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einzigen der protestantischen Stände nur versucht.“ „Die öffentlichen Uebel," hatte Melanchthon früher gesagt, „lassen sich nicht durch trügerische Rathschläge heilen." Laut eines Scherzwortes des der neuen Lehre anhängenden Volkes hatte das Interim,,den Schalk hinter ihm," und es enthielt nur die Anweisung,,,wie man Christum mit den Gläubigen möcht' verjagen." Wie hätte man auch nicht vom Standpunkte dieser Kirchenpartei aus die Conceffionen von Dingen, die man ja ohnehin schon besaß, verlachen sollen?

Die Stellung des Kaisers zwischen den ihm feindlichen Protestanten und den mit ihm nicht einverstandenen Katholiken zeichnete Gerhard Veltwyk, einer der bedeutenderen Räthe Karls V., in den Tagen der Kundmachung des Interim mit den bedeutungsvollen Worten: Der Kaiser kämpft für die Religion, aber gegen das Haupt, welches der Papst ist, und gegen zwei Glieder der Kirche in Deutschland." 1)

Der Papst Paul III. war möglichst bedacht, den unvermeidlichen Thatsachen Rechnung zu tragen. Er war von Sorge und Mitleid für die unaufhaltsam abwärts gehenden deutschen Kirchenverhältnisse erfüllt. Gegenüber dem ihm sehr mißfälligen Interim beobachtete er jenes zurückhaltende Stillschweigen, welches (oben S. 60) Aleander als die räthlichste Auskunft in diesen Umständen erwähnt. Sei es nun, daß das anfängliche Verhalten der protestantischen Stände, welche heuchlerisch eine offene Ablehnung des Interim vermieden, oder daß die von der kaiserlichen Seite dem Papste ausgemalten Friedensaussichten bestimmend auf ihn wirkten, Paul III. entschloß sich zur Ertheilung verschiedener Indulte, und darunter zur Erlaubniß der Kommunion beider Gestalten unter gewissen Bedingungen. Man mag hievon urtheilen wie man will, der Schritt enthielt jedenfalls den vollgiltigen Beweis, daß der heilige Stuhl, mit dem, was er irgend bewilligen konnte, nicht zurückzuhalten gedachte, sondern im Gegentheil die äußerste Milde walten lassen wollte, so daß die Verantwortlichkeit der Fortdauer der religiösen Spaltung um so schuldbarer auf die protestantische Partei zurückfällt. Lainez würde allerdings an der Stelle des Papstes wahrscheinlich nicht wie dieser gehandelt haben. Er erklärt in

1) Druffel, Briefe und Acten zur Gesch. des XVI. Jahrh. 3. Bd. S. XIII. f.

seiner Trientner Rede die Maßnahme Pauls ohne Rückhalt und mit großem Freimuthe für einen Fehlgriff, für die Wirkung einer um so größeren Täuschung, als die vom Baseler Concil ausgegangene Gestattung des Kelches mit ihrem Mißerfolge vor jedem neuen Versuche dieser Art habe warnen müssen (c. 49). Allein es sei gestattet, zu erinnern (und das gilt auch von der unten zu berührenden fruchtlosen Kelchconcession Pius IV.), daß das Papsithum sicher viel leichter an dem Vorwurfe zu großer Gefügsamkeit und Milde als zu großer Strenge und Starrheit trägt, und daß, wie auch Lainez wohl wußte, der Vater der Christenheit unter den ihn einnehmenden Sorgen subjektiv oft noch immer be= rechtigte Gründe zur Anwendung von extremer Nachgiebigkeit, auch bei der bescheidensten Hoffnung auf Wirkung, erblicken kann, während objektiv allerdings die Lage der Sache sich für die Verwei= gerung eines solchen nachgiebigen Entgegenkommens ausspricht. Uebrigens zeigen die von Paul II. beigefügten Clauseln, daß seine Concession nur die Bedeutung eines Versuches besaß. Es war eine Demonstration, an deren wirksamen Erfolg von vornherein Wenige ernstlich glauben mochten.

Den Anlaß zu dem päpstlichen Indulte gab der dringende Wunsch des Kaisers, daß der Papst einen Legaten mit möglichst großen Vollmachten senden möge, welcher in Deutschland die Wiedervereinigung der Getrennten, der er selber vorgearbeitet, auf kirchlichem Wege betreiben und vollziehen sollte. Indem der Papst sich zur Annahme dieses Vorschlages entschloß, zog er es jedoch vor, statt des Legaten mehrere Bischöfe als Nuntien mit großen Vollmachten zu senden und diesen die Erlaubniß zu ertheilen, ihre Facultäten an deutsche Bischöfe oder Priester zu delegiren. Die Facultäten selbst, die er ihnen ertheilte, waren nicht alle jene, welche Karl V. gewünscht hatte, da seine Forderungen in einigen Punkten als entschieden zu weit gehend befunden wurden; sie enthielten aber neben der Kelchgewährung Vollmachten hinsichtlich einer Abkürzung der Förmlichkeiten bei Wiederaufnahme in die Kirche, hinsichtlich des unerlaubten Speisegenusses, der Verringerung der Festtage, der Union von Beneficien, der Composition wegen eingezogener Kirchengüter und sogar für einzelne Fälle wegen der Gestattung schon eingegangener Priesterehen auf dem Wege einer sonst fast ganz unerhörten päpstlichen Dispens.

In der bezüglichen Bulle vom 31. August 1548, spricht Paul III. mit großem Gewichte von der Ehrfurcht gegen die alten kirchlichen Institutionen, wahrscheinlich um einem übelen Eindruck, den etwa bei Gutgesinnten diese Zugeständnisse hervorrufen konnten, vorzubeugen. Die zur Kirche Zurückkehrenden müßten, sagt er, vor Allem Hochachtung jener Geseze mitbringen, welche vom Herren aller Dinge selbst und durch die allgemeine Uebereinstimmung in der Kirche sowohl den früheren als den späteren Christen zur genauen Beobachtung übergeben seien. Die Abgesandten sollten darum denselben vorzüglich ein lebhaftes Gefühl für die Schönheit und Heiligkeit der alten Kirchenzucht, der größten Zierde der Braut Christi einflößen. Würden sie aber (die Nuntien) in ihrem Gewissen und ohne öffentliches Aergerniß es für zweckmäßig finden, daß sie Einiges von der Strenge der alten Disziplin nachließen, so sollten sie dazu, wofern alle drei oder wenig= stens zwei von ihnen einstimmig wären, die gedachten Befugnisse haben.

Der Passus über den Laienkelch enthält dann im Besonderen die Weisung, derselbe könne Solchen, die sich bisher schon die Erlaubniß dazu selbst genommen hätten, bewilligt werden, woferne sie ihn um der Andacht willen und mit Unterwürfigkeit begehrten; er müßte aber zu besonderen Zeiten und an Orten, welche hiefür eigens zu bestimmen seien, empfangen werden, und zwar nach vorgängigem rechtgläubigem Bekenntniß über die Gegenwart Christi auch unter einer Species und über die Erlaubtheit der gewöhnlichen Kommunion der Brodesgestalt. Alle diese Verfügungen waren von warmen und eindringlichen Worten über die Nothwendigkeit der Rückkehr zur alten Mutterkirche begleitet.')

Die drei Nuntien waren Bertanus, Bischof von Fano, Lip= pomanus, Bischof von Verona, und Pighinus, Bischof von Ferentino. Trozdem daß der Kaiser an den ganzen deutschen Episcopat Rundschreiben mit der Aufforderung erlassen hatte, denselben durch Zuführung der an Bekehrung Denkenden behülflich zu sein, war doch die Zahl Derer, welche sie in die Kirche wieder aufnehmen konnten, sehr gering. In ihrer Instruction war freilich vorausgesezt, daß

1) Vgl. den Inhalt der Bulle bei Bucholz VI, 304–307. Lämmer theilt in den Monumenta Vaticana p. 395 ss. zwei betreffende Instructionen Pauls III. für die drei Nuntien vom J. 1548 mit. (Daselbst ist 1548 statt 1542 zu lesen). Vgl. auch Lämmer, Zur Kirchengesch. d. 16. Jahrh. S. 178. Raynald. Annal. a. 1548 nr. 66 ss.; a. 1549 nr. 1 ss. Das von Raynaldus aus den Römischen Vorverhandlungen mitgetheilte Gutachten spricht sich gegen die Dispens zur Fortseßung von Priesterehen, aber für diejenige zum Empfang beider eucharistischer Gestalten aus; leztere sei zu gewähren pro bono pacis et ad tollendas religionis controversias, ut etiam in aliquo condescendamus infirmitati pusillorum (a. 1548 nr. 70).

sie schon bei ihrem Eintritte in Deutschland „Viele, welche Absolution erwarteten" vor sich sehen würden. Pighinus mußte jedoch an Cardinal Farnese, nachdem er Norddeutschland durchreist hatte, von der fast gänzlichen Erfolglosigkeit seiner Bemühungen und von den Schwierigkeiten und Gefahren, die er überall angetroffen, be= richten.

Die Lutheraner, schreibt er, seien von ihren alten Frrthümern nicht abzubringen, und gerade jezt biete sich um so weniger Hoffnung ihrer Wiedergewinnung dar, als die Prediger der neuen Lehre, die ihnen vom Kaiser leider immer noch gestattete Freiheit des Wortes benüßend, Alles aufzureizen suchten, um einé den Katholiken günstige Wirkung des Interim zu vereiteln. 1)

Nach Pallavicini kam,,kaum Einer" zu den Nuntien, um sich Dispensen von ihnen zu erbitten und sich zur Erfüllung der Bedingungen bereit zu erklären 2).

Und nicht genug mit dieser Ablehnung. An manchen Orten riefen die Reconciliationsversuche des Episcopates und der Nuntien nur um so schroffere Erklärungen der häretischen Partei hervor. So hieß es in der Gegenäußerung der Vertreter der Landgrafschaft Hessen: Man habe keine Gnade und keinen Nachlaß des Römischen Bischofs nöthig; bei ihnen stimme Lehre und Brauch mit den Worten der Propheten und der Apostel überein; was die Kommunion unter beiden Gestalten betreffe, so hätten sie das vollständige Abendmahl eingeführt, wie es Christus eingesezt und die alte Kirche beseffen habe, und sie seien nicht gewillt auf die geringste Aenderung einzugehen. Der katholischen Kirche wurde der Vorwurf gemacht, die Kommunion verstümmelt und den bestimmten Befehl des Herrn, aus dem Kelche zu trinken, verleugnet zu haben. 3)

1) Raynald. a. 1548 nr. 72.

2) Lib. 11. c. 2. nr. 16. (II, 186.)

9) In dem Votum über den Laienkelch, welches der Bischof Hosius von Rieti am 2. September in der Generalcongregation zu Trient abgab, war ausgeführt: Neque profuit concessio Pauli III., quum nemo ea uti voluerit neque ad ecclesiam redierit; imo magis haereticos in eorum opinionibus confirmavit. Theiner, Acta II, 107. Ebenso wurde auf die Fruchtlosigkeit dieses Versuches Pauls III. hingewiesen von den Bischöfen von Rossano (97), Zara (98), Capodistria (100),

Was unter solchen Umständen überhaupt noch von Concessionen, so lange sie nicht die volle und runde Anerkennung der Wahrheit des Protestantismus enthielten, zu erwarten war, das liegt auf der Hand. Erklärt doch der Protestant Spittler, daß wegen der Bedingungen, die der Kelchconcession hinsichtlich des Bekenntnisses beigefügt waren, auch der friedfertigste Protestant keinen Gebrauch davon machen konnte." Er erlaubt sich, das Entgegenkommen Pauls III. „lächerlich" zu nennen, und fragt, wie man habe denken können, „mit einer Partei, welche schon so zahlreich war und selbst auch die feinern Künste des römischen Hofes (!) längst genau kannte, auf solche Bedingungen Frieden zu machen." 1)

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Das Gegenmittel wider den um sich greifenden Abfall, sagte Lainez (unten c. 62), ist Sittenverbesserung und gutes Leben auf Seiten der Katholiken, deren Beispiel Gebet, Lehre und Unterricht, eine gute Erziehung der Jugend und die Heranbildung einer großer Zahl treuer Arbeiter, welche unter den Häretikern wirken könnten. Ebenso wie die Nachgiebigkeit der Fürsten dem Uebel großen Vorschub geleistet, könnte ihr strafendes Einschreiten dasselbe sehr eindämmen. 2)

XVII a. Entstehung und Charakter der Kelchforderungen Ferdinands I.

Wenn troß der eben erwähnten Erfahrungen Ferdinand I., als Nachfolger Karls V. seit 1556, die Bemühungen um den Kelch

Terni und Sant Agata (101). Dudich Sbardellatus, Bischof von Knin, wollte in seiner feurigen Rede für den Kelch vom 5. September nicht dem Versuche selbst, sondern den mit der Ausführung Beauftragten die Schuld der Vereitlung beigelegt wissen (Theiner 113; Le Plat V, 484). Ueber die Erfolge der katholischen Kirche in Braunschweig und Lüneburg in jenen Jahren vgl. Raynald. a. 1549 nr. 4.

1) Sämmtliche Werke VIII, 372. 374.

2) Aehnlich sprechen sich bei Gelegenheit der Conceffionenfrage Raynaldus (a. 1549 nr. 2 und Pallavicini (lib. 11. c. 2. nr. 16.) über die Stellung der katholischen Fürsten aus. Pighinus faßt seine Erfahrungen aus der Zeit seiner Mission unter Paul III. in den Worten zusammen: Donec ergo (Caesar) eos perduellos ac perfidos meritis poenis affecerit vetueritque falsas suas opiniones praedicare, quibus infelices populos seducunt, ac dementant, eo quod quae carnem et sensum afficiunt, iis mirifice jucunda sunt, nullus felix restituendae religioni successus sperari potest. (Raynald. 1548 nr. 72.)

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