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Terte, Unterschiebung von unächten, abweichenden Lesarten, Mißverständnisse der Interpretation" in den Einen Topf seiner sogen. römischen Fälschungen, welche vorgeblich der geistlichen Universalmonarchie auf die Beine helfen sollten.

Da steht voran der 6. nicänische Kanon, welchen die römischen Legaten mit einem einleitenden Zusaß über den römischen Primat, den der griechische Tert nicht hat, zu Chalcedon vortrugen. Angeblich sei „die Täuschung zu ihrer Beschämung durch Vorlesung des ächten Tertes aufgedeckt" worden. Allein wie H. zeigt, ist diese Beschämung reines Erzeugniß der Phantasie des Janus, die Acten wissen Nichts davon; jener Zusaß findet sich in mehreren alten Codices, auch bei Kaiser Valentinian III., und ist dem Sinne nach wirklich als die Grundlage des 6. Kanons nachweisbar. Daß er von den Päpsten sicher nicht herrührt, zeigt der Grundsaß, der bei ihnen feststand, daß das Nicänum Nichts über den Primat festgesezt habe. Also auch diese „Täuschung" bleibt am Janus hängen.

Die angebliche Fälschung des Buches Cyprian's "De unitate Ecclesiae" bei Pelagius II., mit dem anderweitigen Inhalte nachweislich vollkommen im Einklange, löst sich in eine Variante auf, die dadurch entstanden sein mag, daß die Nandbemerkung eines Abschreibers in den Text kam, wofür anderwärts hundert Beispiele sich vor= finden. Die Dichtungen der Synode von Sinuessa, das Constitutum Sylvestri und der gesta Xysti III et Polychronii, welche nach Janus unter Symmachus (498-514) gefertigt wurden, kamen wirklich zu spät, wenn sie den Grundsaz ein= führen sollten, daß der Papst von Niemanden gerichtet werden könne; denn schon zuvor stellte Gelasius, wie Janus selbst zugestehen muß, diesen Grundsaß den Griechen gegenüber auf, und noch früher Zosimus (417—18) und Bonifacius I. (418—22); die Ausflüchte des Janus aber, als hätte sich Zosimus auf die Concessionen der „Väter“ berufen, nicht auf göttliche Einseßung gestüßt, erweisen sich als nichtig. Auch hier ist Fiction, Täuschung, Lüge und Betrug anderswo als bei den Päpsten zu suchen. Der Liber Pontificalis, die constantinische Schenkungsurkunde, die angeblich erdichtete pipinische Schenkung, der im Namen des hl. Petrus geschriebene Brief an die Franken und die pseudoifidorischen Decretalen werden mit kritischer Schärfe des ihnen von Janus angehängten Nimbus entkleidet. Bei den kirchlichen Rechtssammlungen aus der Zeit Gregor's VII. weist Anti-Janus jedes Recht, irgendwo „einen absichtlichen Betrug oder eine Fälschung“ anzunehmen, zurück; „zu Gregor's VII. Zeiten bestanden so viele Zeugnisse für die Machtfülle des Primats, daß eine Fälschung hierin überflüssig und zwecklos gewesen wäre.“ „Die älteren Compilatoren von Rechtssammlungen vom neunten Jahrhundert bis zu den Decretalen einschließlich des Gratian, der nach Janus (S. 154. 155) nicht nur die alten Fälschungen guten Glaubens aufgenommen, sondern noch neue Corruptionen hinzugefügt haben soll, suchten nur ein möglichst umfangreiches Material zu geben; sie nahmen sogar einander widersprechende Stellen, sowie von der römischen Kirche reprobirte Kanones, die späteren apostolischen und die trullanischen, wie andere auf, und zeigen hierin eher ein planloses Verfahren, als das Bestreben nach einer absichtlichen Täuschung.“ Gratian kam durch seine Brauchbarkeit, nicht durch die „von der Kurie angewandten Mittel“ (Janus S. 160) zu Ansehen; an historischer Kritik fehlt es ihm, aber „Niemand kann beweisen, daß sein Werk auf Betrug berechnet war". Die ächten Terte überwiegen die unächten an Zahl und Gewicht. Pseudocyrills ist gedacht, sowie der Abneigung des Janus gegen mittelalterliche Juristen, Kanonisten und Theologen. Wenn Janus nach dem Vorgange von Launoy und andern Gallicanern die verschiedenen Lesearten des Zusaßes zum Florentiner Unionsdecret zum Widerspruche steigert, um seine beliebten Fälschungen

vermehren zu können, so weist H. überzeugend nach, daß die Grammatik den gallicanischen Sinn nicht fordert, die Logik aber ihn verbietet; leßteres, weil der Zusaß einen Widerspruch des Decrets brächte; was nämlich im Vordersaße als von Christus dem Primate verliehen zuerkannt ist, seine volle Auctorität, das würde im Schlußsaße durch die Concilien, kraft menschlicher Auctorität, wieder beschränkt. (Dazu kommt unseres Erachtens, daß die Concilien selber die göttliche Institution der Vollgewalt nicht nur nicht bestritten, sondern anerkannt haben.) Auch hätte Eugen IV. eine solche Restriction nicht zugegeben; und geseßt, die Griechen hätten sie im Sinne ge= habt, im Sinne Eugens IV. und der Lateiner lag fie sicherlich nicht. Daß die Lateiner den Lehrprimat „mit einem Füllhorn von gefälschten und erdichteten Stellen“, wie Janus schmäht, vertheidigt hätten, wird gebührend zurückgewiesen, und aus den Verhandlungen gezeigt, daß die Griechen den Zusaß wie die Lateiner verstanden: als eine Bestätigung und nicht als Beschränkung des Hauptsaßes (S. 118—20). Die Kritik bieses wichtigen Abschnittes schließt mit dem Hinweise auf die radicale Tübinger Schule von Baur, Schwegler u. A., mit welcher Janus, wollte er sein Ziel erreichen, „die gesammte Kirchengeschichte umstoßen und verwerfen“ müßte; dann, wenn alle Zeugnisse verworfen find, kann man jedes beliebige System aufstellen, aber Geschichte schreiben nicht mehr“ (S. 122). Die Methode des Janus auf die Concilien angewandt, würde diese um alles Ansehen, das doch nach ihm das höchste in der Kirche sein soll, bringen, wie Anti-Janus mit geschickter Benüßung der Urtheile von Janus darthut (S. 122—28). Uebrigens wird die Auffassung des Janus von den Constanzer Decreten und seine Abneigung gegen die V. Lateransynode sowie gegen die Bulle Pastor aeternus von Leo X. ebenso einläßlich gesichtet, wie die Febronianische Auffassung von der conciliarischen Freiheit. „Das Papstthum in der Geschichte“ macht zuleht selbst Janus bedenklich; nachdem er Alles zusammengesucht, was er nur immer Gehässiges, Gewaltthätiges, selbst Unnatürliches hervorzerren konnte, bringt er doch selbst das Herenwesen mit der päpstlichen Unfehlbarkeit in Causalnerus wird er nachdenklich und gesteht ein, daß es psychologisch auffallend bleibe, wie überhaupt die Theorie einer solchen universalen, Alles umspannenden, Alles beherrschenden Priesterherrschaft habe aufgestellt werden können (S. 199). „Und“, so fügt AntiJanus bei, „es ist das allergrößte Näthsel, daß sie in das Leben zu treten vermochte. Janus löset uns dieses Räthsel nicht. Alle seine Erklärungen sind zu künstlich und geschraubt, die von ihm angeführten Momente von der Art, daß sie unfähig erscheinen, eine solche Wirkung zu erzielen. Nehmen wir aber an, das Papstthum sei eine göttliche, wohlthätige Institution, monarchisch zwar durch und durch, aber nicht so despotisch, nicht so unumschränkt, wie man sie geschildert hat, sondern beschränkt durch ihren Zweck, burch Geist und Praris der Kirche, durch uralte Ueberlieferung und feststehende Normen, dabei durch höheren Beistand geschüßt und getragen: so wird nicht nur das Räthsel der Geschichte, sondern auch das der Gegenwart dem größten Theile nach eine Lösung finden können“ (S. 157).

Um das Gesammturtheil des Anti-Janus noch mehr in's Licht zu seßen, heben wir noch aus, was S. 157 f. über Janus gesagt ist:

„Daß die modernen Bestreiter der Infallibilitätstheorie, nicht sowohl vermöge der unerbittlichen logischen Consequenz, als vermöge ihrer eigenen theologischen Ungeschicklichkeit, dahin gekommen sind, den in der gesammten katholischen Kirche als jure divino bestehend anerkannten päpstlichen Primat selbst anzugreifen, haben wir bereits gesehen. Aber die Opposition wird noch weiter getrieben; sie richtet sich gegen das Togma von der Kirche selbst, wie es nicht bloß in jeder Dogmatik, sondern in jedem

Katechismus des Näheren erörtert ist.

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Nach der katholischen Glaubenslehre hat die wahre Kirche Christi zu allen Zeiten vier wesentliche Merkmale, an denen sie immerdar als solche erkennbar ist: sie ist einig, heilig, katholisch, apostolisch. Die Kirche hat für sich die Verheißung Christi, daß er bei ihr sei alle Tage bis an das Ende der Welt (Matth. 28, 20), daß sie, die auf den Felsen (Petrus) gegründete, die Pforten der Hölle nicht überwältigen werden (das. 16, 18), daß der Paraklet, der Geist der Wahrheit, immerdar bei ihr bleibe und alle Wahrheit ihr lehre (Job. 14, 17; 16, 13). Es kann keinen Moment in der Geschichte geben, in dem sie dieses Beistandes entbehrt; sie kann niemals abfallen von der Wahrheit, sie ist nicht bloß in den Aposteltagen, nicht bloß in den sechs oder sieben ersten Jahrhunderten, sondern stets „Säule und Grundfeste der Wahrheit“ (1 Tim. 3, 15). Sie ist stets im Besize der Wahrheit (Jrenäus), sie hat stets die Ueberlieferung der Apostel (Tertullian); niemals kann gesagt werden, sie habe eine Verfälschung der wahren Lehre erlitten, bis dieser oder jener Reformator ihr wieder zu Hülfe kam (Tertullian). Sie ist vom Lichte des Herrn ganz übergossen und dehnt ihre Radien über den ganzen Erdkreis aus. Sie, die Braut des Herrn, kann keine Ehebrecherin sein; sie ist unversehrt und rein (Cyprianus). Sie ist unbesieglich und leichter wird die Sonne ausgelöscht, als sie vernichtet (Chrysostomus). Alles in der Kirche wird von Gott geleitet (Cyprianus).

Diesen Grundlehren gemäß haben alle Theologen die Lehren der Jansenisten und ihrer Anhänger von einer Jahrhunderte hindurch fortdauernden Verdunkelung und Verfinsterung der Kirche als mit dem katholischen Standpunct unvereinbar verworfen und ebenso die Behauptung, daß eine falsche Lehre sich das ganze Mittelalter hindurch habe behaupten und sogar die Billigung und Förderung des Apostolischen Stuhles finden können. Wie soll die Kirche die von den Vätern geschilderte Kirche Christi sein können, wenn ihre Centralleitung ganz corrumpirt, ihr Oberhaupt vom rechten Wege abgewichen ist, wenn das Papsithum, wie es (nach 845) geworden, „als ein entstellender, krankhafter und athembeklemmender Auswuchs am Organismus der Kirche erscheint, der die bessern Lebenskräfte in ihr hemmt und zerseßt und selbst wieder mancherlei Siechthum nach sich zieht“ (Janus S. IX)?... Wenn eine falsche Lehre die Oberhand durch Jahrhunderte erlangte, dann ist es um die Unfehlbarkeit der Kirche selbst geschehen; passive und active Unfehlbarkeit hängen unzertrennlich zufammen, mit der Infallibilität geht auch die Indefectibilität der Kirche verloren. Wer es auch nur als möglich denken kann, daß der Katholicismus, bisher als universelle Religion betrachtet, nach einer merkwürdigen Jronie des Schicksals geradezu in den schärfsten Gegensaß seines Namens und Begriffes umschlage (Janus S. 9), der muß geradezu jedes Walten der Vorsehung über die Kirche, jeden göttlichen Beistand der= selben, jede Kraft der ihr gegebenen Verheißungen in Abrede stellen, der muß einfach den katholischen Boden verlassen, der muß einen anderen Standpunkt sich wählen, für den ist „die angebliche große Einheit der römischen Kirche“ heutzutage nur eine Mythe" (A. 3. 21. Okt. 1869. Beil. S. 4531).

100. Reform der Römischen Kirche in Haupt und Gliedern. Aufgabe des bevorstehenden Römischen Concils. Leipzig, Verlag von Duncker und Humblot. 1869. 187 S. 8°.

Ein Seitenstück zu Janus; die Schrift geht einestheils weiter, sofern sie das Dogma der unbefleckten Empfängniß offen bekämpft (S. 56), andern Theils nicht soweit, sofern sie den Jurisdictionsprimat des hl. Stuhles in doctrineller Beziehung

mehr indirect, in der Weise der Jansenisten antastet (S. 47). Das Werk zerfällt in drei Theile. Im ersten werden die allgemeinen Grundfäße über die Natur der Kirche und der Stellung der Concilien in ihr entwickelt. Hier macht sich nun die den Liberalen eigenthümliche falsche Auslegung der Lerinensischen Regel: quod ubique, quod semper, quod ab omnibus geltend (S. 12), wornach nur das für katholisch zu gelten hätte, was sich im Bewußtsein der Gläubigen explicite vorfindet, womit zugleich die Auctorität der lehrenden Kirche, die doch den ersten Rang unter den Kriterien behauptet, bei Seite geschoben wird. Außerdem blickt die Lieblingsmeinung des Janus durch, als ob erst nach der Trennung des Morgenlandes das Papstthum als monarchische Umgestaltung des Primates angesezt habe; doch ist sie jedenfalls verüchtiger ausgedrückt. (S. 19.) An dem Streite zwischen der Kirche und den germanischen Fürsten soll nicht die Rohheit und Unbändigkeit im Bunde mit byzantinischen Liebhabereien von Seite der leztern die Hauptschuld tragen, sondern die weltliche Herrschsucht der Päpste tritt als Ursache aller Händel in den Vordergrund. (S. 20.) Die Grundsäße, die in Constanz und Basel die Beschränkung auf den Reformzweck durchbrachen und so viel an ihnen lag, das Schisma unheilbar gemacht hätten, follen fortan die Grundlage der kirchlichen Reform bilden. Reform ist also hier gleich Einführung des Episkopalsystems und Erhebung der Stände in der Kirche gegen den Barat.

Im zweiten Theile S. 26 ff. wird gezeigt, was das Concil nicht beschließen darf, wenn es die Kirche heilen will. Das Programm in der bekannten französischen Correspondenz, sowie eine Andeutung des Bischofs Feßler bezüglich des Kirchenstaates wird kritisirt. Die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit bildet wie immer den Hauptanstoß. Der Verfasser ist so ehrlich, an der Hauptschwierigkeit für Seinesgleichen, dem bereits definirten Primat der Lehre, nicht vorbeizugehen. Und so bleibt er denn auch mit den Jansenisten hier glücklich hängen. Wenn der Papst, sagt er, an der Spiße des Episkopates, „als Haupt und Sprecher des Episkopates“ eine Entscheidung in Glaubenssachen fällt, „dann wohnt dieser päpstlichen Entscheidung nicht nur eine die ganze Kirche bindende Rechtswirkung bei, sondern sie ist, weil Spruch des gesammten vom hl. Geiste erleuchteten kirchlichen Lehrkörpers, als objective unfehlbare Wahrheit anzuseben.“ S. 37. Wollte der Verfasser sagen, daß der Papst, wann immer er se:nen Lehrprimat ausübt, in Verbindung mit dem Episkopat stehe, als organisches Elied des Lehrkörpers handle, so wüßten wir Nichts einzuwenden. Allein dies ist nicht der Sinn. Der Papst soll erst dann unzweifelhaft die höchste Lehrauctorität besizen, wenn er als Organ des Episkopates und zwar des im ökumenischen Concil vereinigten Episkopates spricht. S. 38. Sogar die Beistimmung der zerstreuten Kirche soll nicht genügen. Der Synodalconsens wird als unerläßliche Bedingung für die Ausübung des Lehramts erklärt. S. 41. Damit wird der Primat zerstört; derselbe erscheint dann nur als eine delegirte, nicht selbsteigene Lehrgewalt. Sobald der Papst diese leștere geltend macht, sei es mit, sei es ohne Beirath der zerstreuten Kirche, soll zwar sein Entscheid „als Spruch des höchsten kirchlichen Richters von bindender Auctorität sein, ob aber demselben objective Wahrheit innewohne, steht in Frage." . 37. Welche bindende Auctorität für eine an sich ungewisse Lehre übrig bleibt, baben bekannlich die Jansenisten nie aufzuklären vermocht. Es bedarf auch kaum der Bemerkung, daß diese Ansicht mit den Thatsachen der Kirchengeschichte, welche einen zanz andern Geborsam aufweisen, ebenso unvereinbar ist, als mit der Erhaltung der kirchlichen Glaubenseinheit; sie ist nichts anderes als eine Erneuerung des von der Kirche in Richer und Febronius verurtheilten reinen Episkopalsystems, in der Praris

aber führt sie zu der gleichfalls gerichteten Lehre der Jansenisten, daß man den Lehraussprüchen des Papstes als solchen nur einen rein äußerlichen Gehorsam schulde. Die von der Reform versuchten Beweise sind nicht stichhaltig. Denn was immer aus Matth. 18, 20 für den göttlichen Beistand in den Concilien gefolgert werden will: daß dieser nur den Concilien verheißen sei, folgt jedenfalls nicht daraus. Das Apostelconcil beweist nur, daß conciliarische Verhandlungen oft sehr ersprießlich wirken, selbst moralisch nothwendig sein können, um entstandene Streitigkeiten zu heben, nicht aber, daß sie der einzige Weg sind, um die Wahrheit zu ermitteln. Auch ist die Vergleichung unpassend deßhalb, weil gerade den Aposteln schon vor dem Concil durch Petrus die Wahrheit feststand. Dasselbe gilt von den allgemeinen Concilien. Der Arianismus und die folgenden Häresien waren bereits von der Kirche, in der Regel durch den heil. Stuhl unter Zustimmung der zerstreuten Kirche, verurtheilt, bevor die conciliarische Untersuchung eintrat, welche dieses Urtheil nicht in Frage stellte, sondern nur erplicirte und nach der einen und andern Seite vervollkommnete. Es bleibt also dem Schlusse sein Gewicht: Der Primat der Lehre fordert innere Beistimmung zu der vom Apostolischen Stuhle vorgestellten Wahrheit, diese ist aber moralisch undenkbar ohne unfehlbare Gewißheit des Vorgestellten. Es liegt also im katholischen Glauben an jenen Primat bereits eine sichere Führung, wie die Schriftterte, die sich über die Untrüglichkeit Petri verbreiten, von der Tradition verstanden worden sind. Syllabus und zeitliche Herrschaft des Papstes können wir hier hinweggehen.

Ueber

Jm dritten Theil (S.81 ff.) werden die hinlänglich bekannten liberalen Reformwünsche, zum Theil dieselben, wie in dem seiner Zeit besprochenen „Offenen Wort“, das anonym in Dehringen erschien, vorgetragen: in der Wiederherstellung der Metropolitanverfassung, in der Beseitigung der päpstlichen Reservationen, der Wiederbelebung demokratischer Elemente der ältesten Disciplin und ähnlichen Formen, die bekanntlich auf politischem Gebiete völlig versagen, wird das Heil für die kranke Zeit gesucht! Darüber ist jedes Wort zu dem, was schon früher gesagt worden ist, überflüssig. Das Geheimniß dieser liberalen Wunderkuren ist der Flor des staatlichen Absolutismus, gegen welchen diese modernen Byzantiner keine Gegenwehr bestehen lassen wollen. Unter der äußern Hülle liberaler Phrasen, unter dem Lockmittel von Concessionen an die fleischliche Freiheit, welcher der Cölibat, der Ordensberuf und die Ueberwachung der kirchlichen Lehre geopfert werden sollen, verbirgt sich die Einführung einer vollendeten Staatssklaverei, in welcher eine Gelehrtenkaste alle Vorrechte an sich risse. Von einer Rücksicht auf das Heil der Seelen, auf den specifisch übernatürlichen Charakter des Glaubens und seiner öffentlichen Ordnung in der Kirche ist in dem ganzen Machwerk kaum eine Spur zu entdecken. Wie kann da von katholischer Reform noch die Rede sein?

101. Dogma und Schulmeinung. Denkschrift in Sachen der sogenannten Erhebung von Lehransichten zu neuen Glaubenswahrheiten. Von H. St. A. v. Lianno. München 1869. Verlag der J. J. Lentner'schen Buchhandlung. 1. Heft. 47 S. in 8.

Ein abschreckendes Beispiel der Wirkungen, welche sich allezeit ergeben, wenn Unberufene sich auf Erörterung dogmatischer Fragen einlassen; sie werden, vom Dämon des Hochmuths verführt, sich selber und Andern, die ihnen folgen, zum Fallstrick. Der Verfasser declamirt von Anfang bis zu Ende in Säßen, von denen fast kein einziger frei von Unrichtigkeiten ist, über eine Frage, die nicht zu den leichtern in der Theologie ge=

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