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Stein des Anstoßes befreit würden.“ Bekanntlich hat der Florentinische Gelehrte Cecconi den Wortlaut der Urschrift, die in der Laurentianischen Bibliothek zu Florenz aufbewahrt wird und das verhängnißvolle „etiam“ enthält, sofort veröffentlicht und damit den unvorsichtigen Ankläger an den Pranger gestellt. Die übrigen falschen Angaben, welche Döllinger bezüglich des Florenzer Concils zu machen sich erlaubt hat, werden im Folgenden mit Verweisung auf die Urkunden eclatant widerlegt, und es wird dann am Schlusse hinzugefügt: „Nicht wahr, Döllinger möchte wohl eher, als die Ultramontanen, denen Janus (S. XVIII) diesen edlen Wunsch unterschiebt, wünschen, daß „ein allgemeiner Bibliothekenbrand alle historischen Urkunden vernichtet hätte, und daß Orientalen und Occidentalen von ihrer früheren Geschichte nicht mehr wüßten, als jezt die Maori's auf Neuseeland von der ihrigen wissen ?““

155. Einige Bemerkungen zu Döllingers Artikel in der „Augsb. Allg. Zeitung" vom 21. Januar 1870. Von J. Zahn. Wien und Gran. Verlag von Carl Sartori. 1870. 8°. 22 SS.

Der Verfasser spricht im Vorwort zuerst sein Bedauern aus, daß „Döllinger es für gut fand, „,,,einige Worte““ über die Unfehlbarkeitsadresse in der Augsb. Allg. Zeitung zu veröffentlichen, in jenem Organe, welches sich bezüglich des Concils vorzugsweise durch perfide Anklagen und gehässige Insinuationen auszeichnet“. Die Art und Weise aber, in welcher Döllinger seine Bedenken über die Unfehlbarkeitsadresse der Bischöfe ausspreche, rufe außer dem Gefühle des Bedauerns noch ein anderes Gefühl in Jedem wach, nämlich das Gefühl der Pflicht, die in jenem Artikel enthaltenen unrichtigen Behauptungen zurückzuweisen und jene unmotivirten Anklagen der Fälschung und Verstümmelung, die der Münchener Professor gegen die große Majorität des katholischen Episkopats erhebe, durch Constatirung der Wahrheit zu widerlegen."

Wenn Döllinger seinen Aufsaß mit der Bemerkung eingeleitet, daß in der Adresse die Bitte an den Papst gerichtet werde, die erforderlichen Schritte zu thun, um seine eigene Unfehlbarkeit durch die gegenwärtige Versammlung zum Glaubensartikel erheben zu lassen, so wird ihm hier sogleich berichtigend bemerkt, daß die Bitte um dogmatische Definition der Unfehlbarkeit keineswegs an den Papst, sondern laut der ausdrücklichen Erklärung an „die heilige, ökumenische, vaticanische Synode“ gerichtet sei. In der Note wirft der Verfasser die Frage auf: „Warum schreibt Döllinger ,,,,seine eigene Unfehlbarkeit““, da doch die Unfehlbarkeit sich auf alle Nachfolger des Hl. Petrus erstreckt?" Gegen die Behauptung Döllingers, es handle sich darum, eine Glaubenslehre dogmatisch zu definiren, welche die Kirche bisher nicht geglaubt, nicht gelehrt habe, führt der Verf. einige Thatsachen der neueren Zeit an, welche von dem in der Kirche herrschenden Glauben bezüglich der päpstlichen Unfehlbarkeit Zeugniß geben, zuerst die Definition der unbefleckten Empfängniß Mariä, für welche Pius IX. in der Bulle Ineffabilis nächst der Auctorität Gottes, der hh. Apostel Petrus und Paulus, sich auf die eigene berufe. „Diese thatsächliche Ausübung der dem Papste vermöge seiner Infallibilität zustehenden Rechte, sagt unser Auctor, wurde durch die ganze Kirche als selbstverständlich angesehen und dadurch der allgemeine, traditionelle Glaube an die Infallibilität neuerdings bewiesen.“ (Das angeführte Beispiel dürfte nur in sofern geeignet erscheinen, als in der feierlichen Definition nur die Auctorität des Papstes erwähnt ist, denn factisch hatte sich der Papst vorher der Zustimmung des

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Episkopates versichert.) Außerdem werden die feierlichen Erklärungen der vielen Hunderte in den Jahren 1862 und 1867 in Rom versammelten Bischöfe angeführt, in welchen derselbe Glaube sich unzweideutig ausspreche. Wenn sodann Döllinger behauptet, die Unfehlbarkeit des Papstes sei vom Anfang der Kirche bis zum heutigen Tage von keinem Menschen geglaubt worden, so geglaubt, wie andere Glaubenswahrheiten, sondern Viele hätten sie nur vermuthet, höchstens für menschlich gewiß gehalten, und wenn das Concil sie definire, so sei das ein in der Kirchengeschichte einzig da= stehendes Ereigniß, „in achtzehn Jahrhunderten sei nichts Aehnliches vorgekommen“, so wird zuerst zu jener Behauptung, kein Mensch habe seither die Unfehlbarkeit des Papstes als eine göttlich geoffenbarte Wahrheit geglaubt, in einer Note die treffende Bemerkung gemacht: „Und dies schreibt Döllinger in einer Polemik gegen mehr denn fünfhundert Bischöfe, die ihren Glauben an die Unfehlbarkeit feierlich ausgesprochen!“; die Behauptung aber, die Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes könne von ihren Vertretern nur vermuthet, höchstens für menschlich gewiß gehalten, von Niemanden aber fide divina geglaubt werden, ihre Dogmatisirung sei etwas Unerhörtes in der Kirchengeschichte, erscheint dem Verf. höchst befremdend. „Denn es ist wohl nicht schwer, zu erkennen, daß in den angeführten Säßen der Münchener Professor erstens den in der katholischen Kirche stets gemachten Unterschied zwischen ausdrücklichen (formaliter) und implicite in der Lehre enthaltenen Glaubenswahrheiten einfach ignorirt; zweitens: demzufolge eine jede Dogmatisirung einer Glaubenswahrheit, zu deren Annahme die Kirche vorher nicht unter Strafe der Ausschließung aus ihrer Gemeinschaft verpflichtet, als den Principien der Kirche widersprechend und in ihrer achtzehnhundertjährigen Geschichte niemals vorgekommen erklärt, und drittens endlich, daß die Consequenz dieser Behauptung Döllingers nichts Geringeres involvirt, als die Leugnung eines wichtigen Bestandtheiles des unfehlbaren Lehramtes der Kirche nämlich des dogmatischen Nichteramtes, das sich eben in einer Reihe von dogmatischen Definitionen von Glaubenswahrheiten fast durch alle Jahrhunderte der christlichen Kirche manifestirt." Döllinger macht dann in seiner Kritik der Unfehlbarkeitsadresse den fünfhundert Bischöfen den unglaublichen Vorwurf, sie begehrten nichts Anderes, als eine kirchliche Revolution von so durchgreifender Wirkung, daß dadurch das Fundament des religiösen Glaubens verändert, an die Stelle der ganzen in Zeit und Naum universalen Kirche ein einzelner Mensch, der Papst, gesezt werden solle; bisher habe der Katholik gesagt: Ich glaube diese oder jene Lehre auf das Zeugniß der ganzen Kirche aller Zeiten, weil sie die Verheißung hat, daß sie immerdar bestehen, stets im Besize der Wahrheit bleiben soll; künftig aber müßte der Katholik sagen, ich glaube, weil der für unfehlbar erklärte Papst es zu glauben und zu lehren befiehlt. Der Verfasser geht hier in seiner Widerlegung von dem katholischen Standpuncte aus, daß hier Döllinger unter „Kirche" nur die lehrende, das unfehlbare Lehramt der Kirche verstehen könne, dessen Träger die Gesammtheit der Bischöfe in ihrer Unterordnung unter den römischen Papst, das von Christus der Kirche gesezte Fundament ist, denn Döllinger spreche ja hier von der „Kirche“, auf deren Zeugniß die Christgläubigen in Glaubenssachen sich stüßen das heiße doch wohl auf ihr unfehlbares Lehramt; worauf er dann trefflich erwidert: „Nun der Unterschied, worauf sich der Glaube der Katholiken vor und worauf er sich nach der dogmatischen Definition der Infallibilität stüßt, erscheint nicht so groß. Vor der Definition auf die lehrende Kirche, d. h. auf die Gesammtheit der Bischöfe in ihrer Unterordnung unter den Papst denn die Bischöfe sind, wie von jedem Katholiken angenommen wird, nur insofern Träger des unfehlbaren Lehramtes, als sie mit dem Papste übereinstimmen. Ubi Petrus, ibi

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ecclesia! (s. Ambr. 47 serm. de fide Petri.) Nach der Definition auf den Papst und die mit ihm vereinigten Bischöfe. Also es stüßt und es wird sich der Glaube des Katholiken immer stüßen auf das Fundament, auf den Felsen, den Christus zur Grundlage seiner Kirche gegeben, auf Petrus, und da Christus seine Kirche nicht nur für die Lebenszeit dieses Apostels gegründet, auf dessen jedesmaligen Nachfolger den Papst zu Rom." Wenn die Bemerkung unseres Auctors (S. 20):,,Die Vermuthung der Mitauctorschaft Döllingers an Janus, jener Schrift, deren Gehässigkeit gegen die Kirche ebenso groß ist, wie ihr Mangel an ernster Wissenschaft, hat sich durch seinen hier besprochenen Artikel in der Augs. Allg. Zeitung leider zur Gewißheit gesteigert“, wie kaum zu bezweifeln, auf Wahrheit beruht, so ist auch hier, wo Döllinger nur von der „in Zeit und Naum universalen Kirche“ redet, von dem unfehlbaren Lehramte der Kirche aber ganz und gar schweigt, die nämliche grundhäretische Anschauung, welche bei Janus (S. 433 fg.) vorgetragen wird, stark zu vermuthen. — Der Verfasser erledigt hierauf die „Bedenken“ Döllingers, zu welchen die Unfehlbarkeitsadresse nach seiner Versicherung insbesondere Anlaß gebe. Das erste Bedenken, als müsse der päpstliche Ausspruch ex cathedra sich ausdrücklich an alle Christgläubigen wenden, wird einfach durch eine wortgetreue Citation aus der bischöflichen Adresse beschwichtigt. Das zweite Bedenken Döllingers, welches leugnet, daß gemäß der allgemeinen und constanten Tradition der Kirche die dogmatischen Urtheile der Päpste irreformabel seien, wird zurückgewiesen durch die Lehre der hh. Väter, der allgemeinen Concilien, durch die Zeugnisse, welche Döllinger selbst in seiner Kirchengeschichte gerade zum Beweise des jezt von ihm angefochtenen Sayes angeführt hat. Ebenso leicht wird auch das dritte, auf das Lyoner Concil, und das vierte, auf das Florentinische bezügliche Bedenken durch die naheliegenden Argumente beseitigt. Jm Schlusse wendet sich der Verf. an Döllinger mit den beherzigenswerthen Worten: „Hört denn Töllinger nicht den Jubel des kirchenfeindlichen Liberalismus, den seine lehten Arbeiten in allen Organen jener Partei hervorgerufen? Jene liberale Journalistik, die Döllinger als berühmten Kirchenhistoriker ignorirt oder bekämpft hatte, überschüttet ihn als Verfasser der „„Erwägungen““ x. mit ihren Lobsprüchen. Wahrlich diese eine Thatsache sollte genügen, um Döllinger und diejenigen Katholiken, die seinem Auftreten unbedingt zustimmen, erwägen zu lassen, inwiefern ihnen diese Haltung als Katholiken gezieme . . . Alle Katholiken mögen sich vereint gegen den gemeinsamen Feind wenden den modernen Liberalismus, eingedenk der prophetischen Worte, die Görres einst gesprochen:,,,,Kreuz oder rothe Fahne wird im nächsten Weltgange der Schlachtruf der Zukunft sein; die dem Kreuze folgen, werden sich zusammenschaaren und nach errungenem Siege gemeinsam einziehen in die Peterskirche.““

156. Gründe für die Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes nebst Wider

legung der Einwürfe. Von Dr. G. Bickell, außerord. Professor an der Königl. Akademie zu Münster. Münster. Adolph Russell's Verlag. 1870. 8°. 24 SS.

Die Schrift liefert in klarer und faßlicher Form viele recht schlagende Beweise für die Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes und beseitigt in kurzer und bündiger Weise die hauptsächlichsten Einwürfe, die man in jüngster Zeit gegen diese katholische Wahrheit erhoben hat. — Vornan steht ein zweifacher Vernunftbeweis, wovon das erste Argument die Nothwendigkeit der päpstlichen Unfehlbarkeit zeigen, das

zweite wenigstens eine hohe Wahrscheinlichkeit derselben begründen soll. Wir theilen hier den wesentlichen Inhalt des ersten Argumentes mit des Verf. eigenen Worten mit:,,Die Vernunft nöthigt uns zur Annahme eines persönlichen Gottes und Schöpfers, als unseres lezten Zieles und höchsten Gutes. Sie lehrt uns ferner die Nothwendigkeit einer übernatürlichen göttlichen Offenbarung, da die durch die Sünde verblendete Menschheit erfahrungsgemäß nicht zur Erkenntniß der seligmachenden Wahrheit gelangen würde, wenn sie sich selbst überlassen bliebe. Sie fordert endlich, daß der Geber der Offenbarung auch die für den beabsichtigten Zweck unbedingt nothwendigen Mittel wolle und daher Vorsorge treffe, daß der Offenbarungsinhalt zu jeder Zeit unverfälscht bewahrt, richtig erklärt und gegen Veränderungsversuche geschüßt werde, was alles nur durch eine sichtbare, unfehlbare, von Gott eingesetzte Auctorität geschehen kann. Diese kann aber nur die römisch-katholische Kirche sein, da sie die einzige Gemeinschaft ist, welche je göttliche Einsehung und Unfehlbarkeit für sich in Anspruch genommen hat. Soweit sind alle Katholiken einig. Hierauf beruht die Vernünftigkeit, Uebernatürlichkeit und unbedingte Gewißheit unseres Glaubens im Gegensatz zu den willkürlichen, menschlichen und daher ungewissen Meinungen der außerkirchlichen Parteien. Wir glauben auf Grund der Auctorität Gottes, der uns durch die von ihm eingeseßte unschlbare katholische Kirche seine Wahrheit verkündigt; zuvor aber hat uns die Vernunft bewiesen, daß die katholische Kirche wirklich von Gott eingesetzt und unfehlbar ist . . . Nun scheint es, daß aus der von dem katholischen Dogma geforderten Uebernatürlichkeit des Glaubens nothwendigerweise die Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes folge. Denn wenn auch fast stets der wahre Inhalt der göttlichen Offenbarung durch das übereinstimmende Zeugniß des kirchlichen Lehramtes, das heißt, des gesammten Episkopates bezeugt wurde, so hat es doch zuweilen Zeiten gegeben, wo die Bischöfe selbst verschiedener Meinung waren und diese Meinungsverschiedenheit zu einer Kirchenspaltung führte. Das auffallendste Beispiel dieser Art ist das griechische Schisma, in Folge dessen sich vier Patriarchen und Hunderte von Bischöfen mit der Hälfte der Christenheit von Rom trennten. Wenn nun nicht das Oberhaupt der Kirche durch göttlichen Beistand vor Irrthum geschüßt würde, so daß die Gemeinschaft mit ihm ein sicheres Merkmal der Zugehörigkeit zur wahren Kirche und zum wahren Glauben ist, so würde in solchen Fällen unser Glaube nicht auf göttlicher Auctorität, sondern auf unserer Privatmeinung, also auf ungewisser menschlicher Auctorität beruhen und nicht mehr übernatürlich sein. Wir würden z. B. deßhalb die römisch-katholische und nicht die griechische Kirche für die echte Fortsetzung der Kirche Christi halten, weil wir uns durch eigene Forschung überzeugt hätten, daß der hl. Geist vom Vater und vom Sohne ausgehe, und also die römisch-katholische Kirche Recht gehalt habe“ . . . Was ist nun von dieser ganzen Schlußfolge zu halten? Wir glauben, ihre Richtigkeit dürfe Alles wohl erwogen nicht beanstandet werden. Gegen die zwingende Kraft der Argumentation läßt sich zwar, wie der Verf. durch die bescheidene Fassung des Untersages selbst anzudeuten scheint, noch die naheliegende Einsprache erheben, daß, auch abgesehen von der Unfehlbarkeit des Oberhauptes immerhin ein für alle Christen untrügliches Merkmal der wahren Kirche selbst in dem angeführten Falle des griechischen Schismas bestehe, nämlich in dem Papste und den mit ihm vereinigten Bischöfen, welche zusammen das unfehlbare Lehramt ausmachen; es mithin nicht gerade nothwendig scheine, daß der Papst allein unschlbar sei. Allein diese Einwendung ist wirklich unzulässig. Denn wenn wir einmal die Vorausseyung gelten lassen, der Papst sei in seinen Glaubensentscheidungen fehlbar, so ergeben sich für solche Fälle, wo die Hälfte der Bischöfe oder gar die Majorität der

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entgegengesetzten Meinung ist, als der Papst, nicht unerhebliche Zweifel, ob der Papst in diesem Falle nicht irre, ob der Papst sich zu ihnen oder sie zum Papste sich wenden müßten, ob nicht gar von Seite der Majorität ein neuer Papst gewählt werden müsse; solche und ähnliche Zweifel, scheint es, könnten dann und zwar nicht ohne Grund in gar Manchen aufsteigen. Nun ist es aber gewiß, daß dann ein übernatürlicher Glaubensact an die göttliche Auctorität der Kirche nicht möglich wäre, wenn ein gegründeter Zweifel an eben dieser ihrer Göttlichkeit bestände. Wollte also Gott ein für alle Fälle und für alle Christen vollkommen ausreichendes und leicht erkennbares Merkmal der wahren Kirche geben, so scheint es nothwendig, daß Er das unfchlbare Lehramt nicht bloß dem apostolischen Collegium, sondern schon dem Haupte desselben für sich verlieh. Wir können also aus dem angeführten Grunde schon den sicheren Schluß ziehen, daß der göttliche Erlöser, der so gütig und weise für Seine Kirche gesorgt hat, ihr ein unfehlbares Oberhaupt gegeben, wie wir denn solches auch anderweitig wissen. Auf mein Privaturtheil, daß der eine oder der andere der streitenden Theile die wahre Ansicht vertrete, könnte ich mich, wie unser Autor richtig bemerkt, nicht verlassen, weil ich gegründeten Zweifel hegen müßte, daß mein Privaturtheil falsch sei. Zu einem übernatürlichen Glaubensact aber ist immer die gewisse Ueberzeugung erfordert, daß die betreffende Lehre von Gott wirklich geoffenbart sei. Daher mußte Gott, um uns für immer unfehlbare Gewißheit von dem zu geben, was Er geoffenbart habe, eine unfehlbare Auctorität aufstellen, die Er vollkommen beglaubigt hat.

Mit dem zweiten Argumente des Vernunftbeweises sind wir ebenfalls einverstanden. Als Uebergang zum Schriftbeweis sagt der Verf.:,,Noch ist zu bemerken, daß ein absolut zwingender Vernunftbeweis für die Unfehlbarkeit des Papstes gar nicht nothwendig ist. Alles hängt davon ab, ob der göttliche Stifter unserer Kirche für gut befunden hat, ihrem Oberhaupt zum Besten der Gesammtheit dieses Vorrecht zu verleihen, und er konnte sich hierzu bewogen finden, auch wenn die Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes der Kirche bloß sehr nüßlich wäre, ohne mit innerer Nothwendigkeit aus dem Begriffe derselben zu folgen. Wir haben also jezt zu untersuchen, ob unser Herr dem hl. Petrus und dessen Nachfolgern dies Vorrecht wirklich verlichen habe.“ Der nun folgende Schriftbeweis ist klar und gründlich. Nur Eines haben wir aufrichtig bedauert, daß nämlich der Verf. einem neueren Autor in der Uebersetzung der Worte „portae inferi" gefolgt ist. Unser Heiland hat sicher, da Er von den bevorstehenden Anfeindungen Seiner Kirche redet, nichts anderes unter den „Pforten der Hölle" verstanden, als die Mächte der Finsterniß, wie es auch die ältesten Väter und die namhaftesten Eregeten der Kirche stets verstanden. Sehr ausgewählt und gehaltreich ist der Traditionsbeweis, in dem man auf acht Seiten die schönste Auslese der hierher gehörigen Stellen findet, welche aber auch genügen, um den überlieferten Glauben an die Unfehlbarkeit des Kirchenoberhauptes zur Evidenz darzuthun. Die Einwürfe sind kurz und gründlich gelöst.

157. Beleuchtung der in der v. Döllinger'schen Erklärung vom 19. Januar 1870 ausgesprochenen Principien. Von Dr. Laurenz Mar Roth, Professor der Pastoraltheologie an der Universität und Inspector des kath.-theol. Convicts zu Bonn. Paderborn. Druck und Verlag von Ferdinand Schöningh. 1870. 8°. 40 SS.

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