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erbringen ließe, daß dabei ein Papst gegen den Glauben verstoßen, und daß er seinen Frrthum nicht bloß als seine persönliche Meinung vorgetragen, sondern zur Annahme des selben die Gesammtkirche verpflichtet habe. Dieser Beweis ist aber noch durch Niemand erbracht worden.

XVI. Der Gegenstand der päpstlichen Unfehlbarkeit.

§. 1. Sie erstreckt sich so weit, als nothwendig ist, um das Erbgut des Glaubens ungetrübt zu erhalten.

Mit der Verheißung, daß er alle Tage bis an's Ende der Zeiten bei der lehrenden Kirche bleiben werde, verbindet Jesus den Auftrag, die Völker darüber zu belehren, wie sie alle seine Gebote erfüllen sollen, und eben dazu, damit die Kirche diesem Beruf gerecht werde, oder damit sie sich aller Worte Christi erinnere (Joh. 14, 26), ist ihr die fortwährende Gegenwart Christi und der Beistand des hl. Geistes zugesichert. Die auf ihm beruhende Unfehlbarkeit der lehrenden Kirche erstreckt sich also gerade so weit, als die Verpflichtung des Christen, die Gebote Christi zu erfüllen, worüber die Völker zu belehren die Aufgabe des kirchlichen Lehramts bildet. Da dieses vermöge eines besondern Beistandes Christi hiebei unfehlbar ist, so hat die kirchliche Unfehlbarkeit, welche in den päpstlichen Lehraussprüchen zur Ausübung kommt, dieselbe Grenze wie das Königthum Christi, und nicht ohne tiefern Grund schickt Christus den Worten, womit er der lehrenden Kirche ihre Sendung ertheilt, unmittelbar die Versicherung voran, daß ihm alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben sei (Mtth. 28, 18 ff.).

Eine Auflehnung gegen diese Obergewalt des Gott= menschen über alles Geschaffene ist daher jeder Versuch, der päpstlichen Unfehlbarkeit eines der Gebiete zu entziehen, welche irgendwie von den durch Christus der Kirche hinterlassenen Vorschriften, über deren Beobachtung sie zu wachen hat,

berührt werden. Ob dieses in einem einzelnen Fall zutreffe oder nicht, hängt von dem Verhältniß ab, in welchem der betreffende Fall zu dem Endzweck des Werkes Christi, zu dem ewigen Heil des Menschen steht. Alles, was der Verwirklichung desselben irgendwie förderlich oder hinderlich sein kann, fällt in den Bereich der Gebote Christi, worüber der Papst ein unfehlbarer Lehrer ist. Seine Unfehlbarkeit erstreckt sich daher auf Alles, wobei der Mensch, wenn er von der Wahrheit abweicht, sein Seelenheil gefährdet. Daß dieses Verhältniß in einem gegebenen Fall stattfinde, pflegt der kirchliche Sprachgebrauch durch die Wendung auszudrücken, der einschlägige Fall betreffe den Glauben oder die Sittenlehre, und in diesem Sinn wird die Ausdehnung der kirchlichen Unfehlbarkeit durch den bekannten Sah bestimmt, die Kirche sei unfehlbar in rebus fidei et morum.

Daß damit nicht allein die übernatürliche Offenbarungswahrheit gemeint sei, wie Manche fälschlich dafürhalten, geht schon daraus hervor, daß sich Christus selber bei seinen Lehrvorträgen, deren Inhalt die Kirche den Völkern auslegen und treu bewahren soll, vielfach über das Gebiet des natürlichen Erkennens verbreitet hat. In der That beziehen sich manche dieser Erkenntnisse unmittelbar auf das Seelenheil und sind zur Erlangung desselben schlechthin nothwendig, wiewohl nicht dazu hinreichend. Auch die Verheißung des Herrn, daß der hl. Geist der Kirche Alles lehren, sie in alle Wahrheit einführen werde (Joh. 14, 26. 16, 13), ist der Beschränkung ihrer Unfehlbarkeit auf die übernatürlichen Glaubenslehren nicht günstig.

Da die durch Christus erwirkte Wiederherstellung der ge= fallenen Menschheit durch die Kirche vermittelt werden soll, so müssen in ihr die Heilmittel niedergelegt sein, wodurch die Menschheit von den verderblichen Folgen der Sünde, oder, um theologisch zu sprechen, von den ihr durch die Sünde. geschlagenen Wunden wirksam geheilt werden kann; eine dieser Wunden aber besteht darin, daß der Mensch bei seinen

Erkenntnissen vielfach der Gefahr der Täuschung unterworfen ist, welche Gefahr durch die Vollkommenheit des Urstandes beseitigt war 1; demgemäß gehört zu der durch die Kirche zu vollbringenden Wiederherstellung der Menschheit auch dieses, daß den Menschen die durch die Sünde verloren gegangene Möglichkeit einer unfehlbaren Wahrheitserkenntniß durch die Kirche wieder gegeben werde. Allein während im Urstand, wenn ihn die Sünde des ersten Menschen nicht zerstört hätte, jeder einzelne Mensch vermöge seiner persönlichen Vollkommenheit für sich allein unfehlbar gewesen wäre 2, so ist dem Menschen in seinem jezigen Zustand ein unfehlbarer Lehrer gegeben, der für jeden Einzelnen zugänglich und stets bereit ist, die Wahrheit den Menschen zu lehren. In den Punkten, wo es für ihn von Wichtigkeit ist, die Wahrheit kennen zu lernen, vermag sie Jeder unfehlbar zu erkennen, aber nicht aus sich selber, sondern durch seine Unterwerfung unter die Autorität der Kirche, und diese heißt eben darum, weil sie den einzelnen Menschen eine unfehlbare Wahrheitserkenntniß ermöglicht, eine Säule und Grundveste der Wahrheit (1 Tim. 3, 15).

Die Ausdehnung dieser kirchlichen Gewalt richtet sich nach der menschlichen Bedürftigkeit, und daß der Mensch auch in seinen natürlichen Erkenntnissen vielfach einer Unterweisung bedürftig sei, um das Wahre zu finden, unterliegt feinem Zweifel. Wer also dennoch die kirchliche Unfehlbarfeit auf das Gebiet der übernatürlichen Glaubenslehren beschränkt wissen möchte, dem ist entweder nicht gerade dieses das Auszeichnende des Berufes der Kirche, daß durch sie

1 S. Thomas 1. p. q. 94. a. 4.

2 Diese Unfehlbarkeit ist ganz wohl mit der Thatsache vereinbar, daß gleichwohl der erste Mensch nicht vor der Sünde bewahrt geblieben ist, denn im ersten Augenblick seiner sündhaften Auflehnung gegen Gott und bevor seine Sünde auch äußerlich vollbracht war, verlor er jene übernatürliche Vollkommenheit, welche bewirkte, daß er keinen Täuschungen. unterworfen war.

den Menschen die Wahrheit kund werde, oder er findet hiezu wenigstens auf dem Gebiete des natürlichen Erkennens den Beistand der lehrenden Kirche für überflüssig. Wie aber diese Annahme, wenigstens insoweit damit behauptet sein will, der Mensch vermöge aus sich selber alle natürlichen Wahrheiten zu erkennen, der täglichen Erfahrung widerstreitet, so wird bei jener das auszeichnende Wesen der Kirche verkannt, daß sie dazu gestiftet ist, die Menschen zu Schülern Christi zu machen 1, welchem Berufe die Kirche gerade dadurch gerecht wird, daß sie ihnen die Wahrheit lehrt.

In der Einen Controverse über die Ausdehnung der päpstlichen Unfehlbarkeit treffen alle Streitfragen zusammen, wovon seit ungefähr einem halben Jahrhundert die theologische Welt bewegt wird. Es kommt dabei nicht allein (dem Nationalismus gegenüber) auf die Einsicht an, daß der Mensch aus sich selber unvermögend sei, alle natürlichen Wahrheiten ohne Irrthum zu erkennen, sondern man muß sich auch über den tiefern Grund klar werden, weßhalb die Kirche die Lehrerin der Menschen auch auf diesem Gebiete des natürlichen Erkennens ist. Der Grund hievon liegt in der innigen Beziehung dieser Erkenntnisse auf das menschliche Endziel, welches, da es der übernatürlichen Ordnung angehört, Niemand zu erreichen vermag außer an der Hand der Kirche. Da es also für den Menschen außer der Kirche kein Heil gibt, so fällt nothwendig Alles, was auf das Seelenheil des Menschen von Einfluß sein kann, in den Bereich der kirchlichen Autorität.

Um diese Stellung der Kirche in der Welt richtig zu verstehen, ist die weitere Einsicht nothwendig, welche sich aus der Uebernatürlichkeit des menschlichen Endziels von selbst ergibt, daß der Mensch seine Bestimmung oder das ewige Leben nicht ohne die göttliche Gnade zu erreichen vermag, dies will sagen, nicht ohne einen übernatürlichen

1 Μαθητεύσατε πάντα τὰ ἔθνη.

Beistand Gottes, worauf der Mensch als bloßes Vernunftwesen keinen Anspruch hat. Wer aber einmal diese richtige Ansicht von der übernatürlichen Bestimmung des Menschen gewonnen hat, und was wesentlich damit zusammenhängt, wer von der Nothwendigkeit einer übernatürlichen Hülfe zu ihrer Verwirklichung überzeugt ist, der findet unschwer die göttliche Anordnung, daß der Mensch in den sein Seelenheil berührenden Dingen durch die Kirche geleitet werde, nicht nur dem menschlichen Bedürfniß entsprechend, sondern auch ganz im Einklang mit dem Gesetze menschlicher Entwicklung, welche vielfach durch äußerliche Einflüsse angeregt und vermittelt wird.

Die richtige Ansicht von diesem bewirkenden Einfluß der Kirche auf das menschliche Heil, welche, wie gesagt, durch die Erkenntniß der Uebernatürlichkeit des letztern wesentlich gefördert wird, hängt auf's innigste mit theologischen Lehren über die Gnade zusammen, worüber wir in frühern Schriften Gelegenheit hatten, in Gemäßheit der heutigen theologischen Bedürfnisse eingehender zu handeln. Der richtige Gnadenbegriff ist der nothwendige Schlüssel zur Bestimmung der Grenzen der päpstlichen Unfehlbarkeit.

Dieser Lehrpunkt ist gerade in Deutschland in den leßten Jahren mit großer Ausführlichkeit erörtert worden. Auf den langwierigen Streit über das Verhältniß zwischen Philosophie und Theologie, unter welcher Form diese Streitfrage in Deutschland meistens verhandelt worden ist, und auf meine Betheiligung dabei brauche ich hier um so weniger zurückzukommen 1, als jezt kirchliche Erklärungen vorliegen,

1 Nur die Eine Bemerkung vermag ich nicht zu unterdrücken, welche sich aus der dargelegten innigen Bezichung der einschlägigen Streitfrage zu den oben erwähnten Lehrpunkten vom menschlichen Endziel und von der Nothwendigkeit der Gnade wie von selber ergibt, daß es sich nämlich dabei um keine freien Schulmeinungen handelte, sondern um dogmatische Lehren von der höchsten Wichtigkeit, worüber eine irrige Ansicht unmöglich zur Herrschaft gelangen kann ohne schwere Schädigung der Seelen.

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