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Paul IV. am 6. März 1560, indem er diesen um die fragliche Fas A9m cultät für seinen Sohn ersucht; die erste Kelchpetition des Raisers an den Papst, von der wir Runde haben). Zufolge der Versicherungen dieses Schreibens hielt der Thronerbe zitar noch an der katholischen Lehre von der Gegenwart des ganzen Christus unter jeder Gestalt feft, aber mit Luther meinte er, es sei der Laienkelch durch einen strengen Befehl des Herrn vorgeschrieben. Solche und andere Dinge hatte ihm sein pro testantischer Hofprediger, der heuchlerische und gewandte Pfauser, einer der wirksamiten Agitatoren der Neuerung in Oesterreich, beigebracht. Zur Beichnung der Sachläge bei der Trientner Kelchdebatte muß übrigens im Anschluß an das Vorstehende auf die drückenden Befürch tungen hingewiesen werden, welche sowohl in Rom und Italien als vielfach in Deutschland in Betreff der religiösen Haltung des tünftigen Kaisers in Deutschland in Betreff der religiölen s herrschten, 2) Diese Besorgnisse erhielten durch das Frohlocken der protestantischen Wortführer und ihre zuversichtliche Vorhersage, daß Deutschland binnen Kurzem einen protestantischen Kaiser sehen werde. Solche Umstände mußten natürlich in den Augen Vieler den Friedensversuch Ferdinands mit dem Kelche um so verdächtiger machen. 3)

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eine Bestätigung

Lainez spricht in seiner Rede nicht von diesem heiklen Punkte, Er lobt die katholische Gesinnung des regierenden Kaisers (c. 40.67), soweit sie wirklich Lob und Anerkennung verdiente; er dankt ihm für die freigebige und hochherzige Unterstützung, welche er dem Wirken der ihm als General untergebenen Gesellschaft Jesu in Desterreich gewähre (c. 71), er alternde Monarch bald vor Gottes Thron über die Förderung wahrer Reform Bottes da Die Rechenschaft, die i in seinen Ländern werde ablegen müssen. (c. 67).

Doch nun zu den direkten Schritten Ferdinands m um Erlangung des Kelches für seine Unterthanen. Den ersten finden wir in seinem Reformationslibell vom Juni 1560. Während noch auf dem Reichstage von Augsburg 1559 und namient lich in dem dort vorgelegten,,Vorhalt" des Kaisers vom 30. Juni die Reformströmung einen kirchlichen Charakter aufweist4), enthält das genannte Libell vom folgenden Jahre bereits unverkennbare Spuren der Einwirkung eines andern, der Kirche entfremdeten

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1) Das Schreiben ist abgedruckt bei Le Plat IV, 618 ff.

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2) In Rom hatte man," jagt Krones (Handb. der Gesch. Desterreichs, 1878 3. B. G. 269), von der Rechtgläubigkeit des Kaiserthums allem Grunde eine schlechte Meinung."

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sy Maximilian erfüllte bekanntlich, nachdem er Kaiser geworden, teineswegs die übertriebenen Hoffnungen der deutschen Protestanten. Er *kwurde sogar von denselben der zweite Apostat Julian gescholten, wie

wohl ihrerseits allerdings auch die Katholiken über fast völlige Energie...losigkeit seines religiösen Regimentes nicht mit Unrecht Klage führten. 4) Vgl. Rieß S. 270. 271.

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Geistes. ~ Hier v vereinigen ji sich zuerst fene drei Propofitionen Ferdinands, welche große Wirren zu erzeugen berufen waren, nemlich die von der Nothwendigkeit des Kelches von der Zweckmäßigkeit der Aufhebung des Cölibates und von der Bedenklichkeit eines Conciles, welches Fortsehung der früheren Trientner Versammlung zu sein beanspruchen würde. Diese Vorstellungen, in der ausführ lichen Schrift motivirt, mußte der damalige Nuntius am, Wiener Hofe, Cardinal Hosius, dem Papste Pius IV. einsenden. Von dem Kelche wünschts der Kaiser, daß er bis zur Entscheidung eines allgemeinen Concils allen Gläubigen gewährt werde, so zwar, daß es thnen freistehen sollte, denselbenigen zu ge zu genießen oder nicht; er erklärt, viele Laien würden, bloß weil ihnen der Kelch verweigert sei, zu den schrecklichsten religiösen Irrthümern verleitet"; dürften sie das Blut Christi genießen, dann sei Hoffnung, daß die jest in tausenderlei Mißgestalten zerrissenen Kirchen wiederum sich vereinigten“; es sei höchste Zeit, daß die Kirche ihren Charakter als Mutter, ihre Liebe und Barmherzigkeit an den Tag lege; darum Lieb solle der Papst nur unabhängig vom Concil, seine Vollmacht, die bisherige Kommunionfitte zu ändern, ausüben und mit der fraglichen Concession nicht lange fäumen. 1)

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Pius IV. fonnte im Hinblick auf das ökumenische Concil, zu dessen baldigster Berufung und Durchführung er fest entschlossen war, auf letzteres Ansinnen nicht eingehen. Nachdem er den Fall in einer besonderen Congregation hatte prüfen lassen, schrieb er in lebereinstimmung mit derselben am 30. August 1560 an den Kaiser, Ferdinand möge in Hinsicht der angeregten sogenannten

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1) Bisher nur in Auszügen bei Pallavicini, Raynaldus, Le Plat u. A. in bekannt, wurde der Wortlaut dieser höchst interessanten Schri Schrift zuerst von Sicket 1872 (Zur Gesch. des Concils v. Trient, nr. XXXVIII, S. 55 ff.) mitgetheilt. Der erste Entwurf derselben war noch schroffer. Hosius erlangte vor der Absendung die Aenderung einiger Stellen, über die er hatte Klage führen müssen, quod ex odio proficisci videbantur, wie er sagt. Der Kaiser hatte ihm zufolge darin vom Cölibat „wie ein Lutheraner" gesprochen. In den aus den Vorarbeiten noch vorhandenen Schriftstücken urtheilen die weisen kaiserlichen Räthe bezüglich der Wiederberufung des Concils durch Pius IV.: Pontifex forte non serio tractat, nec se subjicit concilio... ut tenetur secundum decreta conciliorum Constantiensis et Basiliensis. Eine solche Politik und Theologie war leider maßgebend! Vgl. Sickels Erläuterungen, ebenda

C. 69

ff.

Reformpunkte nur dem fünftigen Concile vertrauen, da dieses die Rothstände Deutschlands mit Sorgfalt und Liebe behandeln werde.l Nebenbei bezeichnete er jene Borjchläge als dem Kaijer „durch fremde Zuflüsterung eingegeben. Er ging im Gegenjage zu dem kurzsichtis gen. Wiener Particularismus von dem Gedanken aus den auch Lainez in seiner Rede (e. 42, 39.) so nachdrücklich hervorhebt, daß er als Papst auf alle christlichen Nationen fein Auge zu richten verpflichtet jei und demnach solcher Aenderung der Disciplin gegen über sich ernstlich zu fragen habe, ob sie wirklich dem Gemeinwohl der Kirche, und nicht etwa bloß dem Nugen eines einzelnen Landes entspreche.2) Pius IV. war wenig geneigt, sich von der Kelchconcession in Bezug auf die Einigung mit den Protestanten eine besondere Wirksamkeit zu versprechen.3)

** XVII Die Jußanzen Kaiser Ferdinands beim Concil.

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Der neue Erzbischof von Prag, Anton Freiherr von Müglik, (seit September 1560), war der Mann des Vertrauens, welchen Ferdinand als kaiserlichen Botschafter an das Concil abordnete; diesem wurde. Baron Sigmund von Thun mit dem Titel eines zweiten kaiserlichen, Botschafters beigegeben. Georg Draskovich, der Bischof von Fünfkirchen, hatte als dritter, sogenannter uN= garischer Gesandter des Kaisers bei der Kirchenversammlung zu fungiren. Es war schon der 6. Februar 1562 herangekommen, als die Genannten endlich ihren feierlichen Einzug in Trient hielten,

Mit ihrer dem Concil oft lästigen Einmischung in andere Fragen haben wir uns nicht zu beschäftigen. Wenn sie mit deit bekannten Anstrengungen dahin arbeiteten, daß die Bäter sich mit

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1) Sidel nr. L. Cf. Raynald. a. 1560 nr. 56. Der genaue Wortlaut, etwas vollständiger als die bisher bekannten Texte, befindet sich in den Concilsacten des Innsbrucker Statthaltereiarchivs. Vgl. Sidel, S. 92 und S. VI.

2) Dieses ist zu ersehen aus der päpstlichen Instruction für den damals nach Wien gesendeten Nuntius Delphinus. Bucholz, Ferdinand der Erste, VIII, 373. 373.62 130

3) So berichtet wenigstens der venetianische Botschafter zu Rom, Amulio. Bucholz VIII, 370.

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nachhelfen. das zweite dies

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den Angelegenheiten der Reform flatt mit der Feststellung des Oogmas dbgeben sollten, so lag hierbei das Bestreben zu Grunde, die von ihnen anzuregenden Artikel von Kelch, Priesterehe und anderen der protestantischen Strömung verwandten Umgestaltungen, in VerHandlung zu bringen. Man weiß jedoch, daß in den Reformpunkten, welche die päpstlichen Legaten, diesem Drängen theilweise folgend, am11.4 März 1562 dem Concil zur Erörterung vorlegten, jene "Hertigt wurden. Lieblingsgegenstände des Wiener Hofes gänzlich vermißt Idemda" sollte denn ein neuer Schrift er Schrift des Kaisers belten Er übersendete seinen Vertretern beim Concil da formationslibell, vom Mai 1562, worin auf Grund einer ausführlicheren und dringlicheren Auseinanderscßung, als früher, wie derum der Kelch als das einzige Heilmittel für die Laienschaft, ebenso wie die Ehe als Rettung für die Priesterschaft, hingestellt wurde. Diese zwei Artikel, dem Concil zur Annahme empfohlen, ja fast aufgedrängt, bildeten die mißlichste Seite der kaiserlichen „Reform. Die übrigen 13 Artikel des Libells enthielten dagegen zum Theile recht begründete Vorschläge. 1) Die Gesandten nun sollten laut einer beifolgenden Instruction sämmtliche Artikel als das Ergebniß von Berathungen des Kaisers mit „frommen, gelehrten und" katholischen Männern" den Vätern in seinem Namen" vorLegen; fie erhielten den Auftrag, sich mit den Gesandten anderer Höfe und gleichgesinnten Mitgliedern der Synode zu verbinden, um gemeinschaftlich das Angestrebte mit aller Macht und allem Nachdrucke zu 6 betreiben. 2)

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Indessen hatten die Vorsitzenden des Concils zur Zeit, wo sie hievon Kenntniß erhielten, bereits die Discussion der Theologen über die Kelchfrage nach ihrer dogmatischen und disciplinären Seite

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1) Der Text bei Le Plat V, 232 ff. Reimann (Forschungen z. deutschen Gesch. 1868 Bb. 8 G. 177-186) und Sidet (Archiv f. österr. Gesch. 1871 B6 54 S. 3-96) haben gezeigt, daß die eigenthümliche Form des Schriftstückes, eine an den Kaiser gehende Consultation der Räthe, als die eigentliche und absichtlich gewählte anzusehen sei. Sidel beschäftigt sich einläßlich mit der Entstehungsgeschichte des Libells und weist nach, in wie fern der kaiserliche Vicekanzler Seld, Cithard, Singkhmoser, Staphylus u. A. bei dem Zustandekommen betheiligt waren.

2) Sickel. S. 313.

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zugleich eingeleitet.) Wir haben früher schon soweit es die Ein führung in den Gegenstand der Lainezlichen Rede forderte, über die Vorlage der betreffenden fünf Bunkte gehandelt (V, 684). Bej den, neuen Eröffnungen, der kaiserlichen Dratoren über den Juhaft der Reformationsartikel Ferdinands war die Lage der päpstlichen Legaten begreiflicherweise, keine angenehme, Sie, mußten por Allem die directe Einbringung der Anträge pon, weltlicher Seite, beim Concil perhindern. Raiche Botschaften wurden von ihnen mit Rom sowohl als mit Ferdinand, gewechfelt Der Bapst zeigte...ficha in Hinsicht des Laienkelches entgegenkommend. Er sprach sich im Berfolg geradezu für diese Concession aus, Anoffenbar jedoch weniger wegen der Sache, und, darangeknüpfter, Hoffnungen, als aus Rücksicht auf den Kaiser, deffen freundliche Haltung zur Durchführung des Concils in der damaligen, Lage, unentbehrlich war. In eine läftige Zwangslage perseßt, neigte er sich zur Willfährigkeit und wollte ges statten, was an fich erlaubt war und was Manche in seiner nächsten Umgebung als wünschenswerth bezeichneten. Es sollte jedoch das Concil frei beschließen, med (blost and odour &dinibito ding sen: Auchs/ Ferdinand wurden nachgiebiger. Er ging daraufmeitt, daß nicht seine Gesandten, sondern die päpstlichen Begaten,ɔfeinè Vorschläge der Versammlung, proponiren sollten, und zwars ohne alle auf einmal vorzulegen and nur nach vorgängiger Verständigung mit dem heiligen Stuhlenbi tim mig mod inisianlink Jana Esstieg, die Preffionals Ham (27. { Juni) der Gesandten des bayerischen Herzogs Albrecht indas Concil eingeführt ward und gleich in seiner ersten Rede neben der Priesterehe und der Reform des priesterlichen Lebens ebenfalls den Laienkelch als eine Concession bezeichnete um die sein Herr um des Heiles seiner Unterthanen willen nachdrücklich anhalten müsse. Er führte aus, das Volk bestehe einmal auf der von den Neuerern ihm beigebrachten Meinung, daß ihm in Folge göttlicher Anordnung die Theilnahme am Genuffe der Weinesgestalten gebühre; die gereizte Stimmung gegen die Geistlichkeit, die den Kelch verweigere, werde von den häretischen Wortführern derart "ausgebeutet, daß wie in großem Strome das Volk von der Kirche abfalle; der Herzog sehe nicht, wie er ohne den Kelch Tumulte und Rebellionen hintanhalten

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1) Pallavicini lib. 18. c. 14. nr. 10 (III, 97), A 5 NI did (

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