Handbuch des neuesten in Oesterreich geltenden Kirchenrechtes, 1. cilt

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Braumüller, 1857 - 708 sayfa

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Popüler pasajlar

Sayfa 10 - Der ganze Unterricht der katholischen Jugend wird in allen sowohl öffentlichen als nicht öffentlichen Schulen der Lehre der katholischen Religion angemessen sein; die Bischöfe aber werden kraft des ihnen eigenen Hirtenamtes die religiöse Erziehung der Jugend in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Lehranstalten leiten und sorgsam darüber wachen, daß bei keinem Lehrgegenstande Etwas vorkomme, was dem katholischen Glauben und der sittlichen Reinheit zuwiderläuft.
Sayfa 5 - Seit Wir, durch die Fügung des Allerhöchsten, den Thron Unserer Ahnen bestiegen haben, war Unsere unablässige Bemühung darauf gerichtet, die sittlichen Grundlagen der geselligen Ordnung und des Glückes Unserer Völker zu erneuern und zu befestigen. Um so mehr haben Wir es für eine heilige Pflicht erachtet, die Beziehungen des Staates zu der katholischen Kirche mit dem Gesetze Gottes und dem wohlverstandenen Vortheile Unseres Reiches in Einklang zu setzen.
Sayfa v - Die heilige römisch-katholische Religion wird mit allen Befugnissen und Vorrechten, deren dieselbe nach der Anordnung Gottes und den Bestimmungen der Kirchengesetze geniessen soll, im ganzen Kaiserthume Oesterreich und allen Ländern, aus welchen dasselbe besteht, immerdar aufrecht erhalten werden.
Sayfa 11 - Bischöfe verwendet zu werden pflegen, um die Zöglinge des bischöflichen Seminares in der Theologie zu unterrichten, werden zu solchen Professoren immerdar Männer bestellt werden, welche der Bischof zu Verwaltung gedachten Amtes für vorzugsweise tauglich hält. Bei Prüfung Derjenigen, welche sich für das Doctorat der Theologie oder des canonischen Rechtes befähigen wollen, wird der Bischof die Hälfte der Prüfenden aus Doctoren der Theologie oder beziehungsweise des canonischen Rechtes bestellen.
Sayfa 13 - Da alle kirchlichen Rechtsfälle und insbesondere jene, welche den Glauben, die Sacramente, die geistlichen Verrichtungen und die mit dem geistlichen Amte verbundenen Pflichten und Rechte betreffen, einzig und allein vor das kirchliche Gericht gehören, so wird über dieselben der kirchliche Richter erkennen, und es hat somit dieser auch über die Ehesachen nach Vorschrift der heiligen Kirchengesetze und namentlich der Verordnungen von Trient zu urtheilen und nur die bürgerlichen Wirkungen der Ehe...
Sayfa 21 - Pfarren, welche unter einem rechtmäßig erworbenen geistlichen oder weltlichen Patronate stehen; denn bei diesen ist die Last von den betreffenden Patronen zu tragen. Wenn die Patrone den durch das Kirchengesetz ihnen auferlegten Verbindlichkeiten nicht vollkommen genügen und insbesondere, wenn der Pfarrer seinen Gehalt aus dem Religionsfonde bezieht, so wird mit Rücksicht auf Alles, was nach der Sachlage zu berücksichtigen ist, Vorsorge getroffen werden.
Sayfa 235 - Die theologischen Lehranstalten der Klöster unterstehen in gleicher Weise wie die übrigen der Leitung und Beaufsichtigung von Seite der Bischöfe. Auch haben sämmtliche Bestimmungen über die Lehrgegenstände und die Zahl der Jahrgänge und Professoren für dieselben Geltung.
Sayfa 78 - Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.
Sayfa 18 - Nachfolgern Gehorsam und Treue. Ingleichen schwöre und gelobe ich, an keinem Verkehre oder Anschlage, welcher die öffentliche Ruhe gefährdet, theilzunehmen und weder inner noch außer den Gränzen des Reiches irgend eine verdächtige Verbindung zu unterhalten; sollte ich aber in Erfahrung bringen, daß dem Staate irgend eine Gefahr drohe, zu Abwendung derselben nichts zu unterlassen.
Sayfa 14 - Einwilligung, daß, wenn es sich um ein weltliches Patronatsrecht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben sprechen können, der Streit möge zwischen den wahren und angeblichen Patronen oder zwischen Geistlichen, welche von diesen Patronen für die Pfründe bezeichnet wurden, geführt werden.

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