Der preußische Staat: Eine übersichtl. Darst. seiner Bildungsgeschichte, seiner Gesetzgebung, Verfassung u. VerwaltungWigand, 1854 - 224 sayfa |
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... recht ( Achilles ) ( 1470-1486 ) , dem er ein Jahr vor seinem Tode 3 ) Die beiden Documente in Buchholz , Versuch einer Geschichte der Kurmark Brandenburg Bd . V , S. 179 flg . des Urkundenanhanges . Ueber die historischen Verhältnisse ...
... recht ( Achilles ) ( 1470-1486 ) , dem er ein Jahr vor seinem Tode 3 ) Die beiden Documente in Buchholz , Versuch einer Geschichte der Kurmark Brandenburg Bd . V , S. 179 flg . des Urkundenanhanges . Ueber die historischen Verhältnisse ...
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... Recht aus der Erbverbrüderung ( f . Anm . 10 ) für Brandenburg in Wirksamkeit treten sollte , brachte es der Kaiser Leopold 1. dahin , daß der Kurfürst 1686 sich mit dem Schwie- buser Kreise im Fürstenthume Glogau abfinden ließ , dessen ...
... Recht aus der Erbverbrüderung ( f . Anm . 10 ) für Brandenburg in Wirksamkeit treten sollte , brachte es der Kaiser Leopold 1. dahin , daß der Kurfürst 1686 sich mit dem Schwie- buser Kreise im Fürstenthume Glogau abfinden ließ , dessen ...
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... Recht , wie in Teutschland überhaupt , jedoch durch eigenthümliche gene- relle und specielle Normen modificirt ( vgl . unten ) . Durch die Ein- führung geschlossener Gesezbücher hat die formelle Autorität der Quellen des gemeinen ...
... Recht , wie in Teutschland überhaupt , jedoch durch eigenthümliche gene- relle und specielle Normen modificirt ( vgl . unten ) . Durch die Ein- führung geschlossener Gesezbücher hat die formelle Autorität der Quellen des gemeinen ...
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... Recht umgearbeitet . Beim Erlaß der vorhin erwähnten Constitution vom 31. December 1746 rescribirte der König in § . 24 derselben zugleich : Weil die größte Verzögerung der Justiz aus dem ungewissen lateinischen römischen Rechte ...
... Recht umgearbeitet . Beim Erlaß der vorhin erwähnten Constitution vom 31. December 1746 rescribirte der König in § . 24 derselben zugleich : Weil die größte Verzögerung der Justiz aus dem ungewissen lateinischen römischen Rechte ...
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... Recht in eine natürliche Ordnung und richtiges Systema 68 ) nach denen dreien obiectis iuris gebracht : Theil I , 1749 . ( 2. Aufl . 1750. ) Theil II , 1751 69 ) . Dieses Project wurde indessen nicht allgemein publicirt , sondern nur ...
... Recht in eine natürliche Ordnung und richtiges Systema 68 ) nach denen dreien obiectis iuris gebracht : Theil I , 1749 . ( 2. Aufl . 1750. ) Theil II , 1751 69 ) . Dieses Project wurde indessen nicht allgemein publicirt , sondern nur ...
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
Abth Abtheilung Allgem allgemeinen Gerichtsordnung allgemeinen Landrechtes Angelegenheiten Annalen Bd Appellationsgerichtes April August Behörden Berathung Berlin besondere bestehen Bestimmungen betreffend Bezirke Brandenburg Breslau Cabinetsordre Circular December deſſen Edict Eigenthum einzelnen Ergänzungen und Erläuterungen Erlaß ersten Kammer evangelischen Februar Friedrich Fürstenthum Gefeß Gefeße Gefeßsammlung geistlichen gemäß gemeinen Rechte Gerichte Gerichtsordnung Gesegsammlung Gesek Geſeß Geſeßſammlung Gesez Grafschaft Grafschaft Mark Herrschaft Herzogthum innere Verwaltung insbesondre Instanz Instruction Jahrbücher Bd Jahre Januar Juli Juni Justizministerialblatt Kamp Kampk Kirche König Königreich Westphalen Land Landestheilen Landrecht Th Landtag Mark Mark Brandenburg März Ministerialblatt des Innern Ministerium Mitgliedern nebst Motiven neue November oben Anm Obertribunals October öffentlichen ordnung Patent preuß preußische Recht preußischen Staates Provinz Preußen Provinzialrecht Regierung Reglement Rescript Revidirte Entwurf Revision Rheinprovinz Sammlung Bd Schlesien September Sigung ſind sowie Stadt Stände Starke a. a. teutschen Theil Ueber Verb vereinigten Landtages Verfassung Verfassungsurkunde Art Verordnung vom 21 Westphalen zweite
Popüler pasajlar
Sayfa 102 - Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.
Sayfa 219 - Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religions-Gesellschaften. Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden, aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an.
Sayfa 204 - Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Sayfa 121 - der Nation eine zweckmäßig eingerichtete Repräsentation, sowohl in den Provinzen als für das Ganze...
Sayfa 219 - Die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksschulen werden von den Gemeinden und im Falle des nachgewiesenen Unvermögens, ergänzungsweise vom Staate aufgebracht.
Sayfa 204 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Sayfa 203 - Korporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt.
Sayfa 115 - Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten, steht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat.
Sayfa 101 - Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden nicht statt. Die öffentlichen Aemter sind, unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen, für alle dazu Befähigten gleich zugänglich.
Sayfa 102 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.