| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 sayfa
...Rechenschaft gezogen werd». — Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während d« Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn c« bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 sayfa
...(Art. 78.) zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 sayfa
...ausgesprochenen Meinungen zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| 1895 - 452 sayfa
...der Gründe, gemacht werden soll, 2. Artikel 31 der Reichsverfafsung. Ohne Genehmigung des Reichstags kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche... | |
| 1893 - 468 sayfa
...Verfassung des Deutschen Reich« vom 16. April 1871: Alt. 3l. Ohne Genehmigung des Reichstags kann lein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wirb. Gleiche... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 sayfa
...Geschäftsordnung zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied der Kammer kann obne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Johann Caspar Bluntschli, Karl Brater - 1857 - 1000 sayfa
...Verfassung von 1850 Art. 84 Abs. 2 — 4, lautend: „Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Thai oder im ^'aufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Baden (Germany) - 1867 - 772 sayfa
...disziplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden. 8-13. Ohne Genehmigung des Zollparlaments kann kein Mitglied...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergrissen wird. Gleiche... | |
| 1867 - 852 sayfa
...seines Berufs gethanen Aeusserungen gerichtlich oder disciplinarisch verfolgt oder sonst auaserhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden....Zollparlaments kann kein Mitglied desselben während der Sitzungs-Periodu wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet... | |
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