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XI.

Die Matrikelbücher der Paderborner Universität.

Die Universität bestand, wie schon oben angegeben, aus dem Gymnasium und den beiden Fakultäten der Philosophie und Theologie. Das Gymnasium im engeren Sinne umfasste 6 Jahresklassen: Die Vorbereitungsklasse (infimae classis grammaticae ordo inferior oder Infima), die unterste Grammatikalklasse (grammaticae infima classis oder Tertia), die mittlere Grammatikalklasse (grammat. media classis oder Secunda), die oberste Grammatikalklasse (gram. suprema class. oder Syntaxis), die Klasse der Humanisten (humanitas, cl. poëtica) und die Klasse der Rhetorik (cl. rhetorica).

Das Gymnasium im weiteren Sinne umfasste ausser den sechs genannten Gymnasialklassen (studia inferiora) noch das philosophische Triennium (studia superiora, scholae superiores), nämlich die Logik, die Physik und die Metaphysik. 1)

Zu diesen Schulen kam dann die Fakultät für das Studium der Theologie. Später in nachjesuitischer Zeit wurden auch juristische Vorlesungen gehalten und ein Lehrstuhl für französische Sprache errichtet. 2) Die Anzahl der Schüler wechselte in den verschiedenen Jahren, war aber oft recht bedeutend. 3)

1) Vgl. Richter, Aus dem Tagebuche des Paderborner Studienpräfekten P. H. Rexing S. J. (1665--1667) (in Mitteilungen der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte von Karl Kehrbach. 1894. Jahrgang IV. S. 247). Nicht ganz richtig Max Gorges, Beiträge zur Geschichte des ehemaligen Hochstiftes Paderborn im 17. Jahrh, unter Dietrich Adolf von der Reck (in Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde Westfalens. 1892. Bd. 50. II. Abt. S. 74 Anm. 1). Dortselbst ist auch der ordo immatric. der ältesten Matrikel abgedruckt. Vgl. ferner Hense, Das Gymnasium Theodorianum zu Paderborn unter der preussischen Regierung (1802-1895). Paderborn 1895 (Programm).

2) Der Lizentiat Christian Amman eröffnete am 8. Februar 1774 mit Bewilligung des Fürstbischofes seine juristischen Vorlesungen. Der Franzose Joseph Mathieu wurde 1782 französischer ,,Sprachmeister" an der Universität. Vgl. Bessen, Geschichte des Bistums Paderborn II. 366 und Bessen, Collectanea ad Historiam Paderborn. spectantia p. 380 (Mnscr. der Theodor. Pa. 98).

3) Nach Hense, das Gymnas. Theodor. S. 6 belief sich die Zahl der

Nur die Studiosi superiorum scholarum (-philosophiae) waren zur Immatrikulation verpflichtet und durften vorher keine Vorlesungen hören; die übrigen Studenten wurden nicht in die Matrikel eingetragen. Auch diejenigen, welche an der Universität Thesen verteidigen, promovieren oder Vorlesungen halten wollten, konnten das nicht anders als durch vorherige Eintragung in die Matrikel. 1) Das Archiv der philos.-theol. Lehranstalt besitzt drei Matrikelbücher.

1. Älteste Matrikel von 1637—1844.

Das älteste Matrikelbuch beginnt mit der Stiftung der Universität. Die Mitglieder der Gesellschaft Jesu sind gesondert von den anderweitigen eingetragen, jedoch an verschiedenen Stellen des Buches, und beginnt deren Eintragung mit dem Jahr 1643. Die Eintragung der andern academischen Bürger beginnt mit dem Jahr 1637. Die Kriegsjahre werden auch hier die Anfänge der Matrikel zerstört haben. Jeder Student musste seinen Namen selbst eintragen. Daher sind die Namen oft schwer leserlich. Je nach den Vermögensverhältnissen war dem Namen und Geburtsort ein A, B, C oder O beizufügen. A bezeichnet die Nobiles, B die Divites, C die Mediocres, O die Pauperes. Die Schätzung war nicht Selbstschätzung, sondern wurde vorher durch den Rektor oder Cancellarius festgesetzt, und richtete sich danach die Immatrikulationsgebühr.

Zu Anfang ist die alte Matrikel genau geführt, später werden dagegen die Eintragungen liederlich, namentlich gilt das für die nachjesuitische Zeit. Die Eintragungen gehen bis zum 15. April 1844, jedoch trug man vom Jahre 1808 an nur

Gymnasiasten (in engerem Sinne) 1650 auf 296, 1656 auf 630, 1663 auf 685. Nach dem auf der Theodoriana noch vorhandenen Schüleralbum betrug die Frequenz der einzelnen Klassen im Jahre 1667: Tertiani (Alter: 8-16 J.) 130, Secundani (Alter: 10-18 J.) 89, Syntaxistae (Alter: 12-18 J.) 143, Humanistae (Alter: 14-22 J.) 92, Rhetores (Alter: 12-18 J.) 121, Logici (Alter: 14—22 J.) 107, Physici (Alter: 17-22 J.) 68, Metaphysici (Alter: 17-23 J.) 61, Infimistae ca. 110. Die Zahl der Theologen belief sich im Jahre 1656 auf 105. Also eine recht stattliche Anzahl. (Vgl. Richter, Aus dem Tagebuche cit. S. 248).

1) Vgl. Statuta Univ. Pad. Cap. V. 2. sq. (oben S. 19) und Notae ad Calendar. Nro. 31 (oben S. 158.).

noch die Philosophen in die alten Matrikel, während die Theologen in das 1807 neu begonnene Matrikelbuch eingetragen wurden. Auch war die Eintragung in den letzteren Jahren nicht mehr immer eine eigenhändige, sondern eine fremde Hand besorgte dieselbe. Diese älteste Matrikel ist in Folio, in gepresstem Leder schön gebunden, mit Goldschnitt und dickem Büttenpapier ohne jede Einteilung. Der Titel auf dem ersten Blatt, folio recto lautet: MATRICVLA Vniuersitatis Theodorianae Padibornae. folio verso folgt dann:

Ordo immatriculationis.

10. Immatriculandi legunt, vel saltem legi audiunt Formulam promissionis quatuor constantem articulis, quam vide infra. 20. Stipulata manu promittunt Cancellario Universitatis se servaturos ea, quae in formula promissionis continentur.

30. Solvunt jura Universitati, quorum tertiam partem accipit Bidellus, reliquum Rector Magnificus. Taxa autem jurium haec est

Nobiles
Divites

Mediocres

Pauperes

1 Imp.
3 Capitella.
112 Capitell.
nihil.

Inter Nobiles etiam censentur Patritij, et Cancellariorum, Consiliariorum, doctorum, aliorumque, qui nobilia gerunt officia, filij.

Divites censentur, quorum parentes ex suis reditibus absque opificio ullo vivunt.

Mediocres, filij opificium, et similium, qui labore sibi victum parant.

49. Singuli Matriculae inscribunt suum nomen, cognomen, et patriam, adjecto ad finem majusculo A, pro classe prima jurium; B, pro classe secunda; C, pro classe tertia; 0, pro juribus non solutis prae paupertate.

50. Tempus immatriculationis publicae Logicorum est prima Dominica opportuna post renovationem studiorum a prandio, quando lectio catechetica haberi solet. praemittitur lectio statutorum Universitatis facienda a Bidello, cui praeter philosophos etiam Rhetores et poëtae intersunt. Lectis statutis omnes concedunt domum praeter immatriculandos. Locus publicae immatriculationis est aula theologica, assidentibus ad mensam tapete stratam, Cancellario Universitatis, dorso obverso ad meridiem, ut dextram possit porrigere stipulaturis; proxime illum ad sinistram P. praefecto et professoribus philosophiae, dorso verso ad Occidentem.

Immatriculatio privata fit in aula domestica, intra 14 circiter dies ab ingressu primo in gymnasium, a qua nulli excusantur, etiamsi alibi immatriculati fuerint. Singulae enim Universitates suas habent matriculas, ideoque immatriculatus in una, non est immatriculatus in altera.

Formula promissionis eorum, qui immatriculantur.

Ego N. N. promitto me jura et privilegia Universitatis Padibornensis pro viribus defensurum, atque eius honorem, ad quemcunque statum pervenero, promoturum. ut pax inter

20. Me non effecturum, nec consensurum, membra Universitatis turbetur.

30. Me Rectori Magnifico et Universitati in licitis ac honestis, ijsque, quae ad ipsius officium pertinent, obedientiam praestiturum, honoremque ac reverentiam exhibiturum.

40. Me coram Mrgistratu Universitatis, cum a Bidello citatus fuero, compariturum ejusque judicio staturum.

2. Matrikel von 1807-1840.

Die zweit älteste Matrikel, in gross Folio und festem Lederband von brauner Farbe gebunden, trägt auf dem ersten Blatt folio recto den Titel: „Album facultatis theologicae Paderbornae ab anno 1808 mense Octobri" und reicht bis ca. 1840. In dieselbe wurden, wie schon bemerkt, nur die TheologieStudierenden eingetragen, während die Philosophen nach wie vor in der alten Matrikel aufgezeichnet wurden.

Die Eintragungen eines Namens, von fremder Hand geschrieben, gehen über zwei Seiten des Buches, welches dieserhalb in mehrere Rubriken mit gedruckten Kopfbezeichnungen abgeteilt ist, nämlich: Durchlaufende Nro, Geburts-Ort und Zeit, Stand und Wohnort der Eltern, Zeugnisse der Vorbereitungsgymnasien und höheren Lehranstalten, Zeit der Aufnahme in die Theologie, in das Seminar, Zeit des Aufenthalts in der Theologie, im Seminar, Zeit der Priesterweihe, Abgang, Bemerkungen (späterer Stand und Verhältnisse).

Die Eintragungen sind anfangs genau nach den Kopfbezeichnungen gemacht, werden aber in der späteren Zeit immer nachlässiger. Trotz der vielen Kopfbezeichnungen gibt die Matrikel kein klares Bild von den Immatrikulierten: Da nämlich die Philosophen noch bis 1844 in die alte Matrikel eingetragen

wurden, diese letztere aber in den letzteren Jahren ebenfalls ungenau geführt wurde, so kann man den Aufenthalt des einzelnen Studenten an der Paderborner Universität kaum feststellen. Aber die trostlosen Zustände jener Zeit, nämlich die von 1819-1844 drohende Aufhebung der Universität seitens der preussischen Regierung mögen als Erklärungsgrund gelten. Es sind im ganzen 721 Namen von Theologen eingetragen.

3. Matrikel von 1844-jetzt.

Die dritte Matrikel, in gross Folio und gepresstem schwarzen Lederband gebunden, trägt den Titel: ,,Matrikel der philosophischtheologischen Lehranstalt zu Paderborn." Sie beginnt mit dem 17. Oktober 1844, also mit dem Jahre, in welchem die von 1819 (Gründung der Bonner Universität) an zwischen der preussischen Regierung und den Bischöflichen Behörden geführten Verhandlungen das Resultat hatten, dass die alte Universitätsform zerstört wurde, und nur eine philosophisch-theologische Lehranstalt mit den beiden Fakultäten der Philosophie und Theologie bestehen blieb.

Die Eintragungen gehen bis auf unsere Zeit; es ist die noch heute gebrauchte Matrikel. Die Eintragungen geschehen auch hier nicht mehr eigenhändig, sondern werden vom Dekan oder dessen Substituten besorgt. Ostern 1873 sind nur noch drei Immatrikulierte eingetragen. Die Anstalt setzte trotz der Schliessung der Hörsäle infolge der preussischen Maigesetze ihre Thätigkeit fort. Die Studenten sind aber nicht mehr in die Matrikel eingetragen worden. Anfang des Winter-Semesters 1875-76 fanden sich keine Zuhörer mehr, und so ruhte die Thätigkeit der Anstalt.

Sie wurde wieder eröffnet durch Verfügung des CultusMinisters vom 23. Okt. 1886, welche die Räumlichkeiten des Jesuitencollegiums der Anstalt wie früher wieder zur Verfügung stellte, und durch Verfügung desselben Ministers vom 4. Februar 1887, welche dahin lautet, dass die philosophisch-theologische Lehranstalt zu Paderborn zur wissentschaftlichen Vorbildung der Geistlichen geeignet sei." Die Thätigkeit der Anstalt begann von neuem am 5. Mai 1887. Die erste Immatrikulation zählte 51 Studenten. Im ganzen enthält diese jüngste Matrikel bis zum heurigen Sommer-Semester 2415 Namen.

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