| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 sayfa
...Die Religionsgesellschaften, sowie die geistlichen Gesellschasten, welche teine Eorporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Art. 14. Die chriftliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 sayfa
...Die Religions-Gesellschaften, so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korpo«ationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 592 sayfa
...Religionsgesellschaften, so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Kor« p,««tion«techt« haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des St»at«, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art, 12. gewahrleisteten... | |
| Johann Friedrich Schulte - 1856 - 778 sayfa
...Die Rcligions-Gesellscbaften, so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Rcligionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten... | |
| Ferdinand Walter - 1862 - 628 sayfa
...Religions -Gesellschaften, so wie die geistliehen Gesellschaften , welche keine Korporationsrechte haben, können diese Rechte nur durch besondere Gesetze...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12. gewährleisteten... | |
| Jürgen Bona Meyer - 1863 - 328 sayfa
...1850 überging, schien später entgegengewirkt zu sein durch den Art. 14 derselben, welcher verordnet: „Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhang stehen, unbeschadet der in Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt."... | |
| Carl von Rotteck - 1864 - 866 sayfa
...ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniß. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, die mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der in Art. 12 gewährleistete»... | |
| Wilhelm Krüger (of Linz a.R.) - 1870 - 110 sayfa
...ist, auf jede öffentliche Lehrerstelle Anspruch zu erheben. Die betreffenden Bestimmungen lauten: Art. 14.: Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit derReligionsübung im Zusammenhang stehen, unbe5' schadet der im Art. 12. gewährleisteten Religionsfreiheit,... | |
| 1872 - 744 sayfa
...31. J»n. W Art. 11 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dec. 1848.] Art. 13. Die Religionsgcsellschaften, sowie die geistlichen Gesellschaften, welche keine...christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religiousübuug im Zusammenhang stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten... | |
| Hermann Johann Friedrich Schulze - 1881 - 1138 sayfa
...Stellung nicht beeinträchtigt werden sollen«; in diesem Sinne verfügt Art. 14 derselben Verfassung: »Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen...Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der Religionsfreiheit zu Grunde gelegt.« Diesen Pflichten des Staates gegen die historisch begründeten... | |
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