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Leander konnte aus der Sammlung nicht weggelassen werden, da er in aller Händen war. (Doch ein Theil der Handschriften hat die Stelle pallium vobis transmisimus, wirklich ausgelassen.) Anderseits aber suchte man die Bedeutung des Palliums abzuschwächen. Es sollte ein einfaches persönliches Geschenk des Papstes an Leander sein, nicht weniger, aber auch nicht mehr. In den „excerpta canonum" oder der nach bestimmten Rubriken geordneten Uebersicht des Inhalts der Collectio Hispana, welcher Auszug in 10 Bücher und jedes Buch in Titel oder Kapitel zerfällt, enthält der lezte Titel des lezten Buches die Ueberschrift: „Von den (aus Rom) übersendeten Geschenken"1). Ferner: „Ueber die an Leander gerichtete Pastoralregel", ep. 98. Ueber das vom Stuhle des heiligen Petrus übersendete Pallium", 99. - Ueber die vom Könige Reccared dem seligen Petrus übersendeten Geschenke. Ueber das Schlüsselbein des heiligen Petrus, die übersendete Kreuzpartikel und über das an Bischof Leander gerichtete Pallium, 100. Das Pallium ist also, wie „das Buch der Hirtenregel", ein Geschenk, eine Höflichkeitsbezeugung des Papstes, und es ist kein Grund vorhanden, dass sich Sevilla dessen allzusehr rühme. Die Bischöfe Toledo's, besonders nach dem Tode Isidor's hätten kaum eine Felhlbitte gethan, wenn sie sich um das Pallium nach Rom gewendet hätten; aber sie suchten keine nähere Verbindung mit der römischen Kirche. Die „Excerpta canonum" reichen bis zur fünfzehnten Synode von Toledo von 688; damals war Julianus, der gelehrteste aller Bischöfe von Toledo, noch am Leben. Ich halte den Julianus für den Verfasser oder Veranlasser der „Excerpta Canonum“, aber auch des der Form nach fein ausgearbeiteten, dem Inhalte nach verschwommenen und auf Stelzen gehenden Gedichtes am Anfange der Collectio canonum":

Celsa terribili codex qui sede locaris

Quis tu es?

Und vom „erhabenen Pfühl" herab antwortet der Codex:,, Vitalis ordo." Auf die weitere Frage: Quod inest tibi nomen? antwortet der Codex: „Coelestis dicor sanctorum regula voce“. Der Codex canonum sollte ein Nationalheiligthum und gegen alle Angriffe gefeit sein.

Von Aurasius von Toledo, den ich für den Veranlasser oder Sammler der Collectio halte, sagt Ildefons von Toledo: „Seine Absicht ging mehr auf die Vertheidigung der Wahrheit, als auf die Gewandtheit im Schreiben; desswegen ward er den vollkommensten Männern an die Seite gesezt. Denn was die Predigt ihres Wortes aussäete, das

') Allerdings entdeckte erst Caj. Cenni die,,Excerpta", und kein Exemplar davon fand sich bis jezt in Spanien. Diess beweist nicht ihren ausserspanischen Ursprung, eher deren geringe Verbreitung.

hat seine Sorge und sein Schuz vorher gesichert (quia quae de verbo illorum praedicatio seminavit, defensionis hujus custodia praemunivit). Das heisst wohl, seine Nachfolger im Amte hätten nicht so viel wirken können, wenn er nicht durch die Erhebung der Metropole von Toledo dazu den Grund gelegt. Diese vielleicht mit Absicht unklaren Worte glaube ich auf das sogenannte Decretum Gundemari, und sollte dieses unächt sein, auf die Beibringung der Unterschriften von 15 Carthaginensischen und 26 anderen spanischen Bischöfen für die Erklärung Toledo's als Metropole, sowie auf die Anlegung der „Collectio Canonum" beziehen zu dürfen.

Einen positiven Beweis für den Ort der Sammlung und den Urheber der spanischen Sammlung hat bis jezt Niemand beigebracht, auch Maassen nicht. Ueber den Ort der Entstehung und die Person des Verfassers geht er schweigend hinweg. In Betreff der Zeit meint er, die Sammlung sei nach 633 entstanden, während vielleicht die Mehrzahl der deutschen Canonisten die Sammlung am Ende des sechsten, oder Anfang des siebenten Jahrhunderts entstehen lassen, also zu gleicher Zeit, wie ich. Die von mir dargelegten Wahrscheinlichkeitsgründe für meine Hypothese (für Aurasius, und die Jahre 610--611) haben so lange Anspruch auf Beachtung, bis ein positives Zeugniss gegen sie aufgefunden wird. Ein solches hat Maassen nieht beigebracht; er hat nicht bewiesen, dass die Sammlung nach 633 entstanden sei. Er hat von den vier Gründen für die Annahme einer tendenziösen Anlage der Sammlung nur zwei abgeworfen. Hätte er auch die zwei andern beseitigt, so wäre damit die Hypothese noch nicht definitiv widerlegt.

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Wenn man über diese Frage sprechen will, so muss man sich in der spanischen Kirchengeschichte umgesehen haben. Maassen hat nicht einmal die España sagrada“ beigezogen. So wenig ich über die Quellen des canonischen Rechts" Studien gemacht habe, daher in die zwei zugegebenen Irrthümer verfallen bin, so wenig er über die spanische Kirchengeschichte. Nicht wenige seiner hieher gehörigen Angaben sind unhaltbar, und längst widerlegt. Z. B. er spricht von dem „Martyrologium der heiligen Justa und Rufina“ von Sevilla (p. 720). Ein solches gibt es nicht. Wohl aber eine „Passio" derselben. Er sagt, dass der Brief Innocenz's I. vom Jahre 404 an die „auf der Synode zu Toledo versammelten Bischöfe sich auf eine andere Synode, als die des Jahres 400 beziehe". Man weiss wohl, dass im Jahre 397 der Versuch, eine Synode zu Toledo zu halten, misslungen ist. Von einer Toletaner Synode aber zwischen den Jahren 400 und 527 (531) hat Niemand berichtet, sie ist eine Erfindung (Maassen, p. 700), wenn auch Coustant diese Hypothese ausspricht. Ebenso ist eine allgemeine spanische Synode, gehalten nach dem 21. Juli 447, eine Erfindung.

Papst Leo I. hat den Wunsch ausgesprochen, die Bischöfe möchten sich versammeln. Sie habeu sich aber nicht versammelt, weder in Galicien, noch in dem übrigen Spanien. Die Glaubensregel, welche die Bischöfe der Provinzen von Tarraco, Carthaginensis, Lusitanien und Baetica mit dem Befehl des Papstes Leo I., an den Bischof Balconius von Galicien übersandten (Maassen, p. 217), ist Nichts, als die von den Bischöfen des Concils von Toledo I. den galicischen Bischöfen zur Annahme übersandte Glaubensformel. Der Bischof Balconius war vor dem Jahre 415 Bischof von Braga, und wird in Leo's I. Briefen nicht erwähnt, bei welchem neben dem Bischofe Turibius von Astorga, nur der Bischof Ceponius (von Braga?) und der Chronist Idatius, Bischof von Aquae Flaviae, vorkommen. Wäre nach dem Juli 447 überhaupt eine Synode zusammengetreten, so hätte Idatius in seinem „Chronicon" darüber nicht geschwiegen. Unrichtig ist ferner, wie gesagt, dass Papst Hormisdas im Jahre 517 an einen Bischof Joannes von Elche geschrieben, da dieses Bisthum erst im Jahre 633 vorkommt.

Die von Anton Gonzalez, dem Herausgeber der „Collectio Canonum ecelesiae Hispanae“, benüzten neun Codices repräsentiren verschiedene Ausgaben dieser Sammlung. Ebenso die ausserhalb Spaniens vorhandenen Handschriften, die gallischen, italienischen und die von Wien. Wir nehmen an, dass die „Hispana" vor dem Jahre 633 nur in wenigen Abschriften vorhanden und ausserhalb Toledo's verbreitet war. Eines der wenigen Exemplare erhielt Isidor von Toledo. Als er zur Begrüssung des Königs Sisebut (um 612 flg.), dem er sein Werk de natura rerum" widmete, in Toledo war, konnte er einerseits die erwähnte Zustimmung zu der Metropolitanwürde von Toledo geben, anderseits ein Exemplar dieser Sammlung erhalten, oder eine Abschrift derselben sich besorgen lassen. Ich nehme ferner an, dass nach dem vierten Concil von Toledo (December 633), dem alle spanischen Bischöfe anwohnten, der schon bestehenden Sammlung diese vierte Synode einverleibt, und die so vermehrte Sammlung in vielen Exemplaren über das Land verbreitet wurde, so dass ich die eigentliche Ausgabe (Verbreitung) der Sammlung in die Jahre 633-634, die Sammlung selbst aber in die Jahre 610-611 anseze. Ferner lehrt der Augenschein der einzelnen Codices, dass auch nach dem Jahre 633634 beständig erweiterte Ausgaben der Sammlung statt hatten, indem allmälig derselben die spätern Synoden (von Toledo) von der fünften bis siebenzehnten einverleibt wurden. Besonders tritt die von Maassen sogenannte „vermehrte Hispana der jüngsten Form" hervor, enthaltend die Concilien von 680-694, und die allgemeine Synode vom Jahre 680, welche, mit Hinzufügung der Excerpta Canonum" vom oder nach dem Jahre 688 einen gewissen Abschluss der

Die

Sammlung (durch die Hand Julian's von Toledo?) darstellt. beiden Codices, Aemilianensis (von 922) und Alveldensis (von 976), beide aus dem zehnten Jahrhundert, welche die reichste Sammlung der spanischen Concilien bis zum Jahre 694 enthalten, können kaum eine „neue Ausgabe“ der „Collectio Hispana" genannt werden. Sie wurden zu einer Zeit angelegt, als das altspanische Kirchenrecht nur noch in der Geschichte vorhanden war, und enthalten verschiedene Provinzialconcilien (von Toledo vom Jahre 597, zweites Concil von Barcelona 699, Concil (?) von Toledo vom Jahre 610, das Concil von Egara 614, Concil von Merida vom Jahre 666, das dritte Concil von Saragossa vom Jahre 691), welche sich in der von Toledo ausgegangenen Sammlung nicht befinden.

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(Petr. et Hier. Ballerini, de antiquis tum editis tum ineditis collectionibus et collectoribus canonum in Opp. Leonis, curant. Ballerini, Venet. 1755-1757, in Tom. III. - Abgedruckt bei Gallandi, de vestustis canonum collectionibus dissertationum Sylloge. Venet. 1778, 2o. p. 500 sq. Mogunt. 1790, 2 vol. 4°. Mit Noten wieder abgedruckt in: S. Isidori Hispalensis opera omnia, rec. Faust. Arevalo, Romae 1797 -1803, in t. II („Isidoriana“), cap. 91, p. 160-219 (Migne, Patr. lat., t. 81). - Carl. Santander de la Serna, Praefatio historico-critica in veram et genuinam collectionem canonum ecclesiae Hispanae. Bruxell. an. VIII (1800), wieder abg. ann. XI (1803), und ap. Migne, P. lat. t. 84. Collectio Canonum Eccles. Hispanae, ed. J. A. Gonzalez, Matriti, 1808, 1821 (nach 9 spanischen Codices). Die von P. Buriel vorbereitete Ausgabe ist nicht erschienen. M. E. Regenbrecht, de canon. Apostol. et codice Hispano, Vratisl. 1827. K. F. Eichhorn, die spanische Sammlung der Quellen des Kirchenrechts, Berlin 1834, mit Zusätzen in: Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, Bd. XI, S. 129 (1842). G. Phillips, Kirchenrecht, 4. Bd., Regensburg 1851, §. 172. spanische Sammlung, S. 46-61.- Paul. Hinschius, Decretales PseudoIsidorianae et Capitula Angilramni, Lips. 1863 (handelt nicht ausführlich von unserer Sammlung). Gams, das altspanische Kirchenreht; über den Ort und die Zeit seiner Entstehung; in Tüb. theolog. Quartalschrift, 1867, S. 1-23 (ohne Angabe der Literatur). - Fr. Maassen, Geschichte der Quellen und der Literatur des kanonischen Rechtes im Abendlande, Gratz, 1870. - (Vergl. die betreffenden Paragraphen in den Lehrbüchern des Kirchenrechtes von F. Walter, Schulte, Phillips, Richter (-Dove), Gerlach, 2 Aufl. 1872, Vering, Freib. 1874).

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Die

Anhang II.
Spanische Inschriften.

Inscriptiones Hispaniae christianae, Edit. Aemilius Huebner. (Adjecta est tabula geographica.) Berol. 1871, 4°. pp. 120. Der Verfasser hat seiner (in der von der Berliner Academie der Wissenschaften veranstalteten Sammlung aller lateinischen Inschriften) Sammlung der spanischen Inschriften in 2 Bänden als Anhang die vorliegende Sammlung christlicher in Spanien bis jezt aufgefundener Inschriften beigegeben. Diese Inschriften reichen nicht über die Zeit der Westgothen zurück. Der P. Juan Sobreyra, Benedictiner, hat im Manuscript eine ungedruckte Sammlung der lateinischen Inschriften von 537-1633 hinterlassen, die sich in der Academie der Geschichte zu Madrid befindet. Nach ihm hat Fr. Masdeu im neunten Bande seiner sogenannten „kritischen Geschichte von Spanien" (Madrid 1789), eine allgemeine Sammlung der spanischen Inschriften vom Jahre 415 oder 416 an bis zum Jahre 1300 gegeben, • darunter auch die kirchlichen Inschriften, welche Sammlung vor der Kritik wenig Gnade gefunden hat. Aemilius Huebner wirft ihm vor, dass diese Sammlung den „gewöhnlichen Leichtsinn und die Arroganz“ des Auctors kundgebe. Der Historiker Aurelian. Guerra in Madrid, dessen Freundlichkeit und gute Dienste auch ich erfahren, hatte die christlichen Alterthümer Spaniens überhaupt bis zum neunten Jahrhundert gesammelt (Arte en España, vol. 4, 1865, p. 49 sq.), und war im Jahre 1865 entschlossen, sein Werk zu Lyon erscheinen zu lassen. Aber dieselbe Ungunst der Zeiten, welche das Erscheinen der Schrift von Simonet über die Mozaraber, eines Werkes des Professors Gongora zu Granada über die Alterthümer und Inschriften Andalusiens verhindert, scheint auch dem Werke Guerra's hindernd entgegengetreten zn sein. Neben Guerra nennt der Verfasser als die Förderer seiner Arbeiten die Herren Berlanga in Malaga und Saavedra in Madrid. Er

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