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Dr. J. Wieser, S. J. und Dr. H. Grisar, S. J.,
Professoren der Theologie an der f. f. Universität Innsbruck.

Sechster Jahrgang.

1882.

Innsbruck.

Druck und Verlag von Felician Rauch.

1882.

Mit Fürstbischöflicher Genehmigung.

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Der allgemeine Wesensbegriff der sieben Gaben des hl. Geistes

nach der theologischen Summa des hl. Thomas (Bodewig)

Wie wurde König Johann von England Vasall des römischen
Stuhles (Ladenbauer)

Die Nothwendigkeit der Offenbarung (Granderath)
Ein alphabetisches Lied Jesus Sirach's (Bickell)
Die Gewohnheiten gegen die Disciplinardecrete des Trienter Concils
(Biederlack).

Begriff, Nußen und Methode der Dogmengeschichte (Katschthaler)
Die vorgeblichen Beweise gegen die Christlichkeit Constantins des
Großen (Grisar) .

Kirchliche Jurisdiction und das Suppliren derselben (Lehmkuhl)
Kritische Bemerkungen zur Gersen-Kempisfrage I. (Denifle)

Recenfionen.

201, 393

283

319

438, 608

472

585

659

692

Brück, Die geheimen Gesellschaften in Spanien bis zum Tode
Ferd. VII. (Bauer)
Burchardt, Tie Zeit Constantins d. Gr.; Brieger, Constantin
d. Gr. als Religionspolitiker (Grisar)

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Sdralek, Hinkmars kanon. Gutachten über die Ehescheidung
Lothars II. (Robler)

J. M. S., Compendium des katholischen Eherechtes (Biederlack)

Bauß, Die Hölle (Hurter)

719

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Beweggrund des christlichen Glaubens ist nach der bestimmten, vom vaticanischen Concil 1) neuerdings bestätigten Lehre der katholischen Kirche die göttliche Offenbarung vermöge der in den Attributen der Alwissenheit und Wahrhaftigkeit begründeten absoluten Auktorität Gottes, oder Gott die erste Wahrheit, insoferne er in der Offenbarung zu den Menschen spricht (prima veritas revelans). Kann darüber unter Katholiken im Allgemeinen kein Zweifel sein, so gibt es doch manche damit in Verbindung stehende Fragen, welche zu den lebhaftesten Kontroversen Anlaß gaben und noch keineswegs endgiltig gelöst sind. Die absolute Glaubwürdigkeit des göttlichen Zeugnisses bildet das nächste Motiv: welches ist aber das lezte? Wie und wodurch erlangen wir Gewißheit von der Auktorität Gottes und der Wirklichkeit der göttlichen Offenbarung? Stüßt sich der Glaube zulezt auf die vorläufig erkannten Glaubwürdigkeitsgründe, auf die sog. praeambula fidei? Wie verhält es sich dann mit seiner Unmittelbarkeit, seiner Uebernatürlichkeit,

1) Fidem, quae humanae salutis initium est, Ecclesia catholica profitetur, virtutem esse supernaturalem, qua, Dei aspirante et adjuvante gratia, ab eo revelata vera esse credimus, non propter intrinsecam rerum veritatem naturali rationis lumine perspectam sed propter auctoritatem ipsius Dei revelantis, qui nec falli nec fallere potest. Conc. Vatic. sess. III. cap. 3.

Zeitschrift für kath. Theologie VI. Jahrgang,

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