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Die protestantische Opposition gegen die Kommunion unter einer Gestalt hatte thatsächlich einen häretischen Charakter ange= nommen, ganz abgesehen von den gegen die Lehre der Kirche überhaupt gerichteten Gesammtbestrebungen des Protestantismus, mit denen jene Opposition in éngstem Bundé erschien. Luther blieb nach mehrfachen Wandlungen bei der Behauptung stehen, es sei göttliche Vorschrift, den Laien beide Gestalten der Eucharistie dar zureichen. Die sog. Sacramentirer schritten aber noch weiter. Sie stellten auch die Concomitanzlehre in Abrede und verlangten demgemäß den Empfang beider Gestalten, weil unter einer das Sacrament nicht vollständig sei. Viele Lutheraner schlossen sich ihnen an, und von diesem häretischen Standpunkt aus traten besonders Flacius Illyricus, Hammelmann und Heshusius mit ihren Schriften für den Kelch auf. 1)

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Daß ferner, wie Lainez hervorhebt, das Begehren nach dem Kelche nicht durch fromme Gesinnung erzeugt wurde, und daß man wahrhaftig kein Recht besaß, jene Stelle des Alexander von Hales (c. 22) über die größere Gnade der Kommunion beider Gestalten, selbst wenn sie Wahrheit enthalten hätte, anzuwenden, das bekunden hinsichtlich der protestantischen Gemeinschaft vollauf die Klagen der sog. Reformatoren über den religiösen Kaltsinn und die Zuchtlosigkeit der Ihrigen. Das zeigen zugleich von den zum Protestantismus neigenden Katholiken, denen mit dem Kelche geholfen werden sollte, die verschiedensten durchaus verlässigen Berichte. So ist es beispielsweise seltsam genug, wenn Julius Pflug selbst von jenen Gegenden des Herzogthums Sachsen, für die er beim Herzog den Kelch fordert, sagt, daß „dort die Leute das Sacrament gar nicht nehmen, selbst im Sterben nicht; man verachtet das Sacrament

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ertes Brod eingeführt worden sei. Die Wiedereinführung der Azymen,
sagte man, sei dann später vom heil. Leo ausgegangen. Von welchem
Leo aber und wann, das suchte schon Suarez, welcher solchen Ueber-
Lieferungen genauer als andere scholastische Theologen nachzugehen
pflegt, vergebens zu ermitteln. (In 3. p. Summae disp. 44. sect. 3.)
Cf. Bona, Rerum liturg. lib. 1. cp. 23. nr. 5. Opp. Antv. 1739
pag. 265.
Bezüglich der Bemerkung des Lainez über das Gesetz
gegen die Manichäer verweisen wir auf das früher (Jahrg. V S. 699)
Gejagte.

1) Vgl. Bellarmin., De sacramentó eucharistiae lib. IV. c. 28.

und folgt der Obrigkeit nicht, die es zu nehmen befiehlt." Als im Jahre nach dem Concil von Trient der selige Canisius eine Mission in Niederbayern in den an das Ortenburgische angrenzenden Gegenden abhalten ließ, wurden unter 8000 vom Volke 2281 ge= zählt, welche weder unter einer noch unter beiden Gestalten zu communiciren begehrten; beide Gestalten verlangten 101, und 340 waren mit dem bisherigen Ritus zufrieden. 4)

Um die nemliche Zeit erfüllte sich auch die Vorhersagung des Lainez (c. 25, 26, 31), daß man auf Seiten der der Kirche einmal Entfremdeten nur noch größere und zudringlichere Forderungen stellen werde, wenn der Laienkelch einmal bewilligt sei. Bei dieser Partei wollte man von Mittelstellung nichts wissen; man war, um den Ausdruck auch von unserer Seite anzuwenden, extrem. Wie man sich extrem verhielt in der Betreibung der Kelchforderungen (scheuten ja z. B. die protestantisch gesinnten Stände in Desterreich sich nicht, die Verweigerung der Hülfe gegen die Türken als Mittel zur Erzwingung des weltlichen Kelchzugeständnisses anzuwenden), so find vom katholischen Standpunkt auch als extrem die anderen Wünsche zu bezeichnen, die man auf die Einführung und obrigkeitliche Duldung des Kelches folgen ließ. 2) Es bestätigt sich fast überall, wo man die Tragödie der Umänderung des alten Kirchenthumes in das neue ins Auge faßt, eine Aeußerung von Hosius: „Der Kelch ist der erste Keil, durch welchen die Spaltung bewirkt wird; als zweiter folgt dann die Augsburger Confession nach.“3) „Zeiget mir auch

1) Fl. Rieß S. J. Der sel. Petrus Canisius, aus den Quellen dargestellt, (1865) S. 331. Nach Anführung anderer Mißstände in Niederbayern sezt Rieß bei: „Man ersieht daraus, daß das Verlangen des Kelches dem völligen Zerfall der Religion als Vorstufe diente, und krasse Unwissenheit die Mutterstelle hatte." Vgl. Rieß S. 318.

2) Ejus (calicis) concessio reddet hos magis feroces et pertinaces. Nec ecclesia sectatur extrema, sed haeretici, qui extra eam sunt. Lainez unten c. 64.

3) Bucer und Melanchthon, die zwei vorzüglichsten Rathgeber bei der Kölnischen Reformation, suchten (zu Köln) mehr der Wahrheit Bahn zu machen, als sie sogleich in den vollen Genuß ihrer Rechte zu seßen; aber in der Reformationsvorschrift ermahnten sie doch zum Genuß des ganzen unverstümmelten Abendmahles Christi, wie es Christus eingesezt und die älteste christliche Kirche begangen habe.“ So der katholikenfeindliche Spittler (Werke VIII, 370).

nur ein Gebiet," sagt der gelehrte Bischof und spätere Cardinal, „wo der Kelch aus eigener Willkür eingeführt worden, und wo nicht alsbald die größten Glaubensirrthümer nachgefolgt wären." 1)

Auf Grund solcher Erfahrungen durfte denn auch Lainez in Frankreich vor der Königin - Mutter Maria von Medici jene Einsprache gegen das dem Papste einzureichende Bittgesuch um Reformen erheben, wovon er in seiner Concilsrede (c. 27) Erwähnung thut. Diese Liste von Forderungen stark hugenottischer Färbung, worunter solche auf Abschaffung der Bilderverehrung, der Exorcismen und der Fronleichnamsprocession, war wahrscheinlich ein vorgängiger Entwurf jener Forderungen, welche der französische Orator beim Concil, Lansac, wirklich später in Trient den Legaten vorlegte. 2) Der Laienkelch figurirte auf gleiche Weise in beiden Schriftstücken, und zwar auch auf dem zu Trient eingereichten nicht in der erbaulichsten Umgebung anderer Forderungen.

In Frankreich hielt Lainez bei jener Gelegenheit, nemlich bei seiner Dazwischenkunft beim Religionsgespräche von Poissy, 1561 eine scharfe Ermahnungsrede an die nachgiebige und schwankende Regentin. Es könnten manche Gedanken derselben zur Illustration seiner obigen Ausführungen benußt werden. 3) Wir müssen jedoch der Kürze halber darauf verzichten und uns wieder der Erläuterung des historischen Hintergrundes seiner Kelchrede zuwenden.

XVI. Das Interim Karls V. und die Kelchconcession Pauls III.
(1548).

Das Vorwärtsdrängen der Neugläubigen in Deutschland und ihre Machinationen für Befestigung der eigenen Partei waren so stark, daß Kaiser Karl V., nachdem er einmal unter dem Einfluß der Nothlage des Reiches den Weg der Compromisse betreten, noch in den vierziger Jahren bis zur staatlichen Anerkennung des Laienkelches und der einmal eingegangenen Priesterehe weitergeführt wurde.

Es war schon ein Schritt bedenklicher Nachgiebigkeit, als er 1544 den Reichstag von Speier mit einem Abschied schloß, welcher, 1) De expr. Dei verbo ad regem Poloniae (a. 1558) bei Raynaldus h. a. nr. 17.

2) Abgedruckt bei Le Plat V, 631 ss.

3) Vgl. die Mittheilungen aus dieser Rede bei Ribadeneira, Vita P. Jacobi Laynis (1604) p. 132 ss. und bei Boero, Vita del P. Lainez p. 235 ss.

von Anderem abgesehen, hinsichtlich des kirchlichen Güterbestandes die schreiendste Verlegung der katholischen Prälaten Deutschlands enthielt. Paul III. sah die weiteren kaiserlichen Concessionen voraus. Umsonst erhob er am 24. August 1544 in seinem Schreiben an Karl im Namen der Kirche Beschwerden gegen diese falsche Politik der Vermittlung. Sein starker Tadel darüber, daß auf den Reichstagen Laien und sogar Häretiker über geistliche Dinge aburtheilten, und daß sie sich unter der Aegide des Kaisers eigen mächtig auf das „Reformiren“ verlegten, statt dem Concil die Kirchenerneuerung zu überlassen, diese Rüge des obersten Hirten war umsonst. Nicht einmal die unverhohlene und stürmische Unzufriedenheit der Protestirenden mit dem Zugestandenen öffnete den Lenkern der Politik die Augen. Und doch waren die Vorgänge, welche den schmalkaldischen Krieg vorbereiteten, gewiß geeignet, die lezte Täuschung zu benehmen und zu zeigen, wie sehr in Folge der dargereichten Stillungsmittel, um einen Lainez'schen Ausdruck zu brauchen (c. 25), der Durst immer nur wachse und gefährlicher werde.

Nach dem Triumphe der kaiserlichen Waffen über die Schmalkaldner, athmeten die treuen Anhänger der alten Kirche wieder auf; die Partei der Abtrünnigen schien sich der Kirche beugen zu müssen. Allein gerade in dieser Zeit sollte die Vermittlungssucht ihre übelsten Wirkungen geltend machen. Ihr hauptsächlich verdankt Deutschland das Interim des Reichstages von Augsburg, jene zwitterhafte Maßnahme, welche die Krankheit der Zeit, und die Halbheit Derer, die helfen wollten, charakterisirt.

In seinem dogmatischen Theile ist das Interim eine unhaltbare Ueberkleisterung der Gegensäße beider Glaubensparteien; in disciplinärer Hinsicht gibt es die ehrwürdige kirchliche Sitte der Kommunion unter einer Gestalt, sowie das schönste Kleinod des Priesterthumes, den Cölibat, preis. Und wenn auch Laienkelch und Priesterehe nur für die Orte, wo sie schon eingeführt seien, und bis zur definitiven Bestimmung des ökumenischen Concils die kaiserliche Sanction erhalten, fo war dies doch eine für die Kirche um so schmerzlichere Concession, als die Gegenseite ihrer Gewohnheit nach nicht die mindeste Entschädigung entgegenbrachte, ja mit dem ganzen. Interim sehr unzufrieden und über dasselbe, als über einen Verrath des reinen Evangeliums, aufgebracht war.

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Ueber den Laienfelch heißt es in dem Interim, daß denselben bereits Viele gebrauchten und an ihn gewohnt seien, die sich ohne schwere Bewegung" nicht von ihm abbringen ließen; das Concilium werde ohne Zweifel einen gottseligen und eifrigen Fleiß anwenden, daß in diesem Falle vieler Leute Gewissen und dem Frieden der Kirche nach Nothdurft gerathen werde. Demnach, welche den Gebrauch beider Gestalt vor dieser Zeit angenommen haben, und davon nicht abstehen wollen, die sollen hierüber gleichfalls des gemeinen Concilii Erörterung und Entscheid warten. Doch sollen die, so den Gebrauch beider Gestalt haben, die Gewohnheit, die nun alt ist, unter einer Gestalt zu communiciren, nicht strafen, auch keiner hierin den andern anfechten, bis hierüber von einem allgemeinen Concilio geschlossen wird." 1)

Ein ganz zutreffendes Urtheil ließen diesem Zugeständnisse des Kelches die geistlichen Kurfürsten in den Verhandlungen angedeihen. Sie räumten ein, daß die Kommunion beider Gestalten in der ältesten Kirche „bei etlichen Christengemeinden im Brauch" gewesen; aber sie heben hervor, daß „dieß später durch der allgemeinen christlichen Kirchen Gegenbrauch aus beweglichen Ursachen und ohne Zweifel aus Eingebung des Hl. Geistes wieder aufgehoben und auch durch die Decrete des Constanzer Concils wie= der aberkannt sei. Hieraus sei leichtlich zu entnehmen, daß das, was diesem Beschluße der allgemeinen Kirche zuwider eingeführt worden, eigenmächtig geschehen sei; kein Erzbischof, kein Bischof, überhaupt fein Geringerer, als der Papst und das allgemeine Concil habe Macht, betreffs der Priesterehe und der Kommunion unter beiden Gestalten etwas zu bewilligen oder Dispensen zu ertheilen; geschehe dieß den= noch, so erlange es weder Kraft noch Wirklichkeit." Die übrigen katholischen Stände sprachen sich in ihrem vorher eingereichten Bedenken noch stärker aus. Es sei sehr zweifelhaft, sagen sie u. A. ob der Papst jemals die gedachten Dispensen eintreten lassen würde; er müsse seine Gewalt zur Besserung und nicht zur Zerrüttung der Kirche brau chen; eine öffentliche Erklärung der Toleranz betreffs jener Punkte, würde bei den Unterthanen allen Ungehorsam, Abfall und gemeinen Aufruhr erwecken, indem leider der gemeine Mann zur Freiheit und zum eigenen Willen, und was ihm zu glauben gefällig, geneigt sei.“2)

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Troßdem sezte der Kaiser die Publikation des Interim, als eines Rathschlages," den die protestantischen Reichsstände anzunehmen hätten, durch (30. Juni 1548). Allein in den protestantischen Kirchen wurde nirgends nach den neuen dogmatischen Formeln des Interim gelehrt; eine ernste Ausführung der in der Abmachung enthaltenen Verpflichtungen wurde auch nicht von einem

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1) Birk, Dreifaches Interim, Leipzig 1721, S. 358. Cf. Raynald. a. 1548 nr. 19.

2) Pastor 379 ff.

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