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Inhaltsverzeichniß.

Einleitung

I. Die Gründung der Kirche

II. Die Schlüssel des Himmelreichs

III. Das Königthum Christi

IV. Die päpstliche Vollgewalt

V. Die Einheit der bischöflichen Gewalt

VI. Das firchliche Lehramt

VII. Eine dogmatische Definition ist keine bloße Bezeugung des

allgemein Geglaubten

VIII. Die Glaubensregel des hl. Vincenz von Lerin

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XI. Ueber die Bestimmung des vaticanischen Concils, daß die lehramtlichen Entscheidungen des Papstes aus sich selber unabänderlich seien

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XII. Der oberste Glaubensrichter ist wesentlich unfehlbar

XIII. Daß nicht bloß das Papstthum als solches unvergänglich, sondern auch jeder einzelne Papst unfehlbar sei

XIV. Die Ursache der päpstlichen Unfehlbarkeit

XV. Der Begriff einer definitio ex cathedra

XVI. Der Gegenstand der päpstlichen Unfehlbarkeit.

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§. 1. Sie erstreckt sich so weit, als nothwendig ist, um
das Erbgut des Glaubens ungetrübt zu erhalten 149
§. 2. Was man unter einem Glaubensurtheil versteht 161

S. 3. Auch auf die natürlichen Wissenschaften, insoweit
sie mit dem Gegenstand des Glaubens zusammen-
hängen, erstreckt sich das Glaubensurtheil des
Papstes.

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S. 4. Nicht nur über die Rechtgläubigkeit einer Lehre
im Allgemeinen, sondern auch über die einer
bestimmten Fassung derselben ist das Urtheil der
Kirche unfehlbar

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S. 5. Die Unfehlbarkeit der Kirche in Sachen der Moral 196

S. 6. Die Grenze der päpstlichen Unfehlbarkeit

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Constitutio dogmatica prima de Ecclesia Christi edita in sessione quarta sacrosancti oecumenici Concilii Vaticani 206

Einleitung.

Wenn die päpstliche Unfehlbarkeit, wie vorliegende Schrift

zu zeigen versucht, zum Wesen der Kirche gehört, dann hat das vaticanische Concil, als es jene Lehre für göttlich geoffenbart erklärte, damit nichts Neues gelehrt, sondern bloß eine Wahrheit ausgesprochen, welche aus dem bereits allgemein Geglaubten nothwendig folgt und welche daher selber bereits allgemein geglaubt wurde. Daß sich Manche dieses innern. Zusammenhangs nicht bewußt geworden sind, beweist nichts gegen sein Vorhandensein. Ist doch der Gegenstand unseres Glaubens, weil etwas objectiv Gegebenes, von unserem Bewußtsein davon wesentlich unabhängig, und mein Glaube wird dadurch kein anderer, daß ich den Inhalt desselben, seinen einzelnen Beziehungen und Consequenzen nach, erst allmählich erkenne. Keine Veränderung also des bisherigen Kirchenglaubens, sondern ein Fortschritt in der Erkenntniß desselben ist die jüngst erfolgte Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit, und aus demselben Grunde ist der auch von katholischer Seite jüngst dagegen laut gewordene Widerspruch kein Beweis gegen die Allgemeinheit des Glaubens daran, welche dazu erforderlich ist, damit eine Lehre als Dogma definirt werden könne, sondern vielmehr bloß ein mangelhaftes Verständniß dieses Glaubens gibt sich darin kund.

Einer nicht seltenen mißverständlichen Auffassung zufolge betrachtet man dabei den Papst getrennt von der Kirche. Dann gibt es entweder zwei verschiedene, von einander unSchäzler Unfehlbarkeit.

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abhängige Unfehlbarkeiten in der Kirche, was einer Auflösung ihrer Einheit gleichkommt, oder die dem Papst für sich allein und unabhängig von der Kirche zukommende Unfehlbarkeit ist undenkbar außer auf Kosten der Unfehlbarkeit der Kirche selber, welche ja bei dieser Betrachtungsweise oder wenn man sie getrennt vom Papste betrachtet, entweder ihre eigene Unfehlbarkeit neben der päpstlichen oder gar keine besitzt. Dieser Trennung von Papst und Kirche, woraus vornehmlich die jüngst geltend gewordenen irrthümlichen Ansichten über die päpstliche Unfehlbarkeit entspringen, tritt das vaticanische Concil mit der Bestimmung entgegen, daß die dem Papst für sich allein und unabhängig von der Zustimmung der Bischöfe zuerkannte Unfehlbarkeit keine andere sei, als die der Kirche selber durch Christus verheißene.

Von demselben Gedanken ist die nachstehende Untersuchung geleitet. Die Unfehlbarkeit des Papstes aus dem Wesen der Kirche beweisen heißt nichts anderes, als den Beweis dafür erbringen, daß die päpstliche Unfehlbarkeit ein und dieselbe sei mit der Unfehlbarkeit der Kirche. Dadurch, daß der Papst in seinen Entscheidungen als Lehrer der Gesammtkirche unfehlbar ist, wird die der Kirche selber wesentliche Unfehlbarkeit in Glaubenssachen eine geschichtliche Wirklichkeit, und hinwiederum sind die päpstlichen Lehraussprüche eben darum unfehlbar, weil sie die geschichtliche Bethätigungsform der Unfehlbarkeit der Kirche sind.

Diese Zusammengehörigkeit der päpstlichen Unfehlbarkeit mit jener der Kirche beruht auf einer Repräsentation der Kirche durch den Papst. Der Papst ist aber bei seinen Lehrentscheidungen unmittelbar kraft göttlicher Einsetzung der Repräsentant der Kirche und nicht etwa auf Grund einer Uebertragung seitens der lettern. Sohin findet unabhängig von ihrer vorgängigen oder nachträglichen Zustim mung die der Kirche durch Christus verheißene Unfehlbarkeit ihren geschichtlichen Ausdruck in den päpstlichen Lehraussprüchen. In diesem Sinn lehrt das vaticanische Concil, ein päpstliches

Urtheil besige aus sich selber und unabhängig von der Zustimmung der Kirche endgültige Kraft. Die Lehramtlichen Entscheidungen des Papstes bilden aber darum aus sich selber ein unabänderliches Urtheil, weil der Papst kraft eines besondern, unmittelbar ihm selber verheißenen göttlichen Beistandes und folglich unabhängig von der Mitwirkung der Bischöfe ohne Irrthum zu entscheiden vermag, was über einen. Punkt der Glaubens- und Sittenlehre von der ganzen Kirche zu halten sei. Wiewohl indeffen für sich allein der lebendige Glaubensrichter, besigt doch der Papst nicht als eine einzelne, menschliche Person, sondern allein als Haupt der Kirche die Gabe der Unfehlbarkeit. Diese ist wesentlich eine Amtsgnade; weil aber das Amt, woran sie geknüpft ist, einer einzigen Person in der Kirche, allein dem Papste eignet, so ist sie sein persönliches Vorrecht, und in diesem Sinn allein, nicht aber als wäre der Papst in jeder seiner Handlungen unfehlbar, ist uns seine lehramtliche Unfehlbarkeit eine persönliche. Das Wesen der Kirche und ihre durch Christus fest= gestellte Grundverfassung fordert, daß die zur Wohlfahrt der Kirche nothwendigen Lehrentscheidungen über Punkte der Glaubens- und Sittenlehre durch den Papst vollzogen werden, daß dabei der Papst der Mund der Kirche sei. Sein Ausspruch ist daher wesentlich zugleich das Urtheil der Kirche selber.

Der Stiftung Christi gemäß ist der in seinen Nachfolgern fortlebende Apostel Petrus der unerschütterliche Felsengrund der Kirche. Ihre darauf beruhende Unbesiegbarkeit entspringt aber vornehmlich aus ihrem Glaubensleben. Damit also Petrus der die Kirche fortwährend stüßende Felsengrund sei, ist ein fortwährender Einfluß desselben auf das GlaubensLeben der Kirche erforderlich, und eben darum sind die päpstlichen Lehraussprüche die wesentliche geschichtliche Bethätigungsform des kirchlichen Bewußtseins, die wesentliche Norm des Kirchenglaubens. Der christliche Glaube aber ist seinem Begriffe nach ein unfehlbarer Besiz der Wahrheit. Sonach ist

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