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mit dessen Willen unauflöslich an sich, entzieht ihn gewaltsam seiner naturgemäßen Wirkungssphäre und hält ihn gebunden, so lange Gott es will. Und eben hierin besteht wesentlich die Feuerstrafe für den Teufel und für den abgeschiedenen Menschengeist" (S. 117). Für diese Theorie spricht einerseits ihre Einfachheit und verständliche Klarheit, anderseits das Ansehen so vieler und so gewiegter Auctoritäten", und was noch wichtiger ist, für sie scheint auch die hl. Schrift zu sprechen, indem „an allen Stellen, in denen speciell von der Strafe des Teufels die Rede ist, wieder und wieder eben die ewige Bindung und Fesselung hervorgehoben und betont wird". Und um so mehr erscheint die thomistische Erklärung allseitig vernunftgemäß und befriedigend, als „weitergehende Versuche (wie die des Suarez und Lessius) sich einerseits als überflüßig kennzeichnen, anderseits als so unwahrscheinlich, gewagt und unbegreiflich, daß die Vertreter derselben sich gegenseitig bekämpfen“.

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Hierauf bespricht der Verf. die Rangordnung der bösen Geister unter sich, deren Thätigkeit hier auf Erden (Versuchungen, Besessenheit, Magie) und geht dann über zu den „Proprietäten und Beigaben der ewigen Unglückseligkeit". Zu diesen rechnet er vor allem die Verfinsterung des Verstandes (148-158), indem die Verdammten nichts erkennen, was tröstlich ist, und alles erkennen, was für sie schmerzlich ist, damit ihr Elend ganz vollendet sei; und die Unbußfertigkeit und Verstocktheit des Willens, in deren Erklärung und Begründung jedoch die Theologen auseinander gehen. Nach ihm haben wir die Erklärung jener ewigen Verstockung und Verhärtung nicht in einer speciellen (privativen oder positiven) Ursache zu suchen, sondern müssen dieselbe dem Zusammenwirken vieler innern und äußern Ursachen zugleich, dem gesammten Einfluß des Zustandes der Verdammung überhaupt als Wirkung zuschreiben“ (S. 158-175). Was die Leiber der Verdammten betrifft (S. 176-182), so hält der Verf. mit dem hl. Thomas fest, daß auch die verdammten Leiber in der vollen Integrität hrer Natur, frei von Deformitäten, Krankheiten, Schwächen, in vollendeter Entwickelung, die etwa dem dreißigsten Lebensjahre entspricht, von den Todten auferstehen werden“. Anderweitige accidentelle Strafen sind Leiden, womit der verdammte Sünder in seinen Leibessinnen speciell gezüchtigt wird (S. 182—191), und die infernale Gesellschaft (S. 191-197). Den Schluß macht die Thesis:

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„Die Strafe der Hölle ist (nach dem Weltgerichte) ewig unveränderlich, sie wird niemals zeitweilig unterbrochen, sie schließt auch jede vorübergehende Linderung in jedem Sinne aus“ (S. 197—209), die nun allgemein von den Theologen angenommen wird, wiewohl man sich für die Ansicht einer zeitweiligen Unterbrechung oder Milderung auf Aussprüche einiger Väter berufen könnte. Läßt sich aber mit dem Zustand der Verdammten eine accidentelle, vorübergehende Freude vereinbaren? Nach dem Verf. kann kaum bestritten werden, daß eine solche, resp. Schadenfreude in der Hölle, zumal beim Teufel bis zum jüngsten Gericht möglich ist. Gelingt ihm doch so Manches bei Verführung der Seelen, was er so sehnlich wünscht. Aber diese scheinbare Freude schlägt immer um in Bitterkeit, theils weil Gott auch aus dem Bösen seine größere Verherrlichung zu ziehen weiß, theils weil die gottlose Schadenfreude nur neue Qual herbeiführt, denn auch in der Hölle regt sich das Gewissen über das Böse, was dort geschieht, nicht zwar zur Reinigung und Bekehrung des Verdammten, sondern zu seiner größeren Strafe".

Dies ist der Inhalt der lehrreichen, mit Fleiß und Sorgfalt ausgearbeiteten Monographie. Fern von aller Uebertreibung stellt der Verf. übersichtlich zusammen, was die bewährtesten Theologen der Schule, vorzüglich der hl. Thomas und Suarez, an der Hand der hl. Schrift und der Väter über diesen Gegenstand, gedacht und gelehrt haben. Dabei verfährt er mit ruhiger Umsicht, indem er keinem ausschließlich folgt, sondern die verschiedenen Ansichten prüft und je nach den Gründen entweder widerlegt, oder vertheidigt, erweitert, beschränkt. Man wird daher kaum in einem Punkte anderer Meinung sein können, ohne gewiegten Auctoritäten oder nicht zu verachtenden Gründen gegenüber zu stehen.

Es sei uns aber erlaubt, nur auf Einiges aufmerksam zu machen, was nach unserem Dafürhalten doch noch eine sorgfältigere Berücksichtigung verdiente, obwohl es als ziemlich ausgemacht von den Theologen angenommen wird. Dieser Art ist die Erklärung mancher Gebete für Verstorbene, wie z. B. des Offertorium in missa defunctorum. Durch dramatische Vergegenwärtigung des Sterbebettes werden sie nicht genügend erklärt, so poetisch diese Erklärungsweise klingen mag. Wir können das Gebet mit seiner vis impetrationis, besonders wenn die Messe nach Jahrhunderten für die Verstorbenen gelesen wird, damit nicht reimen. Daß im Todten

officium der Tod, mithin das Sterbebett dramatisch vergegenwärtigt werde, wollen wir übrigens nicht leugnen. Ferner scheinen nicht alle Beweise für die Ewigkeit der Höllenstrafe jene Kraft zu haben, die man ihnen zuschreibt. So z. B. das zweite S. 53. Daß die Strafe so lange dauere als der Sünder an der Sünde festhält, ist zuzugeben, solang dieses sündhafte Festhalten ein freiwilliges ist. Aber die Schwierigkeit liegt darin: wie kann die Güte und Barmherzigkeit Gottes zulaffen, daß der Sünder in einen solchen Zustand komme, in dem er, auch wenn er wollte, nicht mehr von der Sünde lassen, sich nicht mehr bekehren kann. Die Verhärtung des Sünders ist nicht so sehr Ursache der ewigen Verdammung, als vielmehr deren Folge. Eben weil der Sünder nach dem Tode ein für allemal sich ewig verdammt sieht ohne allen Schatten von Hoffnung, verzweifelt er, verbittert sich in seinem Innern wider Gott, und der grenzenloseste Haß erfüllt ihn, daher diese Verhärtung: peccator videbit, et irascetur, dentibus suis fremet et tabescet: desiderium peccatorum peribit Ps. 111. Das ist ganz psychologisch. Ebenso scheint uns die Schlußfolgerung S. 54 nicht ganz ficher: Der Umstand nämlich, daß der gerechte Gott das Gute mit ewigem Lohn belohnt, berechtigt zu dem Schluße, daß ebenso das Böse ewiger Strafe würdig sei". Denn der Lohn wird auch nach der Freigebigkeit des Herrschers berechnet, der bei seiner Güte über Gebühr belohnen kann; die Strafe aber bei einem gerechten Richter nur nach Würdigkeit der Schuld. So lange also nicht be= wiesen ist, daß die schwere Sünde ewige Strafe verdient, wird man diesen Schluß nicht ziehen können, aber dann haben wir einen andern Beweis. Wir wollen indessen nicht behaupten, daß das Verhältniß zwischen Lohn und Strafe sich in keiner Weise zur Be= kräftigung der in Rede stehenden Wahrheit verwerthen lasse, be= sonders da die Schuldigkeit Gott zu dienen auch abgesehen vom Lohne schon aus der Stellung des vernünftigen Geschöpfes zum Schöpfer sich ergibt, die Strafwürdigkeit aber eben darum der Sünde schlechthin ihrer Natur nach zukommt und durch die der entgegengesezten guten That zugesicherte Belohnung noch erhöht wird; man muß nur den Beweis anders formuliren und alle Momente, die in Betracht kommen, berücksichtigen.

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Der Verf. hat zu wiederholtenmalen den Unterschied der höllischen Strafen je nach dem Maße der Sünden hervorgehoben und be

wiesen; aber wir hätten eine noch markirtere Betonung gewünscht. Nach den gewöhnlichen Schilderungen müßte man meinen, daß dieser Unterschied ein gerade nicht so bedeutender sei; sind ja alle Sünder in der gleichen Finsterniß, Verhärtung und Verzweiflung, im gleichen Kerker und Feuer; und doch muß man betonen und hervorheben, daß der Unterschied zwischen Verdammten und Verdammten geradezu ein himmelweiter ist: dem wer wollte je behaupten, daß ein tyrannischer Monarch, der nachdem er sein Reich für Jahrhunderte um den Glauben gebracht, Tausende des Glaubens wegen dahingeschlachtet und Unzähligen an Leib und Seele geschadet hat, nur accidentaliter ein wenig mehr bestraft werde als ein Heide oder ein Jüngling, der nur einmal in Folge heftiger Versuchung gefallen ist? Will man das kath. Dogma vom Standpunkt der Vernunft siegreich vertheidigen, so ist es nothwendig dieses recht zu betonen.

Die Theorie des hl. Thomas über die Art und Weise, wie das Feuer die verdammten Geister quäle, scheint mir doch nicht aus der hl. Schrift bewiesen werden zu können. Die angeführten Stellen sprechen zwar von Ketten und Banden, aber daß diese identisch seien mit Feuer, geht aus ihnen nicht hervor. Es kann ja eines neben dem andern bestehen und die Begriffe beider Strafen find doch gewiß ganz verschieden. Auch kann dann nicht mehr die Feuerstrafe so betont werden, denn sie würden ja eine Strafe erleiden, die ebenso durch Wasser, Metalle und andere materielle Stoffe bewirkt werden könnte, und leicht ließe sich dann die Feuerstrafe der verdammten Menschen ebenso erklären, da sie ja in das Feuer kommen, „das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist“. Damit wäre aber der metaphorischen Erklärung des Feuers nicht unbedeutender Vorschub geleistet. Damit wollen wir aber der Theorie des Suarez nicht das Wort reden.

Wahr ist gewiß was Suarez bemerkt über die Thätigkeit des Teufels im Quälen der verdammten Menschen, daß uns nämlich darüber weder etwas offenbart, noch auch sonst mit Sicherheit bekannt worden ist. Deßwegen wäre dieselbe besser ganz zu übergehen, da der Schrecken der Hölle genug sind; sie brauchen nicht durch solche Muthmaßungen noch vermehrt zu werden. Die verschiedenen Erklärungen der Bitte des reichen Praffers für seine Brüder S. 175, die aus sonst bewährten Exegeten angeführt werden, scheinen doch etwas zu gekünstelt und unnatürlich.

Diese Bemerkungen sollen nicht einen Tadel enthalten, denn fie treffen nicht so sehr den Verf., als die Anschauungen älterer Theologen, die von ihm angeführt werden. Wir wiederholen, daß diese Schrift von Fleiß, Umsicht, ächt wissenschaftlichem und katholischem Sinn zeugt, und wir hoffen vom Verfasser bald noch andere ähnliche Monographien, die nur von Nußen für die Theologen sein können, zu erhalten. Wir sehen noch die ergreifenden Worte des hl. Chrysostomus über dieses Thema, womit Lic. Bauz seine Abhandlung beschließt, hier bei: „Du fürchtest wohl, es sei nicht zeitgemäß über die Hölle so oft und viel zu reden. Allein durch Schweigen löschest du der Hölle Flammen niemals aus; das Reden über sie stürzt nicht in sie hinein. Ob du nun redest, ob du schweigest, das Feuer brennt. Um nie der Hölle zu verfallen, sprich immer über sie. Denn eine Seele, die Furcht hat vor der Hölle, wird laut der hl. Schrift in Ewigkeit nicht fündigen. Keiner, der die Hölle stets vor Augen hat, wird in die Hölle kommen; jedoch es wird auch keiner ihr entgehen, der sie vergißt, verachtet“.

Innsbruck.

Hurter S. J.

Lehrbuch der Kirchengeschichte für Studierende. Von Dr. Franz Xav. Kraus, Prof. a. d. Univ. Freiburg. 2. Aufl. Trier 1882. Linz. 829 G. 8°.

Der Verfasser dieses Lehrbuches bekennt sich zu der „großen historischen Schule“ 1) Deutschlands (S. 750), die er durch Möhler gegründet und namentlich durch Döllinger als ihr „Haupt“ (749) vertreten sein läßt. Sie ist nach ihm die einzig als wissenschaftlich anzuerkennende Schule" (22), und „fast alle wissenschaftlichen Vertreter der kirchengeschichtlichen und archäologischen Forschung unter den Katholiken gehören ihr an" (750). Einen großen Gegensaß, ja einen Kampf" findet Kraus zwischen ihr und dem was er „neuscholastische Theologie" nennt (744). Die Vertreter der letteren verwerfen sogar die gesammte neuere Wissen= schaft" (!), kämpfen gegen die deutsche Universitätsbildung" und meinen, es sei allein vom Studium des heil. Thomas, von der „Wiederherstellung und Aneignung der logisch-metaphysischen, psy

1) Die gesperrt gedruckten Stellen sind durchweg von mir, nicht vom Verf., unterstrichen.

Zeitschrift für kath. Theologie. VI. Jahrgang.

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