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müßte denn annehmen wollen, es sei mit dem Herrscher das Doppelwunder des Hl. Paulus geschehen, der nicht bloß durch äußeres Eingreifen des Himmels zum Glauben berufen, sondern auch alsbald durch innere Belehrung und Umwandlung in die Mitte der Kirche versezt wurde.

Zunächst verdienen die sehr deutlichen Zeichen unchristlicher, ja unmittelbar heidnischer Sympathien“, die Constantin noch in dem lezten Jahrzehnt seines Lebens gegeben hätte, (Burckhardt S. 359) eine genauere Berücksichtigung.

I.

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In Constantinopel soll der Kaiser heidnische Tempel haben bauen lassen. Nach Burckhardt gab es deren unläugbar zwei“ (421); ebenso nach J. Marquardt (Römische Staatsverwaltung 1878, III. 113), welcher hieran mit Berufung auf Burckhardt und Beugnot die Bemerkung knüpft, Constantin habe „nie mit den römischen Religionsüberlieferungen vollständig gebrochen“, und es sei sehr unsicher, ob er überhaupt Christ geworden". Brieger will sogar von „einigen Tempeln" der seit 326 neu gebauten Stadt wissen, und weist mit Burckhardt auf die Schußgöttin“ von Constantinopel, Tyche (Fortuna), hin, welche eifrig angebetet wurde (20); die Tyche sollte, sagt Burckhardt (359), nach dem Willen Constantins als die vergöttlichte Personification von Constantinopel einen eigentlichen Cultus genießen."

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Von drei Gebäuden, welche allenfalls als Tempel gelten könnten, redet der heidnische Schriftsteller Zofimus (II, 31; ed. Bonn. p. 97), von der Halle der Göttermutter, derjenigen der Dioskuren und der der Tyche. Nun charakterisiren sich aber die beiden ersten so klar als Bauwerke ohne religiöse Bedeutung, daß selbst Burckhardt sie preisgibt (359), was ihn freilich sonderbarerweise nicht hindert, die Dioskurenhalle später doch wieder für seine Zwecke zu verwenden. Jene beiden angeblichen Tempel waren in Wirklichkeit bloß Ziergebäude für die als Kunstwerke darin aufgestellten Bilder (359). Die Göttermutter Rhea mußte sich bei der Aufstellung in ihrem s. g. Tempel sogar gefallen lassen, zur Orantin umgestaltet zu werden, indem ihre Löwen weggeschafft und ihre früher

auf diese gelegten Hände zum Gebete erhoben wurden. Castor und Pollux kamen wegen ihres Kunstwerthes als ganz ent= sprechende Symbole an den Porticus des neuen Hippodroms der Hauptstadt; sie werden von Zosimus, der sich über die religiöse Leichtfertigkeit des Constantin und über sein „Preisgeben der ererbten Religion" beklagt (II, 29. 31), mit der entweihten Göttermutter auf eine Stufe gestellt, und Nichts berechtigt uns, in den hergebrachten Ausdrücken für die Wohnstätte dieser wie jener (iɛgòv, raós), an die fich Zosimus hält, mehr angedeutet zu sehen als Kunst oder Schmuckbauten. Der Ausschmückung seiner neuen Hauptstadt galten ja auch die zahlreichen andern Götterstatuen, welche Constantin aus den verschiedensten Gegenden des Reiches herbeischaffen ließ. Man führte sie wie Gefangene fort", sagt Eusebius, „diese Götter abgelebter Fabeln, an Stricken wurden sie fortgeschleppt". (Vita Const. III, 54).

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Daß aber auch das vielberufene Tycheion, wie bei Sozomenus (V, 4) der zur Aufnahme der Tyche bestimmte Bau heißt, fein heidnischer Tempel gewesen sein wird, dürfte uns schon das in diesen Fragen allzuwenig beachtete, aber ganz bestimmt lautende Zeugniß des heil. Augustinus in dem Werke De civitate Dei verbürgen. In der von dem „Christen Constantin“ (V, 21) ge= bauten Stadt, sagt er, sei weder ein heidnischer Tempel noch ein heidnisches Götterbild verehrt worden (sine aliquo daemonum templo simulacroque V, 24). Als in dem nemlichen Werke (IV, 18) der Kirchenlehrer die Schärfe seiner Beweise und seines Wißes gegen die erbärmliche Gottheit der Fortuna (Tyche) wendete, wird er doch wohl gewußt haben, daß die auf so vielen Münzen und Sinnbildern erscheinende Tyche Constantins und seiner christlichen Nachfolger mit der heidnischen Tyche keine Blutsverwandschaft besaß. Die Gottheit der lezteren war damals schon im Verblassen begriffen, so oft auch ihr Name bei Heiden gebraucht werden mag; gerade als der Glaube an die Götter immer mehr schwand, bemerkt Preller in seiner griech. Mythologie (1872, 3. Aufl.), sei Tyche zu einer der wichtigsten und am häufigsten genannten Gottheiten geworden. Die Grundverschiedenheit zwischen einer christlichen und der altheidnischen Tyche drückt aber auch Constantin selbst dadurch deutlich aus, daß er der Tychestatue ein Kreuz auf die Stirne sezte; es war ein Protest gegen die heidnische Auslegung des

Bildes; Religionsmengerei ihm zuzuschreiben sind wir nicht bes rechtigt.

Man behielt also einfach den symbolischen Charakter der von Alters überkommenen Darstellung bei, während man das specifisch Heidnische abstreifte. Angesichts der großen Unternehmungen des Kaisers, die vom Glücke des Himmels so außerordentlich begünstigt, zu dem Aufbaue des großen Weltreiches führten, mochte beim Hofe leicht ein Symbol Beliebtheit erlangen, das an den seltenen Gang der Geschicke des Hauses Constantins zu erinnern schien. War ja auch bedeutungsvoll genug, wie man sagte, eine Tychestatue aus dem alten Rom in das neue Rom übertragen worden.

Mir ist indessen, um es zu gestehen, diese Tyche keineswegs sympathisch; sie steht der Zeit und den Umständen nach noch zu nahe an dem Heidenthume, das eben den Thron verläßt, und konnte, wenn nicht zu gößendienerischen, doch zu abergläubischen Observanzen allzuleicht einladen.

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Da übrigens weder der Bericht des Zosimus an obiger Stelle über den gegen die Götter leichtfertigen" Constantin noch die Angabe des Sozomenus irgendwie nöthigt, bei dem Tycheion an einen eigentlichen Göttertempel zu denken, so hat Burckhardt (416), um doch den eigentlichen Cultus" der Tyche zu beweisen, zu einer späten Mittheilung des unzuverlässigen Chronicon paschale greifen müssen (ad a. 330; ed. Bonn. p. 530). Allein selbst wenn diese richtig wäre, läßt sie sich in seinem Sinne nicht verwerthen. Gemäß einer „göttlichen Anordnung“ Constantins, so wird da erzählt, sei alljährlich am Einweihungstage der Stadt eine vergoldete Statue, welche ihn vorstellte mit der Tyche auf der ausgestreckten Hand, in feierlichem Fackelzuge durch den Circus gefahren worden, wobei der jeweilige Kaiser von seinem Sige aufstehen und vor dem Bilde Constantins und der Tyche sich niederwerfen“ mußte. So übersezt B. das пçоо×ννεîν. J. Manso hat in seinem jezt glücklich veralteten Buche über Constantin (Wien 1819) den griechischen Ausdruck noch drastischer mit „sich anbetend niederwerfen“ wiedergegeben. Aber erstens oоoxvvεiv hat keineswegs immer die Bedeutung einer religiösen Verehrung oder gar Anbetung; xvvéw (nach Curtius, Grundzüge der griech. Etymologie 1858 1. Theil, im Sanskrit Kus) ist in seinem ursprünglichen Sinne mit dem

deutschen „küssen“ identisch, heißt sodann: durch Kuß seine Liebe oder Verehrung ausdrücken, und endlich allgemein verehren; zweitens dürfen sich nach der bezeichneten Stelle noch recht wohl die Tyche und Constantin selbst darum streiten, wem von ihnen beiden obige Ehrfurchtsbezeugung eigentlich gegolten habe; drittens nöthigt uns das sonst hinreichend über byzantinische Denk- und Ausdrucksweise Bekannte, den ganzen Act ohne Umstände in das profane Gebiet des prunkenden und aufgebauschten Ceremonienwesens der Hauptstadt zu verweisen.

Auf dieses Feld rufen uns nun auch die sonstigen Ehrenbezeugungen, die sich Constantin gerne gefallen ließ; zu Beschwerden über heidnische Vergötterung bei lebendigem Leibe" geben sie kein Recht; oder man müßte denn mit Burckhardt wirklich Vergötterung schon darin z. B. sehen, wenn Vegetius unter byzan= tinischen Metaphern arglos davon spricht, daß der Soldat dem Kaiser wie dem gegenwärtigen Gott Gehorsam schulde (Deo enim vel privatus vel militans servit, cum fideliter eum diligit, qui Deo regnat auctore. De re militari II, 5; ed. 1670 Vesaliae p. 33), wobei freilich auch Petrus und Paulus (1 Petr. II, 13; Röm. XIII, 1. 4) sofort in die Gefahr gerathen, als Heiden zu gelten.

Philostorgius, der arianische Historiker, erzählt, daß die Christen, orthodoxe Nichtarianer, zu Constantinopel vor der großen Porphyrsäule mit Constantins (aus einer Apollostatue hergestelltem Bildniffe) allerlei abergläubischen oder gößendienerischen Unfug trieben. Er redet von seiner eigenen Zeit, hundert Jahre nach Constantin. Jedoch schon Photius (Epitome II, 17) glaubt ihm das nicht; wenn es aber dennoch vorkam, so ist zu bemerken, daß der Arianer ja gar nicht sagt, schon Constantin habe solches autorisirt. Man hat bezüglich dieser Mittheilung aber auch daran erinnert, daß Theile des heiligen Kreuzes seit Constantin in der Porphyrsäule geborgen waren (Lasauly, Untergang des Hellenismus 1854 S. 48). Es konnte also ein religiöser Cultus vor derselben recht wohl an diesen Umstand anknüpfen und um so mehr dann, wenn die Statue, wie Nicephorus Callisti (VII, 49) wissen will, in der Rechten einen großen goldenen Apfel hielt mit der zum Gebete auffordernden Sujdrift Conftantins: Σοὶ Χριστέ, ὦ θεὸς, παρατίθημι τὴν πόλιν Taiηy. Lettere Angabe ist jedenfalls glaublicher, als die abergläubigen Märchen, welche der s. g. Anonymus des Bandurus,

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eine sehr späte Quelle erzählt, die aber Lasauly hin und wieder allzu vertrauend hingenommen hat, hierin sogar weniger kritisch als Burckhardt. Wir müssen endlich fragen: Wer wollte nach den Massenbekehrungen den knechtischen und Aeußerlichkeiten so stark hingegebenen griechischen Pöbel bei seiner Hochachtung und Bewunderung für Constantin von aller Verkehrtheit in der Aeußerung dieser Gefühle zurückhalten? Und hat nicht Constantin dadurch seinerseits genug gethan, daß er ein ausdrückliches Verbot erließ, Statuen, die ihn darstellten, in Tempeln aufzurichten? (Euseb. vita Const. IV, 16).

Was man die nach seinem Tode erfolgte Apotheose genannt. hat (Eus. ibid. IV, 59. 73), wurde offenbar von Eusebius nicht als Apotheose aufgefaßt und läßt sich mit Garrucci auf Grund einer constantinischen Münze als Ehrenbezeugung von nnverfänglicher Art erklären (Garrucci, Storia dell' arte crist. nei primi otto secoli tom. I. 1881, pag 440 f.; tom VI. 1880, p. 131, tav. 481 nr. 29); was es aber auch immer war, den Verstorbenen sollte man jedenfalls nicht verantwortlich machen für das, was man ihm nach dem Tode anthat.

Hat aber nicht der Kaiser den Cultus seiner Familie, nemlich des flavischen Hauses, dadurch bestätigt, daß er laut der berühmten Inschrift von Spello die Errichtung eines den Flaviern gewidmeten Tempels gestattete (Burckhardt 359)? Hat er nicht heidnische Priester, einzelne wie auch Körperschaften unterstützt, Collegien derselben zu seiner Ehre gründen lassen und den Titel Pontifex maximus beibehalten, der für ihn noch kein so leerer Name war" (Brieger 20)? Was die Inschrift von Spelo betrifft, deren Aechtheit zuzugeben ist, so wurde schon gelegentlich der Besprechung des Burckhardt'schen Buches (vor. Heft. S. 558) gezeigt, daß Constantin in derselben nur die Erlaubniß zur Erbauung einer Art Ruhmeshalle der Flavier ertheilte.

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Von einer Erlaubniß des Kaisers aber erfahren wir kein Wort, wenn Marquard (113) positiv von einem Flavier-Cultus in Afrika redet, welcher noch lange nach seinem Tode im J. 368 (laut einer Inschrift bei Henzen N. 6904) einen neuen Aufschwung nahm;" kein Wort, obgleich Burckhardt (359) ganz bestimmt den Herrscher nach dem Siege über Maxentius (man bemerke übrigens die Zeitangabe) die „Errichtung von Priesterthümern zu Ehren seines Geschlechtes gestatten" läßt. Sein Gewährsmann, der heid

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