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und um andere Concessionen fortseßte, ja bis zu großer Beunruhigung des Concils von Trient in dessen lezter Periode steigerte, so lag diesen Bestrebungen eben jene uns schon bekannte falsche Vermittlungspolitik der kaiserlichen Regierung zu Grunde, welche in der Noth der Umstände entstanden war und durch Räthe von unkirchlichem Geiste bei Ferdinand, besonders seit dem Augsburger Religionsfrieden gefördert wurde, wenn auch dem Herrscher selbst vielleicht weniger bewußt.

Es war zugleich die eigenthümliche Lage des Protestantismus in seinen österreichischen Erblanden, was Ferdinand in den ersten sechziger Jahren mehr und mehr dem Laienkelche und der Priesterehe günstig stimmte. Die Protestanten besaßen dort keinerlei staatliche Anerkennung. Ihre Einigung war keine feste. Ihre Cultusübungen zeigten sich entweder nur sporadisch an der Oeffentlichkeit oder traten mehr als Symptome eines Ueberganges, als tumultuarische Neuerungsgelüfte auf. Immer aber trugen sie den Charakter einer Auflehnung gegen bestehende, wenn auch, dank der Umstände, nicht ausgeführte Geseze. Da nun bei dieser gährenden, unklaren Bewegung, zugleich in Folge husitischer Einflüsse, vorzüglich der Ruf nach obrigkeitlicher Gestattung des Kelches laut wurde, so konnte allerdings hier leichter sich die Meinung festsegen, daß durch entsprechende Concessionen ein dauernder religiöser Abfall in den Reichen der Habsburger hintanzuhalten sei. 1)

Es wird denn auch seitens der kelchfreundlichen Redner auf dem Concil, in Uebereinstimmung mit dem sog. Reformationslibell Ferdinands vom J. 1562, beständig versichert, diejenigen, zu deren Gunsten der Kelch begehrt werde, seien in erster Linie schwankende und versuchte Katholiken, welche gerettet werden müßten, in zweiter Linie erst die Protestanten, und von diesen vor Allem jene, welche nur oder fast nur wegen des Kelches zur neuen Secte übergetreten und darum durch die Concession leicht wieder zu gewinnen seien. Der Kelch erscheint bei diesen Rednern als dringendes Postulat der besondern Verhältnisse in den österreichischen Erbländern.

Wie waren aber diese Verhältnisse in Wirklichkeit beschaffen ?

1) Wiedemann, Geschichte der Reformation und Gegenreformation im Lande unter und ober der Enns, 1. Bd. (Prag 1879 Tempsky) S. 291, 293 bringt Belege für die Einwirkung des Husitismus.

Legen sie nicht etwa umgekehrt Zeugniß für die Ansicht von Lainez ab, daß die Einführung des Kelches durchaus nicht räthlich sei?

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Es sind hier einige Bemerkungen über die Kelchbewegung in Desterreich in ihrer Verbindung mit dem Emporkommen des dortigen Protestantismus nicht zu umgehen. Das Eindringen des Lutherthums in die österreichischen Erbstaaten war schon in den ersten Jahren der Unruhen von der Forderung an die weltliche Gewalt begleitet, die Kommunion unter beiden Gestalten und andere angebliche liturgische Verbesserungen“ zu gestatten. Die Neuerung hüllte sich von Anfang in den frommen Schein der Reformen. 1) Die Vertreter des Herren- und Ritterstandes, welche 1532 von Innsbruck aus ein derartiges Gesuch um Gestattung der neuen Religionsübungen an Ferdinand richteten, erhielten abschlägige Antwort. Sie durften auch Anderes nicht erwarten; denn der deutsche König wußte wohl, was hinter diesem Verlangen verborgen sei. Er hatte eben damals dem päpstlichen Legaten Aleander versichert, er sei bereit für die katholische Kirche sein Blut zu vergießen. Auf dem Regensburger Reichstage hatte er erklärt, er wolle dahin arbeiten, daß die lutherische Sekte ausgerottet werde, sollte er auch darüber an den Bettelstab kommen.

Jene Gesuche der protestantisch Gesinnten wurden aber mit beharrlicher Zähigkeit erneuert. Der hohe Adel, meist zuerst der Neuerung zugänglich, führte an zahlreichen Orten auf eigene Faust in Ober- und Unterösterreich, in Steyermark, Kärnten und Krain innerhalb seines Besizes, auf Schlössern und in Dörfern, die ›„Reform" und damit in der Regel zugleich auch den Kelch ein. Die entartete Gesinnung des vielfach lauen und ununterrichteten Volkes schwärmte für das allgemeine Sündenbekenntniß und die beiden Gestalten, welche an die Stelle des bisherigen Sakramentenempfanges treten sollten. Man ließ sich gerne zu der Meinung verleiten, das

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1), Die Agitatoren betrachteten den Kelch nur als ein' Mittel zum Zwecke. Die Hauptabsicht war: Die Spaltung in der Kirche zu befestigen und zu erweitern und das Volk als über eine Brücke in die neue Lehre zu führen. Ein gleiches Mittel war auch die Priesterehe.... Die Laien sehnten sich nach dem Genusse des Kelches, die Priester nach der Aufhebung des Cölibates. Unter diesem Fahnengeschrei vollzog sich immer mehr der Abfall." Wiedemann, S. 293, 299, wo neue Beweise für dieses Urtheil aus den Wiener Consistorialacten angeführt werden.

Bibite ex eo omnes sei ein göttlicher Befehl, an Alle, auch die in der Kirche allzusehr zurückgesezten Laien gerichtet, und wie die Hierarchie im Gegensaße zu den ältesten Zeiten diese Worte jezt mißkenne, so habe sie auch in Anderem die Lehre Christi verunstaltet. Solche Anklagen im Munde bereiteten die lutherisch gesinnten Stände der österreichischen Länder der Regierung beständig, namentlich aber auf den vereinigten Landtagen, durch ihre trozige und herausfordernde Haltung die empfindlichsten Schwierigkeiten. 1)

In Hinsicht des Mangels an Loyalität gegen die weltliche Regierung stehen diese Protestantisirenden in Desterreich ihren deutschen Glaubensgenossen kaum irgendwie nach. Einerseits wissen fie allerdings, als die Synode von Salzburg 1549 gegen Beamte und ständische Obrigkeiten wegen Rechtsverlegungen, eingeschleppter Mißbräuche und des von ihnen begünstigten neuen Kommunionritus, Beschwerde erhebt, den König Ferdinand wider die bischöfliche Auctorität und die Urheber dieser Beschlüsse aufzuheßen, als beeinträchtige solches Vorgehen der Synode seine monarchischen Befugnisse; ein Hebel, dessen sich die Partei allzu oft mit Erfolg zu bedienen wußte, und welcher auch bei dem gebieterischen Auftreten Ferdinands in den Angelegenheiten des Trientner Concils eine unverkennbare Rolle spielte. Andrerseits greifen sie aber, wie es beispielsweise im Jahre 1556 zu Wien geschah, nach dem Muster der deutschen

1) Im Jahre 1541 erklären die österreichischen Stände zu Prag, die Türken hätten von Gott Macht wider das Kaiserthum erhalten, weil sich die Regierung der evangelischen Predigt von „der Vergebung der Sünden allein um Chrifti willen," der Reform und dem Laienkelche widerseße. Ferdinand beschied die Unzufriedenen, unter kräftiger Aufrechthaltung des bisherigen Bestandes, mit dem Hinweis auf das ökumenische Concil. Sleidanus, Commentar. de statu religionis et reipublicae Carolo V. Caesare lib. 14. (ed. Francof. 1610 p. 365). Allein man war von vorneherein entschlossen, dem Concil zu widersprechen. Die Landschaft von Kärnten entgegnete auf eine gegen die Kelchkommunion gerichtete Verordnung Ferdinands vom J. 1554, es sei der Artikel des heil. Sakramentes „durch die sonder Gnad und Barmherzigkeit Gottes jezund widerumben zu lauterm klaren Verstand an Tag zu kommen,“ und es sei „gräulich zu vernehmen, daß Gottes klares Wort (nemlich das angebliche Gebot Christi, beide Gestalten zu nehmen durch Menschen in Concilien sollte hin und wider ihres Gefallens verändert werden." Wiedemann 296.

Protestanten zu der Erklärung, alle Steuer gegen die; Türken zu verweigern, wenn nicht in gewissen Grenzen, freie Religionsübung gewährleistet werde, und bringen for auf dem Wege des Zwanges den allseits bedrängten Regenten zu gewissen Concessionen. Zu diesen erzwungenen Concessionen gehörte seit 1556 das ausdrückliche Zugeständniß, daß ihrer Kommunion unter doppelter Gestalt fernerhin durch königliche Verordnungen keine Hindernisse in den Weg gelegt werden sollten. Du grudijný bon sport ná na potmā, spid

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Lainez hatte bei seiner Rede diese Partei, wenn nicht immer, so doch durchgängig im Auge. Ist es ihm, im Hinblick auf das Obige als Frrthum anzurechnen, wenn er ihren Charakter strenger beurtheilte als Andere, die nur von Inclinanten und von Gefährdeten wissen wollten, welche durch milde Behandlung alsbald an die Kirche gefeffelt würden ? ?date

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Das vorhin bezeichnete Jahr 1556 bildet einen Wendepunkt in der Haltung Ferdinands gegenüber den protestantisch Gesinnten seiner österreichischen Länder. Bei aller. Treue seiner katholischen Gesinnung erhob sich dieser Kaiser, ohnehin zu Nachgiebigkeit und Milde geneigt, in der Wahl der Gegenmittel wider das Uebel der Zeit zu wenig über den Drang der äußeren Verhältnisse, Vorzüglich die beiden von ihm eingeleiteten und für die Kirche so unglücklichen Verträge mit den deutschen Protestanten, von Passau 1552 und von Augsburg 1555, übten auf seine Stellung in Oesterreich einen empfindlichen Rückschlag aus. Während diese Verträge die Neuerungssüchtigen in seinen Erbländern nur Erbländern nur um so muthiger machten, zeigte sich der danach oft wie gebrochen und griff gerne zu zögernden beschwichtigenden Maßregeln, die einer factischen Toleranz gleichkamen. Eine solche Maßregel war z. B. die nachgiebige Antwort auf die 1558 eingereichten Beschwerden luthe rischer Ständemitglieder, ein Bescheid, den diese sich so auslegten, als sei darin einfach freie Religionsübung verheißen. 2)

Um so intensiver beschäftigte sich Ferdinand aber mit Plänen der Reform für die katholische Kirche seiner Länder. So wohl= meinend seine Bestrebungen auf diesem Gebiete ursprünglich waren, und so berechtigt, ja nothwendig auch immer eine durchgreifende

1) Klein, Geschichte des Christenthums in Desterreich und Steiermark 4. Bd. (1842) S. 149.

2) Klein S. 153.

Verbesserung des kirchlichen Lebens erscheinen mußte, so betrat der Kaiser doch damit einen verhängnißvollen Boden, auf welchem ihn weniger kirchlich gesinnte Rathgeber weiter und weiter zu führen verstanden. Die Krankheit und die Nothlage der Kirche wurden am Hofe wenigstens nebenbei zur Erhöhung der staatlichen Gewalt ausgebeutet. Man gewöhnte sich allzufehr, die Heilung der Uebels stände als ein Regale der Krone zu betrachten. Wir glauben, daß diese Tendenz bei der Frage nach Entstehung und Charakter der Kelchforderungen Ferdinands nicht außer Acht gelassen werden darf. Lainez unterläßt es gleichfalls nicht, auf solche Gefahren seitens des Staates hinzuweisen (c. 79. 34). '

Das Verlangen nach gefeßlicher Einführung des Laienkelches erhielt überdies bei dem Monarchen einen besonderen Impuls durch die Religionszustände in Böhmen. In diesem Kronlande waren die Hoffnungen auf den Wiedergewinn Vieler für die Einheit der Kirche ver hältnißmäßig am begründetsten. Ferdinand ging mit dem Gedanken um, das Erzbisthum Prag, welches in Folge der husitischen Wirren jeit 1481 verwaist gewesen, wiederum zu befeßen, und da die böhmischen Calixtiner, soweit sie nicht zum Protestantismus oder zu der demselben verwandten Union der böhmischen (mährischen) Brüder ab gefallen waren, der Kirche damals nicht mehr so ferne standen, so war durch eine etwaige Legalisirung ihres Kelchgebrauches, unter einer neuen hierarchischen Ordnung und bei besserem Unterrichte, für ihre vollständige Rückkehr allerdings einige Aussicht vorhanden.

Interessant ist es, daß Theilnehmer des Trientner Concils wissen wollten, die Wünsche des Kaisers nach Einführung des Kelches hätten nur in Familienverhältnissen ihren Ursprung, nämlich in den Bemühungen Ferdinands für die Befestigung seines Sohnes Maximilian in der katholischen Religion, welcher derselbe sich so sehr entfremdet habe, daß er mehr als 2 Jahre vom Tische des Herrn ferngeblieben. 1) So viel ist allerdings Thatsache: Maximilian, welcher i. Jahre 1562 König von Böhmen wurde, hatte nicht bloß die in diesem Lande herrschenden Vorurtheile gegen den Empfang einer Gestalt, sondern auch schon seit Langem andere protestantische Ideen in sich aufgenommen. Der schwerbesorgte Vater hielt zulegt dafür, daß dem Schwankenden als Heilmittel der Kelch zugestanden werden müsse, sollten nicht die Habsburger einen Abtrünnigen dem Kaiserthrone geben. Wenigstens hoffte er, ihn damit wieder einmal zu der drei Jahre lang vernach= lässigten Osterkommunion zu bringen. Er schreibt dieses dem Papste

4) Vgl. die Mittheilungen von Musotti bei Döllinger, Ungedr. Berichte zur Gesch. d. Concils von Trient 2. Abtheil. (1876) S. 23. Döllinger hat, wohl irrthümlich, dieci anni, während Pallavicini XVIII, 6, n. 12 (III, 153) due las.

Zeitschrift für tathol. Theologie. VI. Jahrg.

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