Sayfadaki görseller
PDF
ePub

nische Schriftsteller Aurelius Victor (Caess. 40.), enthält von jenem ausschlaggebenden Umstande der kaiserlichen Erlaubniß gar nichts.

In Afrika wurden „gewisse heidnische Priesterkollegien, die Sacerdotes und lebenslänglichen Flamines von den lästigen Localämtern befreit" (Burckhardt 360); das ist richtig; indessen, abgesehen von dem unrichtigen, wenigstens durch Nichts zu beweisenden Beisage B.'s, daß man christlicherseits diese Priester zu den Aemtern nöthigen wollte", ist die Insinuation als unrichtig zu bezeichnen, als habe erst Constantin hier Freiheiten eingeführt. In den betreffenden, auch von B. gekannten Gesezesstellen (Cod. Theod. XII, tit. 1 nr. 21; tit. 5) handelt es sich ja bloß um die Beibehaltung einer früheren Gewohnheit, die von irgend einer unberechtigten Seite unter Anwendung von Zwang aufgehoben, und um deren Schuß der Kaiser von den Benachtheiligten angegangen war. Beachtet man überdieß, daß bei der gleichen Gelegenheit und im nemlichen Texte, auch solche Reichsangehörige, welche früher weltliche Magistratsstellen bekleideten, in ihrer ähnlich bedrohten Exemtion geschüßt wurden, ohne alle Beziehung auf Religion, so wird man um so weniger Beweise für „heidnische Sympathien" Constantins in der fraglichen Maßnahme erblicken können.

[ocr errors]

Judessen der Neuplatoniker Sopatrus, heißt es, steht in dieser lezten Periode des Kaisers mit ihm in enger, sehr verdächtiger Verbindung. Er wurde, sagt Burckhardt, „unläugbar bei den Einweihungsceremonien von Constantinopel gebraucht“ (360). „Wir finden ihn auch bei der Gründung als Telesten thätig, d. h. er vollzog gewisse symbolische Handlungen, welche das Schicksal der neuen Stadt magisch sichern sollten. Außer ihm wird auch ein Hierophant Prätextatus, wahrscheinlich ein römischer Pontifex, namhaft gemacht" (415). Also bei der „ureigensten Schöpfung Constantins," meint Brieger (20), „ist doch das Heidenthum kaum zu kurz gekommen." Längst hat auch schon Manso in seiner seichten Weise triumphirt „daß Constantinopel, so viel auch darüber gefabelt worden ist, keine christliche Stadt war und sein sollte“ (64). — Was zunächst Sopatrus' angebliche Vertrautheit mit Constantin

betrifft, so werden von Tillemont (Hist. des Impereurs etc. 1709, IV. 1, 400) berechtigte Zweifel an dem Berichte des heidnischen Philosophen Eunapius hierüber erhoben. Eunapius prahlt gerne mit hohen Beziehungen seiner heidnischen Partei. Daß indessen Sopatrus Versuche machte, den Kaiser für das Heidenthum zurückzugewinnen oder wenigstens seine Schritte gegen dasselbe zu lähmen, ist recht annehmbar (vgl. Sozomenus I, 18); er kann sich für eine gewisse Zeit seit den ersten Anfängen der Hauptstadt eine Annäherung an Constantin ermöglicht haben. Später freilich, nach dem J. 330, sah Suidas zufolge der Kaiser es für dringend geboten an, sich offen gegen die Intentionen des Heiden zu erklären. Ob besondere Schuld des lezteren, ob Hofintriguen dazu kamen, wissen wir nicht; Suidas sagt (s. v. Sóлargos), Constantin habe ihn tödten lassen, um zu zeigen, „daß er in Bezug auf die Gottesverehrung nicht mehr hellenisire“, d. h. nicht mehr heidnisch sei. Wahr ist nun weiter, daß eine Nachricht des im 6. Jahrhundert schreibenden Joh. Lydus (De mensibus Graec. IV, 2 ed. Bonn. p. 52) den Sopatrus und obigen Prätextat mit Constantin beim Baue der Stadt in Verbindung bringt. Aber es wird da nicht geradezu gesagt, der eine sei als Telest und der andere als Hierophant thätig gewesen; es wird daselbst nur zufällig genannt der „Hierophant Prätextat, welcher dem Telesten Sopatrus und dem Herrscher Constantin bei dem Baue (ñohiσμós) dieser glücklichen Stadt beigestanden" (ovilaßáv). Man hat über die Feierlichkeiten der Einweihung weiter keine Nachricht (Manso 63).

So ungerechtfertigt wie möglich ist es, wenn B. troßdem wenigstens noch von einem dem heidnischen Cult angehörigen Geheimnamen wissen will, welcher der neuen Stadt vom Kaiser gegeben worden sei; wahrscheinlich Flora oder Anthusa, die Blühende (414), habe dieser Name geheißen; von dem alten Rom sei er auf das neue übertragen worden, und Constantin selbst solle auf diese Namengebung hindeuten, wo er davon spricht, daß er auf Gottes Befehl die Stadt mit einem ewigen Namen" beschenkt habe (Cod. Theod. XIII, 5). Allein nomen aeternum hat an der lezten Stelle keine andere Bedeutung, als in der obigen Inschrift von Spello, wo es auf den Namen des Kaisers (aeternus Augustus s. unten S. 600) bezogen erscheint. Wie Constantin in dieser Inschrift sagt: Civitati Hispello aeternum vocabolum nomenque

Zeitschrift für fath. Theologie. VI. Jahrgang.

"

38

venerandum de nostra nuncupatione concessimus, scilicet ut in posterum praedicta urbs Flavia Constans vocetur, so versteht er auch hier die von seinem eigenen ewigen" Namen entlehnte Bezeichnung Constantinopolis, welche bald schon an die Stelle der Bezeichnung Neurom getreten ist.

Man sollte doch folgendes Moment nicht übersehen: Das neue Rom besaß thatsächlich von seinen ersten Anfängen an ebenso einen specifisch christlichen Anstrich, wie das alte damals noch immer den heidnischen aufwies. Ausführlich zeigt dieß Du Cange in seiner Constantinopolis christiana, ebenso Tillemont u. A. Aber auch die Zeugnisse des Euseb allein genügen hier vollends; denn wenn er von den durch Constantin gegründeten Kirchen der Stadt, von den christlichen Statuen auf den Pläzen, von der Darstellung des durch das Kreuz besiegten Drachen an einem Thore des Kaiserpalastes, von dem großen Kreuz an der Decke des Hauptsaales u. s. w. spricht, so kann er ja doch hierin seinen Zeitgenossen nicht vorgelogen haben.

Sollten aber dem Heidenthum entlehnte Ceremonien bei der Gründung Constantinopels vorgekommen sein, sollte auch, wie spätere Sage will, das Palladium des alten Rom von Constantin in jene mysteriöse Porphyrsäule übertragen worden sein, (was von Anderem abgesehen, wegen der höhnischen Art, wie Firmicus Maternus c. 16 über dieses Palladium zu den Söhnen Constantins spricht, etwas unglaublich klingt), und sollten endlich Dinge wie die magische Kette, von der B. S. 422 (mit Lasauly S. 45) erzählt, wirklich auf Constantin zurückgehen, so wären das nur weitere Belege für eine gewisse Hingabe des Kaisers an abergläubische Beobachtungen, von denen er sich nur allmählig losgemacht zu haben scheint. Er stand unter der Herrschaft einer gewissen Furcht vor dunkeln feindlichen Mächten. Je rascher er emporgestiegen, je mehr Feinde er unter den Dienern des dämonischen und magischen Heidenthums hatte, desto mehr mochte er mit Angst vor jäher Zerstörung des Gewonnenen erfüllt sein. Die Ueberzeugung von der Hilfe des Christengottes und sein christlicher Glaube befreiten ihn eben nicht sofort von jenen Ueberbleibseln heidnischer Denkweise, die wir als ein Erbtheil einer früher unchristlichen Macht und Größe auch bei so manchen andern vom Heidenthum bekehrten Fürsten vorfinden.

In dieser abergläubischen Befangenheit scheint Constantin noch als Christ ziemlichen Werth auf die Befragung der Haruspices beim Einschlagen des Blizes in öffentliche Gebäude gelegt zu haben, wenn nicht etwa die bezügliche Verordnung (Cod. Theod. XVI, 1. 1) entweder auf eine falsch verstandene Nachgiebigkeit gegen bestehende Sitten oder auf das Bestreben des Kaisers, die heidnischen Priester und die Aussprüche gefährlicher Propheten bei solchen Gelegenheiten zu überwachen, zurückzuführen ist.

Mit dem Bestreben der Ueberwachung und Beherrschung des Heidenthums war jedenfalls auch die Beibehaltung des Titels Pontifex maximus in Zusammenhang. Es wurde zu oft schon gezeigt, daß und warum dieser Titel kein Beweis für heidnische Denkweise Constantins ist, als daß wir jezt uns ausführlicher mit ihm befassen sollten, zumal Burckhardt denselben nicht zu urgiren für gut findet. Kommt durch diese Bezeichnung Constantins christlicher Charakter in Gefahr, dann sind auch seine Nachfolger bis Gratian, den ersten der den Titel verbot, als Nichtchristen oder halbe Christen zu erklären. Kein einziges Factum ist mit Sicherheit anzugeben, wodurch der Kaiser die entsprechende Würde im heidnischen Sinne ausgeübt hätte, und an Versuchen solche zu finden, hat es sicher nicht gemangelt.

III.

Indem wir zu den vermeintlichen Beweisen von heidnischer Richtung Constantins in der Zeit von 312 bis 324 (326) übergehen, schulden wir hier speciell ein Wort der von Burckhardt an wiederholten Stellen ausgebeuteten s. g. Sonnenverehrung des Kaisers, sowie seinen Münzen mit heidnischen Reversen. „Münzen mit unzweideutigen christlichen Emblemen," schreibt B. S. 349, „die Constantin geprägt haben soll, müssen überhaupt noch gefunden werden." In den Nachträgen S. 449 verbessert er dieses aber, durch Briegers Nachweise genöthigt, dahin, daß Münzen mit dem christlichen Monogramm etwa „erst aus den lezten Jahren“ seiner Regierung vorhanden seien. Von den heidnischen Reversen dagegen, insbesondere demjenigen des Sonnengottes, hält er sowohl im Texte als in den Nachträgen aufrecht, daß sie wahrscheinlich bis gegen den Tod des Kaisers hin in Anwendung blieben."

"

Wir werden sehen, daß keine Berechtigung vorliegt, die s. g. „heidnischen" Reverse über das Jahr 324 hinaus, also über jenen Zeitpunkt des offeneren Auftretens Constantins für das Christenthum, nach der Entthronung des Licinius, fortdauern zu lassen, und daß andrerseits Münzen mit christlichen Emblemen bis in die Jahre der Mitregierung mit Licinius zurückdatiren.

"

Vorab jedoch ist zu bemerken, daß Burckhardt offenbar schon darin viel zu weit geht, daß er zu den heidnischen Reversen nicht bloß jene mit dem Sonnengott (Mithras) oder mit Apollo, bezich ungsweise mit Mars und Jupiter, rechnet, sondern auch jene, welche ,,Victorien, den Genius populi Romani“ und verschiedene weibliche Personificationen" zeigen. Wir berufen uns hiergegen auf einen Sag von ihm selbst, wo er nemlich sagt, daß „von Ausonius (geb. 309) abwärts die Götter mehr und mehr theils zur bloßen Decoration und Redensart, theils zu abstracten Symbolen für Lebensbeziehungen werden" (149). Dies gilt gewiß nicht erst seit der Zeit des Ausonius. Bezüglich der Victoria wenigstens und ähnlicher Gestalten kann darüber gar kein Zweifel herrschen. Die Victoria kommt schon in der ältesten christlichen Kunst auf Bildwerken häufig vor und ist z. B. von der specifisch christlichen Inschrift begleitet: A deo datur victoria (Garrucci, Storia dell' arte etc. tom. I, pag. 281); die Concordia erscheint bei christlichen Eheleuten als Symbol ihres Bundes, während sie Amor und Psyche in ihrer Begleitung hat (ibid. tom. V. tav. 361, 1); „das Isisschiffchen (auf den Münzen Constantins) ist wesentlich nur ein Symbol der Tyche-Victoria und wird noch nach Constantin angetroffen" (So Keim 93 gegen Eckhel, Doctrina nummorum vet., Vindob. 1798, VIII, 137): der Genius einzelner Städte, wie Rom und Constantinopel, wird auf Münzen unter den unzweifelhaft christlichen Kaisern und in Begleitung christlicher Embleme vorgefunden. Man kann hier nicht den Kampf des hl. Ambrosius gegen die Victoria in der Senatscurie zu Rom als Einwand benügen, da diese Victoria wegen ihres Cultus, insbesondere wegen der Opfer, die vor ihr seitens der heidnischen Senatoren vollzogen wurden, nicht anders denn als Götterbild zu betrachten war, weßhalb auch die künstliche Ausflucht ihres Vertheidigers Symmachus, daß die Verehrung nicht numini sondern nomini gelte, von dem Kirchenvater als Unwahrheit zurückgewiesen wurde. (Epist. XVIII. nr. 31; Baunard, d. h.

« ÖncekiDevam »