen Kirche Heilige Gewissensverpflichtungen gegenüber altehrwürdigen Institutionen der Kirche binden, und daß ferner seine Umschau in Rom über alle christlichen Völker und ihre verschiedenen Bedürfnisse ihn oft zu Urtheilen hinführen müssen, die auf universelleren und darum gewichtigern Gedanken beruhen, als die Urtheile der mit den Kämpfen und Sorgen eines einzelnen Landes Beschäftigten; hiebei wollen wir nicht erst den Umstand berühren, daß die leß= teren etwa Laien sind, also zum Mitsprechen in kirchlichen Dingen jedenfalls weniger geeignet.

Lainez hat allen diesen seiner Rede Ausdruck gegeben.

Erwägungen an passenden Stellen
Vernehmen wir über dieselben hier

einige Aeußerungen von Nuntien und Päpsten.

Der Erzbischof Hieronymus Aleander berichtet am 9. October 1531, der Bischof von Trient habe ihn mit Befremden wegen eines von Rom mitgetheilten Gerüchtes interpellirt, wonach Papst Clemens VII. „den weitgehendsten Auftrag ertheilt habe, den Häretikern alles, was ohne Beeinträchtigung der Glaubensartikel möglich sei, zuzugestehen." Er sagt, er habe den Bischof durchaus beruhigen können. Seine Befürchtungen, so bedeutete er ihm, daß solche Zugeständnisse die Abtrünnigen nicht zur Conversion, wohl aber die

übrige Christenheit außerhalb Deutschland in einen verderblichen Zustand bringen könnten, habe man auch beim heiligen Stuhle vor Augen; der Papst lasse sich nicht so leicht zu dergleichen äußersten Schritten bewegen; derselbe wisse nichts davon, daß die Protestanten zur Rückkehr oder zu irgend einer Vereinigung, und unter welchen Bedingungen, bereit wären; er habe nur Auftrag ertheilt, auf dem (in Speier) 1) bevorstehenden Reichstage in seinem Namen mit zu überlegen, was zur Heilung des Uebels und zum Wohle der ihm anvertrauten Kirche zu thun noch übrig sei, da er mit Hilfe des heiligen Geistes in dieser Hinsicht Nichts unterlassen wolle. 2)

Daß Clemens VII. von diesem nothwendigen und berechtigten Entgegenkommen beseelt und nicht jeder Concession unter allen Bedingungen feindlich war, zeigen seine Worte in dem Briefe an den Kaiser, welchen Aleander eben damals zu überbringen hatte: Sollte der Kaiser wirklich Zugeständnisse in Aussicht stellen, so müßten es solche sein, die durch die Nothwendigkeit geboten wären; er sollte sich dabei aber hüten, in der Nachsicht zu weit zu gehen, damit dem übrigen Theile der Christenheit nicht Aergerniß und Versuchung bereitet würde, indem das Beispiel anderwärts zur Nachahmung hinziehe; jedenfalls müsse die Vereinbarung Garantien darbieten, daß nicht nach dem Abschlusse die alten Uebelstände wieder hervorträten. 3)

Das allgemeine Concil, dessen Berufung am 28. November des nemlichen Jahres zu Rom in einem Consistorium beschlossen wurde, ließ einen wirksameren Heilungsproceß als jene kaiserlichen Verhandlungen erwarten, woferne überhaupt noch von einer Heilung die Rede sein konnte. Es zog sich leider sein Zusammentritt unter dem Einwirken der verschiedensten zum Theil übersteiglichen Hindernisse hinaus. Inzwischen wurde der Kaiser von Concession zu Concession weiter gedrängt; auch hier eine schiefe Ebene; die später, 1548, erfolgende kaiserliche Gestattung des Laienkelches, vor welcher

1) Dieser Reichstag kam jedoch nicht zu Stande; er wurde für das folgende Frühjahr nach Regensburg verlegt.

2) Schreiben an Jak. Salviati bei Lämmer Monumenta Vaticana p. 82. *) Der Text bei Bucholz, Regierung Ferdinand I., IX, 22. Vgl. Pallavicini 1. 3. c. 6. nr. 3 (I, 295).

Clemens VII. oben indirect warnt, kann nicht sonderlich überraschen. Dem heiligen Stuhle ist ein wirksames Eingreifen zur Hemmung des Ruines unmöglich, und seit dem für die Kirche so nachtheiligen Religionsfrieden zu Nürnberg 1532, den die protestantischen Stände mit reichsverrätherischer Ausbeutung der Türkengefahr dem Kaiser abpreßten, muß er sich zum Theile der Politik des Stillschweigens und der Wahl des geringeren Uebels anbequemen, wie dieses Aleander unter dem Eindrucke der traurigen Ausgleichsverhandlungen, an denen er betheiligt war, ausspricht: „Wenn in Betracht der übelen Zeiten und Dinge die Majestäten sich genöthigt sähen, einen nicht so ganz würdigen Vergleich zu schließen, dann muß seine Heiligkeit, unter Aufrechthaltung des guten Einvernehmens mit demselben, die Augen schließen und zeigen, daß sie es nicht sieht; sie darf durchaus nicht ihre Einstimmung ertheilen, sondern muß das Weitere der Zeit überlassen, bis die Majestäten bei günstigeren öffentlichen Umständen bessere Gelegenheit finden, sich mit der Angelegenheit der Häretiker abzugeben und dieselben entweder auf gute Weise in die Kirche zurückzuführen oder zu bestrafen, wozu sich tausend gerechte und legitime Anlässe darbieten werden, da ja ihre Majestäten wahren katholischen Geist besigen und bewahren.“ 1)

Es war unter den großen Willkürmaßregeln, welche die neue Religionspartei während der dreißiger Jahre übte, eine verhältnißmäßig noch unbedeutende, daß sie an der Kelchkommunion unter Aufreizung der mit der kirchlichen Gewohnheit zufriedenen Ka= tholiken festhielt. Den Vorsichtigen unter ihren Führern, wie Melanchthon, wäre es freilich erwünscht gewesen, den Glauben zu erwecken, als ob nur Laienkelch und Priesterehe das neue Kirchenthum von dem alten unterschiede. Eben hierin lag für den heil. Stuhl ein neuer Grund der Abneigung wider diese Concessionen. Jedenfalls aber gehörte die Berathung und Beschlußfassung über so wichtige Dispensen nicht vor die zur Mode gewordenen Religionscolloquien, sondern vor die päpstliche Auctorität, oder besser, vor das in Aussicht genommene Concil.

In diesem Sinne spricht sich die denkwürdige Instruction aus, welche Papst Paul III. am 15. Mai 1540 dem Nuntius Johannes

1) Schreiben an Sanga v. 31. Mai 1532 bei Lämmer Mon. Vat.

p. 116.

Morone behufs seiner Theilnahme an dem für dieses Jahr nach Speier ausgeschriebenen Reichstag und dem damit zu verbindenden Religionsgespräch ausstellte. 1) Den Legaten und den Nuntien, heißt es in derselben, werde deßhalb keine volle Facultät gegeben, weil es ganz absurd, widersinnig, schwierig und höchst gefährlich wäre, dem Urtheile weniger und zwar nicht competenter Personen in einer unvorbereiteten Versammlung von so kurzer Dauer und an ungeeignetem Orte die Frage anheimzustellen, ob mit den hei= ligen Riten und Beobachtungen, die durch so viele Jahrhunderte festgehalten wurden, Aenderungen vorzunehmen seien; diese Frage müsse durch die Decrete des allgemeinen Concils, oder wenigstens durch das Haupt der Kirche nach reiflicher und gründlicher Erwägung erledigt werden. Werde von Einigen die Nothwendigkeit der Wiederherstellung der Eintracht hervorgehoben, so sei gelassen zu erwiedern, man müsse das Heil der Seelen Allem vorziehen, und man dürfe nach den Worten des Apostels nicht Unrecht thun, damit daraus Gutes hervorgehe, am wenigsten aber dürfe man ein Unrecht begehen, aus welchem allgemeiner Anstoß und Verderben für die Nachbarlande folgen könne. Für eine ordnungsmäßige Erledigung dieser Glaubens- und Religionsfragen entweder auf dem Concilswege oder, im Nothfalle, durch eigene reifliche Prüfung und Entscheidung werde der Papst gerne alle Sorge aufwenden; man solle demselben nur die Wünsche der Deutschen vorlegen, und seien diese derart, daß ihre Gewährung ohne Beleidigung Gottes und Unehre des apostolischen Stuhles geschehen könne, so werde er keinen Augenblick säumen, zur Beendigung der Spaltung Aenderungen und Neuerungen eintreten zu lassen. - Die Instruction weist ferner den Nuntius an, augenblicklich der Versammlung den Rücken zu wenden und sich in eine nahe gelegene Stadt zurückzuziehen, wenn man bei der Verhandlung über Glaubens- oder Religionssachen unter Aergerniß für die ganze Christenheit die Auctorität des heiligen Stuhles außer Acht ließe; auch solle er selbst sich in keinerlei Disputationen über die vor den Papst oder das Concil gehörigen Gegenstände einlassen, die katholischen Theologen aber erinnern, daß fie in der Arena den Protestanten gegenüber Nichts zu entscheiden, sondern nur eine Vereinbarung mit denselben anzubahnen hätten 1) Der Hagenauer Tag und das Wormser Religionsgespräch wurden statt der beabsichtigten Versammlung abgehalten.

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